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Ferienhaus

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StiflersMom

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Wir wollten in unser Ferienhaus nach Holland fahren. Jetzt sagt mein Mann, dass er dann von seinem AG aus in Quarantäne muss. Wir leben in NRW und für unser Bundesland gelten diese Bestimmungen nicht mehr. Kann der AG das denn so bestimmen? Er arbeitet in der Lebensmittelindustrie.


Häsle

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Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Gute Frage. Ich könnte mir schon vorstellen, dass es auch firmen- oder brancheninterne Regelungen gibt. Häusliche Quarantäne wir es aber wohl eher nicht werden, nur Abwesenheit von der Arbeitsstelle Wir sind bayr. Landesbeamte. Wenn wir gesund aus dem Ausland zurückkommen, für das keine Quarantänepflicht gilt, dürfen unsere Dienststellenleiter entscheiden, ob wir zum Dienst kommen dürfen oder zwei Wochen frei nehmen müssen. Bislang habe ich allerdings noch nix davon gelesen, dass wir ihnen die Ausreise überhaupt mitteilen müssen... Das ist die aktuellste Vorschrift. Die ändern sich aber zur Zeit täglich. Ich fahre definitiv in den Urlaub, falls möglich. Dann soll der Chef halt schauen, dass er für die Zeit Ersatz findet. Urlaubstage habe ich noch genug. So langsam können die mich mal.


Möhrchen

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Antwort auf Beitrag von Häsle

Also für 1 Woche im Ausland muss man dann insgesamt 3 Wochen Urlaub berappen?! Nicht schlecht...


Häsle

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Antwort auf Beitrag von Möhrchen

Im Extremfall, ja. Ein "Glück", dass wir personell eh so ausgedünnt sind, dass das nicht passieren wird. Aus dem Grund wird bei uns auch nicht routinemäßig getestet ;-)


Trini

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Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Ein Arbeitgeber kann sowas natürlich individuell festlegen. Ich hatte auch noch eine Woche nach unserer amtlichen Quarantäne ein Betretungsverbot (und Homeoffice). Ich dnke aber, dass der AG das dann auch bezahlen muss. Er kann euch nichts verbieten, was offiziell erlaubt ist. Dürftet ihr denn nach Bayern fahren?? Dort sind die Neuerkrankungsraten auf die Einwohnerzahl bezogen etwa gleich. Trini


kevome*

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Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Ich denke, dass es sich um ein Betretungsverbot des Betriebsgeländes handelt und nicht um Quarantäne. Macht mein Arbeitgeber auch. Schon im Februar bestand da 2 Wochen Homeofficepflicht, wenn man im Ausland war. Und ich bin sehr dankbar dafür, dass er da und auch in vielen anderen Dingen rund um Corona sehr vorsichtig ist.


Möhrchen

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Stünde HO zur Debatte? Wie soll die "Quarantäne" denn bzgl. der Vergütung aussehen?


RR

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Hallo ja. Hier gibt es sogar Firmen, die ihren MA verbieten, in bestimmte Länder zu reisen. viele Grüße


lilly1211

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Ja! Einige Arbeitgeber machen das so, gemeint ist nicht Quarantäne sondern von der Arbeit Zuhause bleiben oder homeoffice.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Homeoffice ist eine Sache aber zu Hause ohne heisst für mich Urlaub nehmen müssen oder unbezahlt warum sollte der AG für etwas bezahlen was er an sich nicht zu verantworten hat ? Mein AG hält sich an sich an die offiziellen Regelungen wenn die Quarantänepflichten jetzt wegfallen wird er Probleme haben Reisen zu verbieten die schon gebucht sind, denn will er das Storno zahlen ? ich bin gespannt ob es heut Neues zu den Reisewarnungen gibt bei uns haben viele gebuchten Reisen dagmar


Korya

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Bei uns ist es ähnlich, wenn ich nur für 1 Tag privat ins Ausland ginge, dürfte ich danach für 2 Wochen die Firma nicht betreten. Übrigens ebenso, wenn mich privat mit jemandem treffe, der aus dem Ausland kommt. Entweder ich mache Homeoffice, oder ich muss unbezahlten Urlaub nehmen. Ich hatte den Fall bereits (privates Treffen) und habe im Anschluss Homeoffice gemacht. LG


Meyla

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Der Chef meines Vaters stellt diesen Anspruch ebenfalls. Da er freiwillig auf die Arbeitsleistung seines Angestellten verzichtet, muss er den Lohn weiter zahlen. Somit haben angestellte nach dem Urlaub rinfsch 2 Wochen extra. Scheknt für alle ok zu sein.


