Shanalou
Find ich gut! Es gibt also keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen die Teilimpfpflicht. Jetzt müssen nur noch die GAs wissen, wann es Ausnahmen geben kann.
Jein. In den Eilanträgen wurde nicht über die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit entschieden. Es wurde nur abgewägt welche Folgen schlimmer wären: Impfpflicht auszusetzen obwohl sie verfassungsgemäß ist oder Impfpflicht durchsetzen obwohl sie nicht verfassungsgemäß ist. Es wurde entschieden, dass der mögliche Schaden für die vulnerablen Gruppen größer wäre wenn die Impfpflicht nicht durchgesetzt wird als der Schaden für das medizinische Personal durch die Impfung. Ob diese Impfpflicht dann verhältnismäßig ist und / oder das gewünschte Ziel, nämlich die vulnerablen Gruppen zu schützen damit erreicht werden kann (und nur damit und nicht mir anderen weniger einschneidenden Maßnahmen) ist noch nicht entschieden. LG Inge
Ich hab das so gelesen, dass es einen formalen Fehler im Gesetz gibt, der aber nicht so gravierend ist, dass man das Gesetz stoppen müsste. Einem vorläufigen Inkrafttreten steht nichts entgegen. D.h. für mich, dass die Gesetzgebung nur noch die formalen Fehler ausmerzen muss und die Wiese ist grün. Aber wie dem auch sein, das Gesetz gilt vorläufig ab 15.3.
Wo hast Du das gelesen? Entscheidend ist nicht die Erfolgsaussicht im Hauptsacheverfahren, sondern eine Folgenabwägung: Die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, aber die Hauptsache Erfolg hätte, werden gegenüber den Nachteilen abgewogen, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, die Hauptsache aber keinen Erfolg hätte.
Ganz so ist es nicht. Es wird in einem Eilverfahren zuerst summarisch geprüft, ob das Gesetz offensichtlich verfassungswidrig ist. Im zweiten Schritt kommt erst die Folgenabwägung. "Zwar begegnet die Einführung einer einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht in § 20a IfSG als solche unter Berücksichtigung der in diesem Verfahren eingeholten Stellungnahmen vor allem der sachkundigen Dritten zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. " Es wurde sogar Beweis erhoben.
In der SZ. Wird aber wohl hinter einer Bezahlschranke sein. Auf jeden Fall tritt das Gesetz am 15.3 in Kraft. Wie es letztendlich ausgeht, wird man sehen. Aber bis dahin sind dann eh Fakten geschaffen.
Das Gesetz war die ganze Zeit inkraft. Es geht und die Aussetzung.
SZ Zitat: "Im Eilverfahren wird nur abgewogen, welche Folgen schlimmer wären: Die Teilimpfpflicht in Kraft zu lassen, obwohl sich am Ende die Verfassungsbeschwerde als berechtigt erweist? Oder die Teilimpfpflicht außer Kraft zu setzen, wenn sie sich später als verfassungsgemäß herausstellt?" Grundsätzliche Bedenken gegen eine Impfpflicht gibt es natürlich nicht, die Impfpflicht war sogar schon im alten Infektionsschutzgesetzt vorgesehen. Das Verfassungsgericht hat bei den Eilanträgen aber nicht geprüft ob die Impfpflicht in diesem Fall verhältnismäßig ist und ob es keine andere, weniger einschneidenden Maßnahme gäbe, die den gleichen Effekt hat. Diese Prüfung kommt erst im Hauptverfahren. Das Gericht hat nur festgestellt, dass, ohne weitere Details wie Studien etc. detailliert auszuwerten es sinnvoller ist die Impfpflicht zu vollziehen. Wenn sie die Impfpflicht aussetzen und die Studienlage unterstützt die Impfpflicht, wäre der Schaden für die vulnerable Gruppe schwerwiegender als im umgekehrten Fall für das medizinische Personal. LG Inge
Jetzt wirst du echt pingelig. Relevant wird es ab 15.3..
Ab 16.3.
SCNR
Du machst mich echt fertig!
Sorry, der musste sein.
Ich lache immer noch
Wann steht das fest? Ich bibbere noch.
