Elternforum Coronavirus

Bgzl. "schon geimpft, weil man zufällig vor Ort war"

Bgzl. "schon geimpft, weil man zufällig vor Ort war"

cube

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Ich denke, das wird ein Thema werden, wenn der 1. klagt, weil sein 80-jähriger Elternteil an Corona verstorben ist ohne geimpft worden zu sein, während der 30-jährige Nachbar schon geimpft wurde, weil er zur rechten Zeit am rechten Ort war. Spätestens dann wird sich die Politik damit befassen müssen, wie man das Impfen so organisiert, dass genau das nicht passiert.


IngeA

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Antwort auf Beitrag von cube

Das wirst du immer haben. Wenn ne Liste abtelefoniert wird, dann sind halt diejenigen die in der Nähe des Impfzentrums wohnen im Vorteil weil die halt schneller da sein können, das widerspricht dann auch wieder der -Chanchengleichheit. Der ist geimpft worden und ist erst 81, meine Mutter wohnt 2 km weiter weg und ist schon 83 LG Inge


cube

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Antwort auf Beitrag von IngeA

Ja, zwischen 81 und 83 wird sicher nicht groß diskutiert werden. Sicher aber zwischen eben dem 80-jährigen und dem 30-jährigen Nachbarn. Vor allen Dingen, wo so darauf gepocht wurde, dass man genau diese Gruppe als allererstes impfen muss usw. Ich persönlich bin laut Impfrechner eh erst nächstes Jahr dran und für mich selbst wäre es also eher egal. Stelle ich mir aber vor, dass meine Mutter trotz aller Bemühungen und entsprechender Mobilität noch keinen Termin bekommen hat und nun zB auf der Intensiv liegen würde, der eben viel jüngere Nachbar aber zufällig gerade bei Firma x war und dort geimpft wurde ... ich weiß nicht, ob ich dann nicht auch angefressen wäre. Ich kann mir auf jeden Fall gut vorstellen, dass es Klagen geben wird wenn tatsächlich jemand stirbt während andere im Prinzip nicht berechtigterweise geimpft wurden.


luna8

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Antwort auf Beitrag von cube

Du bist eh angefressen... Versuch mal wg C zu klagen;)


Johanna3

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Oder es klagen diejenigen, die dich selber als wichtiger angesehen hätten. Der Nachbar hatte ja "nur" Asthma und Diabetes Typ 2 - während er selbst auch ein ähnlich vorerkrankt und ein halbes Jahr älter NICHT angerufen wurde....


Ellert

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Meiner Kollegin sollte der Vater im Heim geimpft werden Anfang Januar, leider lagen von vielen anderen Bewohnern die Erklärungen der Betreuer nicht vor so dass das Impfteam wegen so wenigen andere Heime zum Impfen gewählt hat, Ende Januar kommen sollte. Und nun hat sich der Vater angesteckt und ist verstorben- Tragisch - vermutlich wäre er auch mit der Impfung verstorben denn zweimal wäre er jetzt nicht durch aber dennoch ist es ein seltsames Gefühl in der Magengrube....


cube

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Die erste Impfung ist doch nicht eh sinnlos ohne die 2. Auch nach der 1. ist es sehr wahrscheinlich, dass der Verlauf deutlich abgeschwächter wäre. Aber genau sowas meine ich. Ich bin sicher, es wird Klagen geben.


Sille74

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Mit welchem Ziel? Schadensersatz? Welche Anspruchsgrundlage sollen die denn haben?


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Du bist mir mit der Frage zuvorgekommen.


cube

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Unterlassene Hilfeleistung? Schmerzensgeld? Oder eine Klage am Verwaltungsgericht wegen mangelnder Sorgfalt bei der Impfterminvergabe. Such dir was aus. Letztendlich wird es jemandem, dem das wichtig ist (und der möglicherweise/sicher?vermeidbare Tod eines Menschen wird den Angehörigen wichtig sein) völlig egal sein, wo oder worum er klagt - er will ja auf etwas aufmerksam machen. So, wie die Nebenkläger in einem Prozess auch nicht wegen des Geldes klagen, sondern um darauf aufmerksam zu machen, dass es hier nicht nur zB um ein überfahrenes Stop-Schild geht, sondern um die überfahrene Tochter.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von cube

aber sich ewig fragen was wäre gewesen wenn der erste Termin geklappt hätte


Johanna3

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Unterlassene Hilfeleistung hat aber nichts mit einer (nicht erfolgten) Impfung zu tun. Und wer soll Schmerzensgeld zahlen? Und bei drei übriggeblieben Impfdosen bei hundert Interessenten: Müsste man da nicht täglich den Priorisierungsgrad neu berechnen - damit wirklich zuerst die "Richtigen" angerufen werden? Damit diejenigen, die nicht berücksichtigt werden, mit ihrer Klage erfolglos bleiben?


