3wildehühner
Ich habe die Lösung; das Gesundheitsamt hat leider Recht und wendet NICHT die Regeln von Schilda an, sondern hält sich an die Quarantäneverordnung, nach der Gesundheitsämter individuelle Regeln in NRW aufstellen dürfen. https://www.mags.nrw/pressemitteilung/neue-quarantaeneverordnung-ab-1-dezember-gelten-landesweit-automatische-und "Erlässt eine örtlich zuständige Behörde zusätzlich eine individuelle Anordnung, so geht deren Inhalt der generellen Regelung der Verordnung in jedem Fall vor. Die örtlichen Behörden können auch über Ausnahmen – zum Beispiel für die Fortführung einer beruflichen Tätigkeit unter strengen Vorgaben trotz der Quarantäne – entscheiden. Personen, die sich in Quarantäne befinden, dürfen keinen Besuch empfangen und sollten den Kontakt mit Personen, auf deren Unterstützung sie angewiesen sind, auf ein Minimum beschränken. Können diese Kontakte nicht ganz vermieden werden, ist mindestens eine Alltagsmaske zu tragen."
Es ging aber doch um eine Schülerin, oder? Der Schulbesuch fällt doch aber nicht unter "Arbeitsquarantäne".
"Die örtlichen Behörden können auch über Ausnahmen – ZUM BEISPIEL ... – entscheiden." Es steht da, dass das mit dem Arbeitnehmer ein Beispiel ist. Die örtlichen Behörden, also auch unser Gesundheitsamt, dürfen "über Ausnahmen ... entscheiden." Und das mit der Beschulung ist damit rechtlich in Ordnung. Ich werde mir es aber definitiv morgen auch noch schriftlich geben lassen.
Ja, das würde ich auch tun. Denn im Normalfall beschränken sich die Ausnahmen ja auf Arbeitsstätten, an denen man quasi unabkömmlich ist - bspw. im Pflegeheim, wenn das gesamte Personal unter Quarantäne steht. In deinem Beispiel fehlt der wichtige Sachgrund.
Der Grund ist, dass die Q1 als Abschlussklasse gilt. Die Notwendigkeit eines wichtigen Sachgrundes wird in der Verordnung auch nicht erwähnt. Sondern, dass die örtlichen Behörden eine individuelle Entscheidung treffen dürfen.
Ja, das dachte ich mir. Aber ich denke, dass der Individualität auch irgendwo Grenzen gesetzt sind. Die Frage ist nur - wo? Als kürzlich eine Berufkollegin (Erzieherin) von mir in Quarantäne musste (sie hatte Corona, symptomlos) war man im GA ziemlich angesäuert als sie als Kontaktpersonen nur eine Kindergruppe benennen konnte. Obwohl sie stets eine FFP-2 Maske trug...
Hallo! Dann sage ich mal "krass" und schenke dir für dein GA ein .
In NRW gibt es ja inzwischen Auswüchse, da schüttel ich nur den Kopf. Ich habe eben bei Spiegel.de den Artikel über das Düsseldorfer Verweilverbot gelesen. Meine Corona-Maßnahmen-Compliance ist ja schon aus Eigeninteresse sehr hoch, aber bei solchen Entscheidungen wächst auch bei mir der Widerstand.
Mal ist es der eine Straßengraben, mal der andere.
Ja, das geht mir auch so! Ich bin wirklich für sinnvolle und auch strenge Maßnahmen, aber in NRW komme ich mir mittlerweile vor wie im Kasperltheater. Aber kein Wunder mit einem Gartenzwerg, der sich wie ein Fähnchen im Wind dreht, als Landeschef...
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