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Entscheidungsfreiheit Präsenzpflicht

Entscheidungsfreiheit Präsenzpflicht

SybilleN

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Guten Morgen! Am Montag sollen hier die Grundschulen wieder regulär öffnen (wobei die ersten Städte ja schon entschieden haben, das nicht zu tun). Präsenzpflicht ist ausgesetzt. Offenbar wollen das auch einige Eltern nutzen. Jetzt kam gestern eine Mail von der Schulleitung: "Liebe Eltern, > > sollten Sie eine* Teilnahme am Präsenzunterricht (weiterhin) nicht* wollen, > bitte ich Sie, der Schule gegenüber eine entsprechende* Erklärung abzugeben*, > gern per Mail. > Diese Entscheidung gilt bis zum Schuljahresende, außer es sollten sich > wesentliche Veränderungen ergeben, z.B. Pandemielage." Einerseits verstehe ich ja, dass man Planungssicherheit möchte. Andererseits ist es doch nicht verhältnismäßig, zu sagen "wenn ihr euch jetzt gegen Präsenz entscheidet, bleibt das Kind bis September daheim". Oder? Ich denke, das schränkt die Entscheidungsfreiheit der Eltern zu stark ein.


ImvPP

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Ich würde da nachhaken ob es wirklich so gemeint ist. Vielleicht bedeutet es nur: wenn man keine neue Erklärung abgibt, dann gilt es bis Schuljahresende.


Sternenschnuppe

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Wow, das ist wirklich lang. In Schleswig-Holstein ist das vorerst bis zu den Osterferien begrenzt. Würde da Montag anrufen und nachfragen ob das ein Fehler ist. Vielleicht kann man ja dennoch das Kind schicken und braucht bei erneutem Wunsch nur nix mehr melden?


Streifenhörnchen

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Ich denke eher dass damit die Entscheidung zum Aussetzen der Präsenzpflicht von Seiten der Regierung gemeint ist. Also dass man, erstmal, nur bis September sein Kind zuhause lassen kann. Da ja immer wieder Eltern gegen die Präsenzpflicht klagen (fundamentale Christen), will man denen gleich klar machen: sobald Deutschland durchgeimpft ist, ist Schluss mit daheim lernen.


BB0208

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Ja, das würde ich hinterfragen in der Schule. Bei uns muss jeden Donnerstag ein Zettel ausgefüllt werden, ob man für die darauffolgende Woche Präsenzunterricht wünscht oder nicht. Jede Woche neu.


dann

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Das Kultusministerium BW hat das vorgegeben, dass die Entscheidung grundsätzlich bis Schuljahresende gelten soll. Grundsätzlich/soll gibt ja aber immer einen Ermessensspielraum, unsere Schule (weiterführende, bei der Grundschule weiß ich es nicht) gibt als Zeitraum Ferien bis Ferien an, also kann mich nach Ostern und Pfingstferien jeweils neu entscheiden.


Mitglied inaktiv

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Ich kann mir das gut vorstellen, dass man so unter druck gesetzt wird, nach dem motto alles oder nichts, nimm gefälligst all das, was dir vor die nase gesetzt wird! Hat man uns vorher gefragt ob wir heimbeschulung wollen? Mach es nicht!


SybilleN

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Ich schicke meine Kinder nicht in den Präsenzunterricht ab Montag. Es gibt keine Maskenpflicht für Kinder, keine Abstände, Lüftung ist auch halbiert worden. Ausschlaggebend ist für uns aber: Sobald eines der Kinder Kontakt zu einer Person mit britischem Corona-Mutant hat (im Nachbarlandkreis sind das schon 70% der Fälle), sitzen wir alle 6 in unserer kleinen Wohnung 14 Tage in Quarantäne. Denn gem. §4a CoVo Absonderung Baden-Württemberg erstreckt sich die Quarantäne-Pflicht auch auf Kontaktpersonen der Kontaktpersonen! Wenn es dumm läuft, säßen wir damit sehr viel auf engstem Raum mit 4 Kindern. Das ist nicht gut für die! Wenn sich an Infektionsgeschehen, Hygienekonzept oder den Regelungen etwas ändert: Gerne Präsenzunterricht!


Mitglied inaktiv

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Du hast mein vollstes verständnis, sybille!!! Mit mach es nicht meinte ich, geh das risiko nicht ein, dass du bis juli in der heimfalle sitzen musst!!!! Ich wurde ja hier schon angepfiffen und für egoistisch und widerlich erklärt, weil ich genau wie du gründe habe, dass ich sehr unterbegeistert bin, wenn sich mein kind vor den osterferien ansteckt oder zur einzelhaft verdonnert wird. An der schule meines kindes wird die beurlaubung NICHT angeboten. Bayern. Ich frage lieber nicht nach.


