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Ich frage mich gerade woher die Berichte immer kommen

Ich frage mich gerade woher die Berichte immer kommen

Ellert

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dass Ordnungsämter private Partys mit Strafen belegen wenn es doch überall doch erlaubt wäre. Welchen Sinn macht es denn im Freien 2 Haushalte zu begrenzen und im Privaten zu erlauben oder die ganzen Diskussionen jetzt von wegen bis 10 Personen in beliebigen Haushalten wenn es eh unbegrenzt erlaubt ist oder wäre denn in Gaststätten geht ja eh nichts. dagmar


Häsle

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Vermutlich kommen die Berichte aus Bundesländern, wo es auch im Privatraum Verbote gibt. Hier in Bayern zum Beispiel. Und natürlich macht es keinen Sinn, dass solche Verbote nur in der Öffentlichkeit gelten. Keine Ahnung, was die Regierenden sich dabei denken. Inwiefern Ordnungsämter und Polizei das im Privaten dann verfolgen (können), steht auf einem anderen Blatt. Aber es schreckt definitiv wenigstens die Leute ab, die keinen Ärger wollen und halbwegs vernünftig sind.


drosera

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Antwort auf Beitrag von Häsle

Nun, die eigene Wohnung ist verfassungsrechtlich halt besonders geschützt; darauf stellt die Coronaverordnung von NRW ja auch ab. Das ist eine andere Kategorie von Verhältnismäßigkeit. Wenn die Vorgänge innerhalb einer Wohnung nun derart reglementiert werden, landet das doch gleich wieder (in meinen Augen zu Recht) vor den Gerichten. Ich denke nicht, dass Ordnungsgelder und Sanktionen den sozialen Frieden bewahren würden und wir haben sicherlich locker 80 Mio Blockwarte in Deutschland, wenn die nicht gerade als Bundestrainer oder Virologen arbeiten.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von drosera

wieviele Haushalte oder Menschen sich an Weihnachten treffen dürfen oder nicht warum macht man da so einFass auf wenn doch theoretisch 200 in der wohnung erlaubt sind aus 200 Haushalten ? dagmar


IngeA

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In Bayern sind an Weihnachten 10 erlaubt. Ob das dann kontrolliert wird, ist wieder ne andere Sache.


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich glaube nicht, dass da das letzte Wort gesprochen ist. Die Zahlen steigen.


dann

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Antwort auf Beitrag von Ellert

In BW zum Beispiel sind auch im privaten Bereich nur 5 Personen aus zwei Haushalten erlaubt.


drosera

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Es ist ja nicht so, als hätten die MP und die Bundesregierung die gleiche Meinung. Merkel ist intelligent, rational und Naturwissenschaftlerin, dafür können wir nun sehr dankbar sein. Aber ich habe den Eindruck, dass man ihr das Großwerden in einer Diktatur schon ein wenig am Regierungsstil anmerkt ... Der Söder gibt den harten Hund, dem nichts zu streng sein kann. Aber so sind die Bayern ja eh bei innenpolitischen Themen. Merkel muss ganz schön verzweifelt sein, dass es die Menschen nicht mit Appellen verstehen und dringt auf Verbote. Aber die Länder haben das letzte Wort, wie sie die Verordnungen ausgestaltet. Und da kocht jeder sein Süppchen, je nach eigener Einschätzung. Ich fand den Ausgang mit den Beherbungsverboten sehr erhellend. RLP hat erst zugestimmt und ist Stunden danach ausgeschert; woanders ist es weggeklagt worden.


Mitglied inaktiv

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In Schleswig-Holstein sind es aktuell 10 Personen aus zwei Haushalten im privaten. Macht auch Sinn, wir sind ja schon 5 Personen, ich müsste theoretisch immer jemanden wegschicken. Bekannte sind 7 Personen, andere 8 und dort dürfte ebenfalls niemand mehr zu Besuch kommen, wenn es auf 5 Personen beschränkt wäre. Weihnachten dürfen es wohl 10 Personen aus maximal 10 Haushalten sein, Kinder unter 14 Jahren "zählen nicht als Person"(meiner Meinung nach Blödsinn, denn hier müssen jetzt auch die 10 Jahren bzw. 5 Klässler eine Maske im Unterricht tragen. Aber im Privaten Bereich sind sie erst ab 14 eine Person???). Wir vermeiden das, Heiligabend nur Schwiegermutter samt bei ihr wohnenden Schwager, 1.Weihnachtstag kommt meine Schwester mit meiner Nichte, ebenso meine Schwiegermutter samt Schwager, zweiten Weihnachtstag sind wir unter uns.


