Elternforum Coronavirus

geschlossene Quarantäneeinrichtungen

geschlossene Quarantäneeinrichtungen

hgmeier

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Überall tauchen berichte darüber auf, dass häusliche Quarantänemaßnahmen offenkundig nicht fruchten (und das nicht erst seit gestern). Hinzu kommt ja schon die ganze Zeit die Problematik der Mitbewohner und die der Versorgung Ich bin daher der Ansicht, dass es Zeit ist geschlossene Einrichtungen für die Quarantäne einzurichten. Nur in diesen ist gewährleistet, dass diese Personen nicht unkontrolliert das Virus verbreiten..


Möhrchen

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Antwort auf Beitrag von hgmeier

...die wollen bestimmt heim... Es ist aktuell doch auch irgendwo ein Hochhaus / Häuserblock irgendwo abgeriegelt worden und die Polizeibeamte, die dort aufpassen, werden mit Gegenständen beworfen usw.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Möhrchen

den Bericht habe ich auch gesehen auch wie die Wohnblocks abgeriegelt wurden um noch merh Flucht zu verhindert. Die Bewohner verstehen wohl vieles nicht, auch da der Sprache nicht mächtig. Aber da hapert es bei mir, die haben doch in den eigenen Ländern das problem ebenfalls und kennen die Regeln, auch ist dort die Versorgung viel schlechter.... es sind ja nun einige in der Klinik , auch auf Intensiv, alles milde Ausbrüche sind das keinesfalls !


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von hgmeier

Hallo, wo möchtest Du diese geschlossen Quarantäne-Einrichtungen eröffnen? Neu-Bauen? Ein Gefängnis umfunktionieren? Wer soll das überwachen? Polizei? Gesundheitsamt? Sozialarbeiter? Oder Bundeswehr? Wie möchtest Du sie versorgen? Ehrenamtliche? Medizinisches Personal? THW?


Berlin!

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Völlig abwegige Forderungen. Denn, mal ganz abgesehen, dass das kaum realisierbar ist, wie Du ganz richtig sagst. es fehlt an einer Kleinigkeit. An einer Rechtsgrundlage.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Das Infektionsschutzgesetz gibt das glaube ich aber her, also Durchsetzung der Quarantäne mit Zwang, aber bei vierstelligen Zahlen ist das schwer


Loretta1

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Witzige Idee - sicher nicht ernst gemeint ;-)


hgmeier

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In den letzten Jahren hatten wir bundesweit zahlreiche Erstaufnahmeeinrichtungen. Viele davon sind in den letzten 2-3 Jahren zwar geeleert, jedoch nicht gänzlich eingemottet worden. Auch gibt es zahlreiche ungenutzte Ligenschaften der Bundeswehr. Da ein Großteil der Klientel nicht akuter medizinischer Betreuung bedürfen, ist die Versorgung mit Kräften des Katastrophenschutzes durchaus denkbar. Ist in BaWü teilweise schon gelaufen. Diese Kräfte waren/sind auch als Betriebspersonal für die Behelfskrankenhäuser vorgesehen. Im Übrigen war es 2015 durchaus auch im Rahmen der Flüchtlingskrise möglich diese einzusetzen und dann nach und nach gegen gewerbliche Kräfte auszutauschen.


Mitglied inaktiv

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Okay die Unterkünfte. Hier Landkreis haben sie alle Gebäude abgerissen, wahrscheinlich hatte ich die deswegen nicht auf dem Schirm.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von hgmeier

...denn für freiheitsentziehende Maßnahmen sind in Deutschland zum Glück hohe Hürden zu nehmen. Oder wolltest Du nur Deine Meinung sagen?


hgmeier

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Die Rechtsgrundlage ist das IfSG. Gab es übrigens schon vor dessen umfangreicher Corona-Anpassung.


Möhrchen

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Das heißt dann ‚Absonderung‘ : ‚Gemäß § 30 IfSG kann die zuständige Behörde die Absonderung von Personen in einer geeigneten Einrichtung (Quarantäne) anordnen. Die Unterbringung kann in diesem Fall auch zwangsweise erfolgen. Ansteckungsverdächtige können in einer abgeschlossenen Einrichtung abgesondert oder in häuslicher Quarantäne geschickt werden.‘


Berlin!

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Wo genau soll das da stehen? Welcher §, welcher Abschnitt erlaubt, nicht erkrankte, also gesunde Personen 2 Wochen lang einzusperren, um es mal unsachlich auszudrücken?


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Möhrchen

Das steht nirgendwo "Bei Verdacht auf eine Krankheit ist es in Ordnung, Gesunde 2 Wochen in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen"


Möhrchen

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

dass es dabei um Verdachtsfälle geht?


