Elternforum Coronavirus

Frisch schwanger, Beschäftigungsverbot? Gym, BY

Frisch schwanger, Beschäftigungsverbot? Gym, BY

Lilly1

Beitrag melden

Hallo an alle, und erstmal frohe Weihnachten! Ich bekam gestern ein Weihnachtsgeschenk in Form eines positiven Scnwangerschaftstest und freue mich sehr! Müsste Anfang 5. Woche sein. Mein zweiter Gedanke war gleich: wie geht es mit der Arbeit weiter? Ich bin Lehrerin am Gymnasium in Bayern. Bin total froh, dass jetzt erstmal eh 2 Wochen frei sind, aber muss/ sollte/ kann ich danach direkt ins BV? Kennt sich da jemand mit den aktuellen Regelungen aus? Ich arbeite einerseits sehr gerne und (wegen Kleinkind) nur wenige Stunden, halte auch das Risiko für überschaubar: ich bin dreimal geimpft und wir tragen im Unterricht dauerhaft Maske. Andererseits möchte ich nichts riskieren, denn ich bin schon fast 41. Stress reduzieren wäre sicherlich auch ganz sinnvoll. Falls BV, wie läuft das dann? Über die Frauenärztin? Hat jemand im vergangenen Jahr Erfahrungen mit so einer Situation gemacht? Viele Grüße, und danke schonmal für alle Hilfe! Lilly P.S.: ich hoffe, das ist hier das richtige Forum für meine Frage…


Nimfotschka

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lilly1

Warum das? Soweit ich weiß muss man bei Toxoplasmose, Masern, Röteln, Windpocken usw aufpassen und darf sich nicht infizieren. Dass Corona Plazentagängig/fruchtschädigend ist wäre mir neu. Also warum sollte man dich ins BV schicken? Nur weil du Angst hast paar Tage schnupfen und Husten zu haben ?


Btby

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Nimfotschka

Das Beschäftigungsverbot schützt auch das Leben der werdenden Mutter, grob gesagt.


Lilly1

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Nimfotschka

Ich weiß nur, dass es vergangenes Jahr bei Kolleginnen so war, aber ich weiß nicht ob da noch andere Faktoren eine Rolle gespielt haben. Ist ja auch nicht so, dass ich es unbedingt will… wüsste nur gerne, auf was ich mich einstellen soll.


Tonic2108

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Btby

Weder Schwangerschaft noch Corona ist eine tödliche Krankheit.


Btby

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Tonic2108

Ich höre nur blablablubbblubb


Tonic2108

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Btby

In diesem Fall empfehle ich einen Ohrenarzt aufzusuchen.


Sume76

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lilly1

Meine beiden Lehrerkolleginnen haben sofort ein Beschäftigungsverbot und ein Verbot die Schule zu betreten erhalten. Zumindest eine von beiden wollte gerne weiterarbeiten. Begründung war, dass es erwiesen sei, dass das Risiko schwerer Covidverläufe in der Schwangerschaft deutlich erhöht sei. Wie das gelaufen ist, weiß ich aber nicht...


Lilly1

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sume76

Oha, gleich mit Betretungsverbot… na da bin ich ja mal gespannt wie es bei mir sein wird. Danke dir!


Tonic2108

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lilly1

Erst mal Glückwunsch zur Schwangerschaft, ein schönes Weihnachtsgeschenk würde ich sagen. Ganz ehrlich, du bist dreimal geimpft, hast ein Kleinkind zu Hause, glaubst du ernsthaft, in der Schule ist es so gefährlich, dass du direkt ein Berufsverbot brauchst? Schwangerschaft ist doch keine Krankheit. Was heißt, du willst nichts riskieren? Dann müsste sich doch im Prinzip jede Schwangere komplett abschotten und am besten einsperren im Keller bis das Kind auf der Welt ist. Man kann so viele Infekte haben oder einfach auf die Treppe runter fallen, warum glaubst du, Corona ist für dich so viel gefährlicher als alles andere? Ich finde das alles total übertrieben, sorry.


