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Ich steig nicht mehr durch... Kontaktbeschränkungen bei Kindern...

Ich steig nicht mehr durch... Kontaktbeschränkungen bei Kindern...

kuestenkind68

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Wir hatten gerade mit Freunden eine Diskussion wie das jetzt wirklich mit den Kontaktbeschränkungen für Kinder im privaten Bereich aussieht... Eigentlich gilt ja: maximal 2 Haushalte mit max. 5 Personen, Kinder unter 14 zählen nicht mit. Ich sehe das so: es dürfen immer nur maximal 2 Haushalte sein, und dann eben auch nur Kinder aus diesen 2 Haushalten. Und wenn die Kids sich alleine treffen, dann eben auch nur mit 2 Haushalten, also zB ein Freund/Freundin. Andere waren der Meinung bei Kindern unter 14 ist das komplett egal: die dürfen treffen wen sie wollen, da gibt es keine Beschränkung auf 2 Haushalte... Sprich, die können sich also mit 3,4,5 oder gar mehr Kindern treffen wenn sie alleine unterwegs sind... Ist das wirklich so erlaubt??? Und was ist wenn 2 Erwaschene anwesend sind: dürfen die dann auch egal wie viele kinder aus egal wievielen Haushalten betreuen? ZB als Kindergeburtstag? Hier meinten meine Freundinnen ja, das wäre auch erlaubt? Wenn das echt so ist, dann wundert es mich nicht, dass die Fallzahlen in dieser Altersgruppe so rasant steigen. Und dann stecken die sich auch nciht in der Schule an, sondern bei diesen Treffen... Aber natürlich ist die Schule Schuld und muss geschlossen werden... Vermutlich ist das jetzt auch wieder in jedem Bundesland anders. Aber berichtet doch mal, wie ihr die Regeln versteht...


Meyla

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Antwort auf Beitrag von kuestenkind68

Kinder unter 14 zählen nicht.


kuestenkind68

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Eben nicht. Lies mal die Kommentare weiter unten. Bei 2 Haushalten zählt die Anzahl der Kinder aus diesen Haushalten nicht. Aber das heißt nicht, dass bei Kindern unter 14 alle Regeln entfallen... Offensichtlich ist die Regelung nicht genau genug formuliert im Gesetz.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kuestenkind68

Für BaWü gilt, dass auch die Kinder aus diesen max. 2 HH kommen dürfen, denk das gilt auch bundesweit. Wir (2 Erw. 3 Kinder davon 1 Ü14) dürfen uns mit Freunden treffen, Paar plus Kinder unter 14. Aber es klappt nicht, dass jedes unserer Kinder gleichzeitig einen Freund einlädt. Oder ich eine Freundin zum Kaffee und Kind 3 ihre Freundin. Kindergeburtstage sind hier natürlich auch nicht o.k. Wobei es wohl BL gibt, wo die Kontaktbeschränkungen im Haus oder Garten nur eine Empfehlung sind und rechtliche Konsequenzen nur ausserhalb drohen.


kuestenkind68

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Ja, so gilt es auch in NRW. Nur wenn ich mich draußen so umschaue: da hält sich max. die Hälfte der Familien dran. Aber hinterher jammern, dass die Kids sich in der Schule anstecken...


Ellert

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Antwort auf Beitrag von kuestenkind68

hier wurde das so kommuniziert dass Kinder auch den zwei Haushalten angehören müssen ausser bei getrennten Paaren quasi Wäre ja auch unsinnig wenn sich 20 13-Jährige eng an eng treffen könnten da würde ich im Zweifel nachfragenw as in Deinem Bundesland oder gar Landkreis gilt


kuestenkind68

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich muss da nicht nachfragen, ich verstehe das genau wie du. Nur offenbar andere nicht. Es steht aber auch explizit nichts im Gesetzestext über Kinder, die alleine unterwegs sind... Natürlich ist es abwegig, wenn sich größere Gruppen noch treffen können, aber offensichtlich ist der Text nicht so verfasst, dass es jeder versteht..


JuniMama-xx-xx-??

