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Falsche Impfdurchbrüche

Falsche Impfdurchbrüche

Lenovo

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Im Krankenhaus in dem eine Freundin von mir arbeitet ist jetzt aufgefallen, dass die Impfausweise von 3 der derzeit 5 Patienten mit Covid nach (angeblichem) Impfdurchbruch auf Station gefälscht sind. Dem Krankenhauspersonal sind da übrigens die Hände gebunden und sie dürfen dies nicht weitermelden.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Lenovo

Mich würde interessieren, warum sie das nicht weitermelden dürfen und woran die Mitarbeiter des KH merken, dass der Impfnachweis gefälscht war.


Lenovo

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Sie dürfen es wohl nicht weitermelden wegen der Schweigepflicht. Aufgefallen ist es weil alle 3 Patienten die gleiche Chargennummer haben und zu deutlich unterschiedlichen Zeiten am selben Ort geimpft worden sein sollen.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Lenovo

Also handelt es sich um einen Verdacht. Trotzdem bezweifele ich, dass man den Verdacht nicht melden darf. Notfalls anonym.


Lenovo

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Ein Patient hat es wohl auch mehr oder weniger zugegeben. Man hat das wohl Klinikintern geprüft und sieht keine Möglichkeit das zu melden. Aber nachdem den Typen ja auch nichts passieren wird, ist es eh egal. https://www.wbs-law.de/allgemein/gefaelschte-impfpaesse-gesetzgeber-muss-strafbarkeitsluecke-schliessen-57123/ *kotz*


Lauch1

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Antwort auf Beitrag von Lenovo

Aber da geht es doch um einen strafrechtlich relevanten Tatbestand: in Österreich wäre das Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Epidemiegesetz. Wieso soll man das nicht melden dürfen?


Lauch1

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Antwort auf Beitrag von Lenovo

Kann ich nicht nachvollziehen warum das rechtlich nicht zu ahnden ist, das gehört schleunigst geregelt. Betrifft ja die gesamte EU. „ Bei der Fälschung eines Impfpasses, eines Zertifikates, aber auch eines QR-Codes für den sogenannten „Grünen Pass“ droht eine Strafe von bis zu einem Jahr Haft. Dabei ist es egal, ob man Papiere fälscht oder versucht, am Handy zu tricksen. Allerdings gibt es je nachdem zwei verschiedene Delikte im Strafgesetz. Wenn man einen Impfass fälscht, indem man sich etwa einen Pass und einen falschen Arztstempel im Internet bestellt, oder wenn man ein ausgedrucktes Impfzertifikat verfälscht, dann gilt das als „Urkundenfälschung“ (§123 StGB). Wenn hingegen nicht ein Papier gefälscht wird, sondern etwas Digitales wie der „Grüne Pass“ an sich oder der QR-Code am Handy, dann wird das Gericht eine „Datenfälschung“ (§125a StGB) prüfen, sagt Strafrechtsexperte Klaus Schwaighofer von der Universität Innsbruck. Vorsätzliche Gefährdung: Bis zu drei Jahre Haft Mit bis zu drei Jahren Haft kann man wegen „vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“ (§178 StGB) bestraft werden. Das kann der Fall sein, wenn man infiziert ist und obendrein auch noch vorsätzlich handelt, etwa indem man ohne Maske ein volles Lokal besucht oder sich in einen voll besetzten Bus setzt. Diesbezüglich gab es bereits einige Verurteilungen. Ein Jahr Haft droht wegen fahrlässiger Gefährdung von Menschen. Beispielsweise wenn man Symptome hat, diese aber nicht ernst nimmt und ebenfalls ohne Schutz und Abstand viele Leute gefährdet. Voraussetzung ist aber auch hier, dass man wirklich mit dem Virus infiziert ist.“ https://vorarlberg.orf.at/stories/3115145/


Lenovo

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Antwort auf Beitrag von Lauch1

