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Erster sächsischer Landkreis kündigt an die Impfpflicht zu boykottieren

Erster sächsischer Landkreis kündigt an die Impfpflicht zu boykottieren

SassiStern

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Die Spaziergänge scheinen Wirkung zu zeigen. https://www.n-tv.de/politik/Bautzen-haelt-an-ungeimpften-Pflegekraeften-fest-article23081980.html?fbclid=IwAR17ao9u246SN9xKTEJ7sX4gzOyybnEg-1-77VRzBVXcU5pi7jrG0urLEmQ


Ichx4

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Na, ob das an den Spaziergängen liegt ist fraglich. Ich war gestern auch wieder. Viele, viele Menschen, ruhige Atmosphäre. Ich denke nur an die privaten Pflegedienste. Ich würde nicht im Traum daran denken als Inhaber meine Leute zu entlassen, nur weil sie sich nicht impfen lassen. Was für ein Eingriff in meine Selbstständigkeit.


ImvPP

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Antwort auf Beitrag von Ichx4

Gibt es nicht in anderen Bereiche ähnliche Eingriffe? Z.B. darf man ohne gewisse Zertifikate / Zeugnisse manche Tätigkeiten nicht ausfüllen, ohne entspr. Führungszeugnis auch nicht.


Ichx4

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Antwort auf Beitrag von ImvPP

Richtig, dafür könnte man sich dann testen.


Löwenmama62

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Antwort auf Beitrag von Ichx4

@Sassi,wenn du mit der Materie vertraut wärst könntest du dir selbst ne Antwort geben..Spaziergänge sind wohl gesund,aaaaber hier geht's wohl mehr als um.Spaziergänger,sondern um Fachkräfteabwanderung.....


Ruto

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Antwort auf Beitrag von ImvPP

@ImvPP: Richtig, ich wäre ohne den Nachweis der Masernimpfungen mittlerweile arbeitslos.


Ichx4

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Na, ob das an den Spaziergängen liegt ist fraglich. Ich war gestern auch wieder. Viele, viele Menschen, ruhige Atmosphäre. Ich denke nur an die privaten Pflegedienste. Ich würde nicht im Traum daran denken als Inhaber meine Leute zu entlassen, nur weil sie sich nicht impfen lassen. Was für ein Eingriff in meine Selbstständigkeit.


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Deshalb bin ich auch für eine allgemeine Impfpflicht oder ein generelles 2G am Arbeitsplatz. Dann wäre eine Abwanderung in andere Bereiche unsinnig. Hier im Altenheim wurde eine klare Ansage gemacht. Es wird auf die Ungeimpften verzichtet werden.


ImvPP

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Antwort auf Beitrag von Shanalou

Fände ich auch sinnvoller.


Mia186

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Antwort auf Beitrag von Shanalou

@Shanalou das glaube ich erst wenn es so weit ist…. Hier werden frei werdende Plätze im Altenheim teilweise nicht mehr neu vergeben, weil so viele Pfleger Ungeimpft sind und keiner weiß wie es weiter geht …. Ob sie die alle entlassen???? Fraglich…. Die müssen sich ja jeden Tag testen und sind damit sicherer als die Geimpften Ungetesteten… Ich bin gespannt auf den 16.3.


Einstein2.0

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Ich hab gerade dem Telegramkanal unserer friedlichen Spaziergänger mal aufgesucht. Da hält gerade einer einen Monolog vom Holocaust an den Deutschen und davon, dass nur jemand Reichsbürger sein kann, der im Deutschen Reixh geboren wurde und überhaupt, wird gegen Corona und aber auch gegen die Geschichtslüge spazieren gegangen. Den Holocaust, wie in der Schule gelehrt, kann es niemals gegeben haben. Naja, bevor ich Herpes bekomme habe ich, Denunziant, der ich nunmal bin, die Polizei informiert. Das hat mit Sicherheit ein Nachspiel! Bin weiterhin; nicht überrascht wer hier alles mitspaziert und uns weismachen will, dass sie alles achso Friede, Freiheit trallala sind! Bei den Nicks hier sowieso nicht!


