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Frage zu Homeschooling (NRW)

Frage zu Homeschooling (NRW)

kia-ora

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Meine Tochter geht in die 3. Klasse und möchte sich nicht testen lassen. Die Schule ist informiert und man sagte mir, dass sie jetzt wie ein krankes Kind die Arbeitsblätter und Infos über eine Klassenkameradin bekommt. So weit so gut. Jetzt werde ich von verschiedenen Seiten verunsichert, dass die Schule mir weitere Konsequenzen verschweigen würde. Meine Mutter meint, dass mir das Jugendamt bald mein Kind wegnehmen würde und eine Freundin meint, dass meine Tochter garantiert nicht in die 4. Klasse versetzt würde. Kann das passieren? Also das Homeschooling läuft gut. Sie lernt fleißig und ich sehe keine Defizite im schulischen Bereich.


kleinegelbedrachen

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Antwort auf Beitrag von kia-ora

dass die Fehlstunden eingetragen werden in das Zeugnis und beim längeren fern bleiben der Schule ohne Grund, worunter die Verweigerung der Testung fällt, als unentschuldigt eingetragen werden. Bußgelder können gefordert werden und bei längere Abwesenheit Meldung an das Jugendamt.


cube

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Antwort auf Beitrag von kia-ora

Nein. Du bist verpflichtet, am Schulbesuch deiner Tochter (Schulpflicht) aktiv mitzuwirken. Das tust du, wenn du deine Tochter schickst oder versuchts, privat einen Test zu machen zB im Testzentrum mit Nachweis. Klappt das nicht - weder in der Schule noch im Testzentrum, Apotheke oder so, könnte ganz theoretisch eine Ordnungsmaßnahme in Kraft treten. Ganz theoretisch. Aber da man ein Kind gleichzeitig eben nicht zB in der Schule zwingen kann, einen Test zu machen, ist das doch eher etwas, was nicht passieren wird. Und da die Schule auch einverstanden ist ... Ist bei uns (NRW) auch so: ganz offiziell ist natürlich Schulpflicht, die Eltern haben dafür zu sorgen etc. Ist ein Test nicht möglich, sind die Eltern für den Lernerfolg ihres Kindes verantwortlich und haben auch kein Anrecht auf eine besondere Unterstützung durch zB Online-Unterricht. Also lass dich nicht verrückt machen. Ein Problem könntest du aktuell nur bekommen, wenn du aktiv auf dein Kind einwirkst, dass es ja keinen Test machen soll oä. UND dich deswegen jemand anschwärzt. Und selbst dann glaube ich, hat die Schule gerade anderes zu tun, als dich irgendwo zu melden.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von cube

Hier ist Schulpflicht mit Präsenz und Testpflicht. Allerdings ist noch Wechsel Unterricht, also Gruppe A eine Woche Gruppe B andere Woche. Wer nicht testen lässt, hat nur Homeschooling aber Betretungsverbot der Schule. Deshalb erfolgt noch täglich die Übersendung der Aufgaben. Ich denke auch für die Nichttester.


cube

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So ist es in NRW auch. Grundsätzlich besteht Schulpflicht nach wie vor - aber wenn Kind sich eben nicht testen lassen will, wirst du ihm kaum das Stäbchen mit Gewalt in die Nase zwingen müssen, damit nicht das JA vor der Türe steht. Schulpflicht ja - wenn Präsenz aus welchen Gründen auch immer nicht möglich, dass HS auf eigene Verantwortung für den Lernerfolg.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von cube

Hier läuft es so. Morgens müssen sie sich um 8 bei der Schule melden. Dann kommen die Aufgaben und spätestens um 14 uhr muss es hoch geladen sein. Dann zählt das nicht als Fehltag. Hatten jetzt einige Termine diese Woche, das war kein Problem. Die aufgaben durften später abgegeben werden. Für Dienstag hat unsere Tochter jetzt einen entschuldigten Fehltag. Termin ging nicht anders, wäre Präsenz hätte das auch so sein müssen.


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von kia-ora

Ich glaube nicht, das die Schue Konsequenzen verschweigt. Tut mir leid, aber Deine Mutter und deine Freundin spinnen!


SophiasPapa

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Antwort auf Beitrag von bea+Michelle

Wenn die Verweigerung dazu führt, dass die Fehlstunden unentschuldigt sind, dann stellt dies schon eine Konsequenz dar.


kuestenkind68

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Antwort auf Beitrag von SophiasPapa

Aber wen interessiert das in der 3. Klasse ob man untentschuldigte Fehlstunden hat? Niemanden. Das Kind muss sich ja nirgendwo bewerben. Insofern ist das total egal...


Finale

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Antwort auf Beitrag von kia-ora

Die Schulen haben gerade ganz andere Sorgen als jedem Kind hinterher zu rennen. Ich kann gar nicht glauben, dass man sich so verunsichern lässt. Was die Versetzung betrifft wird es vermutlich so laufen, dass jeder das Jahr schafft.


Caot

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Antwort auf Beitrag von kia-ora

Hier wurde die in BaWü aufgehoben. Schulpflicht ja, aber keine Präsenzpflicht. Schule kann hier also auch online erfolgen, ohne Fehltage, irgendwelche Meldungen oder Nachteile. Wobei der größte Nachteil hier wäre, dass man nichts mehr erklärt bekommt und sich um seine Arbeitsblätter dann halt selber kümmern muss. Wie „Kind krank“.


cube

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Antwort auf Beitrag von Caot

Frau Gebauer hat in ihrer Mail zwar auf einen Paragraphen verwiesen, der beinhaltet aber eben nur die Mitwirkungspflicht der Eltern. Und dann darauf hingewiesen, dass ohne Test keine Schule und kein Anspruch auf anderweitigen Unterricht sie zB Online. Also Blätter zum abarbeiten was der Lehrer evt. für Kinder, die nicht kommen können (muss ja nicht immer am test liegen) evt. auf Logineo einstellt und die Eltern dann selbst verantwortlich für den sLernerfolg der Kinder sind. Ich habe noch von keiner Schule im Umkreis gehört bzw. den Eltern, dass ein Nicht-Erscheinen irgendwelche Konsequenzen hatte außer eben, dass man sich dann eben selber kümmern muss, Blätter abholen oder was auch immer dann angeboten werden kann.


Caot

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Antwort auf Beitrag von cube

...... ala Jugendamt und Nichtversetzung. Dann sind solche Aussagen hanebüchen und ausgesprochener Käse.


cube

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Antwort auf Beitrag von Caot

Sag ich ja. Ich verstehe auch nicht, warum dann manche so darauf beharren, dass es in der Grundschule dann Konsequenzen wie Fehlstunden, Jugendamt oder so geben könnte. Es muss halt nur klar sein, dass man dann für einen Nicht-Lernerfolg eben nicht die Schule verantwortlich machen kann. Was also nicht geht (was einige aber gerne hätten): Kind zu Hause lassen und erwarten, dass dann ein Programm durch die Schule stattfindet a la Online-Beschulung oder so.


As

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Antwort auf Beitrag von kia-ora

Ich halte die Aussagen für Quatsch.