ohno
Hallo, zu unterem Beitrag sind mir Fragen gekommen. Da sich ja einige auskennen, muss ich die mal stellen, da ich mich mit dem Thema überhaupt nicht weiter beschäftigt hatte. Ich dachte, man kann den Freibetrag nur mit der Steuererklärung geltend machen. Nun gut, viel macht es bei mir nicht aus, aber egal. Der Stichtag war ja der 01. 07.20, stimmts? Wird denn dann für Juli noch rückwirkend gezahlt? Eben habe ich bei Datev noch eine Information gefunden, mit der ich nichts anfangen kann, ich füge es mal bei. Man kann wohl auf Antrag ab dem 2. Kind noch einen zusätzlichen Freibetrag geltend machen? Wie verhält sich das? Gab es ab dem 2. Kind vor Corona auch schon einen, den man hätte beantragen können? Dann habe ich das verpennt. Ich kann nicht behaupten, dass ich vorher schon den Überblick hatte, ich merke es... Danke und viele Grüße ohno

Bist du denn alleinerziehend? Wenn nicht, dann ist es für dich doch eh egal.
Ich wundere mich deshalb, weil du im Aktuell und im Sparforum geschrieben habt, dass du mit deinem Partner zusammem ein Haus kaufen möchtest.
Kannst Du Dich bitte über etwas anderes wundern? Danke.
Entscheidend für diesen Freibetrag ist die Steuerklasse 2. Auf meiner Bezügemitteilung ist er für August und September ausgewiesen. Mehr kann ich leider nicht fachlich beitragen
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