SassiStern

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Antwort auf Beitrag von Einstein2.0

Ich vermute mal Du hast Dich im Kanal geirrt, denn hier ging es um Demos gegen Corona Maßnahmen.


Einstein2.0

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Nein, definitiv hab ich das nicht. Ich hab die Aufnahmen auch gesichert.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Wann wurde denn eine auch in Sachsen geltende Impfpflicht eingeführt, die man boykottieren könnte? Hab ich was verpasst? Sachsen kann sich auch sonst was vornehmen, Bundesrecht ist Bundesrecht. Auch in Sachsen. Aber grosse reden Schwingen können einige ganz toll.


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Die GAs prüfen, ob Betretungsverbote verhängt werden. Tun sie das nicht, können Ungeimpfte weiterarbeiten. Das ist völlig regelkonform.


Miamo

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Interessant auch, was die Geimpften eigentlich so hasserfüllt macht? Ansonsten sehr gute Entscheidung!


sunshine59

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Antwort auf Beitrag von Miamo

Denkste… https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/bautzen-will-impfpflicht-umsetzen/ar-AAT7D2r?ocid=ientp


Einstein2.0

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Antwort auf Beitrag von Miamo

Die Entscheidung die es gar nicht gibt? Und bist du wohl erst seit deiner Impfung so hasserfüllt! Ich hatte dich schon vor Corona als strammer Deutscher in Erinnerung!


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von sunshine59

Ein Dementi sieht aber anders aus: "Die durch den Bundestag beschlossene Impfpflicht werde umgesetzt - allerdings stehe die Versorgungssicherheit in Kliniken, Heimen und beim ambulanten Pflegedienst an erster Stelle, hieß es. " Bedeutet m.E. konkret: sind von einer Klinik 25% der Mitarbeiter betroffen, gibt es keine Betretungsverbote, da die Klinik ansonsten den Versorgungsauftrag nicht erfüllen könnte.


sunshine59

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Tja Sassi .......Ein Satz mit X.... sag ich nur. Das hat nur der Vize-Landrat (Schwubbler??) getönt, ohne Rückendeckung. Bautzen dementiert bereits: https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/bautzen-will-impfpflicht-umsetzen/ar-AAT7D2r?ocid=ientp


Sille74

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Antwort auf Beitrag von sunshine59

Naaa ja ... im Text steht: "Die durch den Bundestag beschlossene Impfpflicht werde umgesetzt - allerdings stehe die Versorgungssicherheit in Kliniken, Heimen und beim ambulanten Pflegedienst an erster Stelle, hieß es." Und die Regelung sieht vor, dass die Gesundheitsämter über Zutritt oder Nichtzutritt von ungeimpftem Personal in Einrichtungen entscheiden kann. Wenn also in einer Einrichtung e tsprechend dem sächsischen schnott nur 60% des Personals geimpft sind, wird das Gesundheitsamt jn einer solchen Einrichtung wohlweislich kein Betretungsverbot aussprechen für die Ungeimpften. Sonst könnte man nämlich in der Tat die Versorgung der Bewohner dort knicken. Natürlich hat das alles überhaupt nichts mit "Boykott" zu tun wie Sassi schreibt und auch nichts mit den sog. "Spaziergängen", sondern das isteinfaxh eine sachgerexhte Umsetzung der Regelung. Werden sicher auch Gesundheitsämter anderer Kreise für manche Einrichtungen so handhaben (müssen) ...


LillisMama

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Die offizielle Stellungnahme

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Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Ist ja schon dementiert, aber der Ablauf ist doch schon lange klar. Bis zum 15.03. muss es nachgewiesen sein, danach muss der AG dem Gesundheitsamt das melden, der Arbeitnehmer ist freizustellen. Ohne Lohn / Gehalt. Den Rest klärt dann vorerst das Gesundheitsamt, Frist zum Impfen etc. Dann kann der Arbeitgeber kündigen. Arbeiten darf man ungeimpft ab 16.03. nicht mehr.


