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Impfpflicht Pflege

Impfpflicht Pflege

Len01

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Da ich nicht weiter weiß habe ich mich hier angemeldet und hoffe auf Antwort. Ich arbeite in der Pflege. Ab März kommt in der Pflege die Impfpflicht. Ich wollte jedoch bis nach der Entbindung (01.04.) mit Impfen warten. Ich bin schon die komplette Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot und bald (von Februar bis Mai) im Mutterschutz. Danach gehe ich ein Jahr in Elternzeit. Ich wurde heute von meinem AG angerufen, wenn ich mich bis März nicht impfen lasse im März aufgrund der kommenden Impfpflicht gekündigt werde. 1. kann mein AG mich trotz Mutterschutz (und danach Elternzeit) aus diesem Grund kündigen? 2. bin ich trotz Beschäftigungsverbot/Mutterschutz/Elternzeit verpflichtet, mich für die Arbeit impfen zu lassen? 3. bin ich trotz meiner Schwangerschaft verpflichtet mich Impfen zu lassen?


cube

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Antwort auf Beitrag von Len01

BV = grundsätzlich arbeitsfähig und jederzeit bei entsprechender Ersatztätigkeit an den Arbeitsplatz zurück beorderbar. Insofern kann der AG in dieser Zeit auf die Pflicht bestehen - du musst ja grundsätzlich jederzeit arbeiten kommen können. Da dein ET aber der 1.4. ist und du vorher bereits vor März im MuSchu bist ... fraglich, ob er da auf die Impfung bestehen kann bzw. du noch den Anforderungen gem. Arbeitsvertrag oder eben solchen Vorgaben unterliegst. In der EZ ruht der Vertrag - da dürfte er eigentlich gar keine Forderungen stellen dürfen. Wohl aber, dass du mit Ende der EZ einsatzfähig bist = vollständig geimpft. Ansonsten wärest du ja dann auch diejenige, die ihren Vertrag nicht erfüllen kann. Frage wäre also für mich: ist in der MuSchuFrist - sowohl Vor- als auch Nachgeburtlich - der Arbeitsvertrag noch so bindend, so dass der AG diese Forderung stellen kann? Ich denke, das ist echt eher eine Frage für den Fachmann/-frau. Oder du fragst mal bei der Gewerbeaufsicht oä Stellen nach. Du wirst ja nicht die Einzige sein, die das betrifft und ich habe im Inet dazu keine Regelung gefunden.


Len01

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Antwort auf Beitrag von cube

(Ich bin nicht vom AG im Beschäftigungsverbot sondern vom Betriebsarzt.) Aber da ich ab Februar im Mutterschutz und dann in Elternzeit bin und mein AG mich im März erst kündigen möchte stellt sich mir die Frage ob das geht. Ich habe ihm gesagt, wenn das Kind da ist ich mich direkt Impfen lassen werde, also im April. Seine Antwort darauf war, dass ich bis März durchgeimpft sein muss und sie mich sonsz im März kündigen werden. Ich habe schon rumtelefoniert, die ganzen Gewerkschaften geben nur Auskunft wenn man Mitglied ist. Ich habe schon einen Anwalt, jedoch soll ich laut ihm nichts tun und warten dass die Kündigung kommt. Jedoch lässt mir die Situation keine Ruhe und ich warte so gesehen auf meine Kündigung. Ich schreib trotzdem mal in das Rechtsforum, danke für deine Meinung!!


Einstein2.0

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Antwort auf Beitrag von Len01

Die pragmatischste Lösung wäre ja die Impfung.


Jomol

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Antwort auf Beitrag von Einstein2.0

...und die sinnvollste für Dich und Dein Kind.


Len01

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Antwort auf Beitrag von Einstein2.0

Es ist meine Sache was ich mache und die Aussage beantwortet nicht meine Fragen.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Len01

Nein, zum Geier, es ist nicht alleine DEINE Sache. Ist wie zu schnell fahren im Auto: das ist nicht allein Deine Sache Du gefährdest andere. Und zwar massiv. Unfassbar.


