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Das Problem mit den Corona-Soforthilfen...

Das Problem mit den Corona-Soforthilfen...

Mitglied inaktiv

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... die sich für viele (auch für viele meiner Kollegen) als Mogelpackung erwiesen haben, wird hier noch mal besonders anschaulich dargestellt. Wer mal reinlesen mag: https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/rueckforderungen-die-corona-soforthilfen-sind-eine-tickende-zeitbombe/27949762.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE Diese Planung komplett vorbei an einem ganzen Markt durch das damalige Bundesfinanz- und -wirtschaftsministerium wird mir persönlich als eines der größten in der Pandemie in Erinnerung bleiben. Ich kenne einige (Übersetzer/Dolmetscher, Coaches, Veranstalter), die deshalb das Handtuch schmeißen mussten. Und das geht nicht auf das Konto der Pandemie sondern ist dadurch bedingt, dass sich die Bundesregierung keine Vorstellung davon macht, was "Selbständigkeit" bedeutet, wenn sie keine Waren produziert.


Berlin!

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Ich sage nur: Soloselbständige ohne externes Büro/Geschäftsräume. Auf der anderen seite standen einige tatsächlich mindestens genau so gut da, wie ohne die Hilfen. Einige sogar besser, vor allem Gastronomiebetriebe, die wir betreuen (also tatsächlich selbst erlebt, nicht gehört oder erzählt bekommen). Das ändert aber nichts an deiner Aussage: eine grandiose Falschplanung


cube

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kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Auch für Kleinbetriebe. Die Hilfen gab es anstandslos und schnell - wie versprochen. Dann kam 1 Jahr später plötzlich die Aufforderung, den Umsatz/Gewinn darzulegen um ggf. Zurückzahlungen zu leisten. Das ist natürlich ok - wieso sollte jemand Geld behalten dürfen, obwohl er aus eigener Kraft genug erwirtschaftet hat. Aber: plötzlich war nur ein ganz bestimmter Zeitraum maßgeblich dafür, ob man zu wenig oder doch ausreichend verdient hat und nicht das ganze Geschäftsjahr. Und hat man in denen dann zufällig ganz gut Umsatz gemacht - kann man ganz schnell alles zurück zahlen müssen. Das man davor und danach wegen der Corona-Beschränkungen/Schließungen etc den Rest aber nicht genug verdient hat, interessierte plötzlich nicht mehr. Das ist doch - sorry - asozial. Gegen das gesamte Vorgehen sind einige Klagen anhängig - Steuerberater raten dazu, nichts sofort zurück zu zahlen, sondern den max. Zeitraum auszunutzen und abzuwarten, wie die Gerichte bezgl. dieser seltsamen und erst im Nachhinein plötzlich beschlossenen Bedingungen entscheiden.


cube

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Zur Bewilligung von Corona-Hilfen musste/hat man Jan-einschl. März 2020 angegeben. Hat man in dem Zeitraum x% weniger Umsatz gemacht, hat man Summe y erhalten können. Um also Verluste auszugleichen und/ dennoch erst mal geschäftsfähig zu bleiben. Der nachträglich! beschlossene Bemessungszeitraum zur Bestimmung von Rückzahlungen ist aber plötzlich April/Mai - Juni/Juli - also der Zeitraum, in dem schon wetterbedingt die Zahlen besser wurden und Öffnungen stattfanden. Die Verluste vorher oder auch die nachfolgenden durch neue Schließungen/Beschränkungen sind plötzlich irrelevant. Das finde ich Verarschung - kann ich nicht anders sagen. Zumal man die Hilfen natürlich als Gewinn erst mal voll versteuern musste. Ich/wir kennen Unternehmen/Freiberufler, die alles zurück zahlen mussten - obwohl sie insgesamt natürlich nicht genug verdient haben. Und auch nachweisen könnten, dass dies defintiv an Corona bzw. den Maßnahmen lag und nicht daran, dass der Laden eh auch in den Jahren vorher schon nicht so toll lief.


IngeA

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Dass es eine Schweinerei ist Zeiträume nachträglich zu ändern ist richtig. Allerdings verstehe ich dein Beispiel nicht. In Bayern z. B. war von Mitte März bis Juni zu (Gastronomie etc.), Sport erst uneingeschränkt im August wieder offen. Die von dir geschilderten Zeiträume würden die Problematik eher besser abbilden als Januar bis März, wo ja nur 2 Wochen Lockdown war. LG Inge


Mitglied inaktiv

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Ich selbst habe keine Soforthilfe beantragen müssen, aber ich weiß von einigen Kolleg:innen, dass die Regelungen auch bundeslandweise extrem unterschiedlich gehandhabt wurde. Ich habe irgendwann letzten Sommer dann aufgegeben, mich damit zu beschäftigen, weil ich es ohnehin nicht mehr nachvollziehen konnte und nicht persönlich betroffen war. Und wie mir ging es vielen, die eigentlich Finanzhilfen hätten gebrauchen können. Sie haben schlichtweg nicht mehr durchgeblickt und dann trotzdem lieber auf private Hilfen oder auf ihre Rücklagen zurückgegriffen.