Momvon3

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Wahrscheinlich hofft Herr Kretschmann genau auf solche Reaktionen. Dass die Eltern aus Angst vor quarantäne ihre Kinder daheim lassen. Klappt ja. Nur bw hat diese erweiterte quarantäne, oder weiß jemand noch ein bl?


SybilleN

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Antwort auf Beitrag von Momvon3

Das würde mich auch interessieren. Ich hab den Eindruck, dass der Streit zwischen Lucha (scharfe erweiterte Quarantäne-Regelung bei Mutant) und Eisenmann (Schulen ganz normal auf ohne Abstand und Konzept) auf dem Rücken von Eltern und Schülern ausgetragen wird. Dass die zwei Minister sich nicht leiden können, ist ja bekannt.


Mitglied inaktiv

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So werden es viele machen. Hier auch /Wir auch. Die Mutation ist nachgewiesen in der Schule. Inzwischen mehrfache positive Befunde (noch nicht sequenziert). Gesundheitsamt schläft. Bitte der Schule, wenigstens nur im Wechselunterricht bis zu den Osterferien in zwei Wochen weitermachen zu können wurde vom Schulamt abgelehnt (!!!) . Ergo lassen jetzt viele (alle die denken können und es organisiert bekommen) ihre Kinder daheim/bei Freunden... Hauptsache nicht als Quarantänefänger in der Schule .


Momvon3

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Wer denken kann, sollte sich aber dann auch fragen, warum nur in bw erweiterte Quarantäne gilt. Oder nicht?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Momvon3

Da geb ich Dir ausnahmsweise sogar Recht, dass hier ein Streit der Minister auf dem Rücken der Kinder/Familien ausgetragen wird. Anscheinend bekommen sie die wirre Idiotie der Kultusministerin (alles auf ohne Maske, Ohne Abstand, ohne Tests) nicht in den Griff und müssen mit einem "Trick" dagegensteuern.


SybilleN

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Sorry, wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Aktuelle Corona-Verordnung Baden-Württemberg: §1f Betrieb der Schulen ab 15. März 2021 (6) Sofern und soweit Präsenzunterricht stattfindet, erklären die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler gegenüber der Schule, ob sie die Schulpflicht im Fernunterricht an Stelle des Präsenzunterrichts erfüllen möchten. Die Pflicht zur Teilnahme an schriftlichen Leistungsfeststellungen in der Präsenz kann auch bei einer Entscheidung gegen den Präsenzunterricht von der unterrichtenden Lehrkraft festgelegt werden. Wird keine Entscheidung getroffen, an Stelle des Präsenzunterrichts am Fernunterricht teilzunehmen, bestimmt sich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht nach den Regeln der Schulbesuchsverordnung. Die Entscheidung kann zum Ende des Schulhalb- oder Schuljahres sowie bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse, beispielsweise des Pandemiegeschehens, mit Wirkung für die Zukunft geändert werden. Also, letzter Satz:"Die Entscheidung kann zum Ende des Schulhalb- oder Schuljahres sowie bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse, beispielsweise des Pandemiegeschehens, mit Wirkung für die Zukunft geändert werden." Na, so oft wie sich die Corona Verordnung oder das Pandemiegeschehen ändert...


Babsi2

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Du kannst doch immer mit einer Änderung der Umstände (z. B. ihr habt die Impfung, Inzidenzwert etc.) argumentieren - steht ja schon in der Verordnung und ich glaube nicht, dass man sich dann weigern wird. Ich schätze es geht denen darum, dass das nicht ständig - sprich wöchentlich - geändert wird für deren Planungssicherheit. Das würde mich an Deiner Stelle nicht abschrecken.


ara-sunshine

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Antwort auf Beitrag von SybilleN

Bei uns (Bayern) gilt diese Regelung bis zu den Osterferien: Mit dem Hygienekonzept bieten wir die größtmögliche Sicherheit im Präsenzbetrieb. Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte, die trotzdem ein zu hohes Risiko beim Schulbesuch sehen, können weiterhin einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Diese Regelung habe ich bis zu den Osterferien verlängert. Prof. Dr. Michael Piazolo


Marielue

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Also hier ist Präzenzpflicht! Ansonsten würde ich zum jetzigen Zeitpunkt mein Kind auch zu Hause lassen. Ich finde zu diesem Zeitpunkt sollte doch die Entscheidung bei den Eltern liegen, natürlich nur so lange, bis alles wieder besser ist. Aber da kocht wieder einmal jedes Bundesland sein eigenes Süppchen, wie bei allem zur Zeit.


dana2228

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Antwort auf Beitrag von Marielue

Hier ist auch Pflicht


SybilleN

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Antwort auf Beitrag von dana2228

Ihr habt auch andere Quarantäne-Regeln, oder?


