LoveMum
den Allerwertesten was hier so abgeht
Mein Sohn ( Verkäufer) bekam heute einen Anruf vom Gesundheitsamt. Er hätte einen fast zweistündigen Kundenkontakt mit jemandem gehabt der nun positiv getestet wurde. Er solle sich testen lassen, sonst wurde keine Angabe gemacht.
Sohn geht zum Chef und teilt es ihm mit. Der gibt ihm eine FFP2 Maske ( sonst nur normaler MNS), er solle weiter arbeiten und auf Symptome achten.
Sohn ruft beim Arzt an wegen einem Test. Antwort: Nein, bei uns werden Sie garantiert nicht getestet, das Gesundheitsamt ist zuständig.
Sohn ruft zigmal beim Amt an, immer nur ne Bandansage, man bekommt niemanden ans Telefon.
Sohn fragt Chef nochmal ob er weiter arbeiten soll. Antwort: Ja, nur auf Symptome achten und keine Welle machen
Mein Kind begibt sich jetzt außerhalb der Arbeit in freiwillige Quarantäne, besucht niemanden o.ä.
Aber das kann es doch echt nicht sein? Was ist wenn er einen Kunden ansteckt ohne es zu wissen.....
Er mag sich auch nicht krankschreiben lassen weil er die Stelle gerade erst mit Glück bekommen hat.
Wenn er keine Symptome hat braucht er tatsächlich keinen Arzt, sondern nur einen test im Testzentrum. Bei uns kann man da einfach so erscheinen, völlig egal warum.
FFP2 ist eine Eigenschutzmaske.... guter Chef. Ich würde mich krank schreiben lassen an der Stelle deines Sohnes. Wirso brauche ich wohl kaum erwähnen!
wenn die FFP-2 Maske ein Ventil hat, bietet sie lediglich Eigenschutz.
Was mich wundert ist, dass das ga normal eine Einstufung in k1 oder k2 vornimmt. Das ist im Gespräch nicht passiert?
Nein ihm wurde nur gesagt dass er mit der Person wohl ein sehr langes Kundengespräch hatte.
Vielleicht kennen die ihre eigenen Regularien nicht mehr, würde mich nicht mehr wundern. Ich kenne es so, dass die Einstufung anhand dauer, maske, Lüftung, face-to-face ,... vorgenommen wird.
Dann doll er sich an das GA wenden und gezielt fragen was gebau er machen soll und ob nur Test oder Quarantäne. Der AG will so gerade nachträglich die Quarantäne umgehen. Nur ist der AG da gar nicht weisungsbefugt sondern das GA entscheidet.
Genau so ist es wie Felica sagt.
Aber die quarantäne hätte das ga ja eigentlich im Telefonat aussprechen müssen.
Genau. Das haben sie nicht und man erreicht dort niemand menschliches. Und einfach so hinfahren kann man ja auch nicht. Ich werde meinem Sohn morgen sagen dass er nochmal mit dem Arzt sprechen soll. Ist doch alles nicht mehr feierlich.....
Mail an GA darin den Vorgang schildern und um Antwort bitten. Als CC d 1-2 örtliche Medien und die Pressestelle des Kreises. Antwort kommt dann sehr zeitnah.
Ich würde eine Email ans GA schreiben und zu den Sprechzeiten dort auflaufen.
Super Idee. Eine Maske zum EIGENSCHUTZ drüber und weiter arbeiten. Ich würde den Chef anscheissen und mich krank schreiben lassen!
Eine FFP-2-Maske ohne Ventil ist auch Fremdschutz. Trotzdem ist es Schwachsinn. Sie bietet ja keinen 100% Schutz. Und ich bezweifle dass es dem Geschäft gut tun würde, wenn sich ein Kunde bei einer im Geschäft arbeitenden K1 ansteckt. LG Inge
Das wird in der Pflege auch gemacht. Und wo sich jemand angesteckt hat, kann doch eh nicht mehr rückverfolgt werden, deshalb hat auch das keine Konsequenzen. Schuld ist daran auch nicht der AG. Solange es keine offizielle Quarantäneanordnung gibt, bekommt der nämlich auch keine Kosten ersetzt. Von daher, arbeiten mit FFP2 und weiterhin versuchen das GA zu erreichen, am besten per E-Mail.