Len01

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Im Höchstfall ist beides bedenklich, aber es ist sicherlich nicht besser sich ständig Boostern zu lassen ohne zu wissen welche „Folgen“ sich in ein paar Jahren daraus resultieren. Ich finde es teilweise krank wie Menschen andere Menschen auf bösartigster weise Dinge unterstellen/vorwerfen und wünschen, nur weil sie sich nicht Impfen lassen wollen. Abgesehen davon, dass alle die wollen sich schützen können (mit der Impfung) und die, die die Impfung nicht wollen sich das Risiko bewusst sind. (Ich habe nicht spezifisch etwas gegen die Impfung und werde mich, wenn ich muss, nach meiner Schwangerschaft Impfen lassen. Das habe ich jedoch auch oben in mein Post geschrieben.)


Permira

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Antwort auf Beitrag von Len01

Es gibt KEINE Impfung, die Langzeitfolgen hat. Die Impfung mit Biontech ist hervorragend auch an Schwangeren untersucht. Es gibt KEIN erhöhtes Risiko für irgendwas in der Schwangerschaft. Aber es gibt ein erhöhtes Risiko für Totgeburten, Gestosen, Frühgeburten usw. nach Infektion mit Covid. Warum willst du deinem Kind den Schutz durch die Impfung vorhenthalten, wenn du dich schon nicht um dein Leben sorgst? Du darfst natürlich machen, was du willst. Aber du hast eine Entscheidung nicht aufgrund von Fakten sondern aufgrund eines Gefühls getroffen. Und es geht nicht nur um dich sondern auch um dein Kind, das, wenn's dumm läuft, stirbt, weil du dich nicht impfen lassen wolltest.


Len01

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Antwort auf Beitrag von Permira

Ich sagte nicht, dass ich mich nicht Impfen lassen möchte. Das habe ich wie gesagt auch hier geschrieben. Ich sagte das im Höchstfall beides bedenklich ist, nichts machen genau so wie sich ständig boostern lassen zu sollen. Und anstatt auf Angriff zu gehen kann man versuchen Menschen vom positiven zu überzeugen und versuchen ihre Bedenken zu nehmen.


Len01

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Antwort auf Beitrag von Permira

Und so aussagen wie, wenn ich mich schon nicht um mein Leben sorge solle ich meinem Kind nichts vorenthalten o.ä. sind auf meine Aussagen in diesem Post echt selten dämlich. Jeder kann wohl zum Glück noch selbst entscheiden und ich brauch mir nicht von irgendwelchen Leuten sagen lassen, weil ich gefragt habe ob ich in der Situation gekündigt werden kann, ich würde mich nicht um mein Leben sorgen und mein Kind würde wenn’s dumm läuft wegen mir sterben? Woher möchtest du wissen, wie ich (ohne den Impfschutz) mein Leben gestalte und handhabe, dass du solche Unterstellungen und Aussagen tätigst?


Permira

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Antwort auf Beitrag von Len01

Das Problem ist ja, dass du (wie viele, da bist du ja nicht alleine), nicht aufgrund von Fakten entschieden hast. Ich sage ja, du darfst natürlich selber entscheiden. Aber aufgrund der Impfung ist noch kein ungeborenes Kind gestorben, aufgrund der Infektion schon. Ich will dich nicht angreifen, sondern verdeutlichen, warum es Sinn macht, dich schon in der Schwangerschaft und nicht danach impfen zu lassen. Es ist nicht beides bedenklich, sondern nur das nicht impfen lassen. Das ist Fakt. Aufgrund des deutlich erhöhten Risikos für einen schweren Verlauf für Schwangere (nicht für Frauen nach der Geburt).


Lileni

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Ist zwar schon älter der Beitrag, aber ich hoffe, dass du mittlerweile eines besseren belehrt wurdest….


