Berlin!
Weder Entschädigungs- noch Schadensersatzansprüche für coronabedingte flächendeckende Betriebsschließungen im Frühjahr 2020. So hat der BGH heute entscheiden und die Klage eines Gastronomen aus Brandenburg abgewiesen. Ihm stehen über die gezahlten staatlichen Hilfen hinaus keinerlei Ansprüche zu. https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022033.html?nn=10690868
....und die staatlichen Hilfen sind zurückzuzahlen, nach einer Selbstprüfung. Eine einfache Einnahme-Ausgaberechnung, nur, dass die Personalkosten nicht angerechnet werden dürfen. Was für ein Hohn.
Für das Personal hätte man ja Kurzarbeit melden können. Dass die Zeit nicht 1:1 ohne Verlust ablief, gilt für einen Großteil der Betriebe. Unternehmerisches Risiko.
Hättest Du nur im Ansatz gelesen, was ausgeteilt wurde würdest DU vermutlich merken, dass es Unsinn ist, was Du geschrieben hast. Gerade in der Gastronomie hätte man Kurzarbeit anmelden können. Mit der Coronahilfe standen etliche Betriebe sogar besser da als vor der Pandemie. Nicht alle, aber doch einige. Nicht jede Hilfe ist zurückzuzahlen. Und Jedes Gewerbe muss ohnehin eine Steuererklärung machen und eine vernünftige Buchhaltung führen. Der BGH hat sich mit der Frage beschäftigt, ob erlittene Einsatzeinbussen im rahmen einer Staatshaftung ersatzfähig sind. Und er hat gesagt: Nein, der Staat ist da nicht und er Haftung. Der Gesetzgeber muss aufgrund des Sozialstaatsprinzips für Kompensation sorgen, sprich: entsprechende gesetzliche Grundlagen schaffen. das hat er aber getan.
Wieso sollte man was anrechnen können, was nicht gezahlt werden musste? Betrieb zu, Personal in KA, keine Kosten. Versteh ich nicht.
Ein Betrieb, egal welcher, hat aber noch mehr Kosten als nur Personalkosten. Mal ganz davon abgesehen, dass auch ein Betriebsinhaber von irgendwas leben muss.
Nochmals: unternehmerisches Risiko.
Das kann nur jemand sagen, der zu hause sitzt und nur vom unternehmerischen Risiko seines Mannes abhängig ist. Vermutlich trägt der aber selbst auch keines. Und nein, in Deutschland konnte niemand damit rechnen, das ein Gastro betrieb z.Bsp. über 2 Jahre lang kaum Einnahmen hat, weil er schlichtweg einfach nicht öffnen durfte oder eine Discothek etc.
Das stimmt nur teilweise. Ab dem 01.01.22 werden die Sozialversicherungsbeiträge von der Arbeitsagentur nur noch zu 50% erstattet, der Rest ist vom AG zu tragen. Wenn er 60.000 Euro von der Investitionsbank bekommen hat, sind zwischen 50 und 100 Arbeitnehmer beschäftigt. Da hat der AG trotzdem Kosten fürs Personal. Allerdings meine ich mich erinnern zu können, dass im Jahr 2020 die Kosten komplett von der Arbeitsagentur übernommen wurden, da hatte er dann was das Personal betrifft keine Kosten.
Die sind nur zurückzuzahlen, wenn das Unternehmen nicht schon vorher in finanziellen Schwierigkeiten war oder es letztendlich keinen Liquiditätsengpass gab. Überschreitet der erhaltene Zuschuss den ermittelten tatsächlichen Liquiditätsengpass, muss nur der überzahlte Betrag zurücküberwiesen werden.
In unserer sozialen Marktwirtschaft werden weder alle Verluste, noch alle Gewinne vergesellschaftlicht. Es gibt auch genügend Branchen mit deutlichen Gewinnen. Die geben diese jetzt nicht ab.
Bei meinen Mandanten hatten einige lange vorher schon eine Betriebsusfallversicherung abgeschlossen, die beim Großteil dann auch gezahlt hat. Unbestritten hat ein Betrieb mehr als nur Personalkosten, trotzdem gilt der Privatbedarf eines Inhabers als unternehmerisches Risiko. Ist leider so- man hat sich dann immer auf den erleichterten Zugang zur Grundsicherung berufen (was natürlich auch ein schlechter Witz war...)
