Jolina2019
Hallo, die Mama von einem der besten Freunde meines Sohnes hat Asthma. Dürfte sie ihn freistellen lassen damit sie das Risiko noch geringer hält? LG
In Rheinland-Pfalz ja.
In BY auch
In NRW müsste sie bei der Schulleitung beantragen, das Kind zu beurlauben.
Wenn ein Kind als Risikopatient zählt (normales, behandeltes Asthma gehört hier nicht dazu!) und die Erkrankung in der Schule bekannt ist, muß man eine Bestätigung abgeben, dass vom Elternhaus eine Beschulung erwünscht ist, der Facharzt sollte kurz, formlos bestätigen, dass einer Beschulung nichts im Wege steht. So ist die Aussage unserer Schule.
sie will SICH SELBER vor dem Risiko bestmöglich schützen.
Wer lesen kann..... Danke, für den Hinweis
In Bayern ja. gleiche Situation habe ich auch, aber das kommt für mich nicht in Frage. wenn meine Gesundheit oder das normale alltagsleben meiner Kinder in der Waagschale einander gegenüber liegen, dann steht es drei zu eins für sie. Ich bleibe nach wie vor so weit es geht zu Hause, aber einer darf jetzt schon wieder in die Schule. Die anderen beiden dann in zwei Wochen bzw nach den Pfingstferien auch wieder.
...ich hoffe nicht, das arme Kind! Grüße, Jomol
In Hessen bräuchte sie ein Attest vom Arzt. Gäbe es aber nur, wenn sie nicht medikamentös eingestellt wäre.
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