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Corona Soforthilfe

Corona Soforthilfe

Mucksilia

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Diese Soforthilfe iHv 9.000 € für Kleinbetriebe ist für drei Monate (April - Juni) gedacht. Wie ist es denn, wenn jetzt zB ein Friseur nach einem Monat wieder öffnen kann. Muss er dann 2/3 zurückzahlen? Oder nur das, was er, zB auch in einem Monat, nicht gebraucht hat? So steht beim bay. Ministerium : Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn infolge der Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen.


Leewja

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und es darf nur für betriebliche Kosten genutzt werden.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mucksilia

Genau. Wir hatten da an anderer Stelle schon darüber diskutiert, dass die Soforthilfe nicht "geschenkt" ist, sondern eine Subvention, weil der Staat den Lockdown angeordnet hat. Es ist also eine Überbrückungshilfe. Wer Geld beantragt hat, dass er gar nicht brauchte oder nicht zurückzahlt, was er nicht gebraucht hat, begeht Subventionsbetrug.


Mitglied inaktiv

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sorry, ein "s" in dem Relativsatz hätte auch gereicht.


Goldbear

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Hallo, man muss nachweisen können, dass man mit seinen Einnahmen die laufenden Betriebskosten nicht begleichen konnte, Gehälter gehören nicht dazu. Man kann also vorerst die Soforthilfe behalten und nach Ablauf der drei Monate schauen, wie viel evtl. übrig ist und dann zurücküberweisen. Sofort würde ich nicht zurückzahlen, da man in der derzeitigen Situation nicht weiß, ob noch mal Schließungen nötig sind, oder Umsätze einbrechen, weil die Nachfrage sinkt. LG Goldbear