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Beschäftigungsverbot und impfpflicht im Krankenhaus

Beschäftigungsverbot und impfpflicht im Krankenhaus

PatriciaD

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Hallo Ihr Lieben Vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen. Ich bin in der 19 ssw und schon längere Zeit im Beschäftigungverbot, ich bin nicht geimpft und bin im Krankenhaus angestellt. Weiss jemand wie es sich mit der lohnzahlung verhält da ja jetzt die impfpflicht im Krankenhaus beginnt. Leider wissen meine zuständigen Mensch im Krankenhaus auch noch nicht was da kommt. Vielleicht ist ja schon jemand weiter


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von PatriciaD

Die Impfpflicht ist gedacht für Menschen, die mit vulnerablen Gruppen arbeiten, also tatsächlich. Eben für medizinisches Personal, das direkt an Patient*innen arbeitet etc. Das tust Du ja nicht. Die Impfpflicht greift bei Dir dann, wenn Du wieder arbeiten musst. Du kommst also noch eine ganze weile umgeimpft hin. Weiterhin viel Glück dabei, vor allem auch Deinem Baby. Und ich wünsche Euch einen milden Verlauf.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von PatriciaD

Aktuell nein, brauchst du nicht. Aber ab dem Moment wo kein BV mehr greift. Was hoffentlich erst nach der Geburt ist. Da das Risiko für dich und das Kind sehr viel höher ist.


Okypete

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Antwort auf Beitrag von PatriciaD

Bist echt mutig...schwanger und ungeimft...ich wünche dir viel Glück....bei Pech ist Lohnfortzahlung wohl dein geringstes probelm


PatriciaD

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Antwort auf Beitrag von PatriciaD

Danke für die neutralen Antwort. P.s. Warum nicht geimpft hat tatsächlich manchmal grunde


Meyla

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Antwort auf Beitrag von PatriciaD

Jaja, plötzlich ist die Hälfte der Bevölkerung „allergisc“ auf Impfstoffe. Man kennt’s. Viel Glück deinem Kind, du hast es dir selbst ausgesucht.


mirage

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Antwort auf Beitrag von PatriciaD

Solange Du im BV und in Elternzeit bist, musst Du keine Impfung vorweisen. Ich bin auch nicht geimpft und möchte aus gesundheitlichen Gründen auch nicht. Mein Vater sowie mein Bruder haben eine vererbbare Autoimmunerkrankung, die evtl auch in mir schlummert. Die möchte ich durch diese Impfung nicht zum "Leben" erwecken.


ImvPP

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Antwort auf Beitrag von mirage

Könnte das nicht auch durch covid passieren?


PatriciaD

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Antwort auf Beitrag von ImvPP

Bitte bleibt doch sachlich. Ob geimpft oder nicht geimpft, hat wohl jeder seine Gründe für seine Entscheidung und diese sollte doch respektiert werden.


Momvon3

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Antwort auf Beitrag von PatriciaD

Hier wirst du diesen Respekt nicht finden.


Jomol

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Antwort auf Beitrag von PatriciaD

Bei medizinischen Kontraindikationen (z. B. nachgewiesene Allergie auf Inhaltsstoffe) besteht die Impfpflicht nicht. Weder vor noch nach BV. Bloß die Infektion hält sich da nicht so dran. Alles Gute, Jomol


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von PatriciaD

Solange keine tatsächlichen medizinischen Gründe vorliegen, warum nichtgeimpft wird, muss ich einen Scheissdreck akzeptieren. Ich hoffe, die Infektion verläuft für dein Baby mild. Du hast es Dir selbst ausgesucht, ist mir daher schnuppe.


mausi0507

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Wie ekelhaft kann man sein?


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Jomol

Dann müsste sie die Frage nicht stellen. Es gibt also keinen Grund sich nicht zu impfen. Keinen der relevant wäre.


kirshinka

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Antwort auf Beitrag von mirage

Die erweckst du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit aber über eine Infektion zum Leben - viel eher als über eine Impfung. Ich hab meine einer Virusinfektion zu verdanken (nicht Corona - schon davor).