Lilly1

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Tonic2108

Ich glaube das kam falsch rüber- dass es unbedingt nötig ist, glaube ich nicht, aber es gibt ja bestimmte Vorgaben. Und wenn ich es der Schule (irgendwann später) sage, kann es ja sein, dass ich dann ins BV muss, ob ich will oder nicht.


Birte0504

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lilly1

War es nicht so, dass man das Beschäftigungsverbot auch ablehnen kann?


Meyla

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Birte0504

Kann man. Aber wieso sollte Frau das tun?


Birte0504

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Meyla

Weil sie ihren Job mag und nicht faul zuhause rumsitzen will während die Kollegen ihre Arbeitslast mittragen müssen?


Meyla

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Birte0504

Ach das ist direkt faul? Ahja. An der Stelle braucht man sich auch nicht mehr weiter unterhalten.


Btby

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Birte0504

Ach Frauen... neigen dazu sich für unersetzlich zu halten.


estelle03

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Tonic2108

Wenn das so vom AG geregelt ist, ist das halt so. Bei den Erziehern ist es genauso. Man weiß doch nicht, wie eine Infektion verlaufen würde.


Rote_Nelke

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lilly1

Ein solches BV müsste dein AG ausstellen. Wenn er urteilt, dass für dich keine Gefahr besteht, arbeitest du ganz normal weiter Ein BV vom Arzt gibt es nur, wenn das Leben von Mutter und Kind akut bedroht ist zB. bei Blutungen, drohender Frühgeburt, etc.


Lilly1

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Rote_Nelke

Ah, ok, danke! Das wusste ich nicht, dass es da Unterschiede gibt!


_zweizahn_

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lilly1

Soweit ich informiert bin, schickt Sachsen schwangere Lehrerinnen ins BV. Ich weiß auch von Lehrerinnen, die von zu Hause aus unterrichten.


Meyla

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lilly1

Du wirst hier Kur Meinungen bekommen, kein Wissen. Viele Berufszweige erhalten ein BV im Falle einer Schwangerschaft. Es handhabt auch jedes Unternehmen, Klinik, Schule usw anders. Lass die Schwangerschaft bestätigen und gib sie zu einem Zeitpunkt deiner Wahl bekannt. Es wird eine Gedährdungsbeurteilung gemacht, Titer bestimmt und dann entscheidet dein AG (nicht der Gyn) über ein BV.


Lilly1

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Meyla

Danke dir für die nette und sachliche Info. Ich werde nochmal überlegen wie ich es eigentlich selber möchte, bin da grad selber noch nicht klar.


Tigerblume

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lilly1

Die schwangeren Lehrerinnen hier (Ba-Wü) haben alle sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ein BV erhalten. Ich arbeite in einer psychotherapeutischen Akutklinik, da ist es auch so. Man wird am Tag der Bekanntgabe nach Hause geschickt. Meine Kollegin mit der ich mir eine Station teile ist aktuell auch in der Frühschwangerschaft und wird vorerst dem Arbeitgeber nichts über die Schwangerschaft sagen. Wir tragen durchgehend FFP2-Maske, lüften quasi nonstop! Oberflächen und Kontaktflächen werden sowieso regelmäßig geeinigt und wir sind natürlich geimpft. Das allgemeine Geplärre hier halte ich für Neid und Missgunst. Mit Blick auf Omikron und in dem Wissen um ein erhöhtes Risiko für schwere Covid-Verläufe in der Schwangerschaft, würde ich mich nicht gegen ein BV sträuben.


Lilly1

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Vielen Dank! Genau solche Erfahrungsberichte interessieren mich, zwecks Entscheidungsfindung!