Sille74

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Es gibt schon Klagen, mit denen eine Impfung er stritten werden sollte. Hatten keinen Erfolg... Hier sehe ich aber noch nicht mal so recht, welche Klageart da in Frage kommen soll Gut, auf Zahlung einer Geldsumme kann man immer klagen. Aber, wie gesagt, dann muss es halt auch eine Anspruchsgrundlage geben, deren Voraussetzungen dann auch noch erfüllt sein müssen. Ich sehe da kaum, um nicht zu sagen, null Chancen... Darauf hätte ICH als Angehöriger keinen Bock... Aber gut, jeder Jeck ist anders...


kuestenkind68

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Ich denke, da wäre sicher eine Klage gegen die EU sinnvoller, die durch unnötige Verzögerung bei Vertragabschluss ja maßgeblich zu diesem Mißstand beigetragen hat. Und die Vertragsgestaltung ist in meinen Augen auch fragwürdig und garantiert in irgendeiner Form zu beanstanden...


Sille74

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Antwort auf Beitrag von kuestenkind68

Möglicherweise käme da eine Amtshaftungsklage in Betracht. Aber auch hier gehe ich nicht davon aus, dass es eine Anspruchsgrundlage gibt, deren Voraussetzungen auch noch erfüllt sind ...nicht davon aus, dass


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von cube

wenn man mc donalds verklagen kann ,wegen der eigenen fettleibigkeit , dann leben wir in einer zeit , wo auch jetzt vieeeeele kläger ihre nischen finden werden


Johanna3

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Wer Geld übrig hat, kann sicher klagen. Auf den Kosten bleibt er allerdings sitzen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von cube

Naja, ich kann mich an Jahre erinnern, da war der Grippe-Impfstoff rar und nicht jeder konnte geimpft werden. Hat da einer geklagt? Ich weiß es nicht Mir ist es lieber, wenn alle Dosen aus einem Fläschchen verbraucht werden, anstatt sie wegzuwerfen, nur weil das Impfzentrum geschlossen wird oder weil keine passende Person mehr anwesend ist. Wieso also nicht die letzte Ration einer Begleitperson geben? eine 30 Jährige wird nicht so ohne weiteres geimpft, wenn sie keine Vorerkrankungen hat. Meine Tochter ist bei der Feuerwehr und wird voraussichtlich zwischen Oktober und Februar geimpft.


As

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Irgendwie hast du schon ne schräge Denkweise. Ich finde schon die Idee absurd. Gegen wen sollte denn geklagt werden? Mit welcher Begründung? Gegen welches Gesetz verstößt hier wer? Manchmal denke ich, es braucht genau solche Denkweisen wie deine, damit die Leute sich gegenseitig zerfleischen.


Mehtab

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Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Impfung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Ich weiß nicht, wie jemand das erfolgreich einklagen könnte.


Gold-Locke

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Also dass sich Bürgermeister oder Büro-Führungskräfte wissentlich vordrängeln geht gar nicht. Ansonsten finde ich es völlig in Ordnung, wenn am Ende des Tages übrig gebliebene Impfdosen irgendwem in den Arm gerammt werden, der zufällig vor Ort ist oder vom Pflegeheim informiert wird. Vorrangig natürlich medizinisches Personal aus Krankenhäusern und Co., aber das ist logistisch vielleicht auch nicht immer organisierbar, also wenn dann der Hausmeister des Pflegeheimes die Impfung bekommt - von mir aus gerne. Liebe Grüße, Gold-Locke


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Gold-Locke: Wieso gibt es für diese Fälle keine Liste von Kandidaten, die man schnell verständigen könnte? Das passiert ja jetzt laufend. Mit einer E-mail oder SMS kann man schnell viele Leute erreichen. Da würden sich bestimmt genügend melden, damit der Impfstoff nicht unbedingt an den Bürgermeister samt Familie verimpft werden muss. Für die Impfung des Lieferanten habe ich hingegen schon Verständnis, weil der schon da war und auch wirklich systemrelevant ist.


As

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Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Das deutet aber eher auf eine charakterliche Schwäche des Bürgermeisters hin... Aber im Zweifelsfall ist sich vermutlich jeder selbst der nächste.


Gold-Locke

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Antwort auf Beitrag von Mehtab

Aber die in den Pflegeheimen impfenden Ärzte und Mitarbeiter sind ja keine Detektive. Die können doch eh nicht überprüfen, ob jemand nun Intensivpfleger, Feuerwehrmann oder Gärtner ist. Das kann doch denen in dem Impfstress nicht auch noch überlassen werden, die Identität der "Richtigen" abzuklären. Am Ende des Tages ist für mich jede verabreichte Impfung besser, als eine verworfene Impfdosis. Trotzdem sollten natürlich vorrangig an medizinisches Personal, Rettungsdienst etc. gedacht werden und diese auch per Mail, Anruf etc. informiert werden. Und Bürgermeister, die sich ohne Aufforderung eine Impfdosis abholen, sind natürlich indiskutabel. Aber wem will man da einen Vorwurf machen - außer dem Bürgermeister selbst ? Liebe Grüße, Gold-Locke


kuestenkind68

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Antwort auf Beitrag von cube

Das kann ganz schnell gehen... Und ich finde es besser, wenn der Impfstoff nicht vernichtet werden muss, sondern wenn dann halt eben der erstbeste profitieren kann... Dass die 80jährigen nicht geimpft werden, daran ändert sich gar nichts, wenn einige wenige Einzelfälle dann doch vorgezogen werden... Im übrigen ändert sich die Impfreihenfolge vermutich sowieso, weil jetzt der AstraZeneca Impfstoff ja nicht für über 65jährige zugelassen wird...