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Inobhutnahme

Inobhutnahme

Streifenhörnchen

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https://m.augsburger-allgemeine.de/politik/Aemter-drohen-Eltern-in-Briefen-mit-Inobhutnahme-der-Kinder-id58496726.html Weil es vor Monaten noch hieß (wegen der Stellenausschreibung damals für eine Inobhutnahme Stelle für Positive Kinder), man würde ja nur Kinder Inobhut nehmen, wenn sich die Eltern nicht mehr kümmern könnten. Nun, das sehen wohl einige Gesundheitsämter anders...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Streifenhörnchen

Die Formulierung in diesen Briefen geht natürlich überhaupt nicht, da sie in der Ausnahmesituation die Eltern komplett verunsichern und ängstigen kann. Gut, dass der Kinderschutzbund hier interveniert. Rein juristisch ist es nachvollziehbar, dass man gleich mit dem Allerschlimmsten droht, so spart man sich diverse "Zwischenschritte" bzw sichert sich (theoretisch) Rechte/Optionen. Gerade da es bei nur 14tägiger Quarantäne schnell gehen müsste. Vor es allerdings wirklich zu einer Inobhutname kommt, muss so viel schief gelaufen sein, im Elternhaus, auf den Ämtern usw. Könnte ich mir nur vorstellen bei einer Familie, die sowieso schon Sorgenkind des Jugendamts ist und noch alles mögliche andere dazu kommt. Schließlich gilt: "Die Entscheidung darüber obliege einem Familiengericht". Eine Freundin von mir ist Familienrichterin und ich bin der festen Überzeugung, dass sie niemals solch einen Schritt befürworten würde, wenn nicht das Kindeswohl selbst massiv gefährdet ist. Trotzdem nochmal: die Formulierung auf allgemeingültigen Briefen MUSS weg!!


Möhrchen

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Antwort auf Beitrag von Streifenhörnchen

Die Formulierung ist nicht passend. Aber: Hast du gelesen, dass es für den Fall der Zuwiderhandlung angedroht wird? Nicht grundsätzlich / willkürlich. wenn infizierte Kinder weiterhin fröhlich auf dem Spielplatz rumrennen oder gar in Kita/Schule geschickt werden und die Eltern die Anordnung ignorieren bleibt wenig Spielraum...außer eine Wache vor der Tür. Scheinbar können oder wollen sich da die Eltern nicht vernünftig kümmern.


ImvPP

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

Da ist kein Platz für Empathie und auch so nicht vorgesehen. Das ist auch bei anderen Sachverhalten so. Also kein Grund zur Aufregung.


Ruto

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

Es ist Juristendeutsch. Klingt nicht besonders nett oder empathisch, aber es ist unmissverständlich und deutlich - das ist wichtig.


Möhrchen

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

Ich persönlich finde das immer gewünschte Weichspülen hier schwierig. Da ich nicht zuwiderhandeln würde, würde mich diese Formulierung nicht einschüchtern. Andere würden bei der weichgespüten Version keine Ernsthaftigkeit vermuten. Aber ich bin da vermutlich auch kein Maßstab - ich kann "wenn"..."dann"-Sätze erkennen und einordnen. Traurig, wenn so viele andere das scheinbar nicht können.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Möhrchen

Mir geht es auch so. Ich hab genug mit juristischen Texten zu tun, als dass ich das einordnen kann und auch innerlich abhaken kann. Aber... solche Formulierungen können Familien, die sowieso Angst vor "dem Staat" und Ämtern haben einschüchtern. Das Ende vom Lied ist, dass sie ihre Kinder vor Angst gar nicht testen lassen. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden sollte!


Felica

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Antwort auf Beitrag von Ruto

So sieht es aus. Was fordern hier einige noch einmal, klare Regeln, klare Konsequenzen. Genau das machen die Behörden in dem Falle. Und wenn Eltern meinen sie wüssten es besser und handeln eben nicht nach den regeln, dann müssen sie eben auch mit den angedrohten Konsequenzen klarkommen.