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Len01

1. Hier würde ich unterscheiden. a) Beschäftigungsverbot Das ist grundsätzlich widerrufbar. Allerdings bist Du ab Bestehen der gesetzlichen Impfpflicht bereits im Mutterschutz, daher: siehe 1b) b) Mutterschutz / Elternzeit Nein, weil die Impfpflicht für Dich (noch) nicht gilt, s.u. Und auch wenn Du der Impfpflicht unterliegst, reicht ein verstoss nicht für eine fristlose Kündigung, MEn muss vorher eine Abmahnung erfolgen. Allerdings kannst Du von der Arbeit freigestellt werden, bis Du geimpft bist. 2. Nein, bist Du nicht. Es geht darum, diejenigen, die tatsächlich anwesend am Arbeitsort sind. Du unterliegst daher (noch) nicht der Impfpflicht. 3. Nein, s.o., dies gilt für die gesetzliche Impfpflicht. Anders wäre es nur, wenn Du zu Zeiten der gesetzlichen Impfpflicht nich nicht im Mutterschutz bist sondern nur im BV.


Permira

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Antwort auf Beitrag von Len01

Und was spricht für dich gegen die Impfung in der Schwangerschaft? Warum vertraust Du den Experten nicht? https://www.dggg.de/stellungnahmen/empfehlung-der-covid-19-impfung-fuer-schwangere-und-stillende-frauen


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Len01

Ich würde da durchatmen. Wer hat Dich denn angerufen? Weiß derjenige überhaupt von Deiner Situation. Hast Du die geschildert? Es ist schon die Pflicht nun zu informieren und dann eben im März handeln zu können. Soweit ich weiß müssen sie es dann an das Gesundheitsamt melden und die könnten ein Betretungsverbot aussprechen. Du bist aber dann im März eh im Mutterschutz und dann Elternzeit. Unkündbar und da eh nicht am Patienten keine Gefahr. Es wäre auch für das Baby und die Entbindung ansich besser jetzt zu impfen. Hier müssen Ungeimpfte Maske tragen bei der Geburt und und und. Ruf da morgen noch einmal an.


Len01

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Meine Chefin hat mich angerufen. Danke für die Infos


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Len01

Diese Infos sind aber nur zum teil richtig. Du kannst Dir aber einfach raussuchen, was Dir passt. Ich wünsche Dir und Deinem Neugeborenen einen leichten Verlauf. Ihr werdet Euch anstecken, ganz sicher. Hoffentlich dann ohne Langzeitfolgen.


mirage

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Antwort auf Beitrag von Len01

Ich sende Dir einen Link, da steht alles drin. Ruhig bleiben.


Len01

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Danke, ich wünsche dir auch alles gute.


SophiasPapa

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Antwort auf Beitrag von Len01

Dies stellt keine Rechtsauskunft dar. §20a IfSG regelt die Pflicht zur Vorlage der Nachweise bis zum 15.3.2022. Sollten bis dahin die Nachweise nicht erbracht sein, liegt ein Verstoß gegen eine vertragliche Nebenpflicht vor. Zudem muss der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin beim Gesundheitsamt melden. Das Beschäftigungsverhältnis besteht auch während des Mutterschutzes und der Elternzeit. In der Elternzeit besteht der Vertrag weiterhin, nur die Hauptleistungspflichten sind ausgesetzt. Du bist verpflichtet, diese Nachweise fristgerecht zu erbringen. Kann der Arbeitgeber kündigen, wenn du diese Nachweise nicht erbringst? - als Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht: ja - weil du deine Arbeitsleistung nicht anbieten kannst: nein (da Mutterschutz und Elternzeit)


Len01

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Antwort auf Beitrag von SophiasPapa