Melkerin

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wird das Ordungsamt von Haus zu Haus gehen und Kontrolle machen? wir Feiern getrennt... Meine Eltern kommen nicht, weil sie anreisen müssten 800km aber Enkel Kinder und Schwiegertochter Urenkel, da wären wir 15 Personen


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von drosera

Bayern ist bei den Infektionszahlen ja auch immer ganz vorne mit dabei. Da muss man das einfach anders handhaben als in Bundesländern mit traumhaft niedrigen Infektionszahlen. Die Einschränkungen reichen mir jetzt schon bis oben hin, aber wie soll das weitergehen, wenn die Infektionszahlen nicht sinken? Auf die Wirkung der Impfungen brauchen wir nicht zu warten. Das dauert noch viel zu lange und wir wissen einfach noch viel zu wenig über die Impfungen. Wie lange wird der Impfschutz andauern, welche Nebenwirkungen werden sich noch zeigen ... . Da sind noch viel zu viele ungelegte Eier. Eigentlich müssten die Beschränkungen ausgeweitet werden, aber das verträgt unsere Wirtschaft nicht und auch die psychischen Folgen von weiteren Einschränkungen sind zu berücksichtigen. Die Finanzen des Staates sind ohnehin schon überstrapaziert. Für wie viele künftige Generationen können wir noch Schulden aufnehmen? Irgendwie ist das alles wie die Quadratur des Kreises.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Ellert

In der hiesigen (BW) Verordnung heißt es: "Ansammlungen und private Veranstaltungen sind nur gestattet ..." und dann kommt das mit den Haushalten und der Personenzahl. Da wird kein Unterschied zwischen öffentlichem Raum und (Privat)Wohnung gemacht. Beim Begriff "Ansammlung" ist es ja egal, ob es um privaten oder öffentlichen Raum geht. Von daher lese ich "unsere" Verordnung so, dass allgemein gilt: nur ein Haushalt oder zwei Haushalte mit höchstens 5 Personen über 14.


SassiStern

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Und wer bitte soll zum Beispiel hier bei uns in Franken jede Wohnung kontrollieren? Davon abgesehen muss man auch Niemanden freiwillig in die Wohnung lassen.


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Das ist ja auch den Politikern klar. Deshalb die ganzen Appelle. Diejenigen, die sich nicht daran halten wollen, haben recht gute Karten damit durchzukommen.


hgmeier

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

>>Davon abgesehen muss man auch Niemanden freiwillig in die Wohnung lassen.< < Freiwillig nicht. Aber (abhängig vom Landesrecht) kommen Ordnungsamt und Polizei die notfalls auch ohne die Einwilligung des Wohnungsinhabers rein.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von hgmeier

und das findest du eine gesunde entwicklung der menschen? bei vielen krank gerade sehr der geist, schon beeindruckend, welche wirkung corona haben kann


SassiStern

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Antwort auf Beitrag von hgmeier

Also Bayern hat etwa 40.000 Polizisten. Davon sind vielleicht maximal 10.000 (vermutlich eher viel weniger) Weihnachten im Außeneinsatz. Für so eine Kontrolle wären sie sicher zu dritt unterwegs. Das macht dann im Maximum 3.000 Kontrollgruppen, wobei ich vermuten würde dass es viel weniger sind. Wohnungen gibt es in Bayern grob geschätzt 6-7 Millionen, also pro Gruppe über 2.000 Wohnungen an einem Weihnachtsabend. Also völlig utopisch dass die Wohnungen flächendeckend überwacht werden.


hgmeier

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Flächendeckend ist natürlich utopisch. Punktuell geht durchaus.


