Elternforum Coronavirus

Frage zur roten Ampel

Frage zur roten Ampel

Einstein2.0

Beitrag melden

Bedeutet das nun, dass ungeimpftes Pflegepersonal nur noch mit PCR Tests arbeiten darf und nächste Frage, wer bezahlt die? Unser Arbeitgeber ist da bisher geizig gewesen, bzw wurde nur im Notfall PCR getestet.


Shanalou

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Einstein2.0

Ich kann bisher nur rauslesen, dass 2x pro Woche ein Schnelltest vorgelegt werden muss. Das dürfte aber keine große Verschärfung darstellen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Einstein2.0

Habe es auch gerade gehört, dass wir ab sofort ROT sind. Ja, sie brauchen jetzt einen PCR-Test. Ich denk mal, der Chef meines Mannes zahlt die mit Sicherheit nicht und daher werden jetzt diese "Corona-Partys" sehr großen Anklang finden, egal wieviele Infizierte da auf Intensiv landen :-( Diese werden ja sogar noch als Helden gefeiert.


Hannah80

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Einstein2.0

Bei Bayern steht das 2x die Woche die Mitarbeiter getestet werden müssen wenn Betrieb mehr als 10 MA und Kundenkontakt. Steht allerdings nur "getestet" --> wenn es nicht explizit dabei steht würde ich von Schnelltests ausgehen.


Einstein2.0

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Hannah80

Ich ging schwer von PCR aus und denke das wird nicht ausbleiben. Ich denke sogar dass es bald für diesen Beruf ne Impfpflicht geben wird.


Einstein2.0

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Hannah80

Plus bedeutet übrigens PCR


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Hannah80

Im Radio wurde es anders gesagt. So kommt es immer wieder zu Missverständnissen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Einstein2.0

Was ich bisher von dir gelesen habe, bist du in einer Klinik. Dann wird das Plus wohl nicht ausbleiben. Für Impfpflicht bin ich in dem Fall sowieso.


Hannah80

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Einstein2.0

Grad nochmal gegoogelt....bei BR steht explizit Schnelltest..... Verschärfungen am Arbeitsplatz und in Quarantäne Bei der roten Ampelstufe gilt eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz: Es genügt ein einfacher Schnelltest, zweimal pro Woche für Ungeimpfte. Dies gilt für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten oder wenn Kontakt zu Kunden besteht. Der Handel und öffentliche Verkehrsmittel sind davon ausgenommen. Das Bayerische Kabinett hat zudem die Quarantänedauer für enge Kontaktpersonen erhöht: von fünf auf mindestens sieben Tage. In Regionen mit hohem Infektionsgeschehen soll die Quarantäne sogar zehn Tage betragen, freitesten kann man sich dann nicht mehr.


DecafLofat

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Einstein2.0

Mindestens Schnelltest. Der AG darf aber verschärfen... Frag doch in der Klinikleitung. Aber bist du nicht geimpft?


sternenfee75

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Unser Träger hat letzte Woche den Impfstatus abgefragt( dabei wurden fast alle auch über den Träger geimpft), der Rest muss jetzt wöchentlich zum Test. Das letzte Mal waren es bei uns Schnelltests und PCR abwechselnd, sind allerdings NRW. Und sinnvoll wäre es ja, das Ergebnis vor dem Dienst zu haben. Bisher musste ein Schnelltest vorgelegt werden, wenn man 5 Tage nicht im Dienst war.


Linguine

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Einstein2.0

Schau, das steht auf der Seite des bayr. Ministeriums: Testpflicht am Arbeitsplatz: In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten müssen alle Beschäftigten, die nicht immunisiert (geimpft, genesen) sind und während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen (Kunden, Beschäftigte, sonstige Personen) haben, zwei Mal pro Woche einen aktuellen negativen Schnelltest vorlegen. Die Testpflicht gilt nicht im Handel und im ÖPNV. Aber meine Frage: Wie ist es überhaupt möglich, den Impfstatus der Mitarbeiter abzufragen? Das war doch bisher nicht erlaubt .... Gemacht haben es trotzdem einige Arbeitgeber. VG Linguine


Grisu!

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Linguine

In manchen Berufen (zumindest in BW) besteht schon eine Weile 3G Pflicht (Schule, Uni-Lehrbetrieb,....). Und nein, der Arbeitgeber darf keine Impfzertifikate verlangen, aber er kann natürlich die Möglichkeit anbieten, dass man das einmal vorweist und dann nicht regelmäßig 3G-Zertifikate vorlegen muss. Das ist dann auf freiwilliger Basis.