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Genesen oder geimpft - gleicher Schutz?

Genesen oder geimpft - gleicher Schutz?

Ludwiga

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Da es hier kürzlich diskutiert wurde - eine kleine Zusammenfassung zum aktuellen Stand der Forschung. https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/immunschutz-genesen-geimpft-101.html LG L.


Grauzone

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Antwort auf Beitrag von Ludwiga

Auch wenn es mit der Ausgangsfrage nichts zu tun hat: die Aussage "Auch in Deutschland gilt das Impfzertifikat seitdem für den Zeitraum von neun Monaten, es sei denn, man lässt sich boostern." ist falsch. In D ist das Impfzertifikat unbegrenzt gültig. Selbst wenn die Zweiimpfung länger als 9 Monate zurückliegt, gilt man als geimpft im Sinne von 2G.


JuniMama-xx-xx-??

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Antwort auf Beitrag von Grauzone

Ich habe jetzt nicht auf den Tagessxhau-Link geklickt, aber das meine ich anders gelesen zu haben …


Luna Sophie

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Antwort auf Beitrag von Grauzone

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/130731/Gueltigkeitsdauer-des-Coronaimpfzertifikats-verkuerzt-sich


Grauzone

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Antwort auf Beitrag von Luna Sophie

Die 270 Tage Begrenzung gilt aber nur für Reisen innerhalb der EU, aber nicht für nationales Recht.


Luna Sophie

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Antwort auf Beitrag von Grauzone

Stimmt. Aber daher kommt die Verunsicherung und die Unsicherheit, ob der 2G Status ein Ablaufdatum hat. Es war für manche auch nicht ersichtlich, dass die Gültigkeit in der App nur eine technische Gültigkeit ist. Und was noch kommt steht in den Sternen.


Lauch1

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Antwort auf Beitrag von Ludwiga

Aber wirksamen Schutz hat man nach 3 Kontakten mit dem Spike Protein. Wieso sollte man den Schutz eines 2 x Geimpften, 1 x Genesenen auf 3 Monate reduzieren? „ Diese qualitativ hochwertigen Antikörper würden das Virus stärker binden und könnten so auch die Omikron-Variante effektiver bekämpfen, schreiben die Autoren. Das gelte sowohl für dreifach Geimpfte als auch für Genesene nach zwei Impfungen und beziehungsweise auch bei zweifach Geimpften nach einer Durchbruchsinfektion.“


Ludwiga

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Antwort auf Beitrag von Lauch1

Hallo Lauch1, dafür (Anerkennung einer Durchbruchinfektion als Booster) plädieren ja die Autoren der Publikation, also Frau Prof. Protzer. Aber gelten die 3 Monate "genesen" in diesem Fall (insgesamt 3 x "das Spike-Protein gesehen") oder gelten sie nur in dem Fall, dass die Person "1 x genesen" ist, d.h. ohne vorherige Impfungen? Im 1. Fall waren ja die Personen geimpft, also müssten sie zumindest als "2 x geimpft" gelten? Liebe Grüße und einen schönen Sonntag, L.


kevome*

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Antwort auf Beitrag von Ludwiga

Ich dachte das wäre schon so, dass Genesen wie eine Impfung zählt und dann auch nicht beschränkt auf 3 Monate, wenn es schon Impfungen gab https://www.br.de/nachrichten/bayern/neue-regeln-beschlossen-wer-gilt-in-bayern-als-geboostert-gilt,Su3QgZl Der Artikel ist zwar von Mitte Januar aber auch bei den aktuellen Quarantäneregeln in Schulen vom 1.2 steht es so drin: "Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind gemäß der Allgemeinverfügung Quarantäne von Kontaktpersonen und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation) seit 25.01.2022: - Geboosterte mit 3 Impfungen (zeitlich unbegrenzt) - Zweifach Geimpfte („frisch Geimpfte“ ab 15. Tag bis zum 90. Tag nach der 2. Impfung) - Genesene („frisch Genesene“ ab dem 29. Tag bis zum 90. Tag nach positivem PCR-Test) - Genesene nach PCR-bestätigter Infektion und danach mindestens einer Impfung (zeitlich unbegrenzt) - Personen mit spezifischem Antikörpernachweis und danach mindestens einer Impfung (zeitlich unbegrenzt) - Geimpfte mit mindestens einer Impfung, die danach von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind (zeitlich unbegrenzt)" https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html


Ludwiga

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Antwort auf Beitrag von kevome*

Danke für die Info kevome*.


Lauch1

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Antwort auf Beitrag von kevome*

Warum fordert dann Carsten Watzl „die Bundesregierung auf, nachgewiesene Omikron-Infektionen rechtlich mit einer Booster-Impfung gleichzustellen.“


kevome*

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Antwort auf Beitrag von Lauch1

Keine Ahnung, warum er etwas fordert, was zumindest hier in Bayern schon umgesetzt ist


Lauch1

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Antwort auf Beitrag von kevome*

Vermutlich bundesweit, oder?