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BW: Kind ü 12 Schnelltest für Restaurantbesuch: Wie alt darf er höchstens sein ?

BW: Kind ü 12 Schnelltest für Restaurantbesuch: Wie alt darf er höchstens sein ?

Loretta1

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Hallo, ich bin einfach zu doof ! Wie alt darf ein Schnelltest für einen Restaurantbesuch in Baden-Württemberg aktuell sein ? Kind ist über 12 Jahre alt, also Test wird benötigt. Stimmt es, dass er höchstens 24 Stunden alt sein darf ? Also wenn ich Sonntag um 12 Essen gehe, darf ich samstags zuvor nicht um 11 Uhr zum Testen gehen, da dann ungültig ? Was für ein Planungs-Chaos :-( Lg, Lore


fracla

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Schüler sind doch von der Testpflicht ausgenommen in BaWü.


fracla

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https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/


dann

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24h stimmt. Aber Schüler brauchen in Bawü keinen Test. "Als getestete Person gilt eine asymptomatische Person, die 1. das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder noch nicht eingeschult ist oder 2. Schülerin oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule ist, wobei die Glaubhaftmachung in der Regel durch ein entspre- chendes Ausweisdokument zu erfolgen hat" Aus der Corona Verordnung seit 16.8.21


cube

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Du musst dennoch beim Restaurant nachschauen. Per Hausrecht können die natürlich dennoch einen aktuellen Test verlangen. Wie bei uns im Schwimmbad - denen ist latte, was NRW so allgemein vorgibt. Kinder brauchen dennoch einen zusätzlichen Bürgertest, nicht älter als 24 Std.


Sterntaler-2016

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Antwort auf Beitrag von cube

Bei uns im Schwimmbad (baden wü) brauchen Kids und Jugendliche bis 16 keinen test... Warum gerade dieses Alter - keine Ahnung aber für die Kids freut es mich tatsächlich


Caot

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https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.neue-coronaregeln-kinder-und-schueler-benoetigen-in-baden-wuerttemberg-keinen-testnachweis.5c954b39-a284-43f4-b5c3-6c8b191acdf0.html


Loretta1

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Antwort auf Beitrag von Caot

Hallo, ich danke euch ! Das Restaurant meint, der Test darf höchstens 24 Stunden alt sein... das wäre so beschlossen, dass in den Ferien Tests vorgelegt werden müssen, da ja in den Schulen gerade nicht getestet wird. Tja - da darf wohl auch jeder machen, was er gerne möchte :-( Lg, Lore


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Loretta1

Ja, natürlich darf jeder machen was er möchte! Warum denn nicht? Es ist doch SEIN Restaurant! Wenn er morgen beschließt man darf nur mit lilagelb geringelten Socken rein - ja dann ist das eben so. Du darfst ja auch frei entscheiden in welches Restaurant du gehst oder?


daide

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Ja, das war gerade meine Überlegung, dass das vielleicht nur für die Schulzeit gilt, wenn eh getestet wird. Und: Klar, da gilt das Hausrecht, und es darf jeder so entscheiden wie er es für sein Restaurant haben möchte. Lasst es Euch schmecken!


dann

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Antwort auf Beitrag von Loretta1

In Bawü gilt die Regelung definitiv auch während der Ferien. Machen darf der Restaurantbesitzer natürlich was er will und auch einen Test verlangen, ich glaube aber eher, er hat es falsch verstanden. Aus den FAQ Baden-Württemberg.de: Was gilt bei Tests für Kinder und Jugendliche? Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind sowie Schülerinnen und Schüler der Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule. Letztere werden regelmäßig zweimal pro Woche in der Schule getestet. Der Nachweis erfolgt hier etwa durch den Schülerausweis, ebenso kann die Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eine Bescheinigung der Schule oder auch ein Schüler-Abo als Nachweis ausreichen. Die Corona-Verordnung nimmt keine Differenzierung nach Ferien- und Schulzeiten vor. Hier haben wir eine pragmatische Lösung für Familien gefunden, da Kinder während der Sommerferien sich mehr im Familienverbund aufhalten und in der Regel weniger Kontakte haben als während der Schulzeit (Klassenverbünde, Sportveranstaltungen, außerschulische Angebote etc.). Es wird gleichwohl empfohlen, dass Schülerinnen und Schüler sich auch in der Ferienzeit testen lassen und den kostenlosen Bürgertest in Anspruch nehmen. Im Übrigen hat die Ständige Impfkommission (STIKO) inzwischen auch eine Impfempfehlung für Kinder ab 12 Jahren ausgesprochen.


Loretta1

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Antwort auf Beitrag von dann

Ich hab sie jetzt angemeldet, waren noch Termine frei, Einwilligung unterschrieben - da sollen sie Morgen einfach vorbeiradeln, Test machen und dann passt das ;-) Mag ja kein Spielverderber sein *lach* - und ja, Essen gehen ist mir dann wichtiger momentan als wieder abgewiesen zu werden vor der Tür *lach* Lg, Lore


Sabberschnute

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Antwort auf Beitrag von Loretta1

Bei uns müssen die Kinder einen Ausweis mitbringen zum Test zur Identitätsprüfung. Ich sag es nur, damit sie nicht umsonst hinradelt.