„Das Beschäftigungsverhältnis besteht auch während des Mutterschutzes und der Elternzeit. In der Elternzeit besteht der Vertrag weiterhin, nur die Hauptleistungspflichten sind ausgesetzt.“ -> Ja, jedoch ruht der Vertrag auf Regelungen des Mutterschutz und Elternzeit. Z.b. dass du nicht Pflichtgeimpft werden darfst/musst im Mutterschutz. „Du bist verpflichtet, diese Nachweise fristgerecht zu erbringen.“ -> Fristgerecht ist in diesem Fall nach Ablauf der Elternzeit. „Kann der Arbeitgeber kündigen, wenn du diese Nachweise nicht erbringst?“ - als Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht: ja -> Nicht direkt. Die arbeitsvertraglichen Haupt- und Nebenpflichten ruhen auf dem Mutterschutz und Elternzeit. Du musst in dieser Zeit nicht diesen Verpflichtungen wie Impfe nachkommen. Und der Arbeitgeber kann dir nicht direkt deshalb kündigen. Du wirst an das Gesundheitsamt gemeldet, bekommst eine Abmahnung und Frist von diesen gesetzt und kannst dann bei Nichteinhaltung fristgerecht gekündigt werden. - weil du deine Arbeitsleistung nicht anbieten kannst: nein (da Mutterschutz und Elternzeit) -> Nicht direkt. Nicht weil ich meine Arbeitsleistung nicht anbieten kann, sondern weil ich im gesonderten Kündigungsschutz bin.


SophiasPapa

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Antwort auf Beitrag von Len01

Auch wenn es spät ist mit meiner Antwort: Deine Ausführungen sind nicht richtig: Auch wenn du in Mutterschutz/Elternzeit usw bist, bist du verpflichtet, diese Nachweise bis zum 15.3 zu erbringen. Erbringst du diese Nachweise nicht, wird dein Arbeitgeber das Gesundheitsamt informieren. Das Gesundheitsamt wird die Nachweise bei dir einfordern. Hast du diese nicht, gibt es ein Betretungs- und Beschäftigungsverbot. Das GA muss auf "Nummer sicher" gehen, dass du während der Elternzeit nicht irgendwo in der Gesundheitsbranche tätig bist. Zugleich wird das GA ein Bußgeldverfahren gegen dich einleiten. Alternativ kann das GA dir eine kurze Nachfrist setzen, damit die Impfung in deinem besonderen Fall nachgeholt wird. Es kann natürlich auch neben dem Bußgeldverfahren das Zwangeld (Zwangshaft) verfahren einleiten. Auf keinen Fall ist es so, dass das Gesundheitsamt bis zum Ablauf der Elternzeit wartet. Und deine vertraglichen Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag ruhen während dem Mutterschutz und Elternzeit nicht. Nur die Hauptleistungspflichten aus dem Vertrag. Und das Betretungsverbot bzw die Nichterbringung der Nachweise stellen einen erheblichen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag dar. Wie gesagt: deine Nebenpflichten bleiben bestehen: siehe auch https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/elternzeit-auswirkungen-auf-das-arbeitsverhaeltnis_idesk_PI42323_HI3516367.html


kirshinka

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Antwort auf Beitrag von Len01

Warum bist du nicht längst geimpft???? Gerade für Schwangere ist die Impfung wichtig und hilfreich.


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von Len01

1. Du musst bis 15.3 die Nachweise erbringen, unabhängig davon, ob du in Mutterschutz oder in Elternzeit bist. 2. Erbringst du diese nicht, gehen die Infos über die Nichterbringung der Nachweise an das Gesundheitsamt. 3. Das Gesundheitsamt wird dir eine angemessene Frist zur Vorlage der Nachweise setzen. 4. Erbringst du diese nicht, gibt es ein Betretungsverbot. 5. Ob der Arbeitgeber dann nach erfolgter Abmahnung dir kündigt, ist seine Entscheidung. 6. Unabhängig von der arbeitsrechtlichen Seite, begehst du eine Ordnungswidrigkeit nach § 73 Absatz 1a Nummer 7f bzw. 7h IfSG. a) Die Höhe des Bußgelds beträgt bis zu 2.500 EUR und kann nach Bestandskraft mehrmalig erfolgen. b) es kann zusätzlich Zwangsgeld und bei Nichtzahlung mit Zwangshaft beantragt werden. Punkt 6 ist richtig übel und kann teuer werden.