Meyla

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Antwort auf Beitrag von Streifenhörnchen

Und das wird sich genau so wenig durchsetzen wie der letzte Versuch..... Oder hast du was von den zahlreichen Durchführungen gehört, die uns entgangen sind?


Marianna81

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Antwort auf Beitrag von Meyla

bist du dafür?


Meyla

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

Wo zum Geier liest du das?


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von Streifenhörnchen

Nicht kümmern bedeutet in diesem Zusammenhang für mich auch, die Quarantäne zu missachten, also mit den Kindern weiterhin auf Spielplätze und überhaupt nach draußen zu gehen. Und das Fiebermessen gehört auch bei Erwachsenen dazu. Kurz gesagt eben Eltern, die die Quarantäneanordnung nicht beachten und weiter ganz normal rausgehen.


Petra28

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Steht unter gerichtlichen Umgangsbeschlüssen. Zum Vergleich, was unabhängig von Corona Normalität ist.


Einstein2.0

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Antwort auf Beitrag von Petra28

Also, die Neufrau meines Exmannes, die bei Querdenkers mitläuft, hätte auch ein Quarantänekind und läuft frei damit draußen rum. Nein, ich werde sie nicht denunzieren, mir ist langsam nämlich alles wurscht. Bin mittlerweile soweit, dass es besser ist, das Virus einfach wüten zu lassen, man kommt eh mit Vernunft nicht mehr weiter.


cube

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Antwort auf Beitrag von Streifenhörnchen

Die Zeitung schreibt von Kasernenhofton, in dem den Kindern verboten wird, die Wohnung zu verlassen. Das ist doch einfach nur Hetze. Erst mal wird das Schreiben den Eltern geschickt. Es wird wohl kaum die 4-jährige Anna den Brief lesen und sagen "holla, wie reden die denn mir mir?". Und dazu wird hier nicht anderes angeordnet als das, was auch Erwachsene gefälligst zu unterlassen haben bis die Quarantäne aufgehoben wird/ein negativer Test vorliegt. Einem Erwachsenen wird eben bei Zuwiderhandlung Bußgeld angedroht - bei einem Kind ist eben das Kindeswohl damit beeinträchtigt. Da nutzt ein Bußgeld halt wenig, also wird die Inobhutnahme angedroht. Wir auch bei allen anderen Dingen, die eine Kindeswohlgefährdung darstellen. Sowas wie Anordnungen zum Fiebermessen - kann man drüber streiten. Aber auch hier sehe ich lediglich den Hinweis bzw. Aufforderung, den Krankheitsverlauf regelmäßig zu beobachten/kontrollieren. Beamtendeutsch ist halt sehr steif und wirkt nicht gerade nett - ist dafür aber sehr eindeutig. Letztendlich wird hier nur darauf hingewiesen, was eigentlich selbstverständlich sein sollte. Und wer das alles eh tut, braucht sich doch nicht angefressen zu fühlen. Insofern finde ich, dass die Augsburger hier absichtlich ein Fass aufmachen will und Antipathien gegenüber den Maßnahmen fördert. Was sollte denn in einem Amtsschreiben sonst stehen? "Liebe Eltern, wir wissen, es ist gerade nicht einfach, aber bitte sorgen sie doch dafür, dass ihr Kind möglichst nicht die Wohnung verlässt. Schön wäre auch, wenn sie regelmäßig überprüfen, obs ich der Zustand ihres Kindes evt. verschlechtert hat. Wenn Sie das nicht tun, sind wir echt enttäuscht und müssen mal darüber nachdenken, was wird ann tun."


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von cube

Warum nicht höflich schreiben? "Liebe Eltern, wir wissen, es ist gerade nicht einfach, aber bitte sorgen sie dafür, dass ihr Kind nicht die Wohnung verlässt. Wichtig ist auch, dass Sie regelmäßig überprüfen, ob sich der Zustand ihres Kindes evt. verschlechtert hat. Aufgrund der Gefahr, die potentiell angesteckte Menschen für andere darstellen, müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Maßnahmen ergriffen werden können, die von Geldbußen bis hin zu Inobhutnahme des Kindes führen können, wenn offensichtlich ist, dass Sie als Eltern nicht dafür Sorge leisten, dass Ansteckung vermieden wird. Genaueres entnehmen Sie §xy des IGG /Verordnung 0815 des SozMin xy. Wir hoffen, Sie kommen gut durch diese Zeit. Sollten Sie Sorgen oder Fragen haben oder sich überfordert fühlen , wenden Sie sich bitte an die Nummer xyz. " Warum nicht...