cube

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Das war jetzt nur ein Bspl. für die Veränderung der Zeiträume. Abhängig war das Ganze davon, wann du beantragt hast. Du hast also zB ab März gemerkt "Mist, das wird eng" und beantragt. Auf Basis der zurückliegenden Monate. Der Bemessungszeitraum ist aber plötzlich einer, der NACH der Beantragung liegt und dann eben möglicherweise in eine Zeit fällt, in der du eine kurze Zeit (bis zur nächsten Schließung) doch ganz gut verdient hast. Aber eben insgesamt natürlich nicht genug. Musst aber nun dennoch x Euro zurück zahlen. Es kommt vielleicht wirklich auch darauf an, in welchem BL und in welcher Branche man tätig ist, was einen wie beeinträchtigt hat. Aber es kann ja dennoch dann erst recht nicht sein, dass im Nachhinein plötzlich ein willkürlich gewählter anderer Zeitraum zur Bemessung festgelegt wird und alles, was im gesamten Jahr passiert, nicht mehr relevant ist. Also im Prinzip hast du deine Verluste mit der Hilfe so ausgleichen können, dass du weiter machen kannst - musst dann aber genau das Geld wieder zurück zahlen. Das ist in etwas so, als wenn du gar nichts bekommen hättest und dafür aber auch noch Steuern zahlen musst. Da hätte man besser einen Bank-Kredit aufnehmen können - den muss man wenigstens dann nicht auf einen Schlag zurück zahlen.


cube

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Private Rücklagen geht, wenn man nicht zB als produzierendes Gewerbe in nicht unerhebliche Vorleistungen gehen muss, um verkaufen zu können. Natürlich hat man Rücklagen - und die sind natürlich eh schon mit eingeflossen. Aber wenn man nix verdient, aber dennoch private! Miete etc zahlen und eben die geschäftliche Miete + in Vorleistungen gehen - dann sind Rücklagen schnell für den privaten Bedarf aufgebraucht. Denn als Unternehmen durftest du die Hilfen natürlich nicht für deine privaten Ausgaben mit verwenden.


cube

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durften wir ja und mussten wir machen - sprich: man konnte x Monate um Summe x reduzieren - musste das aber ab x dann wieder voll zurück zahlen. So weit so gut. Jetzt kommt aber der Hammer: zur Berechnung der Summe, die du behalten darfst oder eben zurück zahlen musst, durften wir nun nicht die komplette Miete angeben, sondern nur die reduzierte! Obwohl man die Miete ja im Laufe des Jahres eh wieder nachzahlen musste. Geil, oder? So wird man dabgezockt und zahlt halt eigentlich alles wieder zurück. hat aber brav als Gewinn versteuert vorher. Finde den Fehler...


fritzi3

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Das ganze Konzept war für Unternehmen geplant, die i.d.R. schnell (teilweise am Tag, an dem die Kunden die Leistung in Anspruch nehmen) ihre Bezahlung kriegen. Absolut nicht nutzbar waren die Soforthilfen aber z.B. für Selbständige, die Dienstleistungen mit größeren "Rechnungseinheiten" anbieten, also z.B. Kurse, die ein halbes Jahr laufen und dann rückwirkend z.B. im April (für Oktober-März) und September (von März-August) von vielen Kunden bezahlt werden. Bei denen kam dann u.U. im April/Mai eine große Einnahme für vor dem Lockdown geleistete Arbeit. Und schon war es praktisch unmöglich den finanziellen Ausfall für April-August 2020 geltend zu machen.


Mitglied inaktiv

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Das mit den privaten Ausgaben wurde auch unterschiedlich gehandhabt, hier gab es dafür eine Obergrenze (die aber auch sehr niedrig war). Mit privaten Rücklagen meinte ich durchaus auch Altersrückstellungen, ich kenne Leute, die haben Lebensversicherungen oder ETFs aufgelöst, da kamen dann schon ein paar Euronen zusammen. Die fehlen aber jetzt natürlich in der Altersvorsorge, bei Leuten, die wie ich die 50 schon überschritten haben, ist das auch kein Spaß, da jetzt noch mal von vorne anzufangen. Aber zur Not gibt es ja Grundsicherung.


cube

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Mit Rücklagen meinte ich nicht nur Rücklagen für das Geschäft, sondern auch private (und altersmäßig sind wir nicht sooo weit auseinander ;-). Ja, es ist ein ganzer Batzen weg und dazu kommt dennoch die Rückzahlung. Naja, am Ende des Tages gehören wir vermutlich dennoch zu den Glücklichen, die überlebt haben. falls nicht doch noch mal ein harter LD kommt - dann war´s das. Ach, es reicht schon, wenn dieses Jahr nur mau statt normal läuft - die Ungewissheit ist nach wie vor da. Ich finde aber dennoch, dass man SO einfach nicht vorgehen kann. In keinem Geschäft dürftest du das machen, wärest wegen Betrug dran oder Vorspiegelung falscher Tatsachen oder sonst etwas Unlauterem. Aber die Regierung darf das?