Kampfgnom27

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Wieso wird eigentlich immer diese neid und Missgunst Karte gezogen? Sachliche Informationen gab es hier genug. Es ist auch meiner Erfahrung nach total Arbeitgeber abhängig ob man ein bv bekommt. Ich kenne Lehrer / Erzieher die sofort eines bekamen andere bekamen ne andere Aufgabe sind und wieder andere haben bis zum Mutterschutz gearbeitet.


loewengirl2012

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lilly1

Hi :) Bin auch Lehrerin in BY am Gym. Wenn du an einem staatlichen Gym bist, wirst du sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ins BV geschickt. Du darfst, Impfung hin oder her, nicht in der Präsenz bleiben. (Gibt es ein Infoblatt vom Kumi). Auch nicht, wenn du es willst... Wie dein Chef dann die Zeit daheim gestaltet, ist ihm überlassen. Ich unterrichte zB via Homeschooling (ein Kollege nimmt einen Laptop mit in die Klasse, in der ich unterrichte und schaltet mich dann zu, ich unterrichte, er schaut dass nichts passiert). Eine Freundin von mir muss gar nicht mehr arbeiten... Ich häng dir die Infos des Kumis an. Alles Gute für deine Schwangerschaft. Welche Regelungen gelten für den Einsatz der Lehrkräfte und von sonstigem an der Schule tätigen Personal im Schuljahr 2021/2022? (akt. 19.08.2021, 15:30 Uhr) Erklärtes Ziel ist es, den Präsenzunterricht im kommenden Schuljahr langfristig aufrecht zu erhalten. Einen Beitrag hierzu leisten die an Schulen geltenden Hygienevorgaben sowie der zunehmende Impffortschritt in der Bevölkerung. Der Großteil der Lehrkräfte und des pädagogischen Personals wird zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 auf freiwilliger Basis über einen vollständigen Impfschutz verfügen, ebenso eine zunehmende Anzahl von Schülerinnen und Schülern in den höheren Altersgruppen. Mit Blick auf diese aktuellen Entwicklungen werden alle Lehrkräfte nach den Sommerferien grundsätzlich im Präsenzunterricht tätig sein. Gleichwohl gilt es zu berücksichtigen, dass bestimmte Personengruppen, Schwangere und teilweise Personen mit Vorerkrankungen, zu ihrem eigenen Schutz noch nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können. Für Schwangere besteht weiterhin ein betriebliches Beschäftigungsverbot. Dies schließt auch Schwangere ein, welche bereits vollständig geimpft oder genesen sind oder sich freiwillig zum Dienst an der Schule bereit erklären. Lehrkräfte mit Vorerkrankungen/ besonderen Risikofaktoren, für die weiterhin eine besondere Gefährdungssituation besteht oder eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, müssen eine individuelle Risikofaktorenbewertung durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte vornehmen lassen. Die weiterhin bestehende besondere Schutzbedürftigkeit der Lehrkraft ist darzulegen und es sind Vorschläge zu unterbreiten, mit welchen Mitteln dieser im Rahmen eines Einsatzes im Präsenzunterricht Rechnung getragen werden könnte. Wenn der besonderen Schutzbedürftigkeit der Lehrkraft auch mit besonderen Schutzmaßnahmen nicht ausreichend Rechnung getragen werden kann, so muss die Ärztin/der Arzt bescheinigen, dass ihr Einsatz im Präsenzunterricht und in sonstiger Präsenzform nicht vertretbar ist, weil das Risiko im Fall einer Infektion, schwer zu erkranken, weiterhin besteht. Die ärztliche Bescheinigung gilt längstens für einen Zeitraum von 3 Monaten. Für eine längere Entbindung vom Präsenzunterricht ist eine ärztliche Neubewertung und Vorlage einer neuen Bescheinigung, die wiederum längstens 3 Monate gilt, erforderlich. Auf Atteste aus dem vergangenen Schuljahr 2020/2021 kann nicht mehr zurückgegriffen werden. Bitte gehen Sie im Zweifel auf Ihre Schulleitung zu und besprechen Sie, welche Anforderungen an die individuelle Risikoprüfung und die ärztliche Bescheinigung zu stellen sind. Schwangere Lehrkräfte und Lehrkräfte mit Vorerkrankungen/besonderen Risikofaktoren, die nicht in Präsenz an der Schule eingesetzt werden können, nehmen in der Folge ihren Dienst in häuslicher Tätigkeit wahr. Sie können vollumfänglich in die Erledigung aller Aufgaben einbezogen werden, welche ortsungebunden erbracht werden können. Bei der Aufgabenverteilung ist auf eine gleichmäßige und gerechte Arbeitsbelastung aller Beschäftigten zu achten. Die Schulleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass die mit nicht unterrichtlichen Tätigkeiten betraute Lehrkraft ihre Arbeitszeit erfüllt. Ihre Arbeitszeit und ihr Urlaubsanspruch ist wie bei Beamten/Angestellten des öffentlichen Dienstes üblich zu bemessen. Eine Lehrkraft mit voller UPZ, die keine unterrichtliche Tätigkeit erbringt, hat daher im Durchschnitt pro Arbeitswoche 40 Zeitstunden zu leisten, für eine Lehrkraft in Teilzeit gilt eine entsprechend anteilig reduzierte Anzahl an Zeitstunden. Der Anspruch auf Erholungsurlaub beträgt pro Kalenderjahr 30 Tage (Ausnahme: 35 Tage bei schwerbehinderten Beamten), bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf weniger als fünf Wochentage besteht lediglich ein entsprechend reduzierter Urlaubsanspruch. Tätigkeiten, für die die Lehrkraft entsprechende Anrechnungsstunden erhält, können im Regelfall ohnehin von ihr weiter ausgeübt werden. Bei Lehrkräften mit Vorerkrankungen/besonderen Risikofaktoren ist auch denkbar, dass sie in einem Einzelraum in der Schule, in welchem sie keinen Personenkontakten ausgesetzt sind, ihre Dienstaufgaben erledigen. Der Einsatz der genannten Personengruppen ist insbesondere in folgenden Tätigkeitsbereichen denkbar: Unterstützung des Kollegiums bei der Vorbereitung und Nachbereitung des Unterrichts und bei Korrekturarbeiten, Erstellen von Unterrichtsmaterialien, Lernkonzepten, etc. Übernahme allgemeiner Verwaltungsarbeiten zur Entlastung von Sekretariat und Schulleitung Unterstützung von und Zusammenarbeit mit Teamlehrkräften Tätigkeiten im Rahmen des Förderprogramms „gemeinsam.Brücken.bauen“ Distanzunterricht (wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen) Die obigen Ausführungen gelten sinngemäß auch für sonstiges, an der Schule tätiges staatliches Personal.


