Emmi77
Wir planen eine Familienfeier, da es etwas großes (!) zu feiern gibt, aber als lockere Party in einem großen privat gemieteten Raum mit Garten. Es wird sich also drinnen und hauptsächlich vermutlich draußen abspielen. Jetzt gilt für Juli in Sachsen-Anhalt die Regelung bis 50 Mann. Im August sollen weitere Lockerungen kommen, wobei nichts direkt von einer Erhöhung der Teilnehmer bei privaten Familienfeiern im Raum steht. Ich muss bis Montag den Raum zu-bzw absagen und befürchte, dass wir mit spontan-Gästen die 50 Mann Grenze etwas überschreiten könnten. Es ist leider nicht zu 100 %planbar, wer alles kommen könnte und ich rechne mit einigen Absagen, da Ferien sind, aber eben auch mit einigen Überraschungsgästen.... Was würdet ihr tun? Was muss ich beachten? Listen auslegen? Desinfektion? Auf September verschieben gdht leider nicht mehr. Es kommt nur dieser Termin in Frage Danke für euren Input.
Ich würde halt nicht auf ÜberraschungsGäste setzen ,einladen mit der Bitte um Zusage ,deutlich kommunizieren dass ihr euch an die Regeln zu halten gedenkt und wer uneingeladen überraschend kommt und die Anzahl sprengt muss halt wieder heim. Ist blöd aber wenn es nicht anders machbar ist,zumal ja nicht nur ihr selber drinhangt,Vermieter sind ja darauf angewiesen dass sich die Gäste auch an die Regeln halten weil ihnen sonst die Vermietung untersagt wird, deshalb ist es für mich einfach auch eine Frage des Anstands darauf zu achten.
Wo ist denn das Problem, die Feier nur für geladene Gäste zu machen?????? Hä??? Wenn es nicht mehr als 50 sein dürfen, wäre mir das persönlich auch viel zu heikel. Du als Veranstalter haftest übrigens für die Einhaltung der Regeln! Bußgelder als Veranstalter bewegen sich meines Wissens im 4-stelligen Bereich (bitte korrigieren, falls falsch). Was spricht dagegen von allen potentiellen Gästen vorher eine verbindliche Zu- oder Absage einzuholen? Du hast 3 Möglichkeiten: Entweder du lässt es einfach laufen, nimmst die Risiken in Kauf und damit auch die Möglichkeit ein Bußgeld und ne Anzeige zu kassieren ODER du sicherst mittels Zu-/Absagen vorher, dass es nicht mehr als 50 Leute werden ODER du sagst die Feier ab. Mehr Möglichkeiten hast du nicht.
Hallo, ist es von der Aufmachung so wie ein Polterabend (ich kenne das so mit den Überraschungsgästen)? Ich würde das dann nicht machen bzw. vielleicht auf nächstes Jahr verschieben (zum Jahrestag eures Feieranlasses?), wäre doch echt schade wenn euch irgendjemand bei Überschreiten der Personenanzahl das Ordnungsamt bzw. Polizei vorbeischickt und dann die Party in einem schlechten Licht zurück bleibt, vor allem wenn Alkohol im Spiel ist und eigentlich ein freudiges Ereignis dann mit Tränen endet weil es Ärger gibt und aufgelöst werden muss...
Dachte erst... was sind das für besondere Eier? Familien--Eier? Bei uns in BaWü gibts hier einen Bußgeldkatalog. Wenn ihr also die Auflagen nicht einhaltet, wird es teuer. Für die Veranstalter (bis 2.500 EUR) und für die Teilnehmer (bis 500 EUR). D.h. ich würde die Party eben nicht so "locker" machen, sondern jemanden beauftragen, der am Eingang aufpasst, dass sich jeder, der kommt in die Liste einträgt mit Adresse und Tel (das ist bei uns sowieso Pflicht und muss vorgezeigt werden, wenn das OA zu "Besuch" kommt) . Dazu ein Desi-Fläschchen am Eingang platzieren, denn das ist bei uns auch Auflage, entweder genügend Möglichkeiten, mit Seife die Hände zu waschen und Einmalhandtücher oder Desi. Dieser "Aufpasser" sollte eben dafür sorgen, dass nie mehr als 50 Gäste auf einmal anwesend sind. Zur Not eben wegschicken bzw bitten, 2 h später zu kommen, in der Hoffnung, dass dann andere Gäste gegangen sind. Essen in Buffetform ist auch so eine Sache, würde ich nicht machen, lieber z.b. Becher mit Obst, kleine Schälchen mit Kuchen oder oder... sodass nicht alle zusammen am Essenrumfingern und reinhusten Ich organisiere gerade etwas ähnliches und bin die Punkte mit dem OA durchgegangen, die es zu beachten gibt. Ich will keine Strafe zahlen und ein verantwortungsvoller Umgang ist mir bzw uns auch wichtig.