cube

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"Bitte sorgen Sie dafür" ist eben nicht gleich "darf nicht verlassen". Und darauf Hinweisen, das eine Inobhutnahme erfolgen könnte auf Grund einer Bitte, etwas zu tun, wird dir jeder Anwalt zerpflücken, Gerade weil eben die Anordnung, was zu unterlassen ist nicht klipp und klar formuliert wurde. Einer Bitte kann ich nachkommen - muss es aber nicht. ZB wenn ich meine, dass es gerade nicht anders geht - und dann? Ich habe es ja versucht - war ja nur eine Bitte - hatte aber gute Gründe, warum es doch nicht immer ging. Bei "xy ist untersagt" gibt es dieses Abwägen nicht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von cube

Ja... ich weiss. Aber die Auswirkung ist dieselbe. Wie gesagt, ich kann mir vorstellen, dass einige ihr Kind deswegen nicht zum Testen schicken würden. Einfach aus Angst. Das wichtigste ist doch, dass das Vertrauen bleibt. Da könnte mithilfe einiger Profis schon Lösungen finden, diese Briefe besser zu gestalten. Bzw die allermeisten GAs verzichten doch auf die Holzhammermethode. Geht also auch. Vermutlich verweisen diese unten im Kleingedruckten auf die Rechtsgrundlagen.


cube

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Letztendlich ist es so: unsere Sprache gibt uns verschieden Möglichkeiten, etwas mitzuteilen. Ich kann wünschen, bitten - dann schreibe ich zB "sollte nicht.." Das heißt aber eben nicht, dass es eine Anweisung ist. "Wichtig ist" ist auch keine Anweisung, sondern ein Hinweis. Eine Anweisung, der ich Folge zu leisten habe, muss dann eben auch entsprechend formuliert sein mit einem "muss xy erfolgen". Oder ich spreche ein Verbot aus "darf nicht". Das ist ja das Tolle an unserer Sprache - man kann Dinge sehr differenziert darlegen. Dazu muss man die Sprache aber auch richtig nutzen und eben nicht wischiwaschi-Aussagen treffen und sich hinterher wundern, warum keiner so gehandelt hat, wie man eigentlich wollte oder 100 Begründung findet, warum er das gar nicht so verstanden hat bzw. verstehen konnte.


cube

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Ja, und dieses Kleingedruckte liest halt keiner. Wieviele werden dann also ein nett formuliertes, aber uneindeutiges Schreiben eben nicht so umsetzen, wie man es sich gewünscht hat? Das ist doch das Gleiche, wie mit den Beschränkungen: "bitte verzichten Sie nach auf unnötige Besuche/Reisen etc". Was unnötig ist, liegt also im Auge des Betrachters. Wenn ich meinen Urlaub als zwingend nötig empfinde, verreise ich also. Da darf sich Angie dann aber nicht ärgern, wenn man eben verreist ist. Sie hat schließlich nicht gesagt "Reisen sind untersagt" (Ausnahmen xyz). Klar kann ich Schreiben netter Formulieren - aber die unmißverständlichkeit der Anweisung darf dabei nicht verloren oder verwässert werden.


Streifenhörnchen

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Wo bitte ist es Kindeswohl Gefährdung wenn ein QuarantäneKind draußen rumläuft (abgesehen von schweren Symptomen, aber da würde das Kind das Bett wohl eher nicht freiwillig verlassen) ?? Und warum kann man den Eltern nicht ein Bußgeld aufs Auge drücken, wenn ihre Kinder die Quarantäne missachten?? Ich will gar nicht wissen zu welchen Auswüchsen diese Drohung heranwachsen könnte. Wenn Eltern sich dadurch dermaßen einschüchtern lassen, dass sie einem Kind jeglichen Kontakt zur Familie unterbinden, es nicht mehr aus dem Zimmer lassen und und und...DAS wäre für mich Kindeswohl Gefährdung! Was für eine miese Gesellschaft wir Deutsche doch sind...


