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Homeoffice und Notbetreuung NRW Kitakind

Homeoffice und Notbetreuung NRW Kitakind

Niki1980

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Hallo, ich hab eine Frage zur Notbetreuung in NRW. Darf man in NRW die Notbetreuung für ein Kitakind in Anspruch nehmen, wenn man Homeoffice hat? In den FAQs vom Familienministerium finde ich nichts. In den FAQs vom Schulministerium steht, dass Homeoffice keine Betreungsmöglichkeit ist. Im Vordruck unserer Stadt, wo der AG die Unabkömmlichkeit bescheinigen muss, muss der AG auch unterschreiben, dass keine flexible Arbeitszeit und kein HO möglich ist. Im Muster vom Land steht dieser Satz nicht mit drin. Was genau gibt das Land vor? Weiß das zufällig jemand? Danke und Gruß Niki


SunnyGirl!75

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Antwort auf Beitrag von Niki1980

wir haben von der Kita eine detaillierte Auflistung bekommen, was unser Land NRW als systemrelevante Berufe ansieht. Der wurde zwischendurch einmal akualisiert. Habt ihr da nichts bekommen? Man muss ja auch wissen ob man dazu gehört oder nicht.


SunnyGirl!75

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

achso, und ich denke das man sobald man homeoffice machen kann, "keinen" Anspruch hat. Bis auf Ausnahmefälle wo das Jugendamt es als notwendig ansieht oder für Alleinerziehende.


Niki1980

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Es geht nicht um kritische Infrastruktur, das ist mein AG, sondern ob die Kinder trotz HO meinerseits gehen können. Bisher wurde ich stundenweise freigestellt und durfte den Rest komplett im HO ohne Gleitzeitrahmen arbeiten. Das soll sich jetzt aber langsam wieder normalisieren, so dass ich dann nich mehr nachts arbeiten kann, sondern nur noch 6-19 Uhr und auch mal tageweise ins Büro muss. Daher die Frage.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

in meinem Bundesland hättest Du keinen Anspruch aber die Jugendämter Bescheinigen auch hier in bestimmten Fällen den Bedarf Homeoffice ist bei vielen ja das Ergebnis der fehlenden Kinderbetreuung, sprich fällt diese weg muss man auch wieder vor Ort arbeiten. Ist das bei Euch anders ? Dagmar


Sterntaler-2016

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Bei uns in BW wäre es nicht möglich... sobald man Homeoffice machen kann hat man keinen Anspruch.


Niki1980

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Ich weiß es nicht. In Bayern ist es so, dass es egal ist wo der Arbeitsort ist, also Büro oder Homeoffice, bei Unabkömmlichkeit hat man Anspruch auf Notbetreuung. Weiß ich, weil mein Ag in Bayern sitzt und die Personalabteilung dies extra nochmal im Intranet veröffentlicht hat. Ich wohne aber in NRW und dort finde ich nur was vom Schulministerium. Und das Schulministerium NRW schreibt es genau so wie das Familienministerium Bayern. Aber was sagt das Familienministerium NRW?


Häsle

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Antwort auf Beitrag von Niki1980

Frag auch bei eurem Träger nach. Unserer hat vor ein paar Wochen (über die staatliche Regelung hinaus) Notgruppen eröffnet. Berechtigung gestaffelt nach Alleinerziehend, Förderbedarf usw. Während des Homeoffices bekommt man keine Betreuung. Wenn man einzelne Tage mit Bescheinigung des AG arbeiten gehen muss, und dann gerade Plätze frei sind, darf man das Kind bringen (zahlt aber für den ganzen Monat, wie die anderen Nutzer). Hier sind die meisten Plätze frei, weil die Öffnung nicht bekannt gemacht wurde und man eben den kompletten Beitrag zahlen müsste.


Ani.Me

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Bei unserer KiTa würde das mit einer entsprechenden Ausführung des Arbeitgebers gehen. Einer der KiTa Muttis hat eine ähnliche Situation. Sie nimmt von zu Hause aus an Konferenzen oder anderen zeitlich nicht flexiblen Terminen teil und der (Systemrelevante) AG hat entsprechend bescheinigt, dass sie zu dieser Zeit Kinderbetreuung braucht. Die Kinder sind also 3 Tage die Woche in der Betreuung. 2 davon ist die Mutter im Homeoffice, 1 in der Firma. Die andern beiden Tage arbeitet sie von zu Hause, hat da aber flexible Zeiten daher hat sie da keinen Anspruch auf Betreuung sondern arbeitet abends. Ich glaube dass die Notwendigkeit der Notbetreuung vom Jugendamt bestätigt werden musste, dass das also keine landesweite Regelung ist sondern vom Kreis entschieden wird. Da müsst ich sie aber fragen.


Niki1980

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Antwort auf Beitrag von Ani.Me

Danke Ani.Me. Auch NRW?