Ichx4

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Antwort auf Beitrag von hgmeier

Ich meine, das geht nur mit richterlichem Beschluss. Das wäre ja noch schöner, wenn das einfach so ginge.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von hgmeier

...wie Du so tickst, Was Du so okay findest. Schon bisweilen gruselig. Natürlich dürfen Polizeibehörden bei dem Verdacht auf Verstoß gegen eine simple Verordnung grundsätzlich NICHT gegen den Willen der Wohnungsinhaberin die Wohnung betreten. Tut mir leid, wird nix mit Nachbarn verpfeifen, weil die böse sind und doch glatt mit Oma UND Schwiegermutti feiern wollen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von hgmeier

also punktuell dort, wo etwas gemeldet wird?????


hgmeier

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Ich kann mir vorstellen, dass man primär auf Meldungen reagieren wird. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass im Rahmen der normalen Streifentätigkeit auf entsprechende Hinweise geachtet werden wird.


hgmeier

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Antwort auf Beitrag von Ichx4

OT


SybilleN

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Antwort auf Beitrag von Ichx4

Falsch. Zur Abwehr einer Gefahrenlage darf die Polizei in jede Wohnung.


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Antwort auf Beitrag von SybilleN

Wenn dich ein netter Nachbar verpetzt und die Polizei dem nachgehen muss, dann besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Also im Amtsdeutsch ist Gefahr in Verzug. So lautet es richtig: Zum Betreten einer Wohnung bedarf es einer dringenden Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut. Die Gesundheit ist zum Beispiel ein solches.


Sille74

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Zumindest in der Pauschalität und Einfachgestricktheit wie Du es darlegst ... Hier ein Beitrag, der zeigt, wo überall Hürden liegen könnten. Der Beitrag kommt zum Schluss, dass ein Betreten zulässig sein könnte, aber mit Vorsicht genutzt werden sollte. Man kann aber duechaus auch zu einem anderen Ergebnis kommen. https://verfassungsblog.de/corona-kontrolle-in-der-wohnung/


hgmeier

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Antwort auf Beitrag von Sille74

>>Man kann aber duechaus auch zu einem anderen Ergebnis kommen.< < Auch da wird zum Ende auf Landesrecht verwiesen. NRW und Berlin, die dort als Beispiele aufgeführt sind, sind da nicht unbedingt das Maß aller Dinge.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von hgmeier

Nein, sind sie sicher nicht. Letztlich ist die Gesetzeslage und v.a. auch die Auslegung in der Praxis trotz gewisser Unterschiede in den Formulierungen der Polizeigesetze in den verschiedenen Bundesländern nicht sooo unterschiedlich. Jedenfalls ist die Aussage von Detektiv extremst vereinfacht, so dass sie vielleicht vom Ergebnis stimmt (aber selbst das ist auch unter Juristen umstritten), die Begründung ist aber so nicht richtig.


Zwergenalarm

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Berlin, da frage ich mich auch bei fast jedem meierschen Beitrag. Gott sei Dank ist die Chance relativ gering, dass sie bei mir um‘s Eck wohnt


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich wünsche mir, dass sich jede auch beim Autofahren jeder sklavisch die einschlägigen Vorschriften zu Geschwindigkeit, Verhalten im Straßenverkehr, Parken etc. studieren und befolgen würde. DAS würde das Leben aller wirklich sicherer machen.


As

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Was hat das mit sklavisch zu tun?? Die Straßenverkehrsordnung ist dazu da, beachtet zu werden. PUNKT. Und zwar wortgenau. Da wird nicht diskutiert, ob es sinnvoll ist, dass rechts vor links geht. Alle hab en sich daran zu halten. Nur dadurch ist Straßenverkehr einigermaßen sicher. Das wünsche ich mir nicht, das erwarte ich. Fehlverhalten wird abgestraft. Genau dasselbe gilt für die Coronaregeln. DAS würde das Leben aller wirklich sicherer machen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von As

denkst du auch über regeln nach ,die es so gibt oder nimmst du alles so hin ,weil es eben so ist? das ist eher gefährlich und nicht das man gewissen dingen mit skepsis gegenübersteht


As

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Ja, ich denke generell viel nach und hinterfrage. Nach Abwägung aller mir bekannten Fakten bin ich im Falle der Straßenverkehrs-und der Coronaverordnung für mich zu dem Schluss gekommen, dass sie Sinn machen und es sich lohnt, sie zu befolgen, oder besser, dass es eher Nachteile gibt, wenn man sie nicht beachtet. Heißt, du musst dir wirklich keine Sorgen machen, dass ich sehr obrigkeitshörig bin und nicht skeptisch genug.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von As

StVO und StVG gelten zunächst mal für jede Verkehrsteilnehmerin.In jedem Bundesland. Und dort gibt es durchaus Spielräume. Bei fast allem. Und nicht alles wird sofort geahndet. Und es solle sich die melden, die wirklich noch nie zu schnell erfahren ist, falsch geparkt hat etc. pp. Und da wird keine, die mal 20 km/h zu schnell war, engezetert, sie sei schuld an den Verkehrstoten auf der Welt.


