Finale
Mein Mann reist morgen nach Bayern ein. Er kommt von einer Geschäftsreise aus einem Risikogebiet zurück, er hatte auch Kontakt mit den unterschiedlichsten Menschen und hat auch schon einen Termin für einen Test in Grenznaehe. Die Reise hat 1 Tag gedauert, er ist gestern los. Wenn er jetzt morgen früh einen Test hat, sagt dieser Test doch gar nichts aus oder täusche ich mich da. Er muss noch nicht einmal in Quarantäne. Das bringt doch nichts. Sein Arbeitgeber erwartet ihn am Freitag schon wieder am Arbeitsplatz. Ich dachte, man muss wenigsten solange in Quarantäne bis das Ergebnis da ist. Die Infos hat er alle von der Reisestelle seines Arbeitgebers, die haben auch den Termin für den Test organisiert.
Ja. Das könnte man sich dann auch sparen. Aber es gibt so viele schwachsinnige Abordnungen vom Gesundheitsamt im Moment, dass man nur den Kopf schütteln kann. Gerade noch erfahren, dass der Opa eines Freundes corona hat und im Krankenhaus war und nach 3 Tagen sollte er entlassen werden und wer sollte ihn dann abholen? Natürlich seine Frau mit Hochrisiko Am Ende sollte er dann ein Taxi nehmen, was er dann auch gemacht hat...
Was heißt denn "erwartet"? Wurde da gar nicht viel drüber geredet oder hat er gesagt, er will das Testergebnis abwarten und sein Arbeitgeber war dagegen und besteht auf seine Anwesenheit? Ich kenne das von meinem Mann, für den ist jeder Tag im Home Office unnötig und unverständlich und so lange ein Angestellter von ihm nicht sagt, "ich will zu Hause bleiben" (was dann auch völlig ok wäre), würde er wie selbstverständlich davon ausgehen, dass derjenige auch in der Firma ist. Umgekehrt kann er glaube ich nicht wirklich nachvollziehen, dass bei meiner Arbeit jeder, der auch nur irgendwie kann, komplett im Home Office ist und auch diejenigen, die eigentlich kein Home Office machen können, bezahlt und ohne Krankschreibung 2 Wochen in freiwillige Quarantäne gehen können, wenn sie befürchten, sich vielleicht angesteckt haben zu können. Für ihn bedeutet Home Office eine Einschränkung in der Arbeitsleistung und ohne Anwesenheit, Meetings etc. seien keine 100% erreichbar. In deinem Fall würde er also auch davon ausgehen, dass dein Mann am Freitag wieder da sei, einfach, weil er sich da gar keine Gedanken drüber machen würde. Mittlerweile ist er zumindest soweit, dass er nach einem Test schon erwartet, dass seine Mitarbeiter bis zum Ergebnis zu Hause bleiben, aber dafür muss er über den Test auch aktiv informiert werden, sonst würde er daran gar nicht denken.... Ebenso ist er mit uns in freiwillige Quarantäne gegangen, nachdem unser Kind als Kontaktperson 1 zu Hause bleiben musste, das wäre vor ein paar Wochen vermutlich aber auch nur nach Diskussionen (eingeschränkt) passiert. In Quarantäne muss dein Mann aber tatsächlich nicht, dafür war er zu kurz im Risikogebiet und/oder hatte keinen bestätigten Kontakt zu einer postiv getesteten Person. Sinnvoller ist es natürlich, das Ergebnis abzuwarten, wobei eine Einreise nach Bayern ja auch schon eine Einreise ins Risikogebiet ist, eure Heimat sich als Risikogebiet einer Ansteckung vermutlich nicht sehr viel von seinem Reiseort nimmt...
Quelle: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/ Muss ich mich in Quarantäne begeben, wenn ich aus beruflichen Gründen, aber nicht regelmäßig, nach Bayern einreise oder mich aus beruflichen Gründen im Risikogebiet aufhalten muss? Personen, die sich für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder nach Deutschland einreisen, müssen nicht in Quarantäne, wenn - die betroffene Person eine Bescheinigung des Arbeitgebers, des Auftraggebers oder der Bildungseinrichtung hat, dass die Tätigkeit die zwingende Notwendigkeit ist und - die betroffene Person über ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfügt. Die zu Grunde liegende Testung darf dabei höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein oder muss bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen werden. Der zu Grunde liegende Test muss die jeweils geltenden Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen. Auf Verlangen ist das Testergebnis der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Hierzu muss die betroffene Person das Testergebnis für mindestens 10 Tage nach Einreise aufbewahren. ******************* Und da er unter den ersten Spiegelstrich fällt, braucht er noch nicht mal einen Test. Sein AG hat RECHT. Trini
Bayern ist doch auch dunkelst rot...
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