Nebahat
Hallo, Mein AG meldet bei mir für Juni Kurzarbeit an. Durch die Coronakrise haben wir viele "Kunden" verloren. Es gibt gerade einfach nicht wirklich was zu tun. Ich habe aktuell eine 40% Stelle und soll dann gar nicht mehr arbeiten. Bekomme ich dann trotzdem mein volles Gehalt? Oder wird es vom AG verringert und ich kann den Rest aufstocken lassen? Sorry für die Fragen, aber ich war noch nie von sowas betroffen.
Huhu, Wenn die Lage so ist das du ab Juni 0 Euro verdienst kannst es sehr gut selbst rechnen. In Kurzarbeit 0 bekommst du ohne Kind 60% des Nettos, mit Kind (egal wieviele) 67%. (Sobald ein bisschen was gearbeitet wird wird es komplizierter zu erklären) Der Arbeitgeber darf einen Zuschuss geben- macht bei unsren Mandanten in der Kanzlei allerdings kein einziger Arbeitgeber. Du kannst einen Nebenjob haben. Sollte ein Nebenjob VOR Beginn der Kurzarbeit beginnen wird Kurzarbeitergeld nicht gekürzt. Sollte während der Kurzarbeit ein Nebenjob aufgenommen werden wird es evtl. angerechnet- das kommt dann auf die Höhe an. Kurzarbeit darf momentan von einen Tag auf den anderen angekündigt werden- dagegen kann man nichts tun.
Dein volles Gehalt bekommst auf keinen Fall, wenn du gar nicht arbeitest!
Ohman. Das ist Käse. Danke für die Antworten.
Ja ich weiß. Ich arbeite nur 25 h/woche lt Vertrag und habe einen Zusatzvertrag, das Überstunden im Zeitkonto gesammelt werden. Das waren meist 8h/woche Aktuell ist Kurzarbeit 50% mit eine Woche arbeiten und die andere Kurzarbeit 0%. D.h. eine Woche wurde bezahlt, weil gearbeitet bzw. Lohnfortzahlung (weil krank geschrieben) und die andere gar nicht 67% vom Wochenlohn (25h) Vor Kurzarbeit, schon während der Schulschließung wurde das Zeitkonto runter gefahren. Dadurch hatte ich im April fast volles Gehalt. AG muss ja diese Stunden voll bezahlen.
Setze Dich umgehend mit dem Arbeitsamt in Verbindung! Suche schon alles zusammen.
Ich muss gerade meine Überstunden auch auf Null fahren um dann in Kurzarbeit gehen zu können Ärgerlich, aber was will man machen Zwei Wochen weg..
Wieso? Was soll sie denn mit dem Arbeitsamt klären? Sie wird doch nicht gekündigt. Ihr AG meldet Kurzarbeit an. Da hat sie doch nichts mit dem Arbeitsamt zu tun.
Aufstockung abchecken, Ggf Kinderfreibetrag hoch. Das kommt auf den Einzelfall an und das kann sie vorbereiten und da nachfragen
Also in dem Schreiben vom Arbeitsamt steht eindeutig drin es reicht wenn man die Überstunden auf den niedrigsten Stand der letzten 12 Monate bringt. Ich weiß natürlich nicht ob das zufällig bei dir 0 war, bei mir Gott sei Dank nicht.
Du bekommst wenn du Kinder hast 67% vom Netto, kannst aber beim Jobcenter prüfen lassen ob du Anspruch auf Aufstockung hast.
Evtl. noch beim AG informieren. Ich meine, wenn man kein Kind auf der Steuerkarte hat, aber eins nachweisen (doof formuliert) kann, dann bekommt man ja den höheren Satz. Einige Systeme rechnen halt stur nach aktuellen Eingaben im System. Bin mir aber grad nicht sicher. Bei uns wird ein minimaler Zuschuss vom AG gezahlt.
Du bekommst 60 bzw. 67% deines vollen Gehaltes. Egal ob das eine 40% oder 100% Stelle ist. Eventuell legt dein AG etwas drauf. Muss er aber nicht.
Das ist reine Verhandlungssache! Ich z.b. bin auf Kurzarbeit und mein Arbeitgeber stockt auf das volle Nettogehalt auf. Das musst du aushandeln. Wenn er nichts aufstockt bekommst du mit Kind nur 67 Prozent.
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