Ich danke euch. Verschieben geht leider nicht, da es die letzte Möglichkeit sein wird ... Und ich weiß einfach nicht, wen ich dann nicht einlade.....Es ist die einzige Möglichkeit Verwandtschaft und gute Freunde /Kollegen nochmal zusammen zu bekommen. Zweimal feiern geht auch nicht da nur noch dieser eine Termin im August frei ist.... Ihr habt natürlich alle recht. Ich möchte weder Ärger noch Risiko für alle Beteiligten..... Mir ist das erste Mail eine Feier sehr wichtig aber es soll dann wohl nicht sein. Danke
Warum? Wenn es Dir so wichtig ist. Du musst eben aufpassen . Erkundige Dich doch bei Deinem Ordnungsamt, was es zu beachten gilt. Dass die Gäste sich an Auflagen halten müssen, verstehen sicher alle.
Kannst du ein sehr großes Zeitfenster machen? Dass eh die ersten wieder gegangen sind bis die letzten kommen?
Ich würde das ehrlich gesagt auch gar nicht in der Größe machen. Wahrscheinlich passiert da nix, aber wenn tatsächlich doch jemand wirklich infiziert ist, sind am Ende 50 Leute betroffen... Kann total verstehen, dass das doof ist (wir hatten einen 50.Geburtstag in der Familie, der wurde mit 8 Personen ausschließlich im Garten gefeiert), aber nützt ja nix
Wenn würde ich die Anzahl an Leuten vorher definitiv festmachen und auch eine Liste der Teilnehmer erstellen, auch fürs Gesundheitsamt, falls da im Nachhinein Fragen aufkommen
Ich war als Kind Glücksrad-Süchtling. Zumindest in den Anfangsjahren (Peter Bond/Maren Gilzer).
stimmt!!!
Ich habs zu selten gesehen. Wir hatten damals nur Ard, Zdf , schweiz, özi und swr ...
Ich würde ggf. trennen. Ein Fest mit der Verwandtschaft und Freunden, und für die Kollegen dann was anderes organisieren. Mir einer kleineren Gruppe ginge ja dann auch was in einem Lokal oder im Biergarten.
Du könntest ja auch alle, aber zu verschiedenen Uhrzeiten einladen. Die Familie oder Ältere oder Familien mit kleineren Kindern ein paar Stunden früher und das Partyvolk etwas später. Das kann man unter Hinweis auf Corona dann ja auch klar den Gästen so auch sagen. Bei großen Hochzeiten ist das bei uns zum Teil auch üblich, dass Kollegen und entferntere Freunde erst später (nach dem feierlicheren und edleren Essen) mit einfacherem Essen eingeladen werden, wenn die erste Gäste aus der Verwandtschaft schon wieder gegangen sind.
Zahlen die überraschungsgäste dann auch die Strafe? Wären hier 300 € pro Person. Heisst, was gibt es da zu überlegen. Es darf halt nur kommen wer eingeladen ist und entsprechend zugesagt hat. Alles andere empfinde ich schon ohne Corona als respektlos.
Erkundige dich doch einfach mal beim zuständigen Ordnungsamt, welche Vorschriften ihr einhalten müsst. Eine Freundin von mir hat vor 2 Wochen ihren 50. Geburtstag groß gefeiert. Draußen im Garten (die haben gsd Platz). Sie hat sich beim Amt erkundigt und dann entsprechend alles organisiert. Vielleicht bekommst du dann sogar noch Tipps, wenn die bürgerfreundlich sind. Ansonsten würde ich klipp und klar sagen, dass du wegen Corona nur 50 Gäste einladen kannst und jeder unangekündigte Gast muss wieder gehen. Das ist hart, aber so sind halt die Regeln. Ich würde dann eher im kleinen Kreis jetzt feiern und nächstes (oder übernächstes Jahr dann eine große Party für alle machen).
Wir feiern Donnerstag etwas größer einen Geburtstag, wir haben es bei der Ortspolizeibehörde gemeldet, darauf kam dann die Genehmigung. Es muss genügend Platz sein, um den Abstand zu gewährleisten, es muss eine Gästeliste mit Kontaktdaten geben und es muss Desinfektion bereitgestellt werden... wir feiern locker im Garten, stellen Tischgruppen und fertig..
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