Mitglied inaktiv

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ähm... ich formuliere Verträge, ich weiss das. ich weiss aber auch, wie man seine Rechtsansprüche durchbekommt ohne mit dem Holzhammer draufzuhauen. Die anderen GAs , die den Satz nicht in der Quarantäneordnung haben, wissen das auch, die sind ja nicht blöd. M.E. soll diese offene harte Formulierung nur der Abschreckung dienen. Und dieser Schuss geht m.E. nach hinten los.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von cube

ähm... ich formuliere Verträge, ich weiss das. ich weiss aber auch, wie man seine Rechtsansprüche durchbekommt ohne mit dem Holzhammer draufzuhauen. Die anderen GAs , die den Satz nicht in der Quarantäneordnung haben, wissen das auch, die sind ja nicht blöd. M.E. soll diese offene harte Formulierung nur der Abschreckung dienen. Und dieser Schuss geht m.E. nach hinten los.


cube

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Antwort auf Beitrag von Streifenhörnchen

Weil das Kind sicher niemanden ansteckt, wenn es draußen herumläuft? Ach so - es hatte ja nur leichte Symptome. Aber bei den Erwachsenen, die mit Quarantäne belegt werden und dennoch draußen herumlaufen - das geht ja gar nicht. Verantwortungslos usw.


cube

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Wie gesagt - oder siehe Post weiter unten: Warum sollte man ein Kind, das in Quarantäne soll - einsperren wenn es nur leichte Symptome hat. Genau deswegen kann man wohl doch nur mit der Holzhammer-Methode schreiben.


cube

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Antwort auf Beitrag von cube

liegt darin, dass du deinem Kind evt. nicht die nötige Fürsorge/Überwachung des Krankheitsverlaufes zukommen lässt. Und/oder durch mangelnde Quarantäne-Umsetzung weiteren Gefährdungen des evt. geschwächten Immunsystems aussetzt. Herrje - es ist Amtsdeutsch. Nicht nett, aber eindeutig. Das wird doch hier so oft gewünscht - klare Ansagen und Umsetzungen. Oder kommt es darauf an, an wen sich die Ansage richtet? Eltern mit Samthandschuhen - "Partyvolk" etc mit dem Holzhammer?


Luna Sophie

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Antwort auf Beitrag von Streifenhörnchen

Nein, es ist gar kein Problem, wenn ein "Quarantänekind" draußen rumläuft. Weil es ist auch ganz 100% ausgeschlossen ist, dass es jemanden anstecken könnte. Ironie off. Bitte sage das meinen Kindern, die dieses Jahr ihre Großeltern verloren haben. Gut, damals wusste weder Mutter noch Kind, dass es positiv ist.


Möhrchen

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Antwort auf Beitrag von Streifenhörnchen

Ich denke, es geht in diesem Fall dann vielleicht auch mal um das Wohl der Anderen. Eine zwangsweise Unterbringung kann auch für Erwachsene angeordnet werden, wenn sie nicht in der Lage sind, ihren Hintern für die angeordneten 14 Tage daheim zu lassen.


Felica

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Weil da dann steht, bitte? Also nichts mit eindeutig. Übersetzt schreibst du nämlich sowas wie, es wäre ganz, ganz lieb wenn ihr eure Kinder daheim lassen müsst, aber zwingen tun wir euch nicht. Ihr müsst selbst entscheiden ob das so eine super Idee ist ein infiziertes Kind halt weiter in die Einrichtung zu schicken, wenn ihr es macht, hat das auch keinerlei Konsequenzen für euch. Super Sache - Ironie an.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Möhrchen

Und das wird den Erwachsenen auch genau so mitgeteilt. Das es Konsequenzen hat wenn sie sich nicht an die Quarantäne halten. Das kontrolliert wird. Telefonisch und anschließend auch noch schriftlich. es ist also nicht so das, wenn das GA eine Quarantäne verordnet, die Erwachsenen nicht ein Regelwerk bekommen, mit Androhung entsprechender Konsequenzen. Für Kinder sehen die halt etwas anders aus, sind aber genauso klar formuliert.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Felica

