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Coronainfektion bestätigen lassen?

Coronainfektion bestätigen lassen?

Nordlicht2

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Hallo, nachdem mein Mann und ich 2 Tage Symptome hatten, haben wir jetzt Selbsttests durchgeführt. Bei uns beiden direkt positiv. Müssen wir das noch durch einen offiziellen Schnelltest oder PCR-Test bestätigen lassen? Ist das für irgendwelche Nachweise wichtig? Dass wir uns weiterhin isolieren, das versteht sich von selbst


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Theoretisch muss man und sollte man es auch bestätigen lassen. Aber wer kann dich dazu zwingen? Wenn keiner von euch eine AU benötigt, müsst ihr auch dem AG nichts vorlegen.


Nordlicht2

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Nein, für den Arbeitgeber brauchen wir keine Bescheinigung da freiberuflich tätig


Sommerzeit2010

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Huhu, ich war im Urlaubsland positiv, hab keinen offiziellen Pcr Test machen lassen, nach 12 Tage war ich dann negativ. Hab jetzt natürlich keinen Beweis, dass ich genesen bin. K. A ob das irgendwann mal wieder für irgendwelche Massnahmen wichtig wäre. Hätte es mich hier in Dtland erwischt, hätte ich den Pcr gemacht. Im umfeld geht es in die zweite Runde; Grossteil verzichtet auf Pcr.. Au wird telefonisch für Erkältung eingereicht.


Muts

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

ich würde mir die Infektion schon bestätigen lassen, damit ich was in der Hand habe, sollte ich Spätfolgen haben. Aber es ist kein Muss mehr! In BW ist es jetzt wohl so, dass Schüler und Lehrer mit bestätigter C- Infektion in Absonderung müssen, wer nur einen positiven Selbsttest hat, kann die Schule besuchen, wenn er konsequent eine Maske trägt. Ich würde gern wissen, bei wie viel Promille denn den Verantwortlichen dieser Vorschlag eingefallen ist.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Muts

...


Wenn

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Antwort auf Beitrag von Muts

Wenn er symptomfrei ist, oder? Da darf man in Österreich auch bei positivem PCR in die Schule/Arbeit… etc., mit Maske eben. Lg


zwergchen1984

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Nein. In Schleswig-Holstein ist es auch so...


dann

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Antwort auf Beitrag von Muts

Also ich lese das Schreiben vomMinisterium anders. Wer einen bestätigten Test hat muss entweder in Absonderung oder es greifen die Ersatzmaßnahmen sprich Maskenpflicht und trotzdem Schulbesuch. Wer nur einen Selbsttest hat löst keine Absonderungspflicht oder Ersatzmaßnahmen aus, das war aber ja schon vorher so. In diesem Fall wird eben dringend geraten das bestätigen zu lassen, die Pflicht dazu gibt es aber in BW schon länger nicht mehr.


Momvon3

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Antwort auf Beitrag von zwergchen1984

In BW muss man doch gar nicht mehr in Isolation, nur FFP2 tragen. Übrigens ebenso in Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein. Österreich, Schweden, England, Spanien... nicht mal FFP2. Seit mindestens Frühjahr.


Sille74

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Grauzone

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Antwort auf Beitrag von Momvon3

In Hessen gilt weiterhin Isolationspflicht. Die entsprechenden Regelungen sind weiterhin gültig.


Momvon3

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Antwort auf Beitrag von Grauzone

Okay, Du hast recht, erst ab übermorgen gilt die Isolationspflicht in Hessen nicht mehr. Die Hessen haben offenbar eine Woche länger für die Umsetzung der bereits beschlossenen Änderung gebraucht.


minnie_74

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Das kommt auf dein Bundesland an. In NRW muss ein Selbsttest weiterhin offiziell bestätigt werden: "§ 2 Kontrolltestung und Meldepflicht bei positivem Testergebnis (1) Personen, die ein positives Testergebnis eines Coronaselbsttests erhalten haben, sind verpflichtet, sich in einer Teststelle unverzüglich einem Coronaschnelltest oder einem PCR- Test (Kontrolltest) zu unterziehen." Unabhängig davon würde ich es auch für mich selbst dokumentiert haben wollen. Noch sind nicht alle möglichen Spätschäden bekannt. Gute Besserung!


Dream2014

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Würde keinen PCR Test machen, außer ich benötige das für den Arbeitgeber was ja anscheinend nicht der Fall ist. Isolieren bis negativ und gut ist.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Hier in BY kräht kein Hahn mehr danach, entsprechend niedrig ist die Inzidenz Man darf als Infizierter mit Maske wieder raus. Man solle bei Symptomen daheim bleiben, aber man muss nicht mehr.


MamiLu

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Du musst nicht mal ne Maske tragen in BY. Er wird nur empfohlen. Ist zb in der Schule auch so, haben ein Schreiben vom Kultusministerium bekommen, darin steht, es wird empfohlen zu Hause zu bleiben, wer trotzdem geht, dem wird empfohlen eine Maske zu tragen


Loretta1

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Von daher: warum sollte man es nicht so machen ?!? Anscheinend haben die wahnsinnig hohen Dunkelziffern an Positiven keine Auswirkung. Lg, Lore


sara31

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Ich glaube, man kann es später steuerlich geltend machen wegen Verdienstausfall. Weiß aber nicht, ob auch eine Krankmeldung dafür notwendig ist.


Geisterfinger

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Ich habe es mir mit pcr bestätigen lassen. Der Aufwand für mich war zumutbar und wer weiß wofür ich das irgendwann mal brauche- entweder als Genesenenzertifikat statt Impfung oder für einen Termin beim Facharzt oä.


minnie_74

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Antwort auf Beitrag von Loretta1

In anderen BL schon.


Löwenmama62

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Wir mussten eine Bestätigung beim Arbeitgeber vorlegen,da dieser es der Berufsgenossenschaft vorlegt für spätere Forderungen,falls noch was kommen sollte,zb.Long-Corvid und das find ich auch gut so.....


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Ich hab es machen lassen, schon alleine um dann auch den Genesenenstatus zu bekommen.


kea2

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Ich sage mal so, wenn Ihr Folgeschäden davon tragt und nicht beweisen könnt, dass Ihr jemals Corona hattet, kann es später Probleme geben. Ich wäre mir nicht so sicher, ob es für solche Folgeschäden irgendwann Sonderregelungen geben wird und sei es nur, dass man von den passenden Experten behandelt wird. Ohne Beweis habt Ihr nie Corona gehabt. Zur Zeit gibt es keine solchen Regelungen, aber ich würde es vorsichtshalber mit einem PCR-Test bestätigen lassen.