Lilly1

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von loewengirl2012

Vielen Dank für die ausführlichen Informationen und die Erfahrungsberichte!


Clumsi

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lilly1

Wie das mit Corona aussieht, weiß ich nicht, aber als ich vor 6 Jahren mir 37 Jahren schwanger war, gab es nicht wegen Stress ein Beschäftigungsverbot. Ich habe ganz normal weiter gearbeitet an einer Gesamtschule. Fand ich auch vernünftig.


Lilly1

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Clumsi

Nee, nur wegen Stress sicher nicht- das war auch nicht mein Anliegen!


Miamo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lilly1

Bist du nicht geimpft? Die Impfung schützt doch dich und dein Baby! Und gerade die älteren Kinder, bzw. Teens dürften doch auch alle geimpft sein. Verstehe deine Sorge nicht.


Muts

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lilly1

Herzlichen Glückwunsch! Das ist wirklich eine tolle Überraschung. Hm, bei Erziehern, die deutlich schlechter geschützt sind im Alltag sehe ich ein BV eher ein, aber als Lehrerin glaube ich, dass das Risiko, dich beim Einkaufen anzustecken größer ist. Momentan tragen die Schüler und ihr Masken, es wird gut gelüftet und ihr könnt die meiste Zeit gut Abstand halten zu den Kindern. Die Kinder am Gym sind nicht mehr so klein, dass sie ständig an der Lehrerin hängen. Zudem ist ja momentan auch noch unklar, ob denn überhaupt die Schulen im Januar offen sein werden. Ich wäre mal ganz entspannt, zumal Du ja auch schon geboostert bist. LG Muts


Lilly1

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Muts

Dankeschön! Ja, das stimmt grundsätzlich alles, wobei es bei uns an der Schule in manchen Zimmern nicht so perfekt geht mit dem Lüften. Distanzunterricht wäre natürlich auch gar kein Problem.