Mitglied inaktiv

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Das Problem ist wahrscheinlich, dass die Regierung strenggenommen nicht verpflichtet war, so ein Hilfspaket zu verabschieden. Es sollte ein Zückerchen sein (und wurde ja auch so verkauft), was sehr wahrscheinlich auch dem Wahljahr geschuldet war. Das ist für mich auch der Hauptgrund, weshalb da etwas mit der heißen Nadel gestrickt und nie nachgebessert wurde. Aber dieses Gießkannenprinzip, bei dem das Geld nie da ankommt, wo es eigentlich hingehört, gilt ja für viele Bereiche der Subvention und auch der Steuerverwendung, WIE katastrophal da vieles läuft wird mir zum Beispiel auch gerade jetzt wieder klar, wo ich im Begriff bin, ein neues Testament aufzusetzen und mich auch mit dieser Thematik zu beschäftigen. Es ist ein einziges Trauerspiel. Bei mir hat das zu meiner eigenen Politikverdrossenheit massiv beigetragen.


Moosweibchen

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Uns betrifft es auch, zumindest die erste soforthilfe. Ganz zu Beginn der antragstellung stand unter den Bedingungen (BW) nämlich : liquiditätsengpass ODER Umsatzeinbußen. Wir haben im genannten Zeitraum genau null Euro erwirtschaften können, müssen aber trotzdem 85% der "netten" soforthilfe zurückzahlen, da qenig laufende Ausgaben. Die Bedingungen wurden aber nachweislich rückwirkend geändert. Ein voll versteuerter zinsfreier Kredit ist das ganze jetzt für uns :/


cube

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Antwort auf Beitrag von Moosweibchen

für uns auch. Also nix von wegen Ausgleich... Am Ende des Tages steht man genau so schlecht da die ohne die Hilfe, hat aber noch Steuern drauf gezahlt.


fritzi3

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Das kann ich nur unterschreiben. In meinem Umfeld haben die meisten Solo- und Kleinselbständigen gar nicht versucht, etwas zu beantragen. Die zwei, die es doch gemacht haben, stehen jetzt vor einem finanziellen Groß-Desaster. Eine davon, weil ihr größter Auftraggeber, für den sie praktisch das ganze 2. Halbjahr 2019 gearbeitet hatte, zu spät (nämlich im April 2020) seine Rechnung bezahlt hat. Anscheinend hatte im ganzen Finanz- und Wirtschaftsministerium keiner genügend Durchblick, um die bei Solo- und Kleinselbständigen vorhandene Variabilität der Einnahmen über das Jahr hinweg zu berücksichtigen. Das ist seit Jahren mein Hauptkritikpunkt an der SPD: Sie interessiert sich einzig und allein für die Lage von Arbeitnehmern, und da v.a. für die in großen Produktionsunternehmen. Dass man auch als Selbständiger trotz Arbeit wenig zum Leben haben kann, wird nicht zu Kenntnis genommen.


Silvia3

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Sicher wurde es von der Regierung und den Medien anders kommuniziert als es dann tatsächlich umgesetzt wurde. Der Fehler liegt aber auf beiden Seiten. Einerseits hatten die Verantwortlichen offensichtlich keinerlei Ahnung davon, was Soloselbständigkeit bedeutet, anderseits haben viele Soloselbständige die Hilfen beantragt, ohne vorab zu prüfen, ob sie überhaupt anspruchsberechtigt sind. Da wurde sofort wild beantragt, auch als noch nicht klar war, wie das alles laufen soll. Mir war nach genauem Studium der Antragsunterlagen schnell klar, dass ich keinen Anspruch habe, da ich weder angemietete Geschäftsräume noch Angestellte habe. Ich weiß aber von Kollegen, die sich damit gebrüstet haben, dass sie das Geld 2 Tage nach Antragstellung auf dem Konto hatten. Da kann man dann nur hoffen, dass sie es entweder nicht ausgegeben oder inzwischen wieder erwirtschaftet haben. Die Regierung hat dann aber zu einem späteren Zeitpunkt nachgebessert, irgendwann kam die Neustarthilfe, die besser auf die Situation von Soloselbständigen zugeschnitten war. Silvia


cube

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

Das war bei Unternehmen/Betrieben anders - da musste man schon angeben, dass man im Zeitraum x so und so viel % weniger verdient hat als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Daran bemaß sich ja die Höhe der Hilfe. Und ja natürlich ist es doof, einfach etwas zu beantragen, obwohl man es gar nicht braucht. Das hinterher mal geprüft wird, ob der Anspruch gerechtfertigt war bzw. die gemachten Angaben denn auch stimmen, war sicher jedem klar. Das aber der Bemessungszeitraum einfach nachträglich verändert wird, ist meiner Meinung nach nicht rechtens. Damit wird ja genau die Grundlage, auf der man beantragt hat, verändert. Wo liegt denn dann bitte der Fehler auf zB unserer Seite?


alba75

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Meine Friseurin erzählte Freitag, dass sie jetzt wohl ihre Novemberhilfe 2020 bekommen hat. Naja, besser spät als nie.