Elternforum Coronavirus

Frage bzgl. Küdigung wg. fehlender Betreuung

Frage bzgl. Küdigung wg. fehlender Betreuung

cube

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Wir hatten gestern eine Diskussion darüber, ob Eltern wegen der fehlenden Betreuung der Arbeit fernbleiben dürfen und der AG nicht kündigen darf. Das wäre angeblich nicht möglich. Nun darf man ja aus zwingenden Gründen (bei Kindern unter 12 J) tatsächlich kurzfristig der Arbeit fernbleiben, ohne das dies einen Kündigungsgrund darstellt. Corona und keine Betreuung ist ja ein zwingender Grund und es gint ja auch die Verdienstausfallsentschädigung. Aber heißt das nun tatsächlich, dass der MA so lange, wie es noch keine alle Arbeitsstunden abdeckende Betreuung gibt, nicht ins Büro/Firma kommen muss (oder eben nur x Stunden kommen muss) und der AG dem zuzustimmen hat? Der AG also tatsächlich den MA auf unbestimmte Zeit freistellen muss? Ich habe jedenfalls nichts gefunden, wo das explizit steht, das der AG muss freistellen/reduzieret Arbeitszeiten des MA hinnehmen muss. Weiß das jemand genau?


Mitglied inaktiv

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Ich glaube zu wissen, dass es da eine begrenzte Anzahl an Tagen gibt (wie bei kindkranktagen), an denen diese Regelung gilt. Also nix mit wochenlang nicht arbeiten können weil Betreuung fehlt. Ich denke da muss man auf die Einsicht des Arbeitgebers hoffen, aber welcher Arbeitgeber hat so viel Ressourcen auf bezahlte Mitarbeiter wochenlang zu verzichten? Iny


cube

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Ja, das war auch meine Argumentation. Mein Gegenpart war der Überzeugung, dass der AG das machen müsse, die Eltern können ja nichts dafür, Corona hat sich keiner ausgesucht etc. Ich meine, das der AG entgegenkommen soll - aber letztendlich nicht muss, wenn betriebliche Belange dagegen sprechen und dann eben die Betreuung Privatsache ist. Ich glaube, ich frage mal Fr. Bader. Es interessiert mich wirklich rein rechtlich. Und ich denke, der AG muss eben nicht wochen/monatelang freistellen und genau diese Problematik (wirtschaftliche Interessen/Arbeitsrecht - Betreuung kann man sich nicht aus dem Hut zaubern) ist ja die Crux für viele.


Mitglied inaktiv

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Das hat ja mit Corona nichts zu tun (es sei denn es wurde wegen Corona verändert), auch vorher konnte man ja nicht einfach sagen "ich hab keinen ganztags Kita-Platz, ich arbeite bei vollem Lohn einfach Teilzeit, kann ja nix dafür" oder "mein Kind ist chronisch krank, ich bleibe wochenlang zu Hause, kann ja nichts dafür". Die Welt war schon immer ungerecht Iny


cube

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Jep. So schätze ich das ja rechtlich auch ein. Habe di Frage gerade mal bei Fr. Bader gestellt. Mein Gegenüber war nämlich der Meinung, Arbeitsrecht wäre durch Corona ausgehebelt und da gäbe es ein Gesetzt etc. Ich bin gespannt, was Frau Bader antwortet.


Jomol

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Ich glaube-sehe ich das richtig?- daß es nicht um Freistellung mit vollem Lohn sondern um Kündigungsschutz bei unbezahlter Freistellung geht. Grüße, Jomol


Mitglied inaktiv

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mal aus meiner sicht : wenn es so wäre ,das unsere angestellten nicht könnten , zwecks kinderbetreuung, hätten wir vlles verständniss, da wir ja alle wissen , das entscheiden gerade höhere mächte. danach darf sie gern wiederkommen. aber: fortwährenden lohn können wir nicht zahlen , denn nur was ich einnehme ,kann ich auch rausgeben und da kann auch der arbeitgeber nichts für..siehe oben , höhere mächte


cube

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natürlich. Bleibt aber dennoch die Frage, ob der AG dem auf unbestimmte Zeit zustimmen muss oder nicht.


Mitglied inaktiv

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ich rede wieder aus meiner sicht....ich würde auf unbestimmte zeit darauf eingehen aber dann bitte auch mit verständniss dafür , dass die kollegin nicht gleich einsetzbar ist, wie es ihr ansteht( planung im betrieb)


cube

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Ich persönlich würde auch versuchen, es möglich zu machen. Was aber, wenn es nicht geht? Ich frage mich halt, wieviele Kündigungen von vorzugsweise Müttern es geben wird, wenn der AG eben nicht kann (oder will).


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von cube

Ja das in der Art habe ich schon unten zu einer anderen Frage geantwortet...viele werden als Hausfrauen enden.