Caot

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Er durfte es, da sich seine Regelungen mit den gesetzlichen Vorgaben gedeckt haben. Aber, ich behaupte - ohne Gewähr natürlich - dass er es nicht mehr darf, wenn keine gesetzlich vorgeschriebene Maßgabe dafür existiert, auch nicht unter Bezug auf "betriebsinterne Regelungen". Ich denke, das Quarantäne zu sehr in deine freie Entscheidung eingreift, dahin zu fahren, wo es erlaubt wäre. Wenn die NL "Sperrgebiet" wären, dann darf der AG Quarantäne verordnen, wenn aber nicht, dann nicht. Allerdings stellt sich halt immer die Frage, was tust Du jetzt? Dagegen kämpfen? Den Betriebsrat hinzuziehen? Mit dem Chef diskutieren?


Berlin!

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Ich würde sagen: das darf der AG. Er kann den AN von der Arbeit freistellen. Allerdings muss er dann auch weiterhin Lohn zahlen (zumindest in dem hier geschilderten Fall). Reisen, auch in Regionen, die selbst keine hohen Infektionszahlen (mehr) haben, stellt nach wie vor eine Erhöhung des eigenen Infektionsrisikos dar. Man stelle sich vor, es stellt sich heraus, dass ein AN krank zur Arbeit gekommen ist und der AG muß im schlimmsten denkbaren Fall ganze Chargen zurückrufen und/oder den betrieb vorübergehend schließen. das Risiko will kein AG eingehen, dann lieber einen Mitarbeiter freistellen. natürlich, wie oben gesagt, unter Lohnfortzahlung.


Momvon3

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Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Ich weiß nicht, ob es in der Lebensmittelindustrie evtl besondere Vorschriften gibt. Allerdings halte ich es nicht für rechtlich möglich eine Quarantäne auszusprechen, sofern keine allgemeine Reisebeschränkung im jeweiligen Land mehr gilt. Klar, Betretungsverbot kann schon ausgesprochen werden. Wäre es nicht euer haus und ihr hättet eine Reise gebucht, würde sich ja auch die Frage stellen, wer für ein mehr oder weniger gefördertes Storno des AG zu zahlen hätte.


Trini

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Antwort auf Beitrag von Momvon3

Irgendwo habe ich gelesen, dass Lebensmittel bei der Verbreitung von Corona keine Rolle spielen. https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neuartige_coronavirus_ueber_lebensmittel_und_gegenstaende_uebertragen_werden_-244062.html Unter den jetztigen Bedingungen kann eine Freistellung durch den AG m.E. nur noch bezahlt erfolgen, weil ja keine Quarantäne mehr vorgeschrieben ist und dir Reisen nicht verboten werden dürfen. Trini


StiflersMom

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Ich bin in der Pflege und hätte unbezahlt 14Tage in Quarantäne gemusst laut Gesetz. Aber jetzt ist das ja vom Tisch. Und natürlich kann es keiner überprüfen. Mein Mann ist zwar in der Leitung und meist nicht aktiv in der Produktion aber HO wird bis dato nicht angeboten und es gibt auch kein entsprechendes Equipment. Und nein, nicht in der Fleischproduktion :-)


StiflersMom

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Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Wenn vier Monate niemand nach dem Haus und Garten schaut in NL,ist das auch ungünstig... Ich weiß nicht. Mein Mann soll nochmal nachfragen wie es aktuell ist. Sie bekommen auch Lieferungen inklusive ausländischer Fahrer.


StiflersMom

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Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Ach, ich hab auch Kollegen aus Heinsberg, die sind auch arbeiten gekommen.


emilie.d.

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Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Das würde das Gesundheitsamt machen, aber das ist ja vom Tisch. Er kann Deinen Mann freistellen, wenn er nicht möchte, dass Dein Mann nach Aufenthalt im Ausland nicht zur Arbeit erscheint. Dann bekommt Dein Mann den vollen Lohn weiter. Oder er setzt ihn ins HO.