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Bewegungsradius...

Coronavirus
Bewegungsradius...

Mitglied inaktiv

... wenn er kommt, halte ich es nicht unbedingt für falsch, in Sachsen ist da ja schon. Meine Frage, da ich auf die Schnelle nur Antworten gefunden habe, die mir nicht gefallen. 15 km, innerhalb einkaufen, arbeit, Arzt Und außerhalb? Kein einkaufen außerhalb 15 km? Keine Arztbesuche außerhalb 15 km? Keine Arbeit? Klärt mich auf, danke. Ps Frage nur für Freund...


kati1976

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Vermutlich geht es nur um die Freizeit. 15 km wäre in den ländlichen Gegenden ein normaler Weg zum Einkaufen oder zum Arzt. Meine Eltern fahren 30 km zum Arzt weil es in der Nähe nur einen Kinderarzt und einen Zahnarzt gibt.


Spirit

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Ich denke, dass es mit triftigem Grund erlaubt ist. Ob jetzt Lebensmitteleinkauf auch dazuzählt wenn in meinem Radius z.B. ein Geschäft ist, ich aber lieber weiter fahre, weil mir Geschäft B besser gefällt, halte ich für fragwürdig. Aber zur Arbeit und zum Arzt darf man sicher oder wenn man so abgelegen wohnt, dass jeder Supermarkt mehr als 5km weg ist. Gibt es bei uns z.B. auch. Ich denke, dass man da den nächstgelegenen ansteuern muss. Aber das spekuliere ich alles nur. Grundlsäztlich geht es wahrscheinlich vordergründig um Freizeitaktivitäten.


Philo

Antwort auf Beitrag von Spirit

Ich nehme auch an, dass es um die überfüllten Wintersportgebiete in Harz, Sauerland, Bayern etc. ging. Mein Mann fährt täglich quer durch Bayern, da er als Servicetechniker für Medizintechnik unterwegs ist und meine Kinder müssen 1x im Quartal zum Facharzt, der auch weiter als 15 km weg ist. Ich denke nicht, dass uns das jemand verwehren kann. Zur Not kann ich die Terminerinnerung auf dem Handy vorzeigen.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Philo

An die arzttermine dachte ich auch, einiges kann man absagen, , anderes eher nicht oder habe ich schon verschoben... Ich käme nicht zur Arbeit und mein großes Kind nicht zur Schule.., und 80% unserer Ärzte liegen außerhalb von 15 km


As

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Für den Weg zur Arbeit habe ich einen Passierschein, den ich bei Kontrollen vorzeigen muss.


Spirit

Antwort auf Beitrag von Philo

Das denke ich auch. Man versucht das so verzweifelt einzudämmen.


Felica

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Ich tippe mal darauf das man, wenn mehr als 15km, man eine gute Begründung benötigt. Also Arbeit, Arzt, Einkaufen ok, Freunde besuchen, spazieren gehen oder Hund Gassi führen nicht ok.


Caot

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wenn ich zum Spezialisten muss, fahre ich dahin, egal ob u15 oder ü15. So weit kommt es noch. Hier kommen 15km sehr schnell zusammen. So im Ländle. Alleine zur Arbeit gehts hier 50km. Ich gehe daher von dem Freizeitvergnügen aus. Wander, rodeln, shoppen ......


like1101

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gibts in Sachsen schon Für die Arbeit müssen wir immer eine Bescheinigung mitführen, für welche Firma wir arbeiten und auch weiter als die 15 km dürfen/müssen. Zum einkaufen ... es wurden außerhalb von unserer Stadt (20km Umkreis) auch schon Kontrollen gemacht und alle mit nicht passendem Kennzeichen rausgeholt. Begründete Arztbesuche sollten aber erlaubt sein.


