StiflersMom
Unsere Tochter war Kontaktperson in der Schule. Die haben eine Liste zum Tracing an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Ich bin generell dafür, Kontakte schnell nachzuvollziehen. Dennoch wurde meine Festnetznummer, Handynummer und E-mail Adresse weitergeleitet und Postanschrift. Ich bin der Meinung, dass eine Telefonnummer ausreichend ist. Kennt sich jemand aus? An wen kann man sich wenden?
Keine Ahnung. Aber als jemand, der zur Zeit fast täglich zu Corona-Positiven hinfahren muss, weil sie eben nicht an der angegebenen Telefonnummer erreichbar sind o.ä., finde ich es gut, dass nicht nur eine Kontaktmöglichkeit angegeben wurde.
Ich habe Bedenken, wenn mrine Daten komplett weitergeleitet werden.
Naja es ist das Gesundheitsamt... da hab ich jetzt keine Bedenken
Das sind genau die Daten, die wir bei der Recherche abfragen. Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer sollen die Infizierten angeben von ihren Kontakten. Mailadresse fragen wir ab im Gespräch. Wir sind wirklich froh, wenn wir vollständige und korrekte Daten bekommen. Das erspart uns viel Arbeit. Teilweise bekommen wir nur Namen und Adressen oder Name und Geburtsdatum. Das dann zu recherchieren dauert gefühlt ewig. Wenn dir die Übermittlung der Schule nicht passt, dann beschwere dich halt da. Alternativ arbeite einfach mal zwei Wochen bei uns, dann wirst du viele Dinge anders sehen.
Ich bin Intensivkrankenschwester, wir können gerne tauschen
Dann sollte dir aber klar sein, dass die Recherche ohne vernünftige Datengrundlage nicht funktioniert. Und Recherche ist nunmehr sehr wichtig. Wir geben keinerlei personenbezogene Daten weiter, das kann ich versichern. Bei Schulen werden vorab an die Eltern Infos per Mail geschickt, Adresse braucht man für die Verfügung, Telefonnummer, falls dann doch noch Nachfragen sind. Intensivschwester...dann haben wir beide aktuell viel zu tun. Eure Arbeit wird allerdings in der Öffentlichkeit mehr positiv wahrgenommen während wir die Blödmänner sind und angepampt werden. Deshalb reagiere ich da durchaus empfindlich, sorry.
Ich schließe mich den Vorschreiberinnen an, ich glaube auch, unter anderem, weil wir hier in Deutschland so ein Datenschutzproblem haben (meistens ist das ja auch angezeigt), kommen wir mit der Nachverfolgung nicht hinterher. Wir haben ständig Positive, da stimmt nicht einmal die Telefonnummer, die Adresse passt auch nicht, die Krankenkassen dürfen dem Arzt die Daten nicht rausgeben, also laufen die weiter in der Gegend rum und stecken andere Leute an. Da muss man einfach abwägen.
Ich bin auch eher erbost aif die Schule und nicht auf das Tracing. Wobei ich schon nachgefragt habe, welche personenbezogene Daten gespeichert wurden sind.
Die Daten wurden von der Schule an das Gesundheitsamt weitergeleitet? Dann finde ich es genauso richtig und wichtig. Was glaubst du denn, was das GA mit diesen Daten macht? Richtig, sie verwenden sie für die Kontaktverfolgung. Wenn sie die Daten recherchieren müssen, rufen sie u.U. mit Namen und Telefonnummer im Einwohnermeldeamt an um die Adresse zu erfahren. Wäre dir das lieber?
Es geht sich nicht um lieber oder sonst was. Mich interessiert die rechtliche Situation. Und ich möchte weder das eine noch das andere. Ich hab auch beim Sport auf dem Zettel,der offen lag nicht alle Daten angegeben. Das war auch rechtlich völlig in Ordnung
Nö, wir rufen da nicht an sondern haben Zugriff aufs Melderegister. Anders ginge es gar nicht. Wochenende oder an an Feiertagen erreicht man da doch niemanden. Aber generell hast du natürlich recht, wir brauchen das einfach für die Ermittlungen. Und gerade bei Schulen sind es ja viele Kontakte wo etwas gemacht werden muss.
Das sind die Daten, die das Gesundheitsamt braucht. Also ja, es ist rechtlich in Ordnung.
Ja, stimmt natürlich. Ich weiß nur von Nachfragen, wo jemand nicht gefunden werden konnte wg fehlender Adresse, falscher Schreibweise oder Geburtsdatum...