Ja, gut der erste Satz wäre zu locker formuliert, das hatte ich nur reinkopiert. Aber man kann auch Anordnungen empathischer formulieren, wenn man möchte. Aber vermutlich habt ihr Recht, manche brauchen den Holzhammer. Es scheint tatsächlich so zu sein, dass Leute trotz Ansteckung bzw K1 munter hoch erhobenen Hauptes in der Gegend rum laufen, solange sie keine offizielle Quarantäneordnung vorliegen haben. Und das dauert leider immer länger. Manchmal kann ich einfach nicht fassen bzw mir nicht vorstellen, was im Kopf mamcher Leute vor sich geht. "Der Verstand ist unsere schärfste Waffe im Kampf gegen Corona - wir sind verloren , wir sind unbewaffnet!"


Luna Sophie

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Antwort auf Beitrag von Streifenhörnchen

An die Kritiker dieser Briefe. Was soll den gemacht werden, wenn ein positiv getestetes Kind weiter draußen rumläuft? Es gibt Eltern, die interessiert es null. Da gehen die Kinder weiter auf den Spielplatz und mit zum Einkaufen, werden zu Freunden zum spielen geschickt.


Meyla

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Antwort auf Beitrag von Luna Sophie

Steht ja hier. Bitte bitte sagen und im Zweifel ignorieren.... Bis die Spielplätzen wieder gesperrt und kinder aus Geschäften ausgeschlossen werden, wie im Frühjahr. Aber selbst dann merken sie die winscgläge garantiert nicht.


Marianna81

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Antwort auf Beitrag von Meyla

beim Rudeleinkaufen der Familien waren auch in dieser Zeit Kinder dabei.


Meyla

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

Es haben sehr viele Geschäfte eine Einpersonenregel eingeführt und Mütter mit Kindern wieder vor die Tür gesetzt. Hier gab es doch täglich Empörung darüber..... alles wieder vergessen? Ist nicht lange her.


cube

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Antwort auf Beitrag von Streifenhörnchen

Hier wird doch so oft darüber diskutiert, wie schlimm das ist, dass sich nicht an Regeln gehalten wird bzw. dass Angei oder wer auch immer nicht einfach mal klipp und klar Dinge verbietet und wer sich nicht daran hält, sollte auch eine Strafe bekommen. Jetzt ist das Schreiben klipp und klar formuliert, den Eltern wird eine Maßnahme angedroht, sollten sie sich nicht daran halten - aber das ist jetzt plötzlich total drüber? Also bei Eltern sollte man bitte nur nett und freundlich bitten - aber beim vermeintlichen Partyvolk darf das ganze ruhig hart durchgezogen werden und mal klare Ansagen gemacht werden?


bellis123

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Antwort auf Beitrag von Streifenhörnchen

Wo ist das Problem? Das ist nun mal Amtsdeutsch und anders verstehen es manche eben nicht. Wer die Quarantäne einhält, hat ja nichts zu befürchten und das geht aus den Schreiben auch eindeutig hervor.


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von Streifenhörnchen

Ist doch ganz einfach. Da ja auch hier der allgemeine Tenor ist "Ist ja nicht verboten, also mache ich das, was ich will", müssen Ämterschreiben eben eindeutig darauf hinweisen, daß es untersagt ist und die Konsequenzen vom Missachtung aufzeigen. Juristische Formulierungen halt. Wieso sich da Eltern bedroht fühlen, die die Quarantänevorschriften für ihre Kinder durchsetzen, erschließt sich mir nicht.


