SunnyGirl!75
Ich bin zwar nicht mehr in der Situation, da ich verheiratet bin, aber ich habe mich trotzdem gefragt wie es bei dem Kontaktverbot, bei nicht im gleichen Hausstand lebenden Partnern aussieht. Dürfen die sich dann auch nicht gegenseitug besuchen? Eigentlich müsste es ja so sein, allerdings weiß ich von meinem Mann das zumindest meine Schwägerin trotzdem nach wie vor ihren Partner trifft, der ein paar Hundert Meter weit entfernt wohnt. Einen 10-jährigen Sohn hat sie auch. Aber die denken sich bestimmt, das wird ja eh keiner kontrollieren!
Steht doch eindeutig da besuch von Lebenspartner ist erlaubt.
X

Ich hörte immer "gleicher Hausstand" und dachte das man dann auch zusammen wohnen muss.
Du verwechselst das. Da geht es um die Personen die man in der Öffentlichkeit treffen darf.
Man darf sich doch sowieso mit einer Person treffen die nicht im Haushalt wohnt. Damit ist spätestens jede Art Partnerschaft abgedeckt.
mit Kind sind es 3 (könnten ja theoretisch auch mehr sein). aber ausschließen kann man sie schließlich auch nicht!
Mit dem Kind wohnst du doch aber zusammen. Und mit Familienmitgliedern, mit denen man nachweislich zusammen wohnt, darf man natürlich raus. Steht auch überall so. Ich hab 3 kinder, also sind wir draußen zu 5. Anzutreffen.
Die letzten 10 Beiträge
- RSV kurz vor Geburt
- Jetzt hat es auch meine Tochter erwischt
- Corona Impfung - Angst vor Schäden
- Wir sind ja die ganze Zeit verschont geblieben
- Hab das Gefühl es dauert jedes mal länger...
- Oh nein! Nun auch hier!
- Was tun bei Durchfall bei Corona und Kopfschmerzen
- Schaun ma mal, was noch kommt....
- Die heikelsten Themen der Pandemie sind geschwärzt
- RKI unter der Lupe - endlich!