nulesa
Gerade führen wir hier eine (friedliche) Diskussion. In der Verordnung steht es "soll" eine FFP2 Maske getragen werden. Meine Definition soll = wäre ideal, aber kein Muss. Nun wollte mein Vater in ein Shoppingcenter um eine defektes Elektrogerät neu zu kaufen. Zum Glück habe ich vorher auf der Homepage nachgeschaut, ob es in der Filiale auf Lager ist, denn da leuchtete mir folgender Hinweis auf: "FFP2 Masken Pflicht im gesamten Shoppingcenter." Dies wäre vom Land BW so geregelt und ist also Pflicht. Wisst ihr dazu mehr? Meine Kinder (15, 13, 8) gehen ganz "normal" mit medizinischen Masken zur Schule. Wäre denn nicht auch im ÖVP dann eine FFP2 Pflicht? Ich bin ein wenig verwirrt. Was zählt im Supermarkt? Konnte so ganz genau - außer einem soll - nichts finden.
Wie die Verordnung tatsächlich gemeint ist, weiß ich auch nicht, ich trage sowieso seit längerem nur noch FFP2-Maske. Allerdings steht hier auch an jedem Supermarkt-Eingang, das Tragen von FFP2-Masken sei Pflicht, im Markt läuft aber immer noch ein Großteil der Kunden mit OP-Masken herum, und das wurde auch bisher noch von niemandem moniert. Abgesehen davon, dass das Verkaufspersonal selbst sowieso nie FFP2-Maske und die OP-Masken meistens auch noch unter dem Kinn oder unter der Nase trägt. Im ÖPNV ist hier nur eine "medizinische Maske" Pflicht, dafür aber 3G, es gibt auch Stichprobenkontrollen.
Im LEH als Grundbedarf kann das BL vorgeben, dass eine FFP2 sein "soll" = nicht muss. Im Shoppingcenter oder Baumarkt oder was auch immer, was nicht reiner LEH ist, kann der Betreiber natürlich per Hausrecht aus dem "soll" ein "muss" machen. Aber ansonsten hast du Recht: soll = gewünscht, aber kein Muss
Es steht den Eigentümern frei, eine FFP2-Pflicht zu fordern. Generell ist es nur eine "Soll" keine "Muss"- Vorschrift Kleinstadt BW: 50% der Läden (ca.) fordern FFP2 zum Betreten, dem Rest reicht ein einfacher MNS Aus der Verordnung: (gilt auch für ÖPNV) In der Alarmstufe II sollen Personen ab 18 Jahren in Innenbereichen mit Masken- pflicht eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen. Dies gilt nicht in Arbeits- und Betriebs- stätten. Hier gilt weiter die SARS-CoV-2-Ar- beitsschutzverordnung des Bundes.
Na ja, in juristischen Texten bedeutet "soll" faktisch schon "muss". Wenn eine Behörde etwas "soll" lt. Gesetzestext, kann sie auch nicht frei entscheiden, ob sie will oder lieber nicht, sondern grundsätzlich (auch ein schwieriges Wort, ich weiß!) muss sie. Es müsste schon was Besonderes im Einzelfall vorliegen, dass sie nicht müsste...
Allerdings sind die Rechtsfolgen bei Soll-Vorschriften normalerweise nicht oder in deutlich geringerem Ausmaß vorhanden. Wenn ein Einzelhändler aber eine "Pflicht" ohne Ermessensspielraum daraus ableitet (was er durchaus darf), dann kann er auch ein Betretungsverbot aussprechen bzw eben Kunden des Ladens verweisen ohne (juristisch unterfütterte) Diskussion.
"sollte man ..." hieße "muss nicht". Aber im allgem. Sprachgebrauch wird ein soll eben nicht mit muss gleichgesetzt. Und aktuell erstrecht nicht ;-) Was momentan nicht ausdrücklich als "muss" deklariert wird, ist nur eine nette Bitte, aber keine Verpflichtung. Aber egal wie: ich habe eh den Eindruck - und das nervt!! - man muss immer noch mal ganz genau nachgucken, wie Laden x das denn nun handhabt. Auf Vorgaben des Landes kann man leider nichts geben. Und auf Beschlüsse der MPK auch nicht, weil die Landesfürsten ja dennoch gerne in Einzelfällen wieder ausscheren und ihre Sondersüppchen kochen. So brauchen wir in NRW eben doch trotz Booster einen aktuellen Test, um in´s Fitnessstudio/Vereinsgebäude zu kommen. Was auch bedeutet, dass Eltern ihre jüngeren Kinder eben nicht mehr in´s Gebäude begleiten dürfen und beim Trainer abgeben oder beim Umziehen helfen etc, ohne dafür auch einen Test vorlegen zu müssen.
