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Frage zur priorität corona impfung ?

Frage zur priorität corona impfung ?

Isabelle19

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Hallo zusammen Gibt es hier jemanden oder kennt jemanden der eine psychische Vorerkrankung hat wie bsp . Depressionen Angsterkrankungen posttraumatische Belastungs Störung ...und geimpft wurde oder einen Termin vereinbaren kann ... Wir sind uns nicht ganz schlüssig ob man da zur Priorität 2 gehört oder nicht ... Danke fürs lesen LG


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von Isabelle19

Freundin meiner Tochter steht auf Warteliste.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Isabelle19

Ich kenne jemand der ein Attest hat nach §3 berufsunfähig wegen PTBS mit schweren Depressionen Das liegt am Arzt ob der das so sieht oder nicht denn der muss ja das Attest ausstellen


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von Isabelle19

Alleine ist das prio3. Kommt aber eine andere Erkrankung dazu, dann 2.

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kevome*

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Bist Du Dir sicher? Das war nämlich auch schon mal mein Kritikpunkt, dass mehrere Indikationen in 3 nicht zur Hochstufung führen. Oder gilt das nur bei psychiatrischen Erkrankungen?


Ellert

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Antwort auf Beitrag von kevome*

in meinem Bundesland stufen mehrere Diagnosen nicht hoch aber das mag anderswo anders geregelt sein


kevome*

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Darum ja meine Frage an Decaflofat


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von kevome*

In Bayern zumindest ja.


kevome*

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

ich bin auch Bayern aber offensichtlich gilt das nicht immer, sondern dann nur bei bestimmten Erkrankungen


JakobsMutti

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Antwort auf Beitrag von Isabelle19

In Berlin gehört man mit einer schweren psychiatrischen Erkrankung (z.B. Depression) in die Prio-Gruppe 2 - die Meldung erfolgt automatisch über die Krankenkasse und man erhält einen impfcode per Post. Zumdindest war das hier so. Scheint aber wohl in jedem Bundesland anders gehandhabt zu werden.


Anni1500

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Antwort auf Beitrag von Isabelle19

Da müsst ihr bei euch im Kreis nachschauen. Laut der Tabelle von Kreis steinfurt wäre sie prio 2 und dürfte mit Attest sich impfen lassen


Trini

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Antwort auf Beitrag von Isabelle19

Eine Freundin von uns ist bereits geimpft. Trini


Elchkäfer

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Antwort auf Beitrag von Isabelle19

Also, ich als Psychologin habe dass so verstanden, dass das für SCHWERE psychische bzw. eigentlich psychiatrische Erkrankungen zutrifft. Zum Beispiel Schizophrenie, bipolare Störung oder schwere Depression (und eine "schwere Depression" nach ICD F32.2 ist eine Diagnose, die man nicht leichtfertig vergibt, manchmal auch mit psychotischen Symptomen, häufig Lebensmüdigkeit). Sinn und Zweck des Gesetzgebers war in meinem Verständnis bisher, Menschen zu schützen, die sich aufgrund der Erkrankung oft schwerer an die Hygieneregeln halten können oder diese nicht erfassen. Keiner meiner ambulanten Psychotherapie-Patienten ist bisher geimpft oder würde nach meinem Verständnis in diese Kategorie fallen. Bin gerne bereit zu Korrektur.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Elchkäfer

Sie verstehen es nicht und können sich nicht an die Regeln halten Mein Kind kann das nicht, der kann nichtmal ne Maske auflassen...


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von Elchkäfer

Das steht so aber nicht ausdrücklich im Anmeldeformular für das impfportal. Es gibt lediglich die Auswahl psychatrische Erkrankungen, zwar mit Klammern dahinter, da steht aber nicht, dass es nur für die genannten gilt, sondern insbesondere. Bayerisches impfportal.

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Ellert

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

wenn Du im Impfzentrum stehst oder istd as bei Euch einfach so dass man angibt was man denkt und dann mit Termin geimpft wird. bei uns werden oft Leute heimgeschickt die Termine haben die denen nicht zustehen


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Natürlich muss man eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Aber, um aufs ap zurück zu kommen, auch andere psychiatrische Erkrankungen zählen.