Es tut mir leid, aber ich kann dein Problem nicht nachvollziehen! Die Daten hat das Gesundheitsamt erhalten und nicht irgendwer! Wenn wir das ganze hier noch auf die Reihe bekommen wollen, sollte es doch kein Problem sein, seine Daten zu übermitteln, oder?
Adresse weiter geben an einen Desinfektionsmittelhersteller, damit er Dir gezielt Werbung für Desinfektionsmittel zuschickst?
Was würdest du dir wünschen, wie es laufen soll? Wie soll die Schule reagieren, wenn jemand positiv ist? Jeden einzelnen Schüler bzw. die Eltern anrufen, bis wirklich jemand erreicht wurde. Dem Gesundheitsamt sagen, wir geben keine Daten weiter. Wie lange sollen Kontaktpersonen, die möglicherweise auch positiv sind, weiter unwissend rumlaufen? Du bist dafür, Kontakte schnell nachzuvollziehen. Bitte erkläre mir, wie das ohne Datenweitergabe funktionieren soll? Du bist der Meinung, dass eine Telefonnummer reicht und was wenn genau diese falsch ist? Nicht alle Eltern informieren die Schule wenn sich Handynummer ändert, wenn Festnetz abgemeldet ist. Fast überall sind die Gesundheitsämter überlastet.
Spontan denke ich: Nach § 25 IfSG ist das Gesundheitsamt zur Ermittlung der Kontakte verpflichtet, nach § 16 IfSG können im Rahmen dieser Maßnahmen von der zuständigen Behörde personenbezogene Daten erhoben werden. Welche Daten genau erhoben werden dürfen, ergibt sich m.E. nicht aus dem IfSG, ich gehe davon aus, dass "Schema F" zu ungenau ist und es im Zweifelsfall eben "Einzelfallentscheidungen" des Gesundheitsamtes sind. Das Gesundheitsamt verarbeitet "Adress- und Kontaktdaten, die Angaben zur Identifizierung Ihrer Person sowie Ihre Gesundheitsdaten, sofern diese nach dem IfSG relevant sind". Die Daten werden solange gespeichert, wie es aufgrund der Behandlung und/oder gesetzlicher Speicherfristen erforderlich ist. Im Prinzip finde ich es nur richtig, dass eben nicht nur eine Telefon- oder Handynummer weitergegeben wird, sondern - zu Namen und Geburtsdaten der betreffenden Personen - auch eine Mail-Adresse sowie die Postanschrift. Als mein Jüngster einen Corona-Fall in der Hortgruppe hatte, wurden entsprechende Listen vom Hort direkt ans Gesundheitsamt gegeben und noch am selben Mittag bekamen alle Eltern eine Rundmail des Gesundheitsamtes mit Quarantäne-Verordnung. Das ging zeitnah dank Mail-Verteiler - alle Eltern durchzutelefonieren, wäre in dieser kurzen Zeit nicht machbar gewesen und hätte zu unnötigen / unguten Verzögerungen geführt. Schriftlich kam dann per Brief an die Adresse die förmliche Quarantäne-Anordnung, dafür war die Anschrift erforderlich. (Und eben auch ggf. zu Kontrollzwecken.) Und die Telefonnummer eben für eventuelle Rückfragen etc.pp. Wenn das Gesundheitsamt bereits möglichst vollständige Listen der personenbezogenen Daten bekommt und nicht noch mühsam rumtelefonieren oder ermitteln müssen, dient das doch der zeitnahen Information der Kontaktpersonen und liegt im Interesse von uns allen.
Hallo, wenn ich meine Handy Nummer der Schule gebe, dann dient dies ausschließlich !!! der Vorsorge, falls ein Notfall für mein Kind eingetreten ist !!! Um mich zu erreichen. Unter keinen Umständen habe ich mein Einverständnis erteilt, diese Nummer weiterzugeben. LG N.
ich würde den Kontakt mit einem Coronapatienten eher als Notfall ansehen als ein abgebrochener Fingernagel, extrem gesprochen für welchen Pups manchmal die Schule anrief dagmar
Damit die Schule all diese Daten weiterleiten darf, braucht es eine Rechtsgrundlage und da es neben dem Infektionsschutzgesetz auch noch die landesspezifischen Corona-Verordnung gibt, kann es sein, die Schule darf das.
Du kannst dich an die Schule (oder besser: das Schulamt) wenden und nachfragen, was denn die Rechtsgrundlage ist. Auch der /die Datenschutzbeauftragte des Schulträgers ist ein guter Ansprechpartner.
Vermutlich muss man hier auch abwägen zwischen Datenschutz und Gesundheitsschutz. Ob jetzt echt alle Daten erforderlich wären, weiß ich nicht. Rein die Telefonnummer würde auch Betrügern die Tür öffnen.