Kampfgnom27

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Ich muss auch 30 km zum Frauenarzt oder zum Kinderarzt. Interessant ist wie man das nachweisen soll. Hoffe einfach dass hier der inzedenzwert niedrig bleibt. Und ich bin tageweise momentan auf die Hilfe meines Vaters angewiesen der 70 km fahren muss. Auch deshalb hoffe ich dass es nicht dazu kommt


kevome*

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Die Formulierung, die ich las war 15 km um den Wohnort. Da frage ich mich schon, ob damit ein Radius von 15 km um mein Haus gemeint ist oder mein Wohnort komplett und dann 15 km Ring um die Gemeindegrenzen. Vor allem frage ich mich aber auch, was das für meinen Sohn bedeuten würde. Offiziell wohnt er bei mir. Allerdings hält er sich an 5-6 Tagen in der Wohnung seiner Freundin auf. Obwohl wir LK MUC wohnen und die Freundin Stadt MUC ,beträgt die Entfernung 40 km. Darf er jetzt nicht mehr zum Wäsche waschen nach Hause kommen oder sich nicht bei der Freundin aufhalten? Wäre ganz schön schräg.


hgmeier

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Bie der Anzah der tage, die er sich da pro Woche aufhält, hat er doch hoffentlich einen Zweitwohnsitz angemeldet?


As

Antwort auf Beitrag von kevome*

Also zum Wäschwaschen würde ich ausschließen und zur Freundin auch, wenn er da nicht gemeldet ist. Wir schauen halt manchmal im Routenplaner, wie weit Ortschaft xy weg ist. Wenn es weiter als 15 km sind, geht es eben grad nicht. Es gibt aber triftige Gründe. Vielleicht ist die Freundin vom Sohn ja pflegebedürftig?


kevome*

Antwort auf Beitrag von As

ich hoffe sehr, dass Besuche beim Lebenspartner genau wie bislang als Ausnahme gelten. Alles andere würde ich unmenschlich finden und vor allem aus Pandemiesicht auch komplett sinnbefreit


Tai

Antwort auf Beitrag von hgmeier

Ach, und zwischen Erst- und Zweitwohnsitz dürfte man den Bewegungsradius regelmäßig übertreten? Ist dein Einwurf ernst gemeint? Oder sollen junge Erwachsene halt einsam am Studienort sitzen?


Felica

Antwort auf Beitrag von kevome*

Da hätte er sich eh bereits lange ummelden müssen. Einwohnermeldegesetz lässt grüßen.


kevome*

Antwort auf Beitrag von Felica

wieso soll er sich ummelden? Er wohnt bei mir und besucht regelmäßig seine Freundin. Da kommen wahrscheinlich noch viele Freundinnen bis er wirklich mit jemandem zusammen zieht. Aktuell frisch verliebt in den Ferien und im Lockdown halt etwas häufiger als während der Schul- und Ausbildungszeiten. Mit 19 wechselt man wirklich nicht den Wohnsitz, wenn man regelmäßig bei der Freundin schläft.


kevome*

Antwort auf Beitrag von Tai

vor allem seit wann muss man einen Zweitwohnsitz anmelden, wenn man mit dem Partner nicht zusammenlebt aber regelmäßig diesen besucht?


Felica

Antwort auf Beitrag von kevome*

Du schreibst selbst, er wohnt!!! Den größten Teil der Woche bei seiner Freundin. Bei dir wäscht er die Wäsche. Damit hat er seinen lebensmittelpunkt zur Freundin verlegt und müsste sich eben eigentlich ummelden. Solange niemand genauer fragt, alles easy. Kann aber Probleme mit sich bringen wenn eben genauer geschaut wird. Alter ist übrigens ohne Belang, da volljährig.


kevome*

Antwort auf Beitrag von Felica

Nein er wohnt hier. Die Wohnung gehört ausschließlich seiner Freundin. Seine gesamten Sachen (sogar sein Laptop ;-) ) sind bei mir. Außer jeweils wechselnder Wäsche für 2-3 Tage und einer Zahnbürste ist auch nichts von ihm in ihrer Wohnung. Wenn er nach dem Lockdown wieder arbeiten kann und ihr Schule weiter geht wird er auch nicht mehr so oft dort übernachten. Nur weil man jemanden häufiger besucht, verlegt man doch nicht den Lebensmittelpunkt


Tai

Antwort auf Beitrag von kevome*

Ich glaube, ich habe ein Semester vorwiegend bei meinem Freund gewohnt, bis ich selbst eine Wohnung gefunden hatte. Auf die Idee, das als Zweitwohnsitz zu melden, wäre ich nie gekommen.