Elchkäfer

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Ja, ich habe das gesehen. Ich finde auch schwer interpretierbar, dass hier "psychiatrisch" steht und nicht "psychisch". Und die Störungen in Klammern sind schon solche, die eine medikamentös-psychhatrische Behandlung in den Leitlinien vorsehen. Wahrscheinlich dient das den Ärzten zur Ausstellung des Attests und soll einen Spielraum für den Arzt zur Einschätzung lassen. Ich sehe sonst wirklich keine Indikation zur Impfung.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Elchkäfer

und der das unterschrieben hat der haftet... so sehe ich das in der Verordnung wird auf die SCHWERE abgezielt das kann ja nur der Arzt beurteilen


Elchkäfer

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Antwort auf Beitrag von Elchkäfer

https://www.zusammengegencorona.de/impfen/basiswissen-zum-impfen/impfung-fuer-risikopatientinnen-und-patienten-wer-wird-wann-geschuetzt/ Hier finde ich auch nochmal gut erklärt, wieso psychische Erkrankungen ein Risikofaktor sein können und woran sich auch meiner Meinung nach Ärzte bei Attestausstellung orientieren sollten. Ich sehe keinen meiner Patienten/innen aufgrund der Diagnose in der Risikogruppe, fände das für manche von ihnen sogar fast schon stigmatisierend. Das ist aber ein anderes Thema.


fritzi3

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

In dem Attest muss meines Wissens aber nicht (nur) die jeweilige Krankheit aaufgeführt sein, sondern explizit stehen, dass man eine Erkrankung im Sinne des § xy der Corona-Impf-Verordnung hat. Es reicht z.B. in Bayern nicht, wenn einem ein Arzt wegen Hashimoto bescheinigt, dass man eine Autoimmunkrankheit hat, sondern der Arzt muss explizit bescheinigen, dass man eine Krankheit im Sinne des § xy der Impfverordnung hat. Das stellen einem wohl die meisten Ärzte bei Hashimoto nicht aus, weil Hashimoto-Patienten eben kein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Das entscheidet der Arzt, ob er Dir ausstellt, dass du erhöhte oder höchste Risiken hast. Was der Arzt da dann bescheinigt bleibt natürlich ein Stück weit ihm überlassen, aber ich gehe davon aus, dass auch er Revisionen fürchten muss und nicht seine Zulassung verlieren will, wenn er jemandem mit depressiver Verstimmung o.ä. einen Wisch für Prio2 ausstellt.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von fritzi3

Auf dem Attest steht nicht drauf was Du hast sondern dass das was Du hast nach §3 gilt. Allerdings wird man bei uns im Impfzentrum vom Impfarzt nochmals gefragt...keine ahnung ob man dann in solchen Fällen antworten muss - geht ja schon auch um Datenschutz Meinem Kind hätte man es auch angesehen, aber was solls (meiner hatte eben die geistige Behinderung)


fritzi3

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich habe inzwischen auch so ein Attest vorliegen. Bei der Impfanmeldung in Bayern kann ich aber die Diagnose nicht ankreuzen, die zu dem Attest geführt hat, weil sie nicht auf der Liste auftaucht. Es gibt aber auch keine Ankreuzmöglichkeit für ein einfaches ärztliches Attest ohne eine der bereits genannten Krankheiten). Man kann nur ankreuzen, dass man ein Attest der Bayerischen Impfkommission hat. Bei denen dauert die Überprüfung aber recht lange. Die Frage ist also, ob man im Impfzentrum noch einmal genauer gefragt wird. Da habe ich schon beides gehört .... Anscheinend wurden Personen wieder heimgeschickt, als sich herausstellte, dass es sich bei der genannten Autoimmunerkrankung nur um Hashimoto handelt.


Elchkäfer

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Oh ja, im Sinne von Datenschutz würde ich eigentlich hoffen dass die Diagnose da nicht vermerkt ist. Gute Frage, muss ich mich Mal erkundigen.