Ani.Me

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Ja, genau!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Niki1980

Ich würde einfach mal den Antrag stellen und sehn, was raus kommt. Wir haben so viel freie Plätze in der Notbetreuung, weil sie von vielen, die Anspruch hätten nicht beansprucht wird, sodass sogar offen gefragt wird, wer sein Kind schicken möchte. Im Gym mit 1000 Kindern waren es 2... (Gut, da gibts das nur für Klasse 5-7 aber trotzdem...) Kita und GS genauso nur eine Handvoll.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von Niki1980

Für mich persönlich ist es logisch, dass man mit einem (Klein)Kind zu Hause nicht arbeiten kann, Punkt. Ich würde den Antrag stellen und ggf. bei einer konkreten Fragen zum "Homeoffice" nein ankreuzen. I


SunnyGirl!75

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

leider interessiert das aber keinen (von da oben) ob das geht oder nicht! So ist mein Eindruck zumindest!


babyno2

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Antwort auf Beitrag von Niki1980

Google mal systemrelevante Berufe NRW- gehörst Du dazu? Dann ist Notbetreuung mgl. Wenn nicht, ist "nur" Homeoffice leider kein Grund. Das ist ja gerade dazu gedacht, damit Du zu Hause bleiben kannst, wenn Du keine Betreuung erhältst. Natürlich echt doof, dass Du nun einen festen Arbeitszeitrahmen hast...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Niki1980

Wir arbeiten beide in der Pflege und hätten laut Kita trotzdem keinen Anspruch da mein Mann Nachtschicht macht und ich Tagdienst,selbst im Jugendamt haben sie ewig diskutiert und sind dann letztendlich zu der Einigung gekommen dass sie an allen Tagen wo wir beide arbeiten betreut wird. Kinder von Eltern im Home-Office werden bei uns definitiv nicht betreut


AliceBrownful

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Pflegekräfte brauchen keinen Schlaf... Unmöglich sowas!


FrauStorch

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Antwort auf Beitrag von Niki1980

Und wann sollen die Eltern schlafen wenn man nach der Nachtschicht die Kinder betreuen soll? Ich hab das Gefühl dass manchmal jede Kita für sich entscheidet. Bei der Kita einer Freundin (Elterninitiative) sind die Kinder schon länger auch von nicht systemrelevanten Eltern da. Und auch nicht nur für die Arbeitszeiten sondern gerne noch was eher und länger. Bei uns heißt es nur, dass es halt nur für die reine Arbeitszeit gilt. Was ich mache und wann hat aber keiner gefragt, die wollten nur die Bescheinigung dass ich systemrelevant bin. Um welche Uhrzeit wollte keiner wissen. Aber die wissen auch so wie wir arbeiten, die kennen ja auch den normalen Zeitrahmen und würden wir stark davon abweichen würde das auffallen.


Silke11

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Antwort auf Beitrag von Niki1980

keit Notbetreuung in NRWVoffenbar nicht mehr aus. Wenn dein Arbeitgeber feste Arbeitszeiten bestätigt, dürftest du Anspruch auf Notbetreuung haben.


SunnyGirl!75

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Antwort auf Beitrag von Silke11

Aha, da habe ich noch nichts davon gehört. Ich hätte eher gedacht das es sonst zu voll wird in der Notbetreuung, v.a. wenn jetzt bald die ganzen Vorschüler wieder hin dürfen.


Silke11

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Tja, das frage ich mich auch, ob das dann noch geht mit der Notbetreuung- in unserem kleinen Betriebskindergarten dürfen nur 5 in die Notbetreuung - die Vorschüler allein sind schon 7.


peta

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Antwort auf Beitrag von Silke11

Wo sind denn die Notgruppen so klein? Oder sind es U2 Kinder? NRW darf jetzt offiziell 12-15 Ü 3 Kinder pro Notgruppe betreuen.


Silke11

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Antwort auf Beitrag von peta

Das wäre ja super, weißt du, wo das steht? Meine Tochter ist ü3 (4) und als ich die Notbetreuung angemeldet hatte und fragte, wie viele Kinder da seien, sagte die Erzieherin, 5 und mehr seien auch nicht möglich.


Junijunge

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Antwort auf Beitrag von Silke11

Also unser Kindergarten, ebenfalls NRW, darf nun auch eine Gruppe mit 12-15 Kindern ab drei Jahren nehmen und zwei Gruppen mit 10-12 Kindern ab zwei Jahren. Das sind dann gut die Hälfte aller Kinder und davon sind knapp die Hälfte Vorschulkinder. Nutzt uns aber alles nichts. Es stand in der heutigen Mail des Kindergartens, nicht aber in den offiziellen Anhängen vom Ministerium. Wahrscheinlich kommt es auch noch auf die Gegebenheiten des Kindergartens an, wer wie viele Gruppen in welcher Stärke öffnen darf?