Ich befürworte die Entscheidung auch. Aber es sind eben nur Eilanträge. Es wurde nicht geprüft, ob die Impfpflicht verfassungsgemäß ist oder nicht. Das bleibt der Hauptsache vorbehalten.
warum befürwortest du sie? Ohne das die Impfung das hält was das Gesetz damit möchte? Nämlich nicht vor Ansteckung schützt?
Die Anträge bezogen sich Auf einer Ausservollzugsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Das hat das BVerfG abgelehnt und zur Begründung umfassend ausgeführt, am besten nachzulesen auf den Seiten des BVerfG selbst. Nicht in der Presse, fortgeben Nichtjurist*innen wider, was die höchsten deutschen Jurist*innen entscheiden haben. Sprich: das wird in der Presse oft schief. Und sachlich falsch. In etwa so, als würde ich eine Abhandlung zur Teilchenphysik zusammenfassen. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-012.html Sehr lesenswerte Entscheidung. Ein Problem sieht das BVerfG in dem in § 20 A IfSG gewählten doppelten dynamischen Verweis auf die Vorschrift der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die wiederum auf die Internetseiten des PEI verweist. Das ist aber kein Formfehler.
Ein Impfstoff welcher nachweisbar kaum Eigenschutz bietet - und das wichtigste Argument - ebenfalls kaum Fremdschutz, soll zur Pflicht werden, hmm. Wurde der entsprechende Richter auch ins Kanzleramt zum Mittagessen eingeladen? Optimalerweise mit dem passenden Parteibuch? Die, die vehement eine Impfpflicht forden, werden sich noch irgendwann gewaltig umgucken. Wobei, eigentlich, es ist ja nur ein kleiner, lauter, dummer Teil der Menschen, welche sich nicht impfen lassen. Seltsam, dass diese Minderheit doch so schwer ins Gewicht fällt.
Einen Eigenschutz bietet er einen sehr guten! Was den Fremdschutz angeht, sieht es schlechter aus, das stimmt. Deshalb finde ich auch eine allgemeine Impfpflicht erstrebenswert. Ab dem 2. Quartal soll der angepasste Impfstoff verfügbar sein. Und warum sollte ich mich umgucken?
Wie gesagt: die Verfassungsmäßigkeit der Norm wurde noch gar nicht geprüft. Steht oben ausführlich beschrieben. Du kannst Dich aber auch weiter echauffieren, wo es Dir doch solchen Spass macht.
Wir werden sehen.... ;-)
Ja, werden wir, etwas anderes habe ich nicht gesagt. Denn die Verfassungsmäßigkeit wird in der Hauptsache geprüft. Und nicht im Eilverfahren. Ich kann ja auch nichts dafür, dass Miamo und Du offensichtlich keine Ahnung von dem Verfahrensgang im konkreten Fall habt. Und ihr wollt es ja auch gar nicht wissen.
Nein, wenn die Impfpflicht nicht kommt (wovon ich ausgehe), dann liegt es nicht an ein paar Schreihälsen, sondern einfach daran, dass es juristisch angefochten werden wird oder würde, wenn ein Impfstoff zur Pflicht wird, der nicht vor Ansteckung schützt. Ende der Geschichte .
Ich weiss ehrlich auch nicht, was da einige so frohlocken. Ist das Ganze verfassungsgemäß, ist es doch gut, dass es überprüft wurde. Und ist es das nicht, ist es genau so gut, denn dann gibt es eine verfassungswidrige Norm weniger, die Gesetzgebung kann nachbessern und es zeigt, dass das System gut funktioniert.
Weder habe ich mich hier echauffiert, noch mich anderweitig unangemessen aufgeregt, sondern lediglich das AP kommentiert, inkl. einer Fragestellung. Von daher erschließt sich mir der Sinn deiner Antwort nicht ganz.
""Von daher erschließt sich mir der Sinn deiner Antwort nicht ganz."" Ich weiss. Das ist eigentlich immer so.
Na, dann prezensiere doch bitte , wo ich mich echauffiere....
deshal macht die einrichtungsbezogene Impfpflicht aber gar keinen Sinn, weil es keinen ausreichenden Fremdschutz bietet. andere Maßnahmen wie Maske sind viel nützlicher
Gleichzeitig wird im Ausland Pflegepersonal für Deutschland gesucht, für das die Impfpflicht nicht gilt. Ob man dadurch dann was gewonnen hat ?
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