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Gelte als geheilt, bin jetzt Kontaktperson 1 , kann ich anstecken?

Gelte als geheilt, bin jetzt Kontaktperson 1 , kann ich anstecken?

Methos

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Hallo, Bin grad durcheinander. War Corona positiv, jetzt ist Kind 1 positiv, ich negativ. Ich würde normalerweise wieder auf die Arbeit, aber bin ich jetzt möglicherweise wieder Überträger? Unser Gesundheitsamt ist leider überfordert, ich weiß grad nicht wo das genau steht. Normal kann ich als Kontaktperson 1 arbeiten, muss aber den Arbeitgeber informieren. Wenn ich aber schon positiv war, wie ist es dann? Manno, mein Kind ist schon seit 21.10. in Quarantäne und jetzt positiv, Sie tut mir so leid. Und die kleine leidet auch drunter, schon wieder Quarantäne. Wahrscheinlich ist mein Mann der nächste und es geht weiter. ....er war so frustig, der meinte am besten gar nicht mehr testen. Ich war eine gute Woche in Quarantäne, mir reicht es schon. .... Viele Grüße Marion


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Methos

Beim AG von meinen Mann dürftest du nicht gehen. Hausinterne Anweisung. Meine Tochter war nur Kontaktperson 1 und natürlich in Quarantäne.


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von Methos

Sprich mit deinem AG. Ich würde sagen, du kannst nicht mehr anstecken, zumindest im Moment. Aber eigentlich muss dir das Gesundheitsamt sagen und erlauben. Wenn du gegen eine angeordnete Quarantäne verstößt, kann es teuer werden.


emilie.d.

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Antwort auf Beitrag von Methos

Ich würde den AG informieren und nachfragen, ob Du arbeiten gehen sollst oder nicht. Bei Dir ist es gerade sehr unwahrscheinlich, dass Du Überträger bist, i. G. wahrscheinlich zumindest für eine gewisse Zeit im immun. Aber wie gesagt, das würde ich den AG entscheiden lassen.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Methos

Hier müssen auch diejenigen als K1 in Quarantäne, die kürzlich selber infiziert waren.


Momvon3

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

In bw nicht. Steht explizit drin, dass keine quarantäne erfolgt, wenn früher ein test positiv war.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Momvon3

Das hatte ich auch so gelesen irgendwann, hab aber die Quelle gesucht und nicht gefunden. Ist für eine gute Bekannte auch gerade relevant . Hast Du die Quelle zufällig parat?


Momvon3

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Ich weiß leider nicht mehr genau, wo das stand. Ich habe es beim Sozialministerium im Zusammenhang mit der quarantäne von schulklassen gelesen. Das war der letzte Unterpunkt bei den quarantänebedingungen als Ausnahme formuliert. Sorry.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Momvon3

Ja, genau in diesem Zusammenhang las ich es auch und habs dann ewig auf der Soz Min Seite gesucht aber nicht gefunden. Wollte sie damit beruhigen. Naja schade, aber irgendwann stolpere ich wieder drüber. Das Thema wird ja immer mehr in den Alltag einfließen.


Sonnenkäferchen

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Antwort auf Beitrag von Methos

Ich würde einen Antikörpertest machen lassen beim Hausarzt. Wenn du nicht gerade frisch erkrankt warst, kann man vielleicht welche nachweisen. Ansonsten beim Landesgesundheitsamt nachfragen wenn eures das nicht weiß.