Das ist halt das Problem, wenn "Laien" Gesetzestexte lesen und dann denken, da steht "soll", also muss ich nicht müssen... Doch, im Zweifelsfall müssen sie, und wenn nicht darauf bestanden wird, dass sie müssen, ist das ja okay, aber wenn es gefordert wird, ist das völlig legitim.
Bestreite ich auch nicht. Siehe meinen Post oben - imZweifel zählt eben das Hausrecht, von dem der Elektromarkt hier wohl Gebrauch macht bzw. das Shopping-Center. Hier wäre es aktuell schone in Problem, immer auch FFP2-Masken bekommen zu können. Also zumindest in Apotheken etc sind FFP2-Masken bei uns aktuell nur in sehr geringen Stk-Zahlen und dann sehr teuer zu bekommen. Meisten sogar einzeln abgepackt. Für Kinder gar nicht.
Ich habe die auch schon bestellt, weil es kaum möglich war, bezahlbare zu bekommen. Die großen Büroversender haben eigentlich alle welche im Angebot.
Ja, wir bestellen natürlich auch über den Großhandel. Ich frage mich nur, wie man zB für die vielen älteren Herrschaften so funktioniert, dann mal eben an bezahlbare Masken zu kommen. Eine befreundete Ärztin wird mit Masken, Desi etc kostenlos! zugeschüttet. Sie hat noch nicht eine Maske oder sonst etwas tatsächlich selbst bezahlen müssen für ihre komplette Familie.
Naja, ich gebe dir recht, dass soll zwischen "kann..." und "ist..." steht, aber bei soll gibt es eben immer einen mehr oder weniger großen Ermessensspielraum indem ich mich als den Gesetzestext Ausführender bewegen kann, während ich den eben bei einer ist oder muss - Vorschrift nicht habe. Im konkreten Maskenfall besteht das Ermessen hauptsächlich darin, dass man jedem der sagt, er könnte keine beschaffen (anscheinend laut Ministerium der Grund warum vorerst nicht muss sondern soll Vorschrift) mit OP Maske Eintritt gewähren müsste. Natürlich kann ein Hausrecht vorgehen, ich glaube aber eher dass die meisten die Verordnungen nicht kapieren und ungewollt mehr fordern.
"soll" ist irgendwie schon ein "muss". Und dann gibt es noch das Hausrecht, dieses darf "schärfer" sein als die Landesregeln, aber nicht "milder". Unter 16J. darf soweit ich weiß überall eine medizinische Maske getragen werden. Auch wenn sonst FFP2 Pflicht herrscht. Uns ist es egal, wir tragen alle nur noch FFP2 oder keine Maske. Die sitzen einfach besser, zwischen Nase und Maske ist mehr Platz.
Die Auslegung des "soll" ist eh egal, denn ab morgen gilt "muss". Stehtb in der neuen Verordnung in bw, die heute noch kommt.
Es stand in der Veordnung aber auch das es auch Gründe gibt keine zu tragen und darunter fallen z.B. auch "Beschaffungsgründe". Ursprünglich natürlich aufgrund der kurzfristigen Änderung der Verordnung aber ich habe auch nirgends gesehen das es eine zeitliche Begrenzung gibt ab wann jeder die Möglichkeit gehabt hat sich FFP2 Masken zu beschaffen. Hier habe ich nur ganz vereinzelt Schilder gesehen das FFP2 Pflicht ist. Im Supermarkt ist kein Schild und ich gehe auch nur mit medizinischer Maske einkaufen. Bisher hat noch keiner was gesagt. Für den Fall das ich angesprochen werde habe ich aber noch ne FFP2 in der Tasche. Freiwillig trage ich die jedenfalls nicht denn richtig getragen bekomme ich da fast keine Luft. Natürlich kann man die auch mit den Luftschlitzen an der Seite tragen aber dann reicht vom Schutz her auch ne medizinische Maske.
Dann bin ich jetzt etwas schlauer. Ich trage meist auch die FFP2, mein Vater eigentlich gar nicht und "mag die Dinger" wie er es sagt, auch nicht. Aber er hat sich gefügt (muss ja, oder er bleibt draußen) und ist mit FFP2 in den Elektrohandel. Im Center gibt es nochmal ein großes Erklär-Plakat und darauf ist zu lesen, dass sie mit den Behörden telefoniert haben und ihnen das als Pflicht mitgeteilt wurde. Dementsprechend passt die Erklärung, die jemand vorhin geschrieben hat: im juristischen Sinne ist soll = muss.
Bezüglich Schule: Das wird wohl als Arbeitsbereich verstanden, auch für die Schüler, so dass die Verordnung für den Arbeitsbereich gilt (somit medizinische Masken ok). Das ist mein Informationsstand (letztes Update Sonntag abend, meine ich).
Das wurde heute veröffentlicht: FFP2 müssen in geschlossenen Räumen ab morgen ab 18J. getragen werden in BW

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