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Streifenhörnchen

Wo ist das Problem ? Es gibt scheinbar genug Eltern die sich nicht an die Quarantäne halten. Der Ton ist heftig aber es gibt schlimmeres.


cube

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Antwort auf Beitrag von Streifenhörnchen

Passend zu der Diskussion, ob man das nicht netter formulieren könnte: In Düsseldorf hat das Verwaltungsgericht gerade einem Kläger Recht gegeben, der gegen die allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum geklagt hatte. Begründung: "Dem Bestimmtheitsgebot sei nicht genügt, wenn der Bürger – wie hier – nicht ohne weiteres in der Lage sei zu erkennen, welches Verhalten von ihm gefordert werde, zumal dann, wenn ein Verstoß bußgeldbewehrt sei". Übersetzt man das auf die Schreiben bzgl. Quarantäne, tut man hier wohl auch gut daran, nicht mit Formulierungen wie "sollten Sie", "bitte achten Sie darauf" oder gar "nach Möglichkeit" zu arbeiten, sondern klipp und klar zu sagen, was zu tun ist bzw. was verboten/untersagt ist. Insbesondere, wenn so etwas wie Inobhutnahme dahinter steht.


SybilleN

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Antwort auf Beitrag von Streifenhörnchen

Ich verstehe, dass die Formulierung Angst macht. Aber: 1) Manche brauchen die Angst / Drohung, um sich überhaupt an was zu halten. In der Klasse meiner Tochter gab es Kinder, die offiziell unter Quarantäne standen. Und die Eltern ließen sie auf Halloween-Partys gehen... 2) Zu lasche Formulierung schafft auch Unsicherheit und Freiraum wo keiner ist. In der Quarantäne-Anordnung für meine Tochter stand was von "kann sich bei Symptomen testen lassen" und "soll zu Hause bleiben". Das kann man ziemlich frei auslegen - so bekämpft man keine Gefährdungslage!


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Streifenhörnchen

Im Grunde ist es doch klar, dass man Eltern, die sich nicht an die Quarantäneregeln halten oder schon der Anordnungen einer Quarantäne an sich nicht nachkommen, sanktionieren muß. Und imm allerletzten (eher theoretisch denkbaren) Szenario endet das dann mit einer Inobhutnahme. Die dann in dem fall eben das letzte Mittel ist, nachdem alle anderen ausgeschöpft wurden. Es müßte doch auch klar sein, dass nicht direkt mit Anordnung "Begeben Sie sich in Quarantäne" das JA für der Tür steht und die Kinder mitnimmt.


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Das sollte man meinen, aber du siehst ja die Reaktionen...


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Feuerschweifin

Ich frage mich immer, woran das liegt. Warum reagieren die Menschen so derart kopflos, obschon doch gar nichts passiert ist und auch nichts passieren wird.


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Ich glaube, da liegt daran, dass viele nicht wissen, wie die Abläufe im öffentlichen Sektor sind, was Verwaltungsakte sind, wie Schreiben juristisch wasserdicht erstellt werden müssen, wann das Jugendamt berechtigt und verpflichtet ist einzuschreiten etc. Das kann man zunächst ja auch niemandem vorwerfen, ABER bevor man sich empört und Angst vor Ämtern bekommt, sollte man sich halt doch zuerst informieren. So wie bei der Stellenausschreibung des Jugendamtes damals. Die war vollkommen korrekt aufgebaut und enthielt keinerlei Dinge, die alarmierend gewesen wären. Aber da wurde sich auch drauf gestürzt und gleich das schlimmste unterstellt.


Streifenhörnchen

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Antwort auf Beitrag von Streifenhörnchen

1. Ich kenne niemanden der sich nicht an Quarantäne halten würde. Gut, ich kenne auch niemanden der getestet wurde... 2. Selbstverständlich würde ich mich auch an Quarantäne halten. Und auch meine Kinder im Haus lassen. Ich würde meine Kinder aber auch ohne Corona nicht krank raus lassen oder gar zur Kita oder Schule geben. 3. Finde ich die angedrohte Inobhutnahme trotzdem extrem. Vor allem wenn es tatsächlich durchgezogen werden würde. In meinen Augen würde ein Bußgeld reichen. 4. Ist das Wohl des Kindes, welches ohne Symptome draußen ist, nicht gefährdet. Das Wohl der anderen um diesem Kind eher, aber nicht das Kind selbst. Und auch wenn das Kind eigentlich zu krank fürs draußen sein wäre, ist das für euch wirklich ein Grund es in Obhut zu nehmen? Würdet ihr also jedes fiebernde, Durchfall geplagte Kind was in die Kita geschickt wird, durch das Jugendamt abholen lassen? 5. Vielen Dank fürs, wieder mal, wach rütteln. Eigentlich juckt es mich in den Fingern Vielen hier nochmal direkt auf ihre Posts zu antworten, aber ihr müsst mir verzeihen dass ich das jetzt doch unkommentiert lasse...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Streifenhörnchen

Wenigstens eine versteht dich, streifi. Ich. Schüttle nur mein weises haupt.....