Pamo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lilly1

Wie lief es mit deinen Kolleginnen, wenn die schwanger wurden? Ich erinnere mich an sehr schwangere Lehrerinnen am Gym meiner Tochter. Da man dort die Schüler weniger oft auf dem Schoß oder um den Hals hat als bspw in der Grundschule, gingen die in NRW nicht ins BV.


Lilly1

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Pamo

Leider wüsste ich da grad keine, die ich persönlich fragen könnte. Klar, am Gym ist man viel besser geschützt als an Grundschule oder gar im Kiga! Aber die Antworten hier zeigen ja, dass die offiziellen Regelungen je nach Bundesland sehr auseinandergehen. Und wenn ich offiziell nicht „darf“, dann nehme ich es auch so…


Charlotte7

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lilly1

Ach du je, was hier so alles erzählt wird ... Loewengirl hat Recht: weder entscheidet das die Schule (wie oben behauptet wurde), noch der Arzt, noch kannst du irgendeine Entscheidung treffen. Im Gym in BY heißt Schwangerschaft: sofortiges BV. Ohne Wenn und Aber. Alles Gute!


Petra28

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lilly1

Eine Lehrerin meines Kindes (Oberstufe) arbeitet seit Bekanntgabe der Schwangerschaft von zu Hause aus und gibt Digitalunterricht. Ich würde rechtzeitig Bescheid geben, wegen der Planung.


Lilly1

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Petra28

Danke dir! Ja, das hatte ich vor- wobei ich ja Ende der Ferien auch erst 7. oder 8. Woche bin- also ordentlich früh um es offiziell zu machen…


Jakobine77

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lilly1

Hallo, gratuliere zur Schwangerschaft. Du bekommst bestimmt ein Beschäftigungsverbot. Aber online kannst du bestimmt auch ne Menge tun. Mein Sohn ist momentan in der 11.Klasse und es gibt auch Lehrer die nur online unterrichten und die Jugendlichen sind im Klassenzimmer. 2021-09-09_Allgemeinverfuegung_Schwangere-1.pdf Das musst du googeln und dort steht das Beschäftigungsverbot genau erläutert. Bleib gesund und freue dich über die tolle Weihnachtsüberraschung. Frohe Weihnachten, jakobine


Lilly1

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jakobine77

Danke dir! Perfekt, da steht ja alles drin! Na, dann werde ich mich damit wohl mal abfinden. Ebenfalls frohe Weihnachten!


Anniquita83

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lilly1

Ich bin selbst Lehrerin an einem bayerischen Gymnasium und ja, du darfst die Schule ab sofort nicht mehr betreten. Allerdings wirst du wohl weiter den Unterricht zumindest vorbereiten müssen; bei uns halten sie betroffenen Lehrerinnen fast den gesamten Unterricht per Visavid, es werden auch Exen geschrieben etc.


magistra

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lilly1

Herzlichen Glückwunsch! Bin ja auch Gym Bayern und was oben gesagt wurde, stimmt: BV bei Bekanntgabe. Eine Kollegin, die unbedingt weiterarbeiten wollte, hat es einfach bis in die 19. Woche niemandem gesagt… Dann sah man es dich zu deutlich. Auch bei uns arbeiten sie aber weiter. Sie werden per Teams ins Klassenzimmer übertragen oder bereiten den Unterricht einer Aushilfe vor. Korrekturen etc. erledigen sie auch.


