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Corona im Betrieb, ich in der 14 SSW

Corona im Betrieb, ich in der 14 SSW

Minime21

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Liebe Community, liebe Ärzte, Ich hoffe um Rat und bitte vorab meinen langen Text zu entschuldigen. Ich bin studentische Hilfskraft in einem medizinischen Labor, der u.a.auch Coronatests analysiert. Mein Aufgabenbereich sieht vor, dass ich zwischen der Laborannahme und meinem Büro wechseln muss. Ich bin in der 14 SSW und habe es bisher meinem Arbeitgeber nicht mitgeteilt. Ich war für 1 1/2 Wochen im Urlaub und mein nächster Arbeitstag wäre der Mittwoch. Nun weiß ich von einer anderen stud. Hilfskraft , dass einer aus dem Labor positiv auf das Virus getestet wurde. Wir haben jedoch keine weiteren Informationen zum Ablauf erhalten und die Abteilung wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht geschlossen(das Labor arbeitet auch am Wochenende.) Einige Mitarbeiter haben sich freiwillig in unserem Labor testen lassen, wir wissen jedoch nicht, wie die Tests ausgegangen sind. Nun zu meiner Frage: Darf in diesem Fall meine Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot verhängen? Ich weiß, dass Schwangere kein erhöhtes Risiko haben, jedoch gehört mein Mann zur Risikogruppe. Ich bedanke mich für jede Antwort im Vorfeld. Liebe Grüße


Loretta1

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Antwort auf Beitrag von Minime21

Hallo, ich würde mich Morgen gleich telefonisch an euren Betriebsarzt wenden und dann direkt nachfragen. Es MUSS dort geregelt sein, wie vorgegangen wird. Könnte mir vorstellen, dass du dort dann nicht mehr arbeiten darfst. Deine FA darf eigentlich deshalb kein BV ausstellen, dass müsste in dem Fall dein Betriebsarzt machen. Lg, Lore


Minime21

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Antwort auf Beitrag von Loretta1

Hallo Lore, Danke für deinen Tipp. Es klingt vielleicht dumm,aber ich weiß nicht wer unser Betriebsarzt ist. Gibt es eine Möglichkeit dies herauszufinden. Lg


AliceBrownful

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Antwort auf Beitrag von Minime21

Hey! Der erste Schritt sollte sein, die Schwangerschaft deinem Arbeitgeber mitzuteilen. Solange er es nicht weiß, kann er keine Maßnahmen nach dem Mutterschutz durchführen. Wenn du erst am Mittwoch wieder arbeiten musst, könntet ihr doch morgen sprechen. Dein Chef kann dir dann auch sagen, wer der Betriebsarzt ist. Sobald die Schwangerschaft bekannt ist, muss eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden.


Minime21

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Antwort auf Beitrag von AliceBrownful

Danke für deine Antwort. Das werde ich machen. Lg


Felica

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Antwort auf Beitrag von Minime21

Nein, du teilst endlich deinem AG mit das du schwanger bist damit er die Möglichkeit hat auch dem Mutterschutzgesetz entsprechend zu agieren. Wenn du dem nichts sagst, kann er es ja nicht machen. Je nachdem entscheidet dann der AG ob er ein BV ausspricht oder nicht. Solltest du dich angesteckt haben, gibt es halt eine AU.


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von Felica

Es gibt nicht zwingend eine AU bei Ansteckung. Es wird seitens der Behörde ein Bescheid erstellt bzgl. Quarantäne. Ist man nicht krank, gibt's Geld "übers Infektionsschutzgesetz".


Philo

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Antwort auf Beitrag von Minime21

Evtl. kannst Du dort eingesetzt werden, wo Du keinen Kontakt zur Risikomaterial oder direkten Kontakt zu Kollegen hast? Also andere Abteilung? Mit dem AG sprechen und ihn von der Schwangerschaft informieren!


Ruto

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Antwort auf Beitrag von Minime21

Ich kenne deinen Betrieb nicht. Aber eine Freundin arbeitet in einem medizinischen Labor und dort weiß ich, dass diese (unabhängig von Corona) sofort ins betriebliche Beschäftigungsverbot geschickt werden, allein wegen der ganzen anderen üblichen Substanzen, mit denen sie hantieren. Dort wird auch erwartet, dass die Schwangeren ihren Arbeitgeber sofort informieren, sobald sie den positiven Test in der Hand halten. Den Rest regelt in so einem Fall der Betriebsarzt. Ich würde an deiner Stelle erst einmal mit deinem Arbeitgeber reden, womöglich kannst du auch KollegInnen fragen wie das bei euch gehandhabt wird. Wenn es dort nicht üblich ist, dass man ins BV geschickt wird, kannst du ja immer noch fragen, ob du beispielsweise wegen deinem Freund im Büro bleiben kannst. Oder dich - als letzten Schritt - bei deinem Frauenarzt erkundigen. Aber bei letzterem würde ich mir keine Hoffnungen machen, weil der dir nur eins ausstellen kann, wenn du gesundheitliche Probleme hast.


Myriel9

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Antwort auf Beitrag von Minime21

Labor ist generell in der Schwangerschaft mit Vorsicht zu genießen. Das Mutterschutzgesetz wurde kürzlich derart erweitert, dass Schwangere erst wieder in einem Betrieb eingesetzt werden dürfen, wenn der letzte nachgewiesene Coronafall mindestens 2 Wochen zurück liegt. Somit müsstest du aus der Abteilung in jedem Fall raus. Allerdings regelt das der Betriebsarzt, da der Frauenarzt ja nicht wissen kann, ob du durch Maßnahmen am Arbeitsplatz ausreichend geschützt werden kannst (und daher könnte der Chef gegen ein BV vom Gyn klagen, weil der sich dann ja zu Unrecht raus ziehen würde)