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Streifenhörnchen

"3. Finde ich die angedrohte Inobhutnahme trotzdem extrem. Vor allem wenn es tatsächlich durchgezogen werden würde. In meinen Augen würde ein Bußgeld reichen." Das Bußgeld darf man trotzdem bezahlen. Hier trafen sich zwei Geschwister während der angeordneten Quarantäne mit Freunden. Die Eltern beendeten diese eigenmächtig, nachdem der Test negativ ausfiel. Es flog auf und sämtliche Spielkontakte der Kinder mussten in Quarantäne....


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Streifenhörnchen

1. Ich kenne welche die sich nicht an die Quarantäne halten 3. Soll man da den Weichspüler ansetzen und betteln, liebe,liebe Eltern bla bla bla. 4. Hier in der Kita gab es 2 Fälle in denen die Kinder vom Jugendamt abgeholt wurden,weil sie krank im Kita waren . ( sie waren nicht nur einmal krank im kiga) Auch wenn das Kind keine Symptome hat haben die Eltern das Kind in Quarantäne zu lassen ob es ihnen passt oder nicht


Felica

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Antwort auf Beitrag von Streifenhörnchen

Hier wurden mehrere Straßenzüge mit Zäunen abgetrennt: https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/verl-wohnblocks-eingezaeunt-100.html https://www.haller-kreisblatt.de/lokal/halle/22810471_Toennies-Arbeiter-tauchen-unter-Verl-setzt-auf-drastische-Massnahmen.html Es sind extrem viele einfach so abgehauen. Die Mitarbeiter sind ja über den kompletten Kreis verteilt, oft in Hotels untergebracht, in Einfamilienhäusern. Kaum hatten die spitz das Quarantäne droht, ging es heimwärts nach Rumänien und Bulgarien. Oft weil sie Angst hatten kein Geld zu bekommen. Den mit der Drohung, nix Arbeit, nix Geld, werden die schon seit Jahren klein gehalten. Da kaum einer deutsch kann, ist bei denen der Informationsgehalt aus unabhängigen Quellen über ihre Rechte nahezu null. Wir konnten das hier übrigens sehr gut beobachten wie das abläuft, weil gegenüber eine Familie betroffen. Die hatten die Aufforderung zur Quarantäne im Umzug bekommen. Da wanderte also die ganze Familie, samt Handwerker, den ganzen tag zwischen den beiden Häusern hin und her, schleppten Möbel, bekamen Besuch und trugen selbstverständlich nicht mal so was wie eine Maske. Wenn dann mal ein Team kam zum kontrollieren oder erneuten testen. und die kamen im vollen Aufgebot mit Amtsarzt, Soldaten, Dolmetscher, wurde lange palavert. Kaum waren die weg, ging es weiter mit dem Umzug. Andere haben die, eindeutig positiven Nachbarn, regelmäßig beim Bäcker gesehen oder im Supermarkt. Hunde ausführen mal noch dazu genommen. So viel zum Thema, alle halten die Quarantäne ein.


As

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Antwort auf Beitrag von Streifenhörnchen

Ein höflicher Appell würde doch nichts bringen, kannste täglich erleben. Tatsächlich ist das klar und eindeutig formuliert, damit es auch der letzte Ignorant versteht. Ich habe so einen Brief schon bekommen und er hat mich nicht erschreckt , weil für mich klar war, dass das Kind sich jetzt 14 Tage an die Quarantäneregeln zu halten hat. Also fühlte sich auch niemand berufen, mein Kind in Obhut zu nehmen.


Feuerschweifin

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