In Deutschland leider nicht. *kotz* Das medizinische Personal darf nichts sagen wegen §203 StGB. Und da der Tatbestand nicht die §§138 f. StGB berührt. Ich finde es noch schlimmer, dass das Ganze noch nicht einmal eine Urkundenfälschung darstellen soll (§267 StGB) sondern aufgrund eines eigenen Straftagbestandes (§277 StGB) deutlich milder bestraft wird. Ein böses Erwachen könnte es für Leute geben die damit in Ausland reisen (evtl. auch für die, die das schon in Vergangenheit getan haben), wenn die dortigen Behörden das rauskriegen.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Lenovo

Lustig was es alles für Schweigepflichten gibt - teils natürlich nur angeblich. Mir wurde bspw. am Freitag mitgeteilt, man *dürfe* mir meinen MRT-Bericht nicht geben, weil nur ein Arzt den Umschlag öffnen darf - aus rechtlichen Gründen. Zukünftig werde ich wohl zweimal wöchentlich einen Arzt nach Hause kommen lassen, um meine Post legal per Skalpell öffnen zu lassen. Ich bin ja gesetzestreu...


Gold-Locke

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Antwort auf Beitrag von Lauch1

Richtig so ! Ich kann gar nicht glauben, dass das in Deutschland nicht strafbar sein soll. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass wirklich sooo viele angeblich Geimpfte mit gefälschten Nachweisen im Krankenhaus liegen und als Geimpfte gezählt werden. Ein paar bestimmt, aber viele glaube ich nicht. Liebe Grüße, Gold-Locke


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Pamo

die debeka verweigert mir auch immer die Gutachten von Ellerts Pflegegrad, den müsse der Hausarzt anfordern und mir eröffnen damit wir nicht erschrecken wenn das Schlimmes drinsteht - verrückte Welt


alba75

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ja, das kenne ich auch, ich hasse es, wenn Untersuchungsergebnisse vorliegen und man mir die nicht sagt. Da fängt bei mir das Kopfkino an. Zumindest bei meinem Hausarzt weiß man das und teilt mir wenigstens mit wenn alles in Ordnung ist (war es bislang). Einmal war ein Wert ein bisschen zu hoch, nichts dramatisches, aber das durfte mir auch nur die Ärztin sagen. Ich meinte dann auch zu ihr dass man mir das ruhig hätte sagen können, jetzt hätte ich mich umsonst verrückt gemacht und mir wer weiß was ausgemalt.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von alba75

vom Kopf damals hat der Arzt uns auch nichts sagen dürfen ( da waren ja einige Probleme auf den ersten Blick sichtbar) konnte ich zumindest mit großen Kulleraugen grobe Züge erfahren, aber ich durfte es nicht weitersagen sonst hätte er auch Ärger bekommen...


alba75

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ja, das stimmt. Man will ja auch nicht dass die Ärger bekommen. Trotzdem finde ich die Ungewissheit immer belastend.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von alba75

Alles Blödsinn. Der Patient bzw Erziehungsberechtigte hat Anspruch auf alle Infos. Jetzt beschäftigt sich die Ärztekammer mit der Belehrung meines verdummten Radiologen.


Lauch1

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Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Das kann ja auch woanders rauskommen, wenn der QR Code gescannt wird. Hab das schon bei dem einen Fall der Münchner Apotheke seltsam gefunden, dass man die Codes keinen Namen zuordnen kann. Wollte man offensichtlich nicht, weil es eh keine Konsequenzen gibt.


memory

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Antwort auf Beitrag von Lenovo

Da am selben Ort geimpft, sagt das gar nix. Mein Mann und ich haben auch die selben Nummern......gleiches Impfzentrum , unterschiedliche Abläufe. Die haben hier die Aufkleber vor der Impfung in den Pass geklebt.....Spritzen ca. 20Stück waren in jeder Impfkabiene schon in der Petrischale fertig aufgezogen. Da würde halt eine Charge Nummern eingeklebt....bis die alle waren ob das auch genau das Zeug in der Spritze war , tja.... Was nicht heißt, dass es nicht auch Betrug gibt. Aber nur anhand der selben Chargennummer....hmmmmm.


alba75

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Alles Gute, damit es künftig besser läuft.


