Elternforum Coronavirus

Deklaration Risikogebiet nach Einreise

Deklaration Risikogebiet nach Einreise

Momvon3

Beitrag melden

Wir hatten es neulich davon, ob man noch in Quarantäne muss, wenn das Urlaubsgebiet erst nach Rückkehr, aber innerhalb der 14 Tage als Risikogebiet ausgewiesen wird. Dieser Artikel stützt meine Meinung von neulich, wonach ausschlaggebend ist, an welchem Tag das Gebiet zum Risikogebiet wird und wann die Einreise nach Deutschland erfolgt. Es ist demnach egal, wenn das Gebiet erst Tage nach der Rückkehr als Risikogebiet eingestuft wird. https://www.nordkurier.de/ueckermuende/ueckermuender-direktor-verteidigt-klassenfahrt-1540714009.html Somit lässt sich die rki Anweisung nicht beliebig auslegen, sondern ist, wie ich schrieb, eindeutig.


lilly1211

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Momvon3

Ja das ist auch so, der Tag ist entscheidend. Bin ich schon Zuhause und am nächsten Tag wird es zum Risikogebiet, dann habe ich Glück. Hier im Forum ging es aber auch um Auslegung des Arbeitgebers, und die dürfen natürlich im Rahmen des Hausrechts strenger sein als das RKI.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Momvon3

Bezüglich Quarantäne nach Einreise ja. Wobei wenn sie jetzt nicht direkt aus Prag eingereist wären, sondern noch ein paar Tage in einem Nichtrisikoland geblieben wären, Prag aber erst in dieser Zeit zum Risikogebiet erklärt worden wäre, hätten sie das Problem bei der Einreise auch gehabt . Wobei sie sich hätten 48 h lang im Risikogebiet hätten aufhalten müssen. Genauso eben die Frage beim Arbeitgeber, Schule, Krankenhaus... überall wo Du bestätigen musst, dass Du in den 14 Tagen vor Betreten des Geländes nicht in einem Risikogebiet warst und zwar einem zum Zeitpunkt des Betretens gültigen Risikogebietes. Aber... scheint sich eh keiner dran zu halten. Gleich 2 Kinder aus einer Klasse waren sicher noch 2,3 Tage vorher in einem Risikogebiet unterwegs, saßen trotzdem in der Klasse am Montag. Keine Ahnung, was auf den Zetteln steht. Dachte, nicht mal ein negativer Test kann einen vor Quarantäne bewahren... wahrscheinlich gibts sogar irgendeine Möglichkeit, aus der Nummer rauszukommen, wenn man an Tag xy nicht in der Stadt übernachtet hat, war man nicht 48 h am Stück oder oder...


Momvon3

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Bei uns haben wir inzwischen nachgefragt. Beide Arbeitgeber beziehen sich auf die rki- und auswärtiges Amt Regelung wonach nur Zeitpunkt Einreise d zählt. Alle Schulen und Kitas hier ebenso. Steht ausdrücklich in den Formularen, die am Schulanfang abgegeben werden müssten drin. Nachträglich zum Risikogebiet gewordenes Urlaubsland ist irrelevant, so die Auskunft unserer Betriebsräte.


Momvon3

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ach, die 48 Stunden Regel gilt aber nicht mehr oder wo hast du die her? Das gab es nur im Frühjahr Mal...


lilly1211

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wo steht das mit den 48h? Zeig mal bitte, könnte für mich relevant sein, kannte das nicht.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

das mit den 48 h steht heute so bei uns auf der Seite des Gesundheitsamtes unter den aktuellen Fallzahlen. Der Text ist mir so noch nie aufgefallen, dachte der sei neu, aber vl hab ich nie so weit runtergescrollt

Bild zu

lilly1211

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Sehr interessant, danke!


Momvon3

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Regelt das auch wieder jedes Gesundheitsamt anders? Meines Wissens gilt das bei uns nicht und auch die Schulklasse müsste dann ja nicht zum Test und in Quarantäne, denn die waren ja nur zum Tagesausflug in Prag. oder hab ich das falsche verstanden?


lilly1211

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Momvon3

So verstehe ich es auch, es ist anscheinend wieder überall anders.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Momvon3

hier die Vorgaben des Sozialministeriums von BaWü. Paragraph 4 Punkt 4 steht das mit den 48 h. Zumindest gilt das so für BaWü. Hier steht auch nochmal genau: .... die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in ei- nem Gebiet aufgehalten haben, das in diesem Zeitraum Risikogebiet nach § 1 Absatz 1 war oder noch ist, ... (Paragraph 2) https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200824_SM_CoronaVO_EQT.pdf gilt ab 29.08


Momvon3

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Stimmt, aber das lese ich sonst wirklich weder beim rki oder Auswärtigen Amt. Das heißt nach bw darf ich, aber eventuell nicht in ein andres Bundesland Aber hier steht auch nochmal ganz genau, was ich ansprach in Paragraf 2: es geht nur darum, ob das Gebiet zum Zeitpunkt des Aufenthalts Risikogebiet war. Das ist doch eindeutig!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Momvon3

Ich les das nicht heraus. Eben steht da genau nicht "zum Zeitpunkt des Aufenthalts" sondern "zu einem beliebigen Zeitpunkt .... in diesem Zeitraum (14 Tage) Risikogebiet war oder ist" Aber lassen wir es doch gut sein, die die es betrifft werden schon wissen wie es geht oder auch nicht geht und vielleicht legt es der eine Beamte so aus, der andere anders .


