Cata
Ich weiß, dass während der Schließung wohl kein außerordentliches Kündigungsrecht bestand. Aber nun, wenn wieder offen ist, ist ja gar nicht absehbar, wann wieder Normalbetrieb herrschen wird. So kann man nicht duschen, nicht saunieren, kein Spinning, keine Kurse, die mir ja wichtig sind, und auch die Laufbänder sollen nicht genutzt werden. Das sind für mich schon triftige Gründe zu kündigen, da ja das was ich vertraglich vereinbart hatte nicht geleistet werden kann. Ich würde also eh nicht hingehen, zumal auch eine Mindestbesucherzahl festgesetzt wird.
Das kommt sehr darauf an, wie der Vertrag gestaltet ist. Hast du ein Paket, mit dem du alles nutzen kannst, aber auch einanderes zB ohne Kurse hättest wählen können? Oder gibt es nur einen Tarif und in dem ist alles drin? Dazu kommt: die Hauptleistung - Training - wird ja angeboten. Duschen, Sauna ist nicht die Hauptleistung.
Im Normalfall würde schon einer der Gründe - z.B. der Wegfall der Sauna und der Duschmöglichkeiten reichen, um eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Diese Leistung war ja bei Vertragsbeginn Teil des Leistungs- und damit Vertragsumfanges. Ob es da aber jetzt zu Coronazeiten Sonderrechte gibt, bzw das so nicht gilt, da es keine Veränderung ist, die im Fitnesstudio begründet ist, sondern "von außerhalb" aufgedrückt wurden und Du diese Leistung ja aktuell auch in keinem anderen Fitnesstudio bekommst... Das werden die ersten Gerichtsurteile zeigen, denke ich. So was gab es davor ja nie.
Das stimmt so nicht. Das Duschen ausfallen zB über einen längeren Zeitraum rechtfertigt keine Kündigung - die Hauptleistung des Studios ist das Training. IdR schließt einen Vertrag über die Nutzung der Trainingsmöglichkeiten ab. Die Nutzung der Duschen zB ist zwar vertraglich zugesichert - aber eben nicht die vertragliche Hauptleistung. Insbesondere nicht, wenn zB für das Duschen extra gezahlt werden muss (oder über Münzeinwurf oder mit einer aufgeladenen Karte).
Finanzen.net schreibt: Muss ein Verein aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus vorübergehend den normalen Betrieb einstellen, oder wird die Schließung durch die Bundesregierung und andere Verbände verordnet, kommt der Verein nur seiner Pflicht nach, die Vereinsmitglieder zu schützen. Bei gesetzlicher Verordnung wäre es dem Verein außerdem gar nicht mehr erlaubt, dem Tagesgeschäft nachzugehen. Zudem muss laut Gesetz ein behebbarer Mangel, von Seiten des Vereins bestehen, damit sich ein außerordentlicher Kündigungsgrund ergibt. Auch das ist durch die Corona-Pandemie nicht gegeben, hierbei handelt es sich um höhere Gewalt. Das Studio macht die Veränderungen also zum Schutz der Mitglieder, dazu noch das Argument höhere Gewalt bei Pandemie... nein, da wirst Du Pech haben, denk ich.
Wenn die Duschanlagen- oder insbesondere auch der Saunabereich - im Vertrag als Inklusivleistung aufgeführt sind, dann ist das schon ein "Mangel" wenn diese plötzlich nicht mehr verfügbar sind und rechtfertigen (nach Fristsetzung zur Beseitigung des Magels) eine a.o.Kündigung... würd ich auf jeden Fall so sehen. Normalerweise! Nicht in diesem Fall der Pandemie.
Und wenn der Betreiber (Verein und Kette sind da auch noch mal ein Unterschied bzgl. Anwendung der Gesetze) nachweisen kann, dass er sich um eine Beseitigung bemüht, aber eben auch abhängig ist von xy ist das auch kein Grund mehr. Wie gesagt: ich schrieb extra, es ist ist auch ein Unterschied, wie der Vertrag hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten formuliert ist.
Ja, klar. Wenn ein Betreiber aber den Saunabereich zu macht, weil die Kosten für Renovierung den Ertrag nicht rechtfertigen würden... (als Beispiel) , dann ist das schon ein Mangel, der eine a.o. Kündigung begründet . Der Mangel muss vom Betreiber beseitigt werden KÖNNEN ...
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es ein Sonderkündigungsrecht gibt, weil die Einschränkungen ja nicht vom Studio zu verantworten sind sondern "von oben" kommen. Ich freue mich schon auf die Wieder-Eröffnung. Und, wenn ich erst mal im Sportzeug hin fahre und zu hause dusche, trifft mich das nicht soooo shr. Welche Kurse unter welchen Bedingungen angeboten werden, ist hier noch nicht raus. Ich könnte mir aber vorstellen, dass wir "Spinner" dann halt zusammen walken gehen. Trini
Viele werden auch versuchen, jetzt aus dem Vertrag rauszukommen, indem sie vorgeben, das sie so ja nicht trainieren können ("ich muss vor der Arbeit und dann duschen können - das geht jetzt nicht, also kann ich nicht trainieren" etc). Tatsächlich haben sie aber den letzten Kündigungstermin einfach verpasst und versuchen jetzt über Corona doch noch raus zu kommen. Ich denke, das gerade die großen Ketten da bereits seit langem ihre Anwälte drauf angesetzt haben, um Kündigungen nach Möglichkeit zu verhindern. Ich bezweifle, dass du da einfach rauskommst.