kevome*

Antwort auf Beitrag von Tai

Ja eben. Das ist völlig realitätsfremd was einige hier so schreiben


Felica

Antwort auf Beitrag von kevome*

Wie gesagt, wenn niemand nachfragt...


kevome*

Antwort auf Beitrag von Felica

Auch wenn jemand nachfragt, ist es eindeutig Besuch und nicht Lebensmittelpunkt


Tai

Antwort auf Beitrag von kevome*

Gerade habe ich unten die weiteren Kommentare gelesen und bin irgendwie sprachlos über die klugen Kommentare. Nur gut, dass niemand über die Erst-, Zweit- oder Nichtwohnsitze meiner Kinder und ihrer Partner Bescheid weiß, sonst würde ihnen womöglich noch das Ordnungsamt auf den Hals gehetzt.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von kevome*

ich würde mir keinen kopf machen! a) ist lk muc bei 174 und b) lass ihn machen wie bis jetzt. sollte irgendwas passieren, wir haben einen spitzen anwalt! wenn ich mich jedesmal umgemeldet hätte, wenn ich mehrere tage beim aktuellen lover gewesen bin, hilfe! auch mein kind1 verbringt ihre zeit wechselweise in ihrer wg oder beim freund. ummelden??? mein exgatte wohnt 18 km weit weg und muss jetzt in meiner abwesenheit aufs kind achten, da mache ich mir überhaupt keine gedanken. nach 21 uhr würde ich vermeiden und vor 5 auch. fussfesseln und glöckchen fehlen noch..... lg


Einstein2.0

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Bis jetzt war der triftige Grund immer erlaubt. Also Arbeit, Arztbesuch, Tankstelle etc. wird erlaubt sein, wenn es den Radius überschreitet. Ich denke das ist wegen der Hotspots der letzten Tage. Zugemüllte und überlaufene Skihänge haben gut dazu beigetragen. Dass das in Sachsen so ist, steht auch nur auf dem Papier, in der Realität sieht es anders aus.


Zwergenalarm

Antwort auf Beitrag von Einstein2.0

Auch wenn zugemüllte Schihänge im Moment sicher nicht im Sinne des Erfinders sind.....gab/gibt es denn Hinweise drauf, dass sich ein Rodelhang in Ermangelung einer Einkehrmöglichkeit nachweislich zu einem Superspreadingspot im Freien entwickelt hat? Wäre ich nicht gerade dicht an dicht bei einem openair concert würde ich mir draußen irgendwie 0 Gedanken machen.


ImvPP

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Arbeit, Arztbesuch wird außerhalb dem Radius weiter erlaubt sein (Bestätigung Arbeitgeber mitnehmen, hm - Arzt - wird dann bei eventueller Kontrolle vielleicht auch?). Einkauf für den Fall, dass nicht im Radius möglich entsprechend auch.


Kampfgnom27

Antwort auf Beitrag von ImvPP

Die Frage ist was gilt als Bestätigung. Beim Kinderarzt zb rufe ich morgens an und krieg telefonisch einen Termin . Da hab ich nichts schriftliches. Und ich bin wegen der Betreuung unserer Tochter momentan halt tatsächlich auf den Opa angewiesen. Das wäre echt nicht gut wenn er nicht mehr kommen dürfte. Naja hoffe das hier die Leute vernünftig sind


ImvPP

Antwort auf Beitrag von Kampfgnom27

Ups. Ich habe vergessen zu schreiben - wird dann auch "angerufen". Sonst wüsste ich auch nicht wie man das nachvollziehen kann. Das funktioniert unter Wahrung Arztgeheimnis m.M. nach nur so: du rufst in der Praxis an, gibst Einwilligung & reichst Hörer an die Polizei weiter. Alles kompliziert. Großeltern als Kinderbetreuung - hm. Vielleicht eine schriftliche Bestätigung mitgeben?