Momvon3

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

"das in diesem Zeitpunkt Risikogebiet war oder ist" Vielleicht liegt es dran, dass du genau den Teil bei deinem Zitat weglässt. Lassen wir es gut sein, denn was wörtlich deinsteht, muss man nicht rauslesen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Momvon3

" ... in diesem Zeitraum " nicht -punkt und ob damit der Zeitraum 14 Tage (meine Auslegung und die meines Unternehmens) oder der Zeitraum des Aufenthalts gemeint ist, ist wohl offen. Ich könnte die Frage ja mal an einen meiner Schwager (Jurist bzw Verw.wiss. und mit solchen Corona- Themen tagein tagaus beschäftigt) weitergeben. Vielleicht mach ich das mal, aber dann hab ich nur ein schlechtes Gewissen, weil ich seine Zeit stehle und er bombt mich wieder mit Paragraphen zu . Hab das schon mal gemacht, um eine Veranstaltung abzusichern, also keinen groben Fehler zu machen. Seine Antwort war dann so lang und umständlich, gespickt mit Paragraphen und Ausnahmen, dass ich den Text nicht mal weiterleiten wollte... Der andere ist wortkarger vielleicht bespass ich den mal mit der Frage. Wobei es für mich keine Frage ist sondern juristisch ziemlich einwandfrei geschrieben. Und es ist mir auch egal. Reisezeit ist vorbei und es tingelt keiner meiner Lieben die nächste Zeit durch Risikogebiete , hoff ich. Ausser meine Schwester, die auch letztes WE wenige Stunden vor Ernennung zum Risikogebiet in ihr Land zurückfuhr. Und sie kam ohne Quarantäne durch (Da sie sich nicht noch ein paar Tage vor der Einreise in einem Drittland aufhielt)


Momvon3

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Oh, sorry, verschrieben. Ändert aber nix, weil klar der Zeitraum des Aufenthalts genannt ist. Aber die Quelle ist ja für jeden nachlesbar. Und da ist auch nix anders zu lesen und schon gar nix rauszulassen. Auch wenn du das nicht gerne akzeptierst. Und die Quelle kam sogar von dir selbst. Lass dich gerne von deinem Verwaltungswissenschaftler belehren.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Momvon3

ob Du das jetzt glauben willst oder nicht, Mom, ist mir wurscht. Aber falls es irgendwer nachliest: Aus heute abend aktuell gewordenen Anlass tatsächlich gerade beim Spezialisten (dem Juristen) nachgefragt : Es spielt keine Rolle , ob das Land zum Zeitpunkt des Aufenthaltes Risikogebiet war, es kommt darauf an, ob man sich in den 14 Tagen vor Einreise in einem Gebiet aufgehalten hat, das zum Zeitpunkt der Einreise als Risikogebiet deklariert ist. Ende. Beispiel eben ganz konkret : Meine Schwester war letztes WE in Wien. (mehr als 48 h) (exkurs: Ab Montag 00 Uhr galt Wien für die Schweiz als Risikogebiet, sie fuhren aber Sonntag Abend /Nacht noch über die Grenze in die Schweiz, das klappt bzw hätte bis gestern auch mit D geklappt) Seit Sonntagnacht sind sie also in ihrem Wohnort in der Schweiz. Seit heute , Mittwoch, ist Wien auch für Deutschland Risikogebiet lt. RKI. Am Freitag fährt meine Schwester geschäftlich (eigentlich) in eine deutsche Großstadt. d.h. sie muss definitiv am Grenzübergang angeben, dass sie sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet (lt. aktueller RKI-Seite) aufgehalten hat. Er empfiehlt, dass sie sich ein negatives Attest besorgt und oder einen Ausnahmeparagraphen zieht in Richtung \"dringende Geschäfte\", das muss sie sich aber vom AG bestätigen lassen. Vielleicht verschiebt sie den Termin aber auch und bleibt in der Schweiz.


Momvon3

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Na dann hast du es ja jetzt wohl verstanden, das sag ich nur schon immer: Es kommt lediglich darauf an, dass zum Zeitpunkt der Einreise nach d das Land in dem man sich aufhielt kein Risikogebiet (und in den letzten 14 Tagen war)ist. Was innerhalb der 14 Tage nach Einreise neu als Risikogebiet deklariert wird, ist egal. Machst du das eigentlich immer, auch in rl, alles versuchen zu verdrehen, damit es so aussieht, dass du Recht hast. Ich habe nie was andres geschrieben, das kannst du hier gerne Mal nachlesen... Gute Nacht!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Momvon3

na ich auch nicht. kannst auch nachlesen, was anderes hab ich nie behauptet, ich hab in Sachen Einreise von Drittländern gesprochen, da das für uns im Dreiländereck einfach Tagesproblematik ist. Dann haben wir aneinander vorbeigeredet. Ich hab zudem gesagt, dass es bei Arbeitgebern, Schulen, Krankenhäusern... bei jedem Betreten so ist wie bei der Einreise nach D , nur das man dort eben täglich neu \"einreist\" d.h. auch wenn nachträglich ein Land zum Risikogebiet wird, darf man in dieses Gebäude/ auf das Gelände nicht mehr. Also darf meine Schwester (da das schweizer Recht ähnlich ist) nicht in ein KKH, nicht zu einem AG mit diesen Vorschriften und ihre Kinder, so sie welche hätte, dürften erst mal nicht mehr in die Schule. Zumindest bis ein negativer Test vorliegt.


Momvon3

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Die Fakten können nicht zu dir durchdringen, ich sehe es ein. Sogar das rki ist trotz deutlicher Formulierung machtlos! Dreh's dir wie du magst, mich und alle anderen tangiert es nicht, da es von offizieller Seite klar geregelt ist.