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Infiziert bei der Arbeit, wie versichert?

Infiziert bei der Arbeit, wie versichert?

Irish83

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Ich habe bewusst noch nichts darüber gelesen, aber vielleicht weiß es jemand. Man arbeitet in der Pflege: Nachweislich viele coronafälle auf der Station. Man erkrankt und trägt Folgeschäden davon, so dass man nicht mehr in der Pflege arbeiten kann, bzw BU ist. Wer muss denn für eine Umschulung, oder BU aufkommen? Muss man selbst dafür sorgen, der Arbeitgeber, die BG, oder ist das noch nicht geregelt?


KKM

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Antwort auf Beitrag von Irish83

Vermutlich muss man BEWEISEN, sich bei der Arbeit und nicht im Supermarkt angesteckt zu haben.... Sorry, ich weiß es nicht, fürchte aber bei der bisherigen Versicherungsmentalität, dass so entschieden wird.


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von Irish83

Ich denke es ist chancenlos das als BG-Fall anerkannt zu bekommen. Bei Berufsunfähigkeit greift meines Erachtens wenn, dann nur eine private Versicherung.


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Die private Berufsunfähigkeit greift wenn BU gegeben ist, (fast) egal aus welchem Grund. Gesetzlich gilt ja Erwerbsunfähigkeit, das ist ein ganz anderes Kaliber... Und zur BG: Da wird man nachweisen müssen, dass man es sich im beruflichen Umfeld eingefangen hat und keinesfalls in den Stunden des Privatlebens.... *vielGlück* ich glaube das wird SEHR schwer... LG D


Irish83

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Antwort auf Beitrag von Irish83

Ich danke euch für eure Antworten. Es betrifft mich persönlich nicht, es war nur ein Gedankenspiel. Vermutet habe ich wie ihr, dass es schwer nachzuweisen wird, dass man sich auf der Arbeit angesteckt hat. Interessant finde ich dennoch, darüber noch nichts gelesen zu haben.


Einstein2.0

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Antwort auf Beitrag von Irish83

Ja, du musst nachweisen, dass du dich am Arbeitsplatz infiziert hast. Das wird schwer. Wenn allerdings nachweislich keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden und schriftlich darauf aufmerksam gemacht wurde, sieht es evtl. anders aus. So zumindest die Aussagen des PR. Prävention im KH und im Pflegeheim sollte gegeben sein (auch wenn’s in der Realität anders aussieht). Ich frage mich immer noch, wie 5 Wochen nach dem Shutdown in einer Einrichtung 14 Bewohner sterben konnten. Entweder ist die Inkubationszeit doch länger, oder es wurde eben einfach geschlampt.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Einstein2.0

So wie ich unsere BG kennen werden sie sich beweisen lassen dass Du Dich da wirklich bei der Arbeit angesteckt hast und das kann keiner - schonmal fein raus aus der Zahlung.... Einstein, an den 2 Wochen zweifel ich oft auch gerade wenn man wie oben sicht dass der Oma sich ohne Kontalt angesteckt hat, ggf schlummerte es doch schon länger in ihm ? Aber dann wären alle unsere Zahlen und Maßnahmen weniger wert In den Einrichtungen könnten es ggf doch Mitarbeiter eingeschleppt haben oder es kommt doch über Post, Waren rein ? dagmar


Data_

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Antwort auf Beitrag von Irish83

Es scheint tatsächlich differenzierter zu sein, dass die Allgemeingefahr der Infektion gegenüber dem erhöhten Risiko bei der Arbeit zurücktreten kann und es doch als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit zählt, Siehe zb https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/verwaltungsrecht/dienstunfallrecht/themen/beitrag/ansicht/dienstunfallrecht/coronavirus-unfall-oder-berufskrankheit/details/anzeige/?cHash=81e31e93c2d5586d7db1e31f899df819&type=999 Und https://www.bghw.de/die-bghw/faq/faqs-rund-um-corona/fragen-rund-um-den-versicherungsschutz/ist-eine-ansteckung-mit-corona-ein-arbeitsunfall-oder-eine-berufskrankheit