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Corona von Dienstreise mitgebracht

Corona von Dienstreise mitgebracht

roti120392

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Weiß jemand wie sich das verhält, wenn man nach einer Auslandsdienstreise Corona bekommt? Man liest immer wieder von Spätfolgen. Sollte man sich das bescheinigen lassen, falls später noch Probleme auftreten? Lg


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von roti120392

Ja, wurde ich definitiv irgendwie festhalten lassen, das es im Rahmen der Dienstausübung geschehen ist!


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von roti120392

Ich würde es zwar festhalten lassen, glaube aber nicht, dass es etwas bringt. Letztlich könnte man auch nur die Erkrankung an sich bescheinigen lassen - aber nicht, zu welchem Zeitpunkt man sich infiziert hat. Das wäre nur bei einer wochenlangen Dienstreise möglich.


roti120392

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Das war eine Dienstreise von 14 Tagen nach Mexiko.


Möhrchen

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Antwort auf Beitrag von roti120392

Kann man ggf. nachvollziehen, beim wem die Ansteckung erfolgt ist?


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von roti120392

Welcher Arbeitgeber schickt seine Arbeitnehmer z. Zt. so weit weg??


SybilleN

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Antwort auf Beitrag von roti120392

Bescheinigen lassen sollte man das auf jeden Fall. Die meisten Arbeitgeber verzichten ja derzeit aus gutem Grund darauf, ihre Mitarbeiter in Risikogebiete zu schicken!


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von SybilleN

naja, man muss ja nicht zwingend in ein Risikogebiet reisen, um Corona mitzubringen...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von roti120392

Lass es Dir mal bescheinigen und versuch es dem AG als "Betriebsunfall" zu melden.Nur wenn das durchkommt hast Du Recht auf besondre Heilbehandlung und bist auch bei Langzeitschäden besser aufgestellt. Allerdings ist rechtlich fragwürdig, ob das durchgeht, weil bei einer "Pandemie" weltweit und überall eine Ansteckungsgefahr besteht. https://www.arbeitssicherheit.de/themen/arbeitssicherheit/detail/corona-erkrankung-kann-eine-infektion-ein-arbeitsunfall-sein.html Anders sieht es aus, wenn Du in ein Risikogebiet geschickt wurdest. Solange der Arbeitgeber seiner "Fürsorgepflicht" aber nachkommt nach bestem Wissen und Gewissen , wirst Du keine Chance haben, dass Du hier Schadensersatz o.ä. vom AG bekommst.


DanniL

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Antwort auf Beitrag von roti120392

Ein Vorschlag wäre, sich direkt vor der DR testen zu lassen und direkt bei Ankunft. Dann kann wenigstens nachgewiesen werden, dass es auf der DR passiert ist. Ob du dadurch abgesicherter bist, ist natürlich immer noch unklar.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von DanniL

Keineswegs. Man kann sich unmittelbar vor dem Test angesteckt haben - ohne das der Test positiv ausfällt. Trotzdem kann es eine Woche (und noch länger) dauern, bis der Test positiv ausfällt.


DanniL

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Es geht ja hier ums Eingrenzen. Welchen Vorschlag hast du?


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von DanniL

Es ging mir nur um diesen Satz, der so ja nicht zutrifft: "Dann kann wenigstens nachgewiesen werden, dass es auf der DR passiert ist." Eingrenzen vielleicht, beweisen (nachweisen) nicht. Vorschläge habe ich nicht.


Brummelmama

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Antwort auf Beitrag von roti120392

Davor habe ich Angst. Mein Mann ist viel in Österreich und der Schweiz unterwegs. Zur Zeit mehr mit Leihwagen als mit Flugzeug aber halt mit Hotelaufenthalt.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von roti120392

Fast alles wird telefonscih gemacht ggf genau aus den Gründen dass der Dienstherr haftbar gemacht wird ? LG dagmar


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Bei Spezialmaschinen und entsprechenden Verträgen, was willst du da machen? Wenn die Maschinen defekt sind oder dringend gewartet werden müssen, dann muss jemand kommen. Sonst steht die ganze Produktion oder Verpackungslinie - und z.B. Medikamente können nicht mehr produziert werden.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

D und Ö in Europa würde ich auch nicht tragisch finden aber Mexiko ist ne Hausnummer... Klar kann man es nicht 100% vermeiden an Dienstreisen bvermutlich da keienr will wird es auch gut vergütet dagmar