Einstein2.0

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Datenschutz. Verschwiegenheitspflicht und so.


Schnegge89

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Antwort auf Beitrag von Lenovo

Das mit dem nicht melden ist Quatsch. gab es erst heute einen Beitrag dazu. Ging zwar um Apotheken, kommt aber aufs gleiche raus. Wenn ein Verbrechen im Raum steht, hat das nichts mit Schweigepflicht zu tun. Wenn jemand mit einer Schussverletzung ins Krankenhaus kommt, zieht man auch die Polizei hinzu.


Gold-Locke

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Antwort auf Beitrag von Lenovo

Warum sollten sie das nicht der Polizei oder dem Ordnungsamt melden dürfen ? Jeder kann doch einen Betrugsverdacht melden. Wer oder was sollte die Krankenhausmitarbeiter denn daran hindern ? Liebe Grüße, Gold-Locke


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Warum darf man das nicht melden, Apotheker können das doch auch. Mich nerven solche Menschen auch, lieber 250€ für einen falschen Pass bezahlen statt zu impfen und es dann auch noch stolz weitererzählenn


Ruto

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Antwort auf Beitrag von Lenovo

Hat mir eine befreundete Assistenzärztin auf Coronastation auch erzählt. Weiß allerdings nicht, ob und wie sie es gemeldet haben. Habe nur nachgefragt, ob sie wegen Urkundenfälschung angezeigt wurden (das unterliegt jedenfslls der Schweigepflicht, da war die Antwort also Nein). Weil sicher Fragen kommen: Hatte sie gefragt ob schon Geimpfte auf ihrer Station waren. Sie hat dann gelacht und gemeint, dass bisher alle, die ihr mit Impfausweis untergekommen sind, zugaben, gar nicht geimpft zu sein. Kam durch genaueres Nachfragen raus (wo sie denn genau geimpft wurden, von wem, etc).


_zweizahn_

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Antwort auf Beitrag von Ruto

Ich glaube, das Infektionsschutzgesetz soll geändert werden, so dass eine Impfpassfälschung strafbar wird.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Ruto

Mich würde auch interessieren, um wie viele Menschen es sich in absoluten Zahlen handelt. Das können doch keine Massen sein, die a. sich nicht impfen lassen, b. einen Impfnachweis fälschen (lassen) und c. den gefälschten Impfnachweis beim KH vorlegen, wenn sie mit Corona ins KH eingeliefert werden. Besonders c. macht doch gar keinen Sinn.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Ach so, 3 Patienten. Sind die womöglich verwandt miteinander?


Lenovo

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Das mit dem c.) sollte man dann zumindest lassen. Aber so helle scheinen offenbar Einige nicht zu sein. Vielleicht wollen die auch "das Bild aufrecht erhalten".


Lenovo

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Keine Ahnung. Muss ich mal nachfragen. Hörte sich aber nicht so an.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Lenovo

Möglicherweise wollten sie wirklich beweisen, dass die Impfung nix taugt. Dann läuft es aber grad nicht gut mit diesem Plan. Es fasziniert mich immer wieder, wieviel Mühe sich andere machen, nur um mich persönlich zu überzeugen. Ich muss zugeben, umgekehrt ist es mir recht egal.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Natürlich macht das Sinn. Zum einen haben viele Angst dann keibe Lohnfortzahlung zu bekommen. Den nicht wenige glauben das die wegfällt wenn sie wegen Corona arbeitsunfähig sind zum anderen, haben viele Angst vor den rechtlichen Folgen. Da bleibt man lieber bei der Lüge.