Len01

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Antwort auf Beitrag von Briefkopf

Diese Informationen stimmen nicht ganz. So läuft es ab, wenn du ganz normal anwesend bist. Da der Vertrag aber auf dem Mutterschutz ruht muss ich dem nicht nachkommen, da man im Mutterschutz nicht verpflichtend geimpft werden darf (außer man möchte). Zudem hat man im Mutterschutz und in der Elternzeit einen gesonderten Kündigungsschutz, weshalb man (nicht aus dem Grund Impfung) gekündigt werden kann. Man ist nur verpflichtet nach der Elternzeit alle Voraussetzungen zum arbeiten erfüllt zu haben, um seine Arbeitskraft wieder anbieten zu können.


Accy

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Antwort auf Beitrag von Len01

Hallo, ich arbeite auch im Gesundheitssystem und würde dir raten, dich diesbezüglich am besten direkt bei deinem Arbeitgeber oder der für deinen Beruf zuständigen Kammer zu informieren. Dass du im Beschäftigungsverbot, Mutterschutz oder in Elternzeit bis zum 15.03. auf jeden Fall eine vollständige Impfung nachweisen musst, ist meines Wissens nach nämlich nicht richtig. Zum Beispiel gibt die Bundeszahnärztekammer auf der folgenden Seite unter Punkt 1 im dritten Absatz direkt an, dass die Impfpflicht nicht für Angestellte gilt, die derzeit im Beschäftigungsverbot oder in Elternzeit sind: https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/impfpflicht-in-der-zahnarztpraxis.html Da aber Unterschiede zwischen den verschiedenen Bereichen oder Arbeitgebern möglich sind, würde ich mich wie gesagt an deiner Stelle dort nochmal erkundigen. Viele Grüße!


Len01

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Antwort auf Beitrag von Accy

Danke für die Infos! Ich habe mit meinem Betriebsarzt telefoniert: 1. der Vertrag ruht auf dem Mutterschutz und der Elternzeit. D.h. ich darf/muss in der Zeit nicht geimpft werden (außer ich möchte es). Verpflichtungen wie diese sind solange pausiert. 2. kann/darf ich im Mutterschutz/Elternzeit nicht gekündigt werden, da ich im gesonderten Kündigungsschutz bin. 3. sobald ich wieder arbeiten gehe muss ich allen Verpflichtungen nachgekommen sein und komplett zur Verfügung stehen, also geimpft sein und sonstiges, sonst kann ich gekündigt werden. Mein Betriebsarzt ist nächste Woche dort und fragt meine Chefin und PDL, wie die auf die Idee kommen solche Aussagen zu tätigen und klärt diese über die Pflicht im Mutterschutz auf. Er sagte auch, sollte ich danach einen Anruf von meinem AG bekommen, soll ich ihm Bescheid geben..


Leha2789

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Antwort auf Beitrag von Len01