Ruto

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Antwort auf Beitrag von mirage

"Mein Vater sowie mein Bruder haben eine vererbbare Autoimmunerkrankung, die evtl auch in mir schlummert. Die möchte ich durch diese Impfung nicht zum "Leben" erwecken." Unwahrscheinlich. Aber weißt du, was AI triggert? Schwangerschaften und Geburten. (So kam meine 2. AI). Nach der Logik dürftest du also kein Kind mehr bekommen.


mirage

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Antwort auf Beitrag von Ruto

Kinderwunsch ist mit 53 Jahren definitiv abgeschlossen.und auch nicht mehr möglich. Ich habe 2 Kinder und schon 3 Enkelkinder.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von mausi0507

Frag das mal die AP, die umgeimpft ist und eine Coronainfektion in Kauf nimmt, obschon das ein unkalkulierbares Risiko für die Schwangerschaft an sich ist, nachgewiesen das Risiko einer Fehlgeburt und Frühgeburt steigert und und und. Sie arbeitet umgeimpft mit vulnerablen Gruppen. Aber ich bin ekelhaft. Schon klar. Überdenke mal Deine Prioritäten. Kannst Du ruhig leise machen


mausi0507

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Mir tust du leid, ehrlich. So viel Frust…


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Echt, jemand, der Menschen mit egoistischen und ekelhaften Einstellungen sagt, dass es ihm egal ist, wenn diese Menschen die Konsequenzen ihres (Nicht-)Handelns tragen müssen, ist ekelhaft? Verdrehte Logik, ja eigentlich schon ekelhaft.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von mausi0507

Und Du findest mich ekelhaft? Na, man er kennt Seinesgleichen, gell? Schenk doch Dein Mitleid irgendwem, der es gebrauchen kann. Die AP zum Beispiel. Oder ihr Baby.


wunderling

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Antwort auf Beitrag von PatriciaD

Ich bin selbst Gesundheit- und Krankenpflegerin, aktuell in Elternzeit. Musste meine Impfung nachweisen obwohl ich aktuell sowieso keinen Lohn erhalte. Denn rein theoretisch wäre eine Kündigung als Konsequenz in Elternzeit auch möglich. Diese würde dich als Schwangere natürlich wegen rechtlichem Schutz nicht treffen. Fraglich ist allerdings ob du als Konsequenz die Lohnfortzahlung im BV über die Krankenkasse gestrichen bekommst... Theoretisch ist es ja auch möglich, dass du nicht bis zum Ende im BV bist, da der Arbeitgeber ja eine Alternative ohne Patientenkontakt finden könnte.


Ruto

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Antwort auf Beitrag von PatriciaD

Während meines BV und Elternzeit kam die Masernimpfpflicht. Ich musste die Impfungen am 1. Arbeitstag vorweisen, vorher hat es keine Rolle gespielt. Ich vermute, das dürfte mit deiner Situation vergleichbar sein.


Mi Mi

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Antwort auf Beitrag von PatriciaD

Hallo, Ich bin in derselben Situation wie du. Habe das damals meine Pflegedienstleitung auch gefragt, wie des dann ab Mitte März (also jetzt) ablaufen wird. Er meinte er wisse es nicht und hat die Personalsbteilung gefragt. Darauf hin meinte er, es betreffe mich erstmal nicht. Bei erneuter Wiederaufnahme der Arbeit müsse das dann geklärt werden. Zudem meinte er. Es ändere sich doch eh grad so viel was bis dahin ist, weiß man noch nicht. Alles gute


Accy

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Antwort auf Beitrag von PatriciaD

Hallo, auf der Seite "zusammengegencorona.de" des Bundesministeriums für Gesundheit findet man zu dieser Frage den folgenden Abschnitt (Zitat): "Was gilt, wenn sich die betroffene Person beim Ablauf der Vorlagefrist im Mutterschutz bzw. Elternzeit befindet, bzw. einem Beschäftigungsverbot unterliegt? Die Vorschrift des § 20a IfSG bezieht sich auf eine Tätigkeit in den betroffenen Einrichtungen oder Unternehmen. Da eine Tätigkeit insofern nicht gleichbedeutend mit einem Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist, und es nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift auf die Ausübung dieser Tätigkeit und nicht auf das bloße Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses ankommt, sind Personen, die sich beim Ablauf der Frist im Mutterschutz, Elternzeit oder in vollständiger Freistellung wegen Pflegezeit befinden oder einem Beschäftigungsverbot unterliegen, erst bei Rückkehr vorlagepflichtig. Das gleiche gilt für Sonderurlaub, Krankschreibung oder Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen befristeter Erwerbsminderung. Stand: 16.02.2022" Vielleicht hilft dir das weiter. Viele Grüße!