Mia186

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ich wage zu bezweifeln, dass die das durchziehen. Bei uns gibt es viel zu viele Ungeimpfte. Das wäre irgendwie ein Bumerang, weil dann die medizinische Versorgung in der Region nicht mehr gewährleistet ist


Ruto

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Antwort auf Beitrag von Mia186

Man sollte sich dann aber fragen wie "gut" diese medizinischen Fachkräfte sind, wenn sie eher für esoterisches und verschwörungsmythisches Gedankengut anfällig sind als medizinischen Leitlinien folgen zu können. Weiß ja nicht, aber mich beruhigt der Gedanke, dass meine Ärzte und Co geimpft sind.


Alison

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Antwort auf Beitrag von Ruto

Warum beruhigt der Gedanke das Deine Ärzte und Pfleger geimpft sind? Weil Sie dich dann geimpft anstecken? Ergibt zumindest für mich keinen Sinn, das muss ja jeder aber selber wissen.


SophiasPapa

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Wo steht, dass der Arbeitnehmer ab 16.3 freizustellen ist?


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von SophiasPapa

Zum Beispiel hier. https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht/


SophiasPapa

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Danke. Ich habe lediglich diesen Punkt gefunden: Welche arbeitsrechtlichen Folgen können sich für die betroffenen Personen ergeben, wenn keine Nachweise im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorgelegt werden? Das Gesundheitsamt kann gegenüber den betroffenen Personen ein Verbot aussprechen, das Unternehmen bzw. die Einrichtung zu betreten, oder in einer betroffenen Einrichtung bzw. in einem betroffenen Unternehmen tätig zu sein. In diesen Fällen dürfte im Ergebnis für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Vergütungsanspruch in der Regel entfallen. Weigert sich die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer dauerhaft, einen 2G-Nachweis bzw. ein ärztliches Zeugnis über die Kontraindikation vorzulegen, kann als letztes Mittel eine Kündigung in Betracht kommen. Hier dürfte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit jedoch regelmäßig zunächst eine Abmahnung erfordern. Personen, die noch nicht in einer betroffenen Einrichtung oder in einem betroffenen Unternehmen tätig sind, dies aber beabsichtigen, dürfen ab dem 16. März 2022 ohne Vorlage eines entsprechenden Nachweises nicht beschäftigt werden bzw. keine Tätigkeit in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen aufnehmen.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von SophiasPapa

Ich arbeite in einer Einrichtung, die von der Impfpflicht betroffen ist, möchte mich aber nicht impfen lassen. Was bedeutet das für mich? Wer zum 16. März 2022 keinen Immunitätsnachweis vorlegen kann, darf nach dem aktuellen Infektionsschutzgesetz nicht in den von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen Unternehmen beschäftigt werden. Ausgenommen von der Regelung sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. In diesem Fall ist die Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses erforderlich. Ich finde das eindeutig. Der AG darf denjenigen nicht mehr einsetzen.


SophiasPapa

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Danke für deine Rückmeldung. Der von dir zitierte Satz entspricht dem Wortlaut des §20a Absatz 3 Satz 4 IfSG: "Eine Person nach Satz 1, die keinen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 vorlegt, darf nicht in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen beschäftigt werden." Der Absatz 3 des §20a bezieht sich ausschließlich auf Personen, die ab dem 16.3 neu in dem Unternehmen anfangen. Für bereits Beschäftigte gilt der Absatz 2. Dort fehlt genau diese Regelung. Deshalb gilt das Beschäftigungsverbot erst dann, wenn das Gesundheitsamt ein Beschäftigungs- und/oder Betretungsverbot ausspricht. Dieses Verbot der Behörde führt dazu, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht anbieten kann (mit der Folge kein Gehalt und evtl. Kündiung durch den ArbG). Die Regelung über das Gesundheitsamt würde auch sonst keinen Sinn machen. Zusammenfassend: der ungeimpfte Arbeitnehmer kann auch über den 15.3 hinaus für den Arbeitgeber weiter arbeiten und eingesetzt werden. Bis das Gesundheitsamt das sofort vollziehbare Beschäftigungsverbot erlässt.