kevome*
Hat irgendjemand, ob mit der erneuten Homeofficepflicht die Steuerpauschale angepasst werden soll? Bislang ist diese ja auf 120 Tage gedeckelt. Nach meinem Verständnis müsste diese doch angepasst werden, wenn wie jetzt mehr Tage Homeoffice gesetzlich vorgegeben werden
Bisher gibts da noch keine Änderung, denke wenn dann erst mit dem Jahressteuergesetz 2021.
Bisher ist dazu noch nichts geplant. Die Pauschale nützt ohnehin nur den wenigsten. Entweder der Arbeitnehmer pauschbetrag greift (der Großteil), oder die km-Pauschale ist günstiger. Das war wieder nett gemeint, auch medienwirksam, aber verpufft einfach in den meisten Fällen.
Na ja, ist ja nicht so, dass man ein Wahlrecht hätte, das man geltend machen kann, was günstiger ist - man muss schließlich wahrheitsgemäße Angaben in der Steuererklärung machen. Also wenn man nicht gefahren ist, hilft es einem gar nichts, wenn die km-Pauschale günstiger wäre. Ansonsten greift die HO-Pauschale vor allem in den Fällen, in denen man kein häusliches Arbeitszimmer im Sinne des Einkommensteuerrechts hat - und das sind tatsächlich sehr viele Fälle.
wenn ich sehe was da reingeflossen ist ---- und da steht weder Gästebett drin etc nur eben Schreibtisch und die ganze technik, selbst die musste man zT selbst anschaffen Klar kann man nur beantragen was tatsächlich so war wie immer im Leben ich bin mal gespannt was ich zu hören bekomme, ich bin fast dennoch immer gefahren, sehr selten daheim geblieben
Dazu hätte ich auch eine Frage: Ich arbeite mittlerweile im ehemaligen Zimmer meines Sohnes. Im eigentlichen Zimmer stehen nur Schreibtisch und Regale. Es führt aber eine Treppe auf eine offenen Galerie mit Gästebett. Damit ist es kein Arbeitszimmer im Sinne des Einkommensteuerrechts, oder? Zumindest bin ich bislang davon ausgegangen und habe die Pauschale angegeben
Schau mal in den Einkommensteuerrichtlinien, da müsste beschrieben sein, ie sich ein Arbeitszimmer definiert.
BFH vom 18.10.1983 – BStBl 1984 II S. 110 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn das Arbeitszimmer durchquert werden muß, um andere, privat benutzte Räume der Wohnung zu erreichen.
Ist nicht so ganz eindeutig... BFH-Urteil vom 19.8.1988 (VI R 69/85) BStBl. 1988 II S. 1000 "Wird ein häusliches Arbeitszimmer von einer verheirateten Lehrerin beruflich genutzt, so stellt das Durchqueren des Raumes, um in das eheliche Schlafzimmer zu gelangen, in der Regel eine private Mitbenutzung von nur untergeordneter Bedeutung dar." Vorliegend ist das Arbeitszimmer ja aber, soweit ich es verstehe, nicht räumlich abgeschlossen, sondern zur Galerie mit Gästebett hin offen, dann wäre es m.E. genau so zu werten, als wenn ein Gästebett im Arbeitszimmer stünde, sprich: Kein abziehbares häusliches Arbeitszimmer, sondern nur HO-Pauschale aktuell.
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