Im Zweifelsfall wird das GA einfach sagen: wir haben die Quarantäne doch mündlich angeordnet. Würde mich wundern wenn die Telefonata aufgezeichnet werde, du hast also nichts in der Hand. Nach dem Theater das ich mit dem GA jetzt durch habe, traue ich denen alles zu. Ständig neue Anrufe, ständig wechselnde Quarantäneanordnungen, die rechte Hand weiß nicht was die linke tut... Uns haben 5 unterschiedliche Mitarbeiter immer wieder angerufen und jeder hat andere Termine genannt. Telefonische Freigabe aus der Quarantäne für Freitag für meine Jüngste, 2 Std. später mit der Post die Quarantäneanordnung bis 6.12. Bei mir genau so. erst Quarantäneanordnung bis 6.12., dann bis 7. 12. (Die Symptome die ich angegeben hatte wurden nicht dokumentiert, bzw. erst einen Tag später). Juhu, eine Nachtschicht mehr, wo mein Chef Ersatz finden musste (es ging um die 1,5 Std. die die Nachtschicht halt vor dem 7.12. anfängt). Aber er kann ja einen Unverzichtbarkeitsantrag stellen. Mein Chef hat sich die letzten Wochen mit 7 Gesundheitsämtern rumgeschlagen. Von den Unverzichtbarkeitsanträgen ist nicht einer bewilligt worden bevor es aktuell gewesen wäre, die Bewilligung kam bei allen Tage später. Dann ging es um so Dinge wie: Wenn ich mit mit FFP2-Maske einen Patienten transportiere gelte ich nicht als Kontaktperson, wenn ich mit einem positiven Kollegen mit FFP2-Maske (beide!!!) gefahren bin, dann schon... Mein Chef hat keinen Bock mehr. Wenn er jemanden zum Ersatz findet, schön, wenn nicht steht der RTW. LG Inge
Das ist es eben. Sie ist auch ein fremdschutz, aber kein ausreichender. Unf von den miesen Zahlen kommen wir nicht runter, qenn man sich darauf ausruht, dass es eh keiner nachweisen kann. Solche Anordnungen kann man in einem Einzelbüro mit offenem Fenster machen, aber nicht in einem der Kontaktlastigen, systemrelevanten Berufe... Meine Kollegen gaben dann einfach telefonisch beim HA Kopfschmerzen an und sind mit AU daheim geblieben. So bekommt der Chef ebenfalls kein Geld, der MA infiziert aber wenigstens nicht Kollegium und Patienten. Das finde ich in großen betrieben weit wichtiger als einzelne Ausfälle.
Wenn es nicht derart traurig wäre... Aber ernsthaft: so wirklich in den Griff kriegen wollen wir das offenbar nicht.
Wenn man die Arbeitszeit nimmt, in der sich 5 unterschiedliche Mitarbeiter in "unseren Fall" eingearbeitet und mit uns telefoniert haben, in der Zeit hätte man locker die Ergebnisse bündeln und an EINE Sachbearbeiterin weiter geben können.
In der Organisation scheint da noch einiges verbesserungsfähig. Die MA der Gesundheitsämter sind dafür auch nicht wirklich ausgebildet. Sinnvoller wäre es wahrscheinlich die Leiter des Katastrophenschutzes da eben für die Leitung zumindest mit einzubeziehen bis alles organisiert ist.
Od. entsprechend ausgebildete Leute von der BW. Aber die BW sitzt brav am Telefon/ Computer und hackt Daten ein.
Geschulte Leute wären doch da, warum werden die nicht genutzt?
Den Vorschlag von hgmeier finde ich gut! Das mit "keine Welle machen" ist leider gerade auch bei Arbeitgebern in meinem Bekanntenkreis die Position. Bloß nicht testen lassen. Bloß keine Quarantäne. Weiter arbeiten bis man Symptome entwickelt, gilt ja in der Pflege auch für das Personal, also kann der Heizungsableser auch weiter seinen Job machen, selbst wenn er K1 ist. Für manchen Kleinbetrieb kann ich das aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch nachvollziehen. GA ist hier so überlastet, dass von denen gar nichts mehr kommt bzw. 3 Wochen später. Die neue Verordnung in BW fördert ja die Eigenverantwortung der Bürger ja. Sorry. Total hirnrissig: Wer seinen Job behalten will, der arbeitet doch weiter!
Aber um ehrlich zu sein ist das Risiko sich beim heizungsableser anzustecken auch geringer als in der Pflege. Ich bin nämlich nie so nahe an ihm dran und das ablesen dauert 2 Minuten. Außerdem sind wohl weitaus weniger der Kunden Risiko als in der Pflege. Realistisch muss man schon auch bleiben und erkennen, dass vieles keinen Sinne ergibt.