Bei uns wird das Problem wie folgt umgangen: Tritt an der Schule ein Fall auf, informiert die Schulverwaltung die betroffenen Personen mit einem vom Gesundheitsamt dafür vorbereiteten Schreiben UND zusätzlich telefonisch. Mögen die Schulsekretärinnen zwar nicht- ist aber Datenschutz-konform, gut gegen das Infektionsgeschehen und entlastet das Gesundheitsamt
Übrigens: Vielen Dank dafür, dass du deine schwere Arbeit machst! Ich habe wirklich großen Respekt davor.
Datenschutz-Grundverordnung Artikel 6: "(1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist: (...) e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde" Passt also. Kein Grund zur Aufregung. LG sun
o.T.
Ich würde aber vermuten, dass die Schule sich auf § 34 Abs. 6 Satz 1 IfSG berufen kann und Deine personenbezogenen Daten ans GA übermitteln darf.
Ganz mein Humor, wenn sich Menschen ,die online ( auch hier) unterwegs sind , über Datenschutz echaufieren.... Was genau befürchtet man denn ???
Again???? Du nutzt dann sicher auch kein WhatsApp, keiner deiner Freunde nutzt WhatsApp (das darf nämlich auf dein Adressbuch zugreifen!!!) und du nutzt nix mit Google (Bewegungsdaten, Searches), Facebook (alle Fotos die du hoch lädst) oder Amazon? Prima! Die oben genannten greifen sich nämlich ALLE DEINE DATEN und zwar umsonst und für lau!
Hier wurden soviel ich weiss nur die Festnetznummern (wenn vorhanden, sonstveben die erste angegebene Telefonnummer) und Adressen herausgegeben. Auf der andern Seite rief erst der Rektor, dann die 2. KL auf meinem Handy an und dann kam noch eine E-Mail der betroffenen KL. Datenschutz ist hier nicht so usus... ;-) Dem GA gegenüber wäre es mir auch wirklich egal, denn die gehen ja hoffentlich ordentlich mit meinen Daten um und verkaufen sie nicht an Werbetreibende.
wenn innerhalb der Schule Deine personenbezogenen Daten weitergegeben werden? Ich musste mich mal datenschutzrechtlich beraten lassen, uU muss ein Unternehmen nicht einmal ein entsprechendes Formblatt (mit Aufklärung und dem grsamten Trallala) ausfüllen lassen. Wenn ich eine Anfrage per Mail an ein Unternehmen schicke, dann ksnn dss Unternehmen (Einzelfallentscheidung) uU davon ausgehen, dass die Weitergsbe meiner personenbezogenen Daten zur Bearbeitung meiner Daten innerhalb des Unternehmens von mir gestattet wurde. Wenn ich im Level 1 Support wegen Kostenerstattung nachfrage, darf der Support, so ich Email und Tel. zur Verfügung stelle, das an die Finanzabteilung weitergeben. Auch ohne Aufklärung. Insofern, idR lassen Schulen ein entsprechendes Formblatt ausfüllen. Selbst wenn nicht, je nachdem, wie Du Deine Daten zur Verfügung gestellt hast, kann eine Weitergabe innerhab der Schule DS konform sein.
Das war anders gemeint. Natürlich geht unsere Schule schon DS-konform mit den Daten um. Vorbildlich sogar, sie gaben ja nur einen Teil der vorliegenden Daten weiter. Ich bin auch beruflich im Thema ein Stück weit drin... Ich meinte eher, dass der Anspruch hinsichtlich Datenschutz hier im "Dorf" ein anderer ist. Mir ist das egal, wenn Lehrer/Rektoren... meine Handy oder E-Mail habe. Ich hab auch Privatnummern von Lehrern. Ich frag als EB auch ab, ob wir die (DS-konform eingesammelten) Daten via Liste an alle verteilen dürfen. Da stehen dann auch alle möglichen Daten drauf und die Eltern nicken es ab. E-Mail-Verteiler setze ich erst am Gym in der Stadt ins BCC. Unterm Strich geb ich meine Daten lieber dem GA als irgendeinem Unternehmen (Beispiel "Otto") , da diese Unternehmen immer befugt sind, innerhalb des Unternehmens (was u.U. mit Joint Ventures sehr dehnbar ist) die Daten weiterzugeben. Gerade größere Unternehmen haben da sicher ein paar Datenzecken im Portfolio.
Was einzelne dann gut finden oder nicht, steht dann ja auf einem anderen Blatt. Ich meinte wirklich nur die rein rechtliche Seite.
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