Kurzarbeit wird auch vom Staat bezahlt. Oder wie oder was? Hätte den Staat vermutlich mehr gekostet als das bisschen Coronahilfe. Ich bin auch betroffen. Muss 15.000 zurückzahlen, weil ich als AG so sozial war, die Leute durch die Zeit zu schleppen in denen viele Aufträge zurückgezogen oder nicht erteilt haben. Egal, auch das machen wir.
Lohnkosten kann ich aber nicht geltend machen und auch keinen Cent für mein Leben.
Tja, manche Gewerbetreibende haben bessere Berater*innen als Du. Augen auf bei der wähl der Steuerberatenden.
Bei der Soforthilfe nicht, bei der Überbrückungshilfe können Personalkosten teilweise geltend gemacht werden, sofern nicht alle Arbeitnehmer in Kurzarbeit sind. Bei den Hilfen geht es nur um den Betrieb, die privaten Probleme interessieren da nicht. Ist leider so.
Und dennoch ist sowas etwas, was in das Risiko eines Unternehmens fällt. Wenn der Koch krank wird, hat man auch Ausfall. Oder wenn auf ein Mal Kakerlaken im Haus sind. Oder der Herd abbrennt, die Küche unbenutzbar ist.....
Kläger war der Inhaber des Hotel- und Gastronomiebetriebs "Schloss Diedersdorf". Eine sehr grosse Location, die hauptsächlich von Festen und Events lebt. Viele Restaurants, Biergarten etc. pp. https://www.schlossdiedersdorf.de
Das hat nichts mit dem Steuerberater zu tun. Aber Du hast ja eh keine Ahnung, sieht man ja an Deinen Postings in anderen Foren, wo wahre Spezialisten Dir Recht erklären. Sorry, ich musste jetzt mal fies sein. Ich kann mir nicht erklären weshalb Du so abgrundtief gehässig bist. Ich habe Dir nicht widersprochen oder Dich beleidigt, ich habe meine Erfahrung geteilt. Weshalb Du so beleidigend reagierst, erschließt sich mir nicht. Muss es auch nicht. Ärgert mich aber auch nicht. Du hast von meinem Job keine Ahnung und ich nicht von Deinem.
"Jetzt mal fies sein...." Gnadenlose Untertreibung. Mach halt wie Du meinst, nicht mein Gewerbe, nicht meine Verluste.
Wo in Deutschland musste ein Gastronomie fast 2 Jahre lang schließen wegen Corona? Ich habe Freunde mit einem Gastrobetrieb. Die haben deutlich mehr zu tun. Sie haben die kurze Zeit, in der nichts ging, genutzt und umgebaut. Nicht die Räume, sondern das Konzept. Es boomt.
mit Pachtverträgen, Miete, das monatelang Kosten, die beglichen werden mussten ohne Einnahmen Verluste.: Blumendeko, Lebensmittel, die in den Container gewandert sind Bier was weggekippt wurde, weil der Laden von einem Tag auf den anderen zugemacht wurde... U. V. M Was manche für eine Vorstellung haben... Ich staune!
***Das hat nichts mit dem Steuerberater zu tun*** Doch hat es. Ich bade gerade den Mist von einem anderen Steuerberater in der Firma aus, bei dem die Fachangestellten den Unterschied zwischen Bilanzierer und EÜR-Rechner anscheinend nicht kannten und es den Steuerberater auch scheinbar nicht interessiert hat. Buchen die Angestellten Mist, ist auch die Auswertung die zur Berechnung der Soforthilfen herangezogen wird auch nur für die Tonne. Doch, es hängt tatsächlich viel davon ab. Ist leider echt so.
Ich kann jetzt nirgendwo lesen, dass irgendwer behauptet hat, dass sonst keine Kosten entstehen. Miete, Pacht, Energiekosten konnten bei den Überbrückungshilfen komplett berücksichtigt werden, für verderbliche Ware gab es die Möglichkeit der Sonderabschreibung. Ich glaube was viele Unternehmen auch finanziell stark belastet hat waren die Zahlungen ans Finanzamt, die nicht ausgesetzt und nur in wenigen Fällen gestundet wurden.
Ach so...ein guter Steuerberater hätte dich tatsächlich beraten und dir aufgezeigt, was an Kosten auf dich zukommt, wenn du dir AN weiterbeschäftigst und hätte wohl auch zur Beantragung von Kug geraten.
Hier unterschreibe ich mal ganz uneingeschränkt.
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