Hallo Vielen Dank für deine Recherche. Ich bin in der gleichen Situation und habe auch am 1.4. ET Mein Arbeitgeber hat sich bei mir noch nicht gemeldet, aber ich hatte mir bezüglich der Impfpflicht diese Gedanken gemacht. Niemals würde ich mir in der Schwangerschaft die Impfung geben lassen, vor allem werden Nebenwirkungen und Langzeitfolgen nicht angemessen dokumentiert. Ganz klar, dass die Medien, die von der Politik gesteuert sind, für eine Impfung in der Schwangerschaft "gute Werbung" machen, nachdem zunächst davon abgeraten wurde. Die Dokumentation dieser Nebenwirkungen nehmen ungefähr pro Diagnose eine Stunde in Anspruch und die Ärzte erhalten dafür keine Bezahlung. (Aus sicherer Quelle) Das hat schon alles einen Sinn für die Unternehmen und die Regierung. Ich finde es unfassbar, was hier von manchen von sich gegeben wird, die mediengesteuert durch die Welt laufen. Ich hatte Corona in der Schwangerschaft und ich kenne noch einige weitere. Für alle verlief es ohne Komplikationen und Probleme für Mutter und Kind. (So eine irrsinnige Aussage, dass dein Kind daran sterben wird!!) Natürlich kann es auch anders kommen, aber das kann es auch bei anderen Erkrankungen, wie zB. das CMV. Ich habe meinem Körper vertraut und es war die richtige Entscheidung. Leider verstehen sehr viele immer noch nicht, dass sie sich die Impfung zum eventuellen Selbstschutz geben lassen. Sie schützen die anderen nicht, wie es ursprünglich gedacht war. Ich wurde von geboosterten infiziert, die Symptome hatten, diese aber verschwiegen haben... Sie sind einfach nicht davon ausgegangen mit Covid infiziert zu sein, da die Medien anderes sagen. Ich wollte nur mitteilen, dass ich gut finde, dass du dich nicht von diesen unfassbar dämlichen Kommentaren einschüchtern lassen hast. Du hast ja auch niemanden nach deren Meinung zur Impfung gefragt. Ich bin im Übrigen kein Impfgegner. Die Impfung mag sinnvoll für Risikogruppen mit Vorerkrankungen sein, ab einem bestimmten Alter ebenfalls und natürlich für Freiwillige. Aber ein Booster-Abo für alle ist dann doch nicht sooo verständlich für mich. Aber weil man kein Verständnis für jegliche Aktionen der Politik hat, bin ich eben Außenseiter. Damit kann ich leben! Ich wünsche dir weiterhin alles Gute für euch und Gesundheit! Viele Grüße Leha2789


Len01

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Antwort auf Beitrag von Leha2789

Hallo, ruf wenn du immer noch sorgen hast am besten mal dein Betriebsarzt an und frag ihn die Fragen die ich oben stehen habe! Es ist bei mir genau so, ich werde mich nicht in der Schwangerschaft impfen lassen. Es ist mir egal ob XY sich dadurch angegriffen oder beleidigt fühlt und mir irgendwelche Aussagen und Vorwürfe vor den Kopf knallt. Solche Menschen bringen teilweise bösartigste Aussagen und indirekte Wünsche, versuchen dabei noch mit dem Finger auf andere zu zeigen aber an die eigene Nase würden sie sich nie fassen. Ich habe gerade zu solchen Menschen mein Bild und meine Meinung, belächle solche Menschen mit ihren Aussagen (erstrecht solche Aussagen wie hier geäußert wurden) mit anderen zusammen. Ich bin auch keinfalls eine Impfgegnerin, akzeptiere und verstehe teilweise auch alle, die sich impfen lassen. Aber definitiv werde ICH mich nicht in der Schwangerschaft Impfen lassen. Mit dem Booster-Abo sieht man die Abhängigkeit die sich die Politik und Industrie in der Gesellschaft versuchen zu verschaffen. Und das werde ich mir und meinem Körper nicht antun. 1, 2, 3, 4… okay, alles gut. Aber es läuft gefühlt drauf hinaus dass man Ende 2023 am besten den 42 booster drin hat. Hier wurde mir ja so lieb gesagt „ich Handel nach meinem Gefühl und nicht nach Fakten“. Es gibt genug Fakten, gute wie auch schlechte, über diese und generell Impfung in der Schwangerschaft. Und würde ich nicht nach meinem Gefühl und Verstand handeln würde ich es so tun wie der Großteil der Gesellschaft. Daran ist auch nichts egoistisch (wurde ich hier ja auch betitelt) weil ich mit der Impfe mich selbst schütze, vor einem schweren Verlauf, und nicht andere. Aber Menschen wollen immer nur das hören, was für sie passt und nicht ihr Bild zerstört. Danke, ich wünsche euch auch alles gute!