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Das Amtsgericht Sigmaringen hat den Leiter einer Querdenkerdemo...

Das Amtsgericht Sigmaringen hat den Leiter einer Querdenkerdemo...

Mitglied inaktiv

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... vor dem Haus von MP Kretschmann zu 30.000 Euro Strafe verdonnert. Nachzulesen hier: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/tuebingen/hohe-geldstrafe-wegen-demo-vor-kretschmann-haus-100.html?fbclid=IwAR24ERCCo-9U4_Bf0fCZfBcaopEeJNw8G_3-7WyEpmshXyz6BwUo0ZuLK7s


Lavendel79

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Das befürworte ich sehr! Bitte mit derselben Schnelligkeit und Effizienz auch bei den Amtsträgern vorgehen, die keinen Personenschutz haben. Deren Adressen und familäre Backgroundinfos in Telegram-Kanälen auftauchen mit versteckter Aufforderung, diese für irgendwas "bezahlen" zu lassen.


Meyla

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Oh sehr gut! Gerne den Rest auch nochmal schmerzhaft zur Kasse bitten!


Leena

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Sehr gut! Hat die Staatsanwaltschaft gut gemacht!


Ludwiga

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Briefkopf

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Gegen welche Norm hat der Verurteilte verstoßen?


Lavendel79

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Antwort auf Beitrag von Briefkopf

"Das Privathaus ist die Privatsphäre eines jeden Menschen - unabhängig davon, ob das ein Politiker ist oder ein Privatmann. Man fühlt sich da einfach sicher. Und sobald sich dort Menschen versammeln, ist das subjektive Sicherheitsgefühl beeinträchtigt." Daniela Baier, Polizeisprecherin im Polizeipräsidium Ravensburg Wenn wiederholt mehrere 100 Menschen an Deinem Privathaus stehen bleiben oder bewusst langsam vorbeiziehen mit Trillerpfeiffen, Rumgebrülle, Plakaten.. Dann ist das Machtgehabe, Einschüchterung, Psychoterror. Demokratie heisst: Trennung von Privatperson und Amtsträger.


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von Lavendel79

Alles richtig. Aber es muss doch ein Verstoß gegen eine bestimmte Rechtsnorm vorliegen. §27 und §28 VersamG eher nicht. §29 und §29a VersamG sind nur Ordnungswidrigkeiten.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Briefkopf

§§ 3, 28 VersamG (meine Vermutung) Und: Es war ein Strafbefehl, laut dem Artikel ist ein Rechtsmittel noch möglich. 150 Tagessätze zu je 150 Euro. Der Mann verdient also sehr gut. Wenn der Strafbefehl rechtskräftig wird, gilt er zudem als vorbestraft.


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

§3 Absatz 1 VersamG: Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen. Gibt es dafür Anhaltspunkte?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Briefkopf

Das musst du selbst recherchieren, da bin ich raus, da keine Juristin. Ich habe nur den Artikel verlinkt.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Briefkopf

Ich glaube, § 26 Nr. 2 VersammlG.


Mitglied inaktiv

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Muss man auch gar nicht, das Netz ist voll von Artikeln zu den Zwischenfällen. Um sein Haus herum herrscht ein Versammlungsverbot und immer wieder tauchen dort "Spaziergänger " auf und versuchen, Absperrungen zu durchbrechen. Wer DAS noch hinterfragt und denen die Stange hält, hat den Schuß nicht gehört. Richtig so, dass endlich gegen diesen Psychoterror vorgegangen wird. Denn es ist nix anderes.


Sille74

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Das Versammlungsverbot wurde allerdings erst NACH besagter Versammlung, bei der der Typ Versammlungsleiter war, ausgesprochen.


Lavendel79

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Antwort auf Beitrag von Briefkopf

Ach so, in diesem Bereich habe ich juristisch kein Wissen. Aber es wird wohl eine Rechtsgrundlage geben, hoff ich doch für alle Betroffenen.


Lavendel79

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Im Südkurier steht noch, dass er angeklagt sei wegen öffentlichem Aufruf zu einer nicht angemeldeter Versammlung. "rund 60 beziehungsweise 350 Mitdemonstranten mit Trillerpfeifen lärmend, in aggressiver Stimmung in Protestzügen vor Kretschmanns Wohnhaus marschiert. Dabei überwanden die Demonstrierenden auch eine Absperrung der Polizei. Sie legten zeitweilig den Verkehr auf der Hauptstraße lahm, sangen die Nationalhymne, ..." https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/corona-protest-vor-kretschmanns-haus-hat-hohe-geldstrafe-zur-folge;art417930,11053145 Ein offizielles Versanmlungsverbot um Kretschmanns Wohnsitz gibt es erst seit diesem 14.02. , das ist richtig. Man wünscht ja niemandem etwas Böses, ehrlich nicht. Vielleicht kommt irgendwann auch mal raus, warum der Angeklagte krank war und nicht teilnehmen konnte und sein Zustand sich so sehr verschlechterte, dass er in die Notaufnahme musste. Ich hoffe für ihn, es war bzw ist kein Covid19 und er ist bald wieder fit. Wenn es Covid19 wäre, würde sich aber auch keiner wundern.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Briefkopf

Das ist ja ohnehin nur Spekulation. Die sind allerdings schon als Gruppe aufgetreten: Fackeln, stehen zusammen......


Berlin!

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Also darf man nicht mehr nachfragen, wegen was konkret der Strafbefehl erging? Weil man sonst "denen (wem?) die Stange hält"?


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Lavendel79

Das kann auch Prozesstaktik sein, weil er nicht dort auftreten wollte. Die Strafe war relativ absehbar, zumindest der Art nach. Und es hat allen eine mündliche Verhandlung erspart. Zudem ist ja Rechtsmittel noch möglich. Ist nicht der erste Angeklagte, der urplötzlich schwer krank geworden ist. Und in die Notaufnahme ist er deswegen gegangen, weil er kein Attest hatte, Dann hätte die Richtern den Arzt nämlich angerufen und mal gefragt, wie es dem guten Mann so geht.