Elternforum Coronavirus

Darf ich mit 2 eigenen und einem zu betreuenden Kind raus?

Darf ich mit 2 eigenen und einem zu betreuenden Kind raus?

Novemberlotte

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Hallo, ich habe eine Frage die mir bisher niemand beantworten konnte. Ich betreue an 2 Wochentagen ein Kind von systemrelevant beschäftigten Eltern, privat als Freundschaftsdienst. Darf ich mit meinen beiden Kindern plus diesem Kind während des derzeitigen Kontaktverbots im Wald oder auf Feldwegen ( wir wohnen sehr ländlich) unterwegs sein? Kontaktverbot heißt ja, dass nur 2 Menschen aus verschiedenen Haushalten, oder beliebig viele Menschen aus dem selben Haushalt in der Öffentlichkeit sein dürfen. Demnach wäre es verboten. Andererseits bleiben a) Hilfe für andere und b) Begleitung Minderjähriger erlaubt. Demnach wäre es erlaubt. Hmmm. Was meint ihr, gestattet oder nicht? Danke!


Mitglied inaktiv

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Darf ich mit meinen beiden Kindern plus diesem Kind während des derzeitigen Kontaktverbots im Wald oder auf Feldwegen ( wir wohnen sehr ländlich) unterwegs sein? Nein darfst du nicht. 2 Personen sind erlaubt .. ich glube du musst auch deine neiden Kindern getrennt an die frische Luft.. so hat es meine Freundin gerade erfahren Kinder 4 und 3 aber ganz sicher bin ich auch nicht.. aber ein fremedes Kind darfst du nicht dazu nehmen


Hinze

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So wie ich das verstanden habe dürfen Familien auch mit mehr Mitgliedern zusammen raus. Das heißt, wir sind 4, dan können wir auch zu viert raus. Wie das allerdings mit dem zusätzlchen Kind ist KA


Shanalou

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So ein Blödsinn! Mit der eigenen Familie, egal wieviele Personen, darf man immer raus. Und was das fremde Kind betrifft, so würde ich mir eine Bestätigung der Eltern geben lassen, dass du Not betreust und natürlich mit ihnen rausgehen! Die Ansteckungsgefahr wird dadurch sicher nicht größer.


Novemberlotte

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Antwort auf Beitrag von Shanalou

Ich habe ein „Attest“ aus der Arztpraxis der Mutter, schön mit Stempel etc. Ich möchte nur grundsätzlich wissen, ob es erlaubt ist.


Gold-Locke

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Das ist doch Quatsch. Familien dürfen selbstverständlich mit allen Kindern gemeinsam raus ! Wie es mit dem Betreuungskind aussieht, weiß ich allerdings auch nicht. So wurde es bei uns im Kreis veröffentlicht: "Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen unter freiem Himmel sind untersagt – mit vier Ausnahmen: wenn „die Personengruppe dadurch verbunden ist, dass sie in ständiger häuslicher Gemeinschaft miteinander lebt (z. B. Familien, ständige Wohngemeinschaften), die Zusammenkunft kurzzeitig zufällig (nicht verabredet) und/oder bei der der Erledigung von Besorgungen zur Deckung des täglichen Bedarfs unvermeidbar ist, die Zusammenkunft aus zwingenden Gründen (z. B. im Rahmen gesetzlicher Aufgabenerledigung oder beruflich/in der Natur der Sache liegend unaufschiebbar) erfolgt, sie im Rahmen des öffentlichen Nahverkehrs (z.B. Warten an Bushaltestellen) zusammenkommt“, stellt die Verfügung klar." Liebe Grüße, Gold-Locke


Sume76

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Wie das mit dem zu betreuenden Kind ist, weiß ich nicht. Das mit den eigenen Kindern ist Quatsch. Es ist doch überall nachzulesen, was die Kanzlerin am Sonntag, bzw. der Söder schon früher für Bayern hat verlauten lassen. Informiert euch doch bei zuverlässigen Quellen. Man darf maximal zu zweit im öffentlichen Raum unterwegs sein, in Bayern sogar nur allein. Ausdrücklich ausgenommen von dieser Regelung sind Menschen, die zusammen in einem Haushalt leben, also in der Regel Ehepartner und die eigenen Kinder. Wir haben drei und sind immer zu fünft unterwegs. Wir halten Abstand zu anderen und fertig. Wie soll denn eine Mutter mit Kleinkindern einzeln rausgeben, wenn sie untertags allein ist oder vielleicht sogar alleinerziehend? Soll sie den 3jährigen alleine lassen? Manchmal ist einfach auch der gesunde Menschenverstand gefragt. LG Sanne


Cassia87

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Ich denke so wirklich kann dir das niemand sagen am besten rufst du morgen beim Ordnungsamt an die wissen aufjedenfall Bescheid und können dir helfen


Novemberlotte

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Demnach darf ich mit den Kindern raus. https://polizei.nrw/artikel/straf-und-bussgeldkatalog-zur-umsetzung-des-kontaktverbots Und daraus als Screenshot

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