Möhrchen

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Für mich ist so eine Maßnahme das letzte Mittel - wenn jemand die Quarantäneregelung mißachtet - ich bin nicht dafür, gleich alle in solche Sammeleinrichtungen unterzubringen! So hatte ich das gestern auch in Bezug auf die Tönnies-Mitarbeiter gemeint - wenn jemand sich widersetzt, muss es Möglichkeiten geben, die bindende Anordnung auch durchzusetzen...sonst bräuchte man ja nur eine Empfehlung aussprechen...


InmeinemkleinenApfel

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Antwort auf Beitrag von hgmeier

Es wäre rechtlich wohl möglich. Und besser als eine bundesweite zweite Welle...


kevome*

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Antwort auf Beitrag von hgmeier

Vielleicht eine Maßnahme, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Quarantäne nicht eingehalten wird. Als generelle Maßnahme sicher kontraproduktiv. Zumindest ich würde sofort die App löschen und mich oder meine Kinder niemals freiwillig testen lassen. Auch unter Gesundheitsgesichtspunkten schlecht. Schließlich sollte auch nach einer Ansteckung die Virenlast möglichst gering gehalten werden und.die Haushaltsmitglieder möglichst getrennt voneinander sein. Das gelingt in einem Haus mit Garten wohl deutlich besser als in irgendeiner Einrichtung


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von hgmeier

Für "Quarantänebrecher" finde ich das durchaus angebracht. Im Moment ist ja verbreitet so die Stimmung... "was können die mir schon". In meinem Umkreis wurden Hotels als Erstaufnahmeeinrichtungen genutzt, im Ausland hat man Krankenhauspersonal in Hotels untergebracht ( zum Schutz deren Familien) - warum soll das hier nicht möglich sein. Man muss das nur vernünftig kommunizieren. Als in Sachsen geäußert wurde, dass Quarantänebrecher in einem Teil einer Einrichtung untergebracht werden sollen, wo eben gerade Platz war und die baulichen Gegebenheiten passend, gab es einen riesigen Aufschrei, dass man die Leute in die Psychiatrie sperren wolle. Echt dämlich rübergebracht, denn so war das nicht gemeint.


rabe71

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Mal ehrlich: wollt ihr dann in eine Sammel-Quarantäne-Unterkunft, wenn bei euch eine Quarantäne anstehen sollte? Also ich nicht, ich möchte mit meiner Familie zu Hause in den eigenen 4 Wänden bleiben!!!


Möhrchen

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Antwort auf Beitrag von rabe71

Natürlich nicht! Aber für Menschen, die sich nicht an die Regeln halte, finde ich es durchaus angemessen. Alternativ kann der Verstoß gegen die Quarantäne auch mit Gefängnisstrafen enden. Wer sich nicht daran hält, sollte das im Kopf haben.


IngeA

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Bei uns wurde auch Krankenhauspersonal in Hotels untergebracht. Und dann Pendeln zwischen Hotel und Arbeit, die waren vertändlicherweise ziemlich unterbegeistert. Aber: sie haben sich an die Vorgaben gehalten. Hotels sind aber nicht geeignet um jemanden in Quarantäne zu halten, der das verweigert. Dazu braucht es dann wirklich einen geschlossene "Einrichtung" und dafür ausgestattet sind bei Menschen ohne Symptome die Gefängnisse und bei Menschen mit Symptomen, tada: die Psychiatrie oder alternativ Pflegeheime mit beschützender Station. Fragt sich nur wo die Menschen aus der beschützenden Station so lange hin sollen. LG Inge


Maca

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Björn, bist Du es?


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von hgmeier

Ich vermute, in solchen "Sammelquarantäneunterkünften" würde sich der Virus erst recht verbreiten. Hier stiegen die Zahlen als eine Flüchtlingsunterkunft betroffen war. Die positiv Getesteten wurden von den übrigen separiert. Wenig später brach der Virus auch dort aus, wo die Test zunächst negativ waren....


Coconut.

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Antwort auf Beitrag von hgmeier

Tolle Idee Ich verstehe es doch richtig, dass es ALLE "Verdachtspersonen" betrifft, nicht nur Quarantänebrecher? Für den Fall, dass Kinder den Verdacht haben, weil sie Kontaktperson sind : Soll man die dort abgeben und die anderen Anwesenden kümmern sich um sie, oder zieht die gesamte Familie in die Sammelunterkunft?


As

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Antwort auf Beitrag von hgmeier

Wer soll da eingewiesen werden? Jeder Infizierte? Oder nur die, denen man dem Augenschein nach zutraut, dass sie sich bestimmt über die Quarantänemaßnahmen hinwegsetzen? Oder eher eine Art Knast für Quarantänebrecher? Hmmm... finde ich bedenklich.