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Antwort auf Beitrag von kuestenkind68

Bei uns steht “zugehörige Kinder unter” ...bedeutet eindeutig dass Kinder nur dann nicht zählen wenn sie zum sich treffenden Haushalt zugehörig sind. Da sind die Allgemeinverfuegubgeb der Landkreise und BL normalerweise ziemlich eindeutig, meist wird das auch dort in den FAQs nochmal beantwortet. Schick ihnen am besten nen Screenshot. Mir fällt oefters auf, dass die Leute das interpretieren was ein Radiosender oder ein Artikel auf FB kurz zusammengefasst hat aber nicht wissen, was egtl in ihrer Allgemeinverfuegung steht oder wo sie ihre finden (beim Landkreis zB. Homepage oder Staatskanzlei des BL) Letztens auch mal einen Screenshot gezeigt bekommen dass man sich hier an Ostern wohl wieder mit zwei Personen treffen dürfe statt mit einer ... weil das in einem Artikel zusammengefasst wurde dass sich dies geändert hätte... Dass sich das zwar für das BL geändert hat aber das aber hier nicht gilt weil wir über 100 liegen und das nur bei UHUs gilt ... da war die Person völlig beratungsresistent und “da braucht sie nicht extra noch nach der HP des Landkreises googeln wenn das BL das jetzt so sagt ...


kuestenkind68

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Antwort auf Beitrag von JuniMama-xx-xx-??

Ja, genauso ist es. Viele irgnorieren halt "kleine" Verstöße, denn es ist ja "nicht schlimm", "was macht es schon für einen Unterschied, wenn halt 1 Person mehr dabei ist" usw... Und generell gilt man ja als spießige Spaßbremse, wenn man sich an die Regeln hält. Mich nervt es zunehmend, dass die Zahlen hier explodieren und man immer solche Diskussionen führen muss..


ImvPP

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Antwort auf Beitrag von kuestenkind68

Kinder zählen nicht in die Anzahl Personen, aber in die Anzahl Haushalte. 20 Kinder aus 2 Haushalten = ok (Extrembeispiel) 3 Kinder aus 3 Haushalten = nicht ok


kuestenkind68

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Antwort auf Beitrag von ImvPP

Ja, genauso verstehe ich das auch. Aber die Kritik an der Tatsache, dass 3 Kinder aus 3 Haushalten unterwegs waren, fand man übertrieben. Natürlich ist das doof für die Kids, aber ich hab die Regeln nicht gemacht. Die ja offensichtlich so uneindeutig sind, dass nicht jeder das versteht...


Häsle

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Antwort auf Beitrag von kuestenkind68

Es sind definitiv nur die Kinder von insgesamt zwei Haushalten gemeint. Da zählen dann die jüngeren nicht mit zur erlaubten Personenanzahl (gerade die, die alles abschlabbern und hier in den Kitas nachweislich die Zahlen "hochtreiben"). Ich finde das schwachsinnig und halte mich ggf. nicht an die Mengenbegrenzung. Als ob mein 15-jähriges Kind gefährlicher ist als mein sechsjähriges. Was ist denn mit Kindern, die von der Entwicklung her noch nicht 14 Jahre alt sind? Nur auf dem Papier? Oder eine Behinderung haben? Darf man die mitnehmen? Ab welchem Grad? Irgendeinen Grund muss man sich bei der Altersgrenze doch schöngeredet haben.


kuestenkind68

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Antwort auf Beitrag von Häsle

Die Altersgrenze halte ich auch für völlig willkürlich und unsinnig.... was der Grund dafür ist, kann ich auch nicht nachvollziehen... Mit 14 ist man strafmündig. Obs daran liegt? DAss man den 14jährigen dann Strafen auferlegen kann, wenn sie sich nicht an die Regeln halten und unter 14 kratzt es dann niemanden? Es ist wieder eine Regel, die nicht vernünftig durchdacht ist und vermutlich auch wieder ein einer Mitternachts-Sitzung erlassen wurde...


Häsle

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Antwort auf Beitrag von kuestenkind68

Ja. Es wird schon irgendwas damit zu tun haben, dass man die Jugendlichen eher alleine daheim lassen kann als jüngere Kinder. Aber es trotzdem so schwachsinnig, dass ich das mit gutem Gewissen ignorieren kann.


ichbinfrei

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Antwort auf Beitrag von kuestenkind68

Du siehst das schon richtig, Küstenkind. ;) Manche können halt nicht lesen oder denken sich, wen interessieren schon 3-5 14jährige? Naja, wenn dann das Bußgeld von 150 Euro kommt für jeden, interessiert sie es vermutlich schon.... Aber in manchen Hochinzidenzgebieten gilt halt auch ein Haushalt plus nur einer weiteren Person. Und da zählen Kinder teilweise als eine eigenständige Person, egal wie alt. Ist ja kein Wunder, dass keiner mehr durchsteigt.