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Betreuung eines befreundeten Kindes

Betreuung eines befreundeten Kindes

Novemberlotte

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Hallo, ich betreue an 2 Wochentagen ein befreundetes Kind eines meiner beiden Kinder, alle im Grundschulalter. Ein Elternteil ist Arzt, das andere Elternteil ist zwar nicht systemrelevant, aber doch wenig entbehrlich da Geschäftsleitung eines größeren Betriebes. Wir leben in einer kleinen Siedlung inmitten von Feldern und am Waldrand. In der vergangenen Woche war ich viel mit den Kindern draußen unterwegs, immer nur die 3 Kinder und ich. Sollte es zu einer Ausgangssperre kommen: darf ich weiterhin mit meinen beiden Kindern plus dem zu betreuenden Kind draußen aktiv sein? Liebe Grüße und bleibt gesund!


Novemberlotte

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Antwort auf Beitrag von Novemberlotte

Ich meine eine Ausgangsbeschränkung, wie in Bayern


IngeA

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Antwort auf Beitrag von Novemberlotte

Mal ganz doof gesagt: Eigentlich nicht, aber sie sagen doch, die Eltern müssen die Betreuung selbst organisieren. Die Großeltern kommen nicht in Frage, selbst wenn es welche gibt, weil die ja Risikogruppe sind. Was sollen die Eltern also sonst machen, oder du? LG Inge


Laufente123

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Antwort auf Beitrag von Novemberlotte

In Bayern ist es so, dass man mit Personen, mit denen man eh im Haushalt Kontakt hat, auch herausgehen darf. Man darf auch alleine rausgehen. Es ist also kein striktes Verbot. Und da du das Kind betreust, ist es auch quasi dein Job. ich sehe keine Probleme. Es ist alles sinnvoll erklärbar. So lange ihr nicht auf den Spielplatz geht und Euch mit anderen trefft. Servus Laufente


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Novemberlotte

Ichbin ab Montag selber daheim und werde die Tochter einer Freundin, die bei Rewe arbeitet , bei mir aufnehmen. Sie wird erst einmal 2 Wochen bleiben,auch mit Übernachtung, da meine Freundin sicher auch Erholungszeit vom job braucht. Wäre das auch eine Option für euch?