shooty007
Wichtige Entscheidung zum Schulstart am kommenden Montag: Die Schulpflicht für Viertklässler wurde gekippt. Das hat der hessische Verwaltungsgerichtshof bekannt gegeben. Es gebe keinen sachlichen Grund dafür, dass sich die Viertklässler einem erhöhten Infektionsrisiko aussetzen müssen. Eltern können nicht wählen, ob sie ihr Kind doch in den Unterricht schicken: Die Grundschulen bleiben geschlossen, teilte das Kultusministerium HIT RADIO FFH mit.
Problem ist bei der Sache das Infektionsrisiko wird im August nicht wirklich niedriger sein. Naja dann beginnt das nächste Schuljahr halt im August 2021
..... und ab da sind es dann noch 7 Wichen bis zu den Sommerferien. Ob das heuer überhaupt noch wird? Zumindest hier werden die Lehrer im Onlinegeschäft immer professioneller. Wahnsinn was da mittlerweile so geht.
Genau da ist das Problem... Unlgeichbehandlung ist es natürlich, aber genausogut könnte man daraus mE ableiten, dass alle wieder zur Schule dürfen!
So ganz verstehe ich das Urteil noch nicht, aber die Seite vom VGH war eben nicht erreichbar, bei Juris habe ich dann nur eine Zusammenfassung gelesen... Mein Jüngster ist ja erst 3. Klasse, aber seine Lehrerin hatte schon gemailt, dass sie auf Schulstart Anfang Mai hofft, wenn es nächste Woche schon für die 4. Klässler losgehen sollte. Es ist ja so schon schwierig, aber wenn er gewusst hätte, ab Montag darf er wieder, und da kommt heute so ein Urteil - da würden doch erst recht bittere Tränen fließen. (Sicherlich auch bei dem einen oder anderen Elternteil.)
Oh man. so ein Durcheinander. Ich arbeite in einer Grundschule in NRW, bei uns soll es am 4.5. wieder losgehen. Wir planen seit Tagen, schieben Tische hin und her, räumen um, bereiten Unterricht für die ersten Tage vor. Es würde mich nicht wundern, wenn NRW auch noch einen Rückzieher macht... LG
Ich rechne für NRW nicht mit schulstart vor den Ferien für die Grundschüler. Falls doch, auch gut.
War nicht in NRW der Start für die 4. Klassen ab 4. Mai geplant? Meine Tochter ist zum Glück erst in der 3. Ich wäre froh, wenn es nochmal verschoben wird.
Bei uns sind sie auch am Planen. Aber ich gehe nun fast davon aus, dass NRW dann evtl. auch nachziehen wird. War ja nun bei vielen anderen Sachen ebenfalls so. Ich bin gespannt.
Ja genau, am 4. Mai soll es in NRW (und vielen anderen Bundesländern) für die Viertklässler wieder losgehen.
Die Kitas in BW bleiben vorerst auch sicher bis zum 15.6. zu......kam heute die Info.
Echt? Hab ich noch gar nicht gelesen
..... zumindest war das die Glaskugelantwort des Rektors heute an die Schüler im Videochat. Nach den Pfingstferien eventuell.... sagte die Glaskugel.
am 18. Mai los. Bis dahin ist noch viel Zeit, mal schauen, ob die Zahlen so gut bleiben. Falls ja, werde ich sie nach heutigem Stand wahrscheinlich schicken. Man dürfte sie daheim lassen, es ist nicht verpflichtend. Sie freut sich total, ich hoffe wirklich, es geht besser als erwartet weiter.
Verwaltungsgericht: Grundschulen bleiben nächste Woche geschlossen Osthessen (sm/oz) – Grundschulen in Hessen bleiben ab Montag weiter dicht: Die Schulpflicht für Viertklässler sowie Schülern der Sprachheilschulen und der Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören in Hessen ist vorerst außer Vollzug gesetzt. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden. Eigentlich sollten mit auch die Schüler, die die vierte Klasse der Grundschule besuchen ab Montag wieder die Schulbank drücken. Doch daraus wird nichts. „Nach Rücksprache mit dem zuständigen achten Senat wird mitgeteilt, dass die Grundschulen grundsätzlich geschlossen bleiben“, bestätigt Helmut Schmidt, Richter und Pressereferent am Hessischen Verwaltungsgerichtshof Eine Schülerin aus Frankfurt hatte mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Erfolg. Sie hatte geklagt und von einer Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Schülern, die keine Abschlussprüfung schreiben und auch nicht zur Schule gehen, gesprochen. Das Gericht entschied, dass es keinen Grund dafür gebe, dass Schüler der vierten Klasse einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt seien. „So seien mit Ausnahme der Viertklässler sämtliche Schüler, die sich keiner Abschlussprüfung unterziehen müssten, von der Schulpflicht befreit und müssten sich somit keinem erhöhten Infektionsrisiko aussetzen. Für diese Ungleichbehandlung bestehe kein sachlicher Grund. Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar“, heißt es in der Presseinformation vom Verwaltungsgerichtshof.
Find ich gut, meine hätte das handling bestimmt noch nicht optimal hinbekommen
Ich habe heute gelesen "ab dem Schulalter" also ab 6! Wir sind aus NRW, weiß aber nicht wo das noch so gilt!
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