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Haushalt oder nicht?

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Haushalt oder nicht?

Blueberry

So, mal eine Frage. Ich bin ja vom Vater meiner Tochter schon sehr lange geschieden. Sie pendelt aber zwischen ihm und uns. Soweit so unproblematisch. Nun hat mein Ex-Mann aber auch schon seit Jahren wieder eine Partnerin, mit der er aber nicht im selben Haushalt wohnt. Jetzt frage ich mich, wenn meine Tochter dann ab Montag ihren Papa besucht, dann dürfte doch eigentlich die Freundin nicht zu Besuch kommen, oder? Weil sie ja faktisch trotz Beziehung nicht EIN Haushalt sind und sie ja dann zu zwei Personen Kontakt hätte, weil Kinder sind ja nicht mehr ausgenommen. Also nicht falsch verstehen, ich mag die Partnerin meines Exmanns, da ist alles entspannt unter uns. Aber so rein grundsätzlich...?


Trini

Antwort auf Beitrag von Blueberry

Ich würde denken, die Tochter gehört zum väterlichen Haushalt, wie auch zu deinem, wenn sie pendelt (Wechselmodell?) und nur die Partnerin zählt als Besuch. Trini


Blueberry

Antwort auf Beitrag von Trini

Ja, meine Tochter gehört schon auch zum Haushalt ihres Papas. Aber aus Sicht der Partnerin, die alleine in ihrem Haushalt lebt, dürfte sich doch auch nur mit einer haushaltsfremden Person treffen?


chrissicat

Antwort auf Beitrag von Blueberry

Es kommt tatsächlich auf die genaue Formulierung an. Wenn es heißen sollte "1 Haushalt darf nur 1 haushaltsfremde Person empfangen", dann darf zwar die Partnerin deines Ex ihn (und eure Tochter) besuchen, er aber nicht zusammen mit dem Kind die Partnerin.


sun1024

Antwort auf Beitrag von Blueberry

Ich denke, wenn die Regelungen erst mal in Verordnungen gegossen sind, werden darin Ausnahmen definiert sein, z.B. für den Umgang mit leiblichen Kindern, oder für nicht zusammen wohnende Lebenspartner. So war es bisher ja auch. LG sun


Philo

Antwort auf Beitrag von Blueberry

Kinder unter 14 sind ausgenommen, oder nicht?


misses-cat

Antwort auf Beitrag von Philo

Nein in NRW zb nicht und laut Freunden in Bayern zählen sie auch


chrissicat

Antwort auf Beitrag von Philo

Zuletzt waren Kinder bis 14 Jahren ausgenommen, dies wurde aber mit den aktuellen Neuerungen wieder geändert.