Ani.Me

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Antwort auf Beitrag von Lenovo

Hier berichten die Fake-Geimpften oft selbst davon. Wir müssen nicht großartig recherchieren. Spätestens, wenn ihnen die ITS winkt. Viele Fragen auch wenn die Atemnot zu groß wird, ob es nicht helfen würde, wenn man jetzt noch eben impfen würde... Und selbstverständlich fällt das unter meine Schweigepflicht. Wenn mir jemand berichtet, dass er Drogen genommen hat, rufe ich auch nicht die Polizei! Es gibt nur sehr wenige Fälle, bei denen die Schweigepflicht gebrochen werden darf. Außer der Patient willigt ein oder es wird richterlich beschieden, bleibt nur ein rechtfertigender Notstand wie eine geplante Straftat oder wenn ein höheres Gut gefährdet ist. Und das ist bei Covid nicht gegeben. Es gibt keine Impflicht, es gibt Impfdurchbrüche usw. Und das ist auch richtig so. Patienten müssen ihren Ärzten/Therapeuten usw. uneingeschränkt vertrauen können und der Arzt würde sich selbst strafbar machen. Wirklich traurig sind immer noch die Gründe fürs nicht-impfen. Besonders die Impfpassfälscher halten sich für die Erleuchteten und denken, sie seien so gewieft, dass sie „die Politik“ austricksen würden. Wie clever. Am Ende schützt Verblendung leider nicht vor Leid und Tod. Im Gegensatz zur Impfung...


Gold-Locke

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Antwort auf Beitrag von Ani.Me

Kannst du denn einschätzen, wie viele der geimpften Patienten auf der Intensivstation in Wahrheit gar nicht geimpft sind ? Und bei Abfragungen für Statistiken gibt das Krankenhaus dann also Patienten als geimpft an, obwohl man sicher weiß, dass sie nicht geimpft sind ? Von welcher Größenordnung reden wir denn da ? Das würde mich wirklich interessieren. Das werden doch nicht viele Patienten sein, die so das Bild total verfälschen, oder ? Liebe Grüße, Gold-Locke


Ani.Me

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Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Leider kann ich nur schätzen. Aktuell sind es bei uns 3 geimpfte, 2 davon gefälscht (allerdings eine Familie, sonst sind es wirklich Ausnahmen). Der 3. ist 77 und doppelt Astra geimpft, nicht geboostert. Die anderen 7 Patienten sind ungeimpft. Die Patienten gehen als geimpft in die Statistik ein. Die entsprechenden Daten werden ja tagesaktuell bei Aufnahme und dann erneut bei Verlegung auf Intensiv eingegeben.


Ani.Me

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Antwort auf Beitrag von Ani.Me

PS: Wie viele fälschlicherweise geimpft gelten, kann ich gar nicht abschätzen. Viele landen ja auch auf normalstation und ich wüsste nicht, dass es hier wie im o.g. Fall schon mal aufgedeckt wurde. Kenne nur Fälle, die es berichtet haben. Ich tippe (inkl. des aktuell erkrankten Ehepaares) weniger als 10. Also ein sehr sehr kleiner Anteil. Beweggründe sind traurig. Man wolle nicht fürs testen zahlen und wollte der Regierung eins auswischen. Richtig krank werden hier nach wie vor Ungeimpfte. Doppelt geimpfte haben wir ganz selten auf Intensiv. Und wenn dann mit den bekannten Risikofaktoren wie Alter, Vektorimpfstoff oder lange zurückliegender Impfung, oft in Kombination.


kuestenkind68

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Antwort auf Beitrag von Lenovo

Das habe ich ja immer schon vermutet, dass ein großer Prozentsatz da mit gefälschten Impfpässen rumläuft. Schade, dass die Krankenhäuser das nciht melden dürfen. Die Apotheken hier melden jeden Fall von gefälschtem Impfpass an die Polizei.