Aber bei einem Verkäufer der längere Kundengespräche führt ist die Gefährdung eben schon gegeben.
Nur zum Verständnis: Das war das Argument des Chefs: "In der Pflege darf man ja sogar positiv getestet weiter arbeiten. Also kann es ja nicht so schlimm sein, kneif deine Arschbacken zusammen und mach." Dass sowohl das Eine wie auch das Andere nicht zur Senkung der Zahlen beiträgt, ist unbestritten.
Bin gespannt wann die Mehrheit begreift dass die ganzen Maßnahmen Nonsens sind.
Deine Aufruf-Versuche nerven!
Nie
Klar bringen die nichts, wenn sie dauernd umgangen werden.
Haben die im Betrieb einen Betriebsart oder Vertrauensperson? Ich kann seine Zwickmühle nachvollziehen; meine Kinder machen auch gerade erste berufliche Schritte und Erfahrungen und merken, dass manche Dine einfach eher Wunschvorstellungen als Fakten sind. Und frisch angestellt, zumal mit Glück, wie Du schreibst, da will und sollte man nichts tun, was den Anweisungen des Ag widerspricht. Gerade in der Probezeit. Deswegen würde ich in seinem FAll auch die ganzen Vorschläge hier, die darauf abzielen, den Arbeitsgeber in der Öffentlichkeit quasi zu brandmarken, verwerfen. Wenn er noch länger da arbeiten will. Zweistündigen Kundenkontakt finde ich merkwürdig. Als Verkäufer. Was verkauft er denn? Ich meine, bei Kleinkäufen gibt es im Supermarkt so gut wie keinen Kundenkontakt, bei Elektronik geht es auch schneller und vor allem- wie wiess das Gesundheitsamt so genau, wie lange der Positive mit einem Verkäufer Kontakt gehabt hat??? MAn kennt doch die Verkäufer nicht, und auch, wenn die alle ein NAmensschild tragen, vergisst man die Namen doch schnell? Und Gefahr, wenn beide Maske tragen in großem Verkaufsraum, ist ja auch anders als wenn man maskenlos im kleinen Büro sitzt. Gegen Auflagen des Gesundheitsamts zu verstoßen kann allerdings superböse Folgen haben, insbesondere wenn man positiv ist. DAgegen zu verstoßen..... ( ich hatte mal dienstlich einen Corontaest machen müssen, im Ausland, war dann nach Deutschland gereist aus einem RKI Risikogebiet, musste mich isolieren, musste aber ein Kind zum Flugahfen bringen weil ich den nicht alleine mit dem Testgedöns lassen wollte (Kreditkarte hat er nicht) und auf dem Weg dahin rief das Gesundheitsamt an. Die hat mich angepfiffen- unglaublich, aber rechtlich korrekt. Obwohl ich einen negativen Coronatest hatte, allerdings vier oder 5 TAge als und im feindlichen Auslad gemacht. Ich habe sie dann beruhigt und ihr gesagt, dass ich mich am Flughafen auch gleich testen lasse, der war auch negativ und gut. Aber wäre er positiv gewesen- Drama, sage ich. Jedenfalls, keine schöne Situation für Deinen Sohn. Hat er denn sein Testergebnis schon?
Einen Betriebsrat gibt es nicht. Mein Sohn verkauft Möbel, die Kundenkontakte sind da oft so intensiv wegen Planung usw. Ich denke mal dass der Kunde selbst beim GA angegeben hat dass er an dem und dem Tag hier und dort war und eben zwei Stunden im Möbelhaus. Nein er hat noch kein Ergebnis, er kümmert sich heute nochmal.
stimmt, Möbel macht Sinn. Küchenplanung......... Dann drück ich mal die DAumen
Wie würden die denn irgendwas nachweisen wollen, wenn sie nur alles telefonisch machen?
Bei uns im GA wird zumindest automatisch dokumentiert wer wen wann angerufen hat. In unserem Fall hat uns u. a. z. B. Montag morgen 9:07 eine Mitarbeiterin des GA kontaktiert. Das Gespräch selbst wurde aber nicht aufgezeichnet. D. h. das GA hat den Nachweis dass du kontaktiert wurdest. LG Inge
würde mich 7 Tage telefonisch krank schreiben lassen, einen Test im Testzentrum vereinbaren und wahrnehmen und bis das Ergebnis kommt, die Krankschreibung (telefonisch) um 7 Tage verlängern... Und die Aussagen des Chefs mit Datum notieren!!
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