...einfach machen, wenn man denkt, das jetzt tun zu wollen. Alles Weitere wirst Du ja sehen. Im Zweifel prozessiert ihr eben. Wenn man das will - Arbeit für RAe und für das Gericht. Passt doch!
Wenn wirklich alles nicht machbar ist, weswegen du dort angemeldet bist, dann würd ich mit denen mal reden, ob du aussetzen kannst, ... eine zeitlang. Unser Studio hat es wie folgt geregelt, das finde ich auch angemessen ( ich möchte ja später auch, dass alles noch da ist), und knapp 20€ im Monat - bei mir- macht dann auch nix großartig aus... ‚ Wichtig ist uns, dass unsere Kundinnen keinen Nachteil aus der aktuellen Situation erlangen. Zum weiteren Erhalt der Ladycompany, der Liquidität und unserer sozialen Gesamtverpflichtungen müssen wir weiter die Beiträge abbuchen. Vertraglich ist das in den »Allgemeinen Geschäftsbedingungen«* bezogen auf höhere Gewalt auch so vereinbart. Nach Beendigung der Schließzeiten wird es aber eine Zeitgutschrift geben. Sobald die Studios wieder geöffnet haben, könnt ihr an den jeweiligen Rezeptionen aus verschiedenen Optionen wählen. Mögliche Optionen sind Zeitraum der Schließung beitragsfrei hinten dran Verzehrguthaben (Höhe richtet sich nach Dauer der Schließung), kann auch für die Solarien genutzt werden für die Dauer der Schließung eine Freundin mitbringen 1 Jahres-Flatrate LC Handtuch (Towell+ aus »Höhle der Löwen«) (so lange der Vorrat reicht) »StarterSet« Flip-flops, Turnbeutel, Flasche (so lange der Vorrat reicht) Wir bitten um Euer Verständnis und Solidarität mit unserem Unternehmen und dem Lacy Team.‘
...ich denke, die bekommen Hilfe vom Staat. Noch! Aber @Cata ging es ja um das öffnen. Und, wie das ist, eingeschränkte Leistung = Sonderkündigungsrecht?
Bei uns (Verein) ist es so, dass aktuell weiter eingezogen wird (ab heute wieder mit Auflagen geöffnet übrigens), die Monate aber hinten kostenlos drangehangen werden. Dabei geht es eben darum, einfach jetzt nicht pleite zu gehen. Das ist auch in meinem Interesse, da der Verein extrem viel bietet ab Krabbelgruppe bis eben Seniorensport. Wäre schade, wenn jetzt alle möglich mal kurzfristig kündigen, um später wieder einzusteigen. Bis dahin ist der Verein dann nämlich insolvent.
Unser Verein zieht auch weiter ein. Dieser hat sich auch bedankt, dass kein einziger aus der Hockeyabteilung gekündigt hat. LG
Ja, ich weiß .... sind halt die c - sensibelsten Bereiche. Wie gesagt, vielleicht geht da was auf Kulanz? Bei uns zb kann man 100€ Zahlen und hat dann 1 monatige Kündigungsfrist ( normal natürlich bei Vertragsabschluss), vielleicht ist da was machbar?!
Im April haben sie einen Monat ausgesetzt - wir haben den Beitrag dann an den Verein gespendet. ImMai kam dann die Mail, das sie nun leider einziehen müssten aber eben hinten anhängen etc. Bedankt haben sie sich auch und ich hoffe, das einige andere ebenfalls den April-Beitrag als Spende gegeben haben. Jetzt kann das Fitnessstudio des Vereins wieder aufmachen und dafür haben die ganz schön geackert! Alle Gerate in eine andere, große Halle gebracht und mit 3m-Abständen aufgebaut zB. Kleine Videos gedreht, die alles was neu ist, erklären. Also alleine für das Engagement hoffe ich, das auch genügend Menschen dem Verein treu bleiben und dieser die Krise überlebt.
ich gehe mal davon aus, dass hier die monatlichen Beträge über der Staat als Einnahmenausfall zurück geholt werden können. Also Fitnessstudios oder Tanzstudios oder eben alle Anderen, die keine Leistung aktuell anbieten. Vereine - das sind ja nur Pippifax-Beträge. Und wenn dem so ist, dann will ich nicht 2xGebühren zahlen wollen. Mal davon aber abgesehen, ich kündige natürlich nicht, auch wenn hinterher das Angebot eventuell eingeschränkt sein wird. Ich möchte ja weiterhin die Vielfalt an Angeboten haben. Wenn alle kündigen, weil die Sauna nun nicht offen hat, dann bedeutet das im Endeffekt sterbende Angebote.
Denn das man nicht mehr trainieren kann, liegt ja nicht am Studio sondern daran, dass behördliche eine Schließung angeordnet wurde. wegen einer Pandemie. Ein Fall von höherer Gewalt. Und da gibt es kein Kündigungsrecht außerhalb der vereinbarten Kündigungsfristen. Ob man aber für die Zeit die man das Studio nicht oder nicht vollumfänglich nutzen kann, den vollen Beitrag zahlen muß, ist die große Frage. Die Meinung tendiert zu : nein, muß man nicht. Keine Leistung, kein Geld. Man muß also nicht zahlen. natürlich kann man aber auch etwas anderes mit dem Studio vereinbaren. etwas anderes gilt bei Vereinen, die sind rechtlich etwas anderes als die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio. Vereine müssen weiterhin gezahlt werden.
Mit dem Studio unter Normalbetrieb warst du zufrieden? Ich fand diese Idee relativ fair für beide Seiten. Der Inhaber möchte seine zufriedenen Kunden immerhin weiter binden, vielleicht findet sich so eine Lösung.
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