As

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Klar, wenn man beim Zu-schnell-Fahren nicht erwischt wird und am falsch geparkten Auto grade keine Politesse vorbeikommt... Dann wird es auch nicht geahndet. Sonst schon. Welche Spielräume meinst du denn da? Genau so ist es doch bei der C.-Verordnung auch. Wenn dich nicht gerade das Ordnungsamt auf dem Parkplatz vorm Supermarkt ohne Maske antrifft, passiert gar nichts. Ich behaupte nicht, dass ich immer und zu jedem Zeitpunkt genauestens sämtliche Verkehrsregeln unfehlbar einhalte. Ich musste auch schon bezahlen und mich belehren lassen, weil ich zu schnell gefahren bin. Ist doch OK so, und im Zweifelsfall ist jemand, der die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einhält, natürlich schuld am dadurch verursachten Unfall. Vielleicht ist das der Punkt, den ICH nicht glaube: Dass es eine Anzähl-Seite für nicht korrekt getragene Masken gibt. Oder jemand deswegen zum Ordnungsamt rennt. Was soll das bringen? So eine Aussage kann man ja nichtmal nachweise. Andererseits kenne ich Leute, die Falschparker gezielt melden. Was mir ehrlich gesagt nicht im Traum einfallen würde, weder das eine noch das andere. Aber es wär schon toll, wenn ALLE gemeinsam mal versuchen würden, die C.-Zahlen in den Griff zu kriegen. Das ist das einzige, was MICH interessiert. Ich glaube, damit wäre allen geholfen.Nur den rumkrakeelenden Deppen nicht, die müssten sich was Neues suchen, gegen das sie protestieren können.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ellert

warum macht es anderen nur so diebischen spaß, fehlverhalten von mitmenschen aufzuspüren und bekannt zu machen ? unsere stadt hat eine homepage mit einem forum für bürgeraustausch und fragen . dort stehen täglich namentlich genannt die , welche die maske falsch oder an orten , wo man nicht muß,keine tragen . wer in welcher konstellation mit wem und sogar spielende kinder werden genannt. DAS ist was mir sorgen macht und nicht wer wann nicht "gehorsam " war. ich halte mich an alle regularien , nicht weil ich dahinterstehe , sondern weil ich und meine familie weiter in ruhe leben wollen ,ohne tausend zeigerfinger auf uns. vielleicht wäre es der erste schritt, nicht alle infrage zu stellen, sondern sich um seinen kleinen mist zu kümmern und sonst nix


As

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Pauline, das hat langsam nichts mehr mit Spaß zu tun. Es macht keinen Spaß,das teilweise idiotische Fehlverhalten von Leuten zu beobachten. Leider merken die es dann nicht, wenn man es ihnen nicht sagt. Sagt man etwas, hat das bei den Betreffenden keinen Zweck, denn sie handeln ja bewusst. Wer bewusst Gesetze umgeht und anderen damit auch noch schadet, braucht sich nicht zu wundern, wenn er angezählt wird. Würdest du deinen Nachbarn täglich betrunken ins Auto steigen lassen, wenn du weißt, dass er die gleiche Strecke fährt wie dein Kind mit dem Fahrrad? Na gut dir wär das vermutlich egal, Hauptsache kein Ärger. Ich nehme Coronaignoranz inzwischen persönlich. Ich will wieder einigermaßen normal leben und spätestens im Sommer in den Urlaub fahren. So paar Deppen, leider viel zu viele, haben Anteil daran, dass das wohl nix wird. Was du nicht kapierst: Es gibt die Regularien nicht um ihrer selbst willen, also nur damit du sie einhalten musst und jemand es kontrollieren kann. ( Das glauben ja manche Leute, dann wären die Vorschriften aber erst recht dämlich, WEIL man sie ja zum Teil nicht kontrollieren kann. Der Sinn DIESER Regularien zu DIESEM Zweck wär dann definitiv nicht gegeben) Schön, dass du dich trotzdem dran hältst. Auch wenn du es eigentlich nicht einsiehst. Dann halt doch mal einfach die Klappe und behellige die Leute nicht mit dem Geschwätz, "dass du eigentlich nicht dahinterstehst. " Das ist nämlich piepegal.


