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Ehemann Kontaktperson

Ehemann Kontaktperson

hannasam

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Hallo ihr Lieben, Möchte mich eigentlich einfach nur mal mitteilen . Mein Mann hat heute einen Anruf vom Arbeitgeber erhalten ( nicht vom Gesundheitsamt) dass ein direkter Kollege positiv getestet wurde. In der Arbeit tragen die Maske, sie saßen aber wohl beim Essen in der Pause ohne Maske an einem Tisch. Er soll sich nun in Selbstisolation begeben . Nun ist es so , dass ich die nächsten Tage arbeiten bin und unsere Kinder Ferien habe und er natürlich auf sie aufpassen muss. Meinen Arbeitgeber muss ich über nichts informieren? Es läuft quasi alles weiter wie bisher außer dass mein Mann die nächste Zeit nur zuhause sein wird und in unserem Garten . Richtig? Danke


FrauStorch

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Antwort auf Beitrag von hannasam

Genau. Es gilt immer nur die erste Kontaktperson, nicht Kontaktpersonen von Kontaktpersonen.


Itzy

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Antwort auf Beitrag von FrauStorch

Ausser dein AG hat eine eigene Regelung dazu. Den Fall hatte ich. Ich war Kollegin von einer positiv getesteten, und mein Mann musste bis mein negativer Test da war, ins Home Office. Das ist eine Regelung der Firma. Und das kenne ich hier von einigen AG.


Fantine2000

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Antwort auf Beitrag von FrauStorch

Hallo! Ich habe heute über den Lehrer erfahren, dass in der Klasse meiner jüngeren Tochter jemand positiv getestet wurde und wir die Kinder am Montag nicht zur Schule schicken, sondern auf einen Anruf vom Gesundheitsamt warten sollen. Ich werde aber zumindest am Montag früh die Schule der Großen und meinen Arbeitgeber informieren. Dann sollen die selbst entscheiden wie wir zu verfahren ist. Aber ja, sowie ich weiß gilt die Quarantäne nur für direkte Kontakte. Aber mal ehrlich: wenn man K1-Personen in Quarantäne schickt, weil sie eventuell infiziert sind, wir realistisch ist es, dass sich ggf. niemand im gleichen Haushalt angesteckt hat? Aber das ist dann ja nicht mehr mein Problem. Das sollten eben andere entscheiden.


hannasam

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Antwort auf Beitrag von Fantine2000

Ja das, wohl. Ich selbst werde wöchentlich in der Arbeit getestet und wir haben so weit ich weiß keine Sonderregelung. Heute ist der Kontakt bei ihm 6 Tage her, bisher toi toi toi keinerlei Symptome.


dann

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Antwort auf Beitrag von hannasam

Kommt frauf an, ob es spezielle Regelungen gibt. Ich dürfte (von meinem Arbeitgeber aus) nicht mehr zum Arbeiten kommen, sondern ins Home Office (wie auch immer das umgesetzt werden würde, ich hab nämlich keins bisher) und der Kleinste nicht mehr in die Krippe. Meine anderen Kinder dürften aber in die Schule. Ich würde bei deinem Arbeitgeber nachfragen.


hannasam

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Antwort auf Beitrag von dann

Homeoffice wäre nicht möglich . Über so eine Sonderregelung wäre man als Arbeitnehmer ja informiert? Morgen am Sonntag wird es kaum möglich sein , sie Leitungen zu erreichen und ich bin ab morgen Abend wieder arbeiten . Ich würde mich jetzt an sie offiziellen Vorgaben halten, so dass nur er wirklich in Isolation ist . Klar machen die Kinder somit auch nichts, außer in unserem Garten zu sein . Zudem die Info bisher nur von seinem Arbeitgeber kam , nicht offiziell von Gesundheitsamt ( ich weiß dass sie überlastet sind und er hält sich natürlich daran) . Nur ich für mich ziehe bzgl arbeit dann nun keine weiteren Konsequenzen? Danke euch


Korya

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Antwort auf Beitrag von hannasam

Ich gehe davon aus, dass es dem Arbeitgeber wichtig wäre, alle Mitarbeiter entsprechend zu informieren, wenn Sonderregelungen vorliegen. Bei uns gibt es sie, und wir werden fast wöchentlich per Email daran erinnert.


hannasam

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Antwort auf Beitrag von Korya

Sinn macht das natürlich schon. Auch dass der Arbeitgeber daran erinnert .


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von hannasam

Nein, keine weiteren Konsequenzen, wenn es keine andere Arbeitsanweisung gibt. Weshalb erreichst du die Leitung nicht? Wenn du krank wirst, kannst du doch auch nicht arbeiten und musst Bescheid sagen. Ich würde nachfragen, dann kann dir auf jeden Fall niemand Vorwürfe machen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von hannasam

Demnach ist das ganze eine Sache der Bürokratie!?! Interessant


drosera

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Antwort auf Beitrag von hannasam

Hm, dein Mann sollte dann mit seinem AG mal klären, ob er behördliche Quarantäneanordnung des Gesundheitsamts vorlegen muss. Denn der AG braucht die doch wiederum, um sich das Gehalt deines Manes erstatten zu lassen.


hannasam

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Antwort auf Beitrag von drosera

Vielen Dank für den Hinweis!


emilie.d.

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Antwort auf Beitrag von hannasam

Ich würde ganz dringend vorab versuchen, meinen Vorgesetzten zu erreichen und am besten schriftlich mitteilen, dass Dein Mann aktuell in Selbstisolation ist. Dann kann Dein AG emtscheiden, ob er Dich auf seine Kosten freistellt oder nicht.