coconutbaby1121

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lilly1

Hallo Lilly, Glückwunsch zur Schwangerschaft! Also ich habe vor meinem Mutterschutz mehrere Jahre als Sachbearbeiterin in einer großen öffentlichen Verwaltung in BW gearbeitet und war dort u.a. für das Thema Mutterschutz zuständig. Der AG muss davor sorgen, dass du (und dein Baby) an deinem Arbeitsplatz keiner Gefahr ausgesetzt seid. Sobald du deine SS mitteilst (was ich persönlich direkt am ersten Schultag tun würde), wirst du nachhause geschickt werden und bekommst entweder ein teilweises betriebliches BV (wenn du z.B. nur im Homeoffice und weniger als zuvor arbeiten kannst) oder du bekommst ein vollständiges betriebliches BV bis zum Mutterschutz (wenn es für dich z.B. keine Einsatzmöglichkeit im Homeoffice gibt) Dein AG muss in einer Gefährdungsbeurteilung beurteilen, welche Gefahren bestehen (z.B. Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen) und wie er diese Gefährdungen ausschließen kann. Wir haben vor Corona alle Schwangeren die mit Kindern oder Kunden arbeiteten, solange freigestellt (vorübergehendes betriebliches BV) bis die Immunität beim Betriebsarzt überprüft wurde und bis alle Gefährdungen ausgeschlossen werden konnten. Seit Corona haben wir KEINE schwangeren Mitarbeiterinnen im Kontakt mit Kindern oder Kunden etc. arbeiten lassen. Unser Betriebsarzt war in dieser Hinsicht sehr streng! (Du kannst dich jederzeit an euren Betriebsarzt wenden und beraten lassen.) Er hat uns das in etwa so erklärt: wenn das Risiko sich auf der Arbeit mit Corona anzustecken, das normales Lebensrisiko übersteigt, so darfst du dieser Gefahr auf der Arbeit nicht ausgesetzt werden. Die Wahrscheinlichkeit dass du dich als Lehrerin bei einem/einer deiner Schüler oder Schülerinnen ansteckst ist höher als dass du dich privat mit Corona ansteckst. Der AG kann sich somit haftbar machen, falls du dich erwiesenermaßen auf der Arbeit ansteckst und du oder dein Baby dadurch einen Schaden erleidet. Impfung hin oder her, angenommen du steckst dich in der Schule mit Corona an und hast schwere Symptome: In den ersten 3 Monaten können hohes Fieber deinem Baby schwer schaden. In den letzten drei Monaten einer SS wenn man sowieso schon schwer atmen kann, wäre eine Beatmung für die Schwangere und ihr Baby ebenso sehr gefährlich. Der AG muss dich vor einer Coronainfektion am Arbeitsplatz schützen! Wenn du nicht in der Schule eingesetzt wirst und dich privat ansteckst, kann der AG auch nicht haftbar gemacht werden. Bevor ich in dem Mutterschutz ging, war es zudem nicht erlaubt, dass eine Schwangere mehr als 30 Minuten pro Tag (am Arbeitsplatz) eine Maske trägt! Schon allein deshalb wird der Unterricht für dich wohl nicht mehr in Präsenz möglich sein. Mitarbeiterinnen dürfen auch nicht freiwillig trotz betrieblichem BV arbeiten! Das darf der AG nicht erlauben, da er verpflichtet ist auch gegen den Willen der MA Gefahren von ihr abzuwenden (und da er schlimmstenfalls bei einem Schadenfall trotzdem haftbar gemacht werden kann, ob sie nun freiwillig gearbeitet hat oder nicht). Der AG muss auch dafür Sorge tragen, dass du während deiner SS keinen enormen Stress ausgesetzt bist (wird u.a. auch in der Gefährdungsbeurteilung abgefragt) und ggf. Maßnahmen treffen um diesen Stress auszuschließen. Wenn du allerdings unabhängig vom Arbeitsplatz schwangerschaftsbedingte Beschwerden hast, ist der Frauenarzt zuständig. Ich habe z.b. die ersten 12 Wochen nur im Homeoffice gearbeitet (obwohl ich keinen Kontakt zu Kindern oder Kunden habe - aber wegen dem hohen Risiko im ersten Trimester). Danach habe ich zwar teilweise wieder vor Ort gearbeitet aber nur im Einzelbüro, ohne großen Kontakt zu anderen Kollegen und ich hatte ein eigenes WC wo sonst keiner rein durfte. Die Maske durfte ich insgesamt nur maximal 30 Minuten tragen und hätte theoretisch ab der 31. Minute nachhause gehen müssen/sollen/dürfen! Ich weiß aber auch, dass es nicht jeder AG mit dem Gesetz und dem Mutterschutz so genau nimmt. Gerade in dieser aktuellen Corona-Situation würde ich nur an mein Baby und mich denken! Lass dir von niemandem ein schlechtes Gewissen einreden ;)