Elternforum Coronavirus

BW: pos. Schnelltest vom Testzentrum - Schulbesuch Geschwister

BW: pos. Schnelltest vom Testzentrum - Schulbesuch Geschwister

nulesa

Kind 2 hatte heute einen pos. Schnelltest an einer Teststation. Nach Rücksprache mit der Ärztehotline (116 117) soll sie (erst) am Montag zum Hausarzt und dort dann den PCR. Nun habe ich widersprüchliches online gefunden, ob die Grschwister als enge Kontaktpersonen am Montag in die Schule müssen? Der gesunde Menschenverstand sagt ja eindeutig: Nein! Kind 2 hat Symptome, Schnelltest positiv. PCR wie gesagt am Montag beim Hausarzt. Aber online finde ich eigentlich nur, dass man als Kontakperson nur in Quarantäne muss, wenn ein pos. PCR vorliegt. Könnt ihr uns weiterhelfen? Gesundheitsamt erreiche ich auch erst am Montag ab 8 Uhr.


dann

Antwort auf Beitrag von nulesa

Aus den Faq: "Sie müssen sich in folgenden Fällen unverzüglich in Absonderung begeben: - wenn Sie mittels PCR-Test oder Schnelltest (auch überwachter selbst vorgenommener Test) positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden sind, - wenn Sie auf Ihr PCR-Testergebnis warten (gilt nur für Personen, die aufgrund von Symptomen oder auf Anordnung des Gesundheitsamtes getestet wurden), - wenn Sie keine quarantänebefreite Person sind (siehe „Welche Personen sind „quarantänebefreit“?“) und eine haushaltsangehörige Person Ihnen mitteilt, dass sie mittels PCR-Test oder Schnelltest positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde. Wenn nicht quarantänebefreit sind sie nach Punkt 3 sofort in Quarantäne und dürfen nicht in die Schule. Die Quarantäne endet erst vorzeitig, wenn ein negativer PCR vorliegen würde.


nulesa

Antwort auf Beitrag von dann

Danke. Das habe ich dann wohl überlesen. Manchmal ist man vor lauter Infos schon leseblind


Anni1500

Antwort auf Beitrag von nulesa

Ich kenne es nur von NRW. Geboostert und ohne Symptome keine Quarantäne. Ungeimpft und nicht genesen Quarantäne für 5 Tage. Frisch geimpft und ohne Symptome ab 14 Tage nach Impfung keine Quarantäne. Genesen gab es auch eine Mindestzahl an Tage. Da ist auch ohne Symptome keine Quarantäne.


Muts

Antwort auf Beitrag von nulesa

In dem Fall hat Dein gesunder Menschenverstand recht! Ich würde sogar geimpfte Kinder erst mal zuhause lassen und sie in jedem Fall noch mal testen, bevor sie in die Schule dürfen. Wartet das Ergebnis vom PCR von Kind 2 ab und kontaktiert die Schule, die werden Euch sagen, was Sache ist. Nach 5 Tagen freitesten wäre hier die Regel- wobei unklar ist, ob da der pos Schnelltest gilt oder ob es erst nach dem PCR Ergebnis gilt. LG Muts


Mommy2be8.17

Antwort auf Beitrag von Muts

Habe mein K2 damals obwohl 2x geimpft auch aus der Schule Zuhause gelassen u. den Lehrer informiert, dass wir eine Eltern-Entschuldigung dann mitbringen.


Muts

Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Als ich neulich positiv war hat sich die Mittlere in den Online Unterricht eingeklinkt ( Steht vor dem Fachabitur und in der Klasse ist es üblich, dass Schüler mit Corona Positiven Personen im Haushalt Online am Unterricht teilnehmen. Den Junior habe ich auch nach Rücksprache mit dem Klassenlehrer zuhause gelassen, er war im Juli doppelt geimpft und Anfang Februar grade frisch geboostert. Wollte kein Risiko eingehen. LG Muts


moon*

Antwort auf Beitrag von nulesa

Hallo, wir wohnen auch in BW. Kind 1 hatte kürzlich auch Corona. Hat sich sogleich völlig isoliert. Kind 2 und 3 mussten auch nicht in Quarantäne, da geimpft. Wir haben trotzdem jeden morgen vor der Schule einen Test gemacht, aber sie hatten keinerlei Symptome. Wir waren immer negativ. An der Teststation habe ich dann Bekannte getroffen. Ihr Kind musste in Quarantäne, da nur einmal geimpft, konnte sich dann aber später (weiss nicht mehr welcher Tag 5 oder 7?) freitesten. Hab die Montag getroffen, Sohn ging dann ab Dienstag zu Kind 3 in die Schule. Am Sonntag treffe ich den Vater, der dann erzählt hat, Sohn hätte jetzt auch Corona. LG moon*


Gold-Locke

Antwort auf Beitrag von nulesa

Ist das Geschwisterkind frisch geimpft oder geboostert ? Dann muss es (in NRW) offiziell nicht in Quarantäne und dürfte bzw. müsste in die Schule gehen. An meiner Schule sind wir aber dennoch sehr dankbar für jeden Schüler, der in so einem Fall von den Eltern nicht in die Schule geschickt wird. Das entschuldigen wir großzügig, obwohl theoretisch Schulpflicht bestehen würde. Liebe Grüße, Gold-Locke