Mitglied inaktiv

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in einem anderen land durften die Besucher eines supermarktes nur und ausschließlich mit dem Auto anreisen, vor betreten wurde der ausweis kontrolliert und wenn der markt nicht im radius war, wurde man gnadenlos zurückgewiesen. kann ich mir für mein bl sehr gut vorstellen, finde ich auch sehr richtig und wichtig! der markus wird´s scho richten


Rucolaendivie

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in einem anderen land durften die Besucher eines supermarktes nur und ausschließlich mit dem Auto anreisen... Den Sinn dahinter verstehe ich nicht. Kann mir das jemand erklären? Bei uns ginge das gar nicht, wir haben kein Auto, gehen dafür aber immer in der Nähe einkaufen. Die Ausweiskontrolle kann ich dagegen nachvollziehen. Die Leute sollen sich möglichst wenig vermischen.


drosera

Antwort auf Beitrag von Rucolaendivie

Und wieso sollte man nicht auf dem Heimweg vom Arbeitplatz oder von einem anderen triftigen Grund nicht seinen Einkauf erledigen?


Sterntaler-2016

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Fände ich total bescheuert, dann könnte ich z.b. nicht mehr zu meinen eltern fahren oder die zu uns. Zählt Betreuung des enkelkindes als triftigen grund? Ärzte usw sind hier auch weiter weg als 15 km. Und die Frage ist doch - Wer soll das kontrollieren?


As

Antwort auf Beitrag von Sterntaler-2016

Hier reichen gelegentliche Stichproben mit Strafzahlungen, das spricht sich schnell rum. Manchmal werden ein paar urban legends draus von horrenden Strafzahlungen. Die meisten schreckt es ab.


misses-cat

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Mein Diabetologe ( ich habe eine Schwangerschaftsdiabetes ) ist 21 km weit weg, diese Termine sind wichtig, müssen engmaschig sein und sind definitiv nicht verschiebbar, da würde ich mich drüber weg setzen und auch klagen.


Kinderland

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Einkaufen außerhalb der 15 km nicht. Arbeit und Arzt geht.


crisgon

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Außerhalb der 15 km nur mit triftigem Grund: Arbeit, Schule, Arzt sind triftige Gründe. Einkaufen, Tagesausflüge, Besuche eben nicht.


Mitglied inaktiv

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15 km innerhalb Arbeit - wie viele würden dann nicht arbeiten können, grade Einwohner im ländlichen Bereich - UND vieles geht eben NICHT im Home-Office und der Job wird trotz dessen gebraucht. Würde alleine schon bei meinem Partner nicht gehen - das sind schonmal 40 km Luftlinie Ich hoffe, dass es sich auf den privaten Bereich bezieht - alles andere wäre einfach nur fahrlässig.


As

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Siehst selbst, dass es so nicht gemeint sein kann, Beitrag für die Tonne.


SybilleN

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In Sachsen darf man auch über 15km zur Arbeit und zum Arzt.


Ellert

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Schule und Arbeit ist definitiv erlaubt Ausflüge etc Freunde besuchen nicht Arzt wird man auch schwer verbieten können oder wollen einkaufen denke ich nur wenn nicht sin 15 km vorhanden ist was ich kaum glaube dass es solceh orte gibt nur weil man statt Aldi lieber Kaufland mag dürfte kein Argument sein


Schnegge89

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In 99,9% der Zeit halte ich mich ohnehin in diesem Umkreis auf. Seit neuestem müsste man aber zum Beispiel bis zu 70km fahren, wenn man zu Fachärzten will. Auch auf Arbeit fahren die meisten hier mehr als 15km. Von daher wird es um Fahrten ohne wichtigen Anlass gehen, vor allem, um Tagestourismus einzudämmen.


Zicklein3

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bei uns ist das mit den 15 km schon seit Dezember, wir dürfen innerhalb den 15 km zum einkaufen und Arzt und spazieren. Besuchen nur über weihnachten außerhalb der 15 km. Für den Arbeitsweg haben alle einen Passierschein bekommen, für Polizeikontrollen.... und ja es wird kontrolliert. ich muss zb 12 km zum einkaufen in die nächste Kleinstadt und wurde da schon kontrolliert. Mein Kollege wurde schon mehrfach auf dem Arbeitsweg kontrolliert.


Ellert

Antwort auf Beitrag von Zicklein3

die Zahlen steigen ja immer weiter weil alles bisher nicht greifft. Doof aber hilft nichtsd wir wollen doch wieder offene Schulen haben