Marielue

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Antwort auf Beitrag von dana2228

Meinst du mich? RLP


Marianna81

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Antwort auf Beitrag von SybilleN

werden. Wozu dann die Frage, wenn die Entscheidung schon steht?


SybilleN

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

Weil das die Antwort der Schule auf unsere Abmeldung war, mit dem Hinweis, dass wir uns das doch nochmal überlegen sollen, ob wir das wirklich wollen.


Marianna81

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Antwort auf Beitrag von SybilleN

gestellt werden da eure Kinder eben doch sehr lange nicht zur Schule gehen werden.


SybilleN

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

Die Schulleitung bei uns ist schon sehr speziell - ich hab nicht das ganze Schreiben eingestellt. Ob die sich über Ansprüche Gedanken gemacht hat, weiß ich nicht. Inzwischen haben alle 4 Lehrkräfte (Klassenlehrerinnen und Mathe-Lehrerinnen sich zurück gemeldet. Alle haben ihr größtes Verständnis ausgedrückt. Zwei haben telefonisch gesagt, dass sie ehrlich auch so entscheiden würden / den Präsenzunterricht unter den aktuellen Bedingungen auch sehr kritisch sehen. Bei den aktuellen Regeln hier bedeutet ja eine Infektion mit Mutant in der Klasse auch die Quarantäne für die Lehrkraft UND dessen Familie!


Shanalou

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Gibt es bei euch eigentlich die Möglichkeit von Schnelltests an der Schule? Hier nicht. Bin gespannt, wie lange das gut geht! Der Landkreis Schwäbisch Hall öffnet übrigens komplett nicht. Hat jetzt das Sozialministeriums angeordnet, gegen das Kultusministerium. Das hat noch die Schulleitungen in den rebellierenden Städten unter Druck gesetzt, auf jeden Fall zu öffnen. Das ist jetzt vom Tisch. Der absolute Wahnsinn! Hoffentlich wird das nach der Landtagswahl wieder besser.


Ludwiga

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Antwort auf Beitrag von Shanalou

Ja. Bei uns kommt das "mobile Testteam" 2 x Woche vorbei. Es wird nur nach Einwilligung der Eltern getestet (und kein tiefer Nasenabstrich vorgenommen, sondern ein Rachenabstrich).


Luna Sophie

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Antwort auf Beitrag von SybilleN

"... Diese Entscheidung gilt bis zum Schuljahresende, außer es sollten sich > wesentliche Veränderungen ergeben, z.B. Pandemielage." ..." Was ist daran schlimm? Bedeutet doch nur, dass nicht immer wieder eine neue Befreiung eingereicht werden muss. Wesentliche Änderungen, für mich sind das: Eltern, Großeltern,... sind geimpft Inzidenzzahlen haben sich sehr verändert, z.B. von über 100 runter auf unter 35 Es wurden neue oder andere Maßnahmen beschlossen In der Schule gelten neue Regeln, z.B. Maskenpflicht auch am Platz ... und dann können Eltern die Befreiung zurücknehmen und Kind geht wieder in den Präsensunterricht. Ich kann nicht erkennen, dass die Entscheidungsfreiheit der Eltern eingeschränkt wird. Würde wöchentlich eine neue Befreiung verpflichtend sein, was passiert, wenn Eltern das mal vergessen? Die Erinnerungsmail der Schule im Spam-Ordner landet... Hätte das Kind dann 5 unentschuldigte Fehltage?


SybilleN

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Antwort auf Beitrag von Luna Sophie

Danke für deine Sichtweise. Klingt gleich besser so herum.


Ludwiga

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Antwort auf Beitrag von SybilleN

Das ist bei uns anders (auch bw). Zumindest hat mir der Schulleiter versichert, dass wir unsere Entscheidung jederzeit widerrufen können und das Kind am Präsenzunterricht teilnehmen lassen können. Unsere Tochter hat in der letzten Woche 2x am Präsenzunterricht teilgenommen, weil die Gelegenheit wirklich gut war. Jetzt lassen wir sie bis zu den Osterferien im Homeschooling. Dafür wird der Große jetzt am Präsenzunterricht teilnehmen. Und dann schauen wir mal....wie es am Gymnasium mit der Entscheidungsfreiheit aussieht, wissen wir allerdings nicht. In der Grundschule ist es in der Hinsicht sehr unkompliziert. Die Lehrerin ist hier wirklich sehr an einer guten Zusammenarbeit interessiert. Das klappt sehr gut. LG


Jomol

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Antwort auf Beitrag von SybilleN

Bei uns ist das zum Glück wochenweise, es kommen quasi alle Kinder in die Schule. Da wir Ostern aber wahrscheinlich sowieso wieder verschärfteren Lockdown und geschlossene Schulen haben werden, ist es wahrscheinlich eh keine Entscheidung für die Ewigkeit. Grüße, Jomol