Shanalou

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Das ist krass!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von As

die leute? aha...achso die


Einstein2.0

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Mich machen solche Menschen leider auch wütend und traurig, ich hätte gerne Lockerungen und die provozieren halt, dass wir bald gar nicht mehr rausdürfen, weil es mit der Eigenverantwortung halt nicht funktioniert. Ich verletze aber niemanden, weil es eh nichts bringt außer noch mehr Ärger und Hass. Trotzdem, im Nachhinein hätte ich den provozierenden Typen in der Arztpraxis gestern ansprechen sollen, aus Solidarität zu den alten Herrschaften die im Wartezimmer saßen und sicher keinen Bock auf diese Krankheit haben. Wären sie des Lebens müde, würden sie nicht mehr in irgendeine Praxis gehen. Aber egal, sch... auf Solidarität und Eigenverantwortung, so etwas ist ja laut Definition hier geisteskrank, wie du Inschrift ,öde wirst zu erwähnen.


Momvon3

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Antwort auf Beitrag von As

Manche haben es halt auch nie anders gelernt als zu gehorchen und die Klappe zu halten. Wird abgestritten, klar, kommt aber immer wieder raus. Leider.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Einstein2.0

OK danke für die vielen Worte


As

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Ich weiß nicht, in welchem Bundesland private Treffen mit mehr als 5 Leuten erlaubt sind. Ich dachte das war eine bundsseinheitliche Regelung. Bei uns in Sa. und in Bayern ist es ein Erlass und muss befolgt werden, wenn man sich gesetzeskonform und darüber hinaus vernünftig verhalten will.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von As

drum frag ich mich ja was die ganzen Diskussionen brachten und bringensollten wenn es garnicht verboten ist sondern nur eine Bitte


As

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich glaube, es war nicht nur eine Bitte. Bei uns in Sachsen ist es eine Verordnung, gilt also und du kannst mit Bußgeld belegt werden, wenn du dich nicht dran hältst. Ich dachte das ist überall so. Dann kann das Ordnungsamt theoretisch auch an der Wohnungstür klingeln.


Häsle

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Es ist in manchen Bundesländern durch deren Landesverordnung verboten und sanktioniert, in anderen nur ein Bitte.


kuestenkind68

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Antwort auf Beitrag von As

In NRW ist das zB erlaubt, denn Herr Laschet macht seinem Namen alle Ehre und hätte am liebsten ganz lasche Vorschriften.... Und er hat ja wohl sogar gesagt, dass eh niemand kontrollieren wird, mit wievielen Leuten man sich zuhause trifft. Bravo, gleich mal nen Freibrief erteilt für alle, die eh nie vorhatten, sich an die Bestimmungen zu halten... Schaut euch sehr gut an, wie er hier in NRW regiert, falls er Kanzlerkandidat der CDU wird... Das Ordnungsamt ist sowieso damit beschäftigt zu kontrollieren, ob die positiv getesteten Menschen sich an die Quarantäne halten... Das haben mir Freunde erzählt, die unter Quarantäne standen, dass die mehrfach kontrolliert wurden, ob sie zuhause sind.


SybilleN

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Hier in BW ist es eine Verordnung, die auch den privaten Rahmen einschließt. Entsprechend wird ein Bußgeld fällig, wenn man dagegen verstößt und erwischt wird. Ja, natürlich müssen dazu erst die Polizei / Ordnungsamt vorbeikommen. Ob die in die Wohnung kommen dürfen, wird juristisch diskutiert. Zur Gefahrenabwehr dürfen sie es und so kann das definitiv bei einer großen Zusammenkunft ohne Maske gewertet werden. Ja, für großflächige Kontrollen fehlt das Personal. Und ehrlich: Ich persönlich wünsche auch den Leuten von Polizei, Ordnungsamt, Notaufnahmen, Krankenhäusern, Feuerwachen etc. ein ruhiges Fest - und natürlich auch unserem "Treppenterrier" aus dem Vorderhaus.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Kontaktbeschränkungen Im privaten und öffentlichen Raum dürfen sich höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Also nicht nur sollen Auch Hotelübernachtungen für Besuch über Weihnachten bei Familie ist nicht erlaubt. dagmar