HeyDu!
Anbei eine Übersicht :-) Weil die Frage ja oft kommt, ob man Oma und Opa oder Geschwister in einem anderen Bundesland besuchen darf. Ohne Gewähr, ich habe die Übersicht nicht auf Richtigkeit überprüft. Bitte selbst vor Abfahrt in den betreffenden Verordnungen lesen ;-) Schönen Abend. https://www.google.com/amp/s/www.mdr.de/sachsen-anhalt/mdrklaert-in-diese-bundeslaender-duerfen-sie-trotz-corona-einreisen-100~amp.html

Wir werden zu Pfingsten hinfahren.....allerdings habe ich sie gefragt, ob sie möchten (wegen ihrer Gesundheit), da wir sie ja auch nicht gefährden wollen. Wir planen jetzt Pfingsten einfach mal so. So!
Find ich gut :-)
https://www.charivari.de/nachrichten/coronavirus-aktuell/corona-fahrplan-fuer-bayern-so-geht-es-weiter/9263347 Wortlaut Söder: Familie und Großeltern besuchen ab dem 6. Mai Ab 6. Mai werden Ausgangsbeschränkungen in Kontaktbeschränkungen umgewandelt. Zuhause bleiben wird somit Geschichte. Die 1,5 Meter Abstandregelung bleibt, ebenso ist nur eine Kontaktperson außerhalb des eigenen Hausstands erlaubt. Aber: der eigene Familienkreis darf ab dem 6. Mai wieder besucht werden.
Man darf auch Verwandte erster Linie auch in anderen Bundesländern besuchen. Weiß ja nicht wer diese Liste angefertigt hat. Ärzte zB. in Sachsen durften schon von Anfang an besucht werden. Meine Freundin muß regelmässig zur Hormonbehandlung nach Plauen
Ja und was ist jetzt Quatsch? Das AP bezieht sich auf die EINREISE nach Bayern. Dazu hat sich söder nicht geäußert.
Die Übersicht ist ja ganz nett, hat aber Schwächen: nach Sachsen-Anhalt darf man aus medizinischen/ Rehazwecken nur einreisen, wenn es nicht verschiebbar ist. Familiäre Zwecke tauchen in der Verordnung so nicht auf. Auf deren Server kann ich gerade nicht zugreifen. Bei den dortigen Infektionszahlen letztlich völlig überzogen, aber der Stand der Dinge, vielleicht ist es ja morgen schon anders... Grüße, Jomol
Am Besten man liest den Artikel noch dazu. Natürlich kann sich alles sekündlich ändern und überholt sein :-) Es sollte doch nur aufzeigen, dass das Besuchen über Grenzen der Bundesländer hinweg möglich und nicht grundsätzlich überall verboten ist. Gegenteil ist der Fall. Erlaubt ist der Regelfall, nicht die Ausnahme. BG
Berlin § 4 Abs. 1 der Berliner Corona-Verordnung (Ber-CV) verbietet – auch in den eigenen vier Wänden – jedwede „Zusammenkünfte“. Der Besuch von Oma und Opa ist etwa derzeit nicht erlaubt. Ältere Menschen gelten als besonders gefährdet. Ausnahmeregeln greifen etwa für die Begleitung Sterbender sowie für Trauerfeiern und für den Besuch bei Ehepartnern oder Lebenspartnern. Hier sind Besuche erlaubt. Der Artikel ist von heute also wiederspricht sich das ganze ja irgendwie. Ich wohne in Sachsen Anhalt und meine Schwiegereltern in Berlin. Somit bleiben wir zu Hause sicherheitshalber. Und der 5. Juni ist mein Geburtstag Mal schauen was dann kommt. Gruß Yvonne
Du hast grundsätzlich recht, aber die Verordnungen lassen überambitionierten Lokalsheriffs seht viel Spielraum. Und einer der das toll findet und sein Machtgelüste auslebt, findet sich halt leicht mal und dann wird es ziemlich teuer. Grüße, Jomol
Ich fahre auch zu Pfingsten zu meinen Eltern. Sie wollen das unbedingt und ich langsam auch. Mein Sohn freut sich riesig und hibbelt dem Zeitpunkt schon entgegen.
Hoffentlich kippen sie das nicht wieder so schnell. Liegt ja immer an den Zahlen.
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