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Besuch von Partnern außerhalb der Familie

Besuch von Partnern außerhalb der Familie

SunnyGirl!75

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Ich bin zwar nicht mehr in der Situation, da ich verheiratet bin, aber ich habe mich trotzdem gefragt wie es bei dem Kontaktverbot, bei nicht im gleichen Hausstand lebenden Partnern aussieht. Dürfen die sich dann auch nicht gegenseitug besuchen? Eigentlich müsste es ja so sein, allerdings weiß ich von meinem Mann das zumindest meine Schwägerin trotzdem nach wie vor ihren Partner trifft, der ein paar Hundert Meter weit entfernt wohnt. Einen 10-jährigen Sohn hat sie auch. Aber die denken sich bestimmt, das wird ja eh keiner kontrollieren!


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Steht doch eindeutig da besuch von Lebenspartner ist erlaubt.


SunnyGirl!75

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Ich hörte immer "gleicher Hausstand" und dachte das man dann auch zusammen wohnen muss.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Du verwechselst das. Da geht es um die Personen die man in der Öffentlichkeit treffen darf.


velovos

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Man darf sich doch sowieso mit einer Person treffen die nicht im Haushalt wohnt. Damit ist spätestens jede Art Partnerschaft abgedeckt.


SunnyGirl!75

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Antwort auf Beitrag von velovos

mit Kind sind es 3 (könnten ja theoretisch auch mehr sein). aber ausschließen kann man sie schließlich auch nicht!


2o11

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Antwort auf Beitrag von velovos

Mit dem Kind wohnst du doch aber zusammen. Und mit Familienmitgliedern, mit denen man nachweislich zusammen wohnt, darf man natürlich raus. Steht auch überall so. Ich hab 